Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations an der Fachhochschule Landshut
|
|
- Reinhold Weiss
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations an der Fachhochschule Landshut vom... Aufgrund von Art. 13, Art 58 Abs. 1, Art. 61, Art. 66, Art 71 Abs. 8, des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchg) erlässt die Fachhochschule Landshut folgende Satzung: 1 Studienziele Der weiterbildende Masterstudiengang Management of Social Corporations soll Hochschulabsolventen mit einschlägiger Berufserfahrung durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl in den einschlägigen Feldern der Betriebswirtschaft wie der Führung und Leitung von komplexen Systemen und Projekten zur Organisation und Leitung von sozialen und Non-Profit- Organisationen befähigen. Dazu werden in konzentrierter und praxisnaher Form moderne Strategien, Konzepte, Methoden, Instrumente und Vorgehensweisen zum Management von Organisationen, Führen und Leiten von Menschen, die Beurteilung und Bewertung von wirtschaftlichen Daten und Rahmenbedingungen, effizienten und zielgerichteten Planung und Abwicklung von Projekten unter realen Randbedingungen und der Reflektion vorhandener Praxiserfahrungen vermittelt. Im Besonderen werden den Studenten auch fachübergreifende Kenntnisse nähergebracht, die sie in die Lage versetzen, Gesamtsysteme und Prozesse zu überschauen. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz werden sie in die Lage versetzt, Probleme nicht nur aus einer fachspezifischen Sicht anzugehen, sondern den Gesamtnutzen für das soziale Unternehmen zu optimieren. Dieses Studium soll die Absolventen für eine Position als Führungskraft qualifizieren. 2 Qualifikation für das Studium Zulassung Zulassungsvoraussetzung für das Studium sind ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein an einer deutschen Berufsakademie nach dem Modell der Berufsakademien Baden- Württemberg abgeschlossenes Studium bzw. als gleichwertig anerkannte Abschlüsse einer ausländischen Hochschule sowie der Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums. Mit den Bewerbern/innen finden Auswahlgespräche statt. Gegenstand der Gespräche ist die Überprüfung der Eignung und der Studienmotivation. Die Zulassung gilt als erteilt, wenn zwischen dem Bewerber/innen und der Fachhochschule Landshut ein Vertrag über die Durchführung des weiterbildenden Studiums zustande gekommen ist. 3 Dauer des Studiums Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von fünf Semestern. 4 Fächer, Stundenzahl, Lehrveranstaltungen und studienbegleitende Leistungsnachweise Die Fächer, ihre Stundenzahlen, die Art der Lehrveranstaltungen und die studienbegleitenden Leistungsnachweise sind in der Anlage 1 festgelegt.
2 Der Fakultätsrat der Fakultät Soziale Arbeit beschließt zur Sicherstellung des Lehrangebotes einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist. Er wird hochschulöffentlich bekannt gemacht. Der Studienplan soll insbesondere Regelungen und Angaben enthalten über: - die zeitliche Aufteilung der Wochenstunden je Modul und Studiensemester - die Studienziele und inhalte der Module und Kurse - nähere Bestimmungen zu den Leistungsnachweisen - die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen Modulen - die Gegenstände des Abschlusskolloquiums. 5 Prüfungen Es wird eine Prüfungsgesamtnote gebildet. Die einzelnen Prüfungen und ihre Gewichtung entsprechend der ECTS-Punkte für die Prüfungsgesamtnote und sind in der Anlage 1 aufgeführt. Für diesen Studiengang ist eine Prüfungskommission zu bilden. Die Aufgaben der Prüfungskommission kann auch durch die Prüfungskommission des grundständigen Studienganges Soziale Arbeit an der Fachhochschule Landshut wahrgenommen werden. Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in sämtlichen Fächern mindestens die Note ausreichend erzielt wurde. 6 Masterarbeit Zur Erlangung des Mastergrades ist eine Abschlussarbeit (Masterthesis) im 5. Semester anzufertigen. In ihr soll der Studierende seine Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit auf reale komplexe Projekte und Systeme in der Praxis anzuwenden. Die Frist von der Themenstellung bis zur Abgabe muss dem Umfang des Themas angemessen sein und soll fünf Monate nicht überschreiten. Die Frist kann aus wichtigem Grund auf Antrag um einen Monat verlängert werden. 7 Abschlusszeugnis und akademischer Grad Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums Management of Social Corporations wird ein Abschlusszeugnis nach Anlage 2 erstellt. Es wird der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen. Das Abschlusszeugnis weist neben einer Gesamtnote (Notenskala 1 5) eine relative Note entsprechend der ECTS-Bewertungsskala (A E) aus. Dabei gilt folgende Verteilung: 10% A, 25% B, 30% C, 25% D, 10% E. 8 Anwendung sonstiger Prüfungsbestimmungen Soweit sich aus dieser Studien- und Prüfungsordnung nichts gegenteiliges ergibt, gelten die Vorschriften der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern sowie die allgemeine Prüfungsordnung der Fachhochschule Landshut in der jeweils gültigen Fassung.
3 9 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft.
4 Anlage 1 Übersicht über die Module, Leistungsnachweise und Prüfungen Nummer Modultitel Leistungsnachweise ECTS Modul 1 Grundwissen und Techniken Schriftliche dreistündige Klausur zu ausgewählten Themen (vorzugsweise BWL, VWL, Rechnungswesen). 12 Modul 2 Umwelt, Strategie, Struktur, Kultur Präsentation mit schriftlicher Ausfertigung. Gegenstand: Beispielhafte Auswertung von Fachliteratur mit Exzerpt. 8 Modul 3 Managementprozesse Schriftliche (theoretische) Hausarbeit zu einer selbst gewählten Fragestellung. Modul 4 Geschäftsprozesse Schriftliche Hausarbeit als Fallreflexion Eine erlebte / wahrgenommene Situation beschreiben, kritisch reflektieren und Handlungsbedarf ableiten. Modul 5 Unterstützungsprozesse Fallbearbeitung: Die Studienleitung stellt einen Fall zur Verfügung. Teams zu 4 Personen bearbeiten die gestellten Aufgaben und halten die Ergebnisse schriftlich fest. Bearbeitungszeit 3 Std. Modul 6 Beratung und Coaching Mündliche Prüfung (2 Std.) und Dokumentation eines Fallbeispiels. Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus: Fallbearbeitung, Dokumentation des eigenen Prozesses, kollegiale Beratung eines fremden Falls. Modul 7 Praxis-Projektarbeit Teil 1 Projektspezifikation und Präsentation der Ergebnisse vor den Beteiligten Modul 8 Praxis-Projektarbeit Teil 2 Präsentation und schriftliche Ausfertigung: Durchgeführtes Projekt mit definierten Ergebnissen Projektbericht mit Beschreibung von Methode und Ergebnissen Modul 9 Master Thesis Persönliche Abschlussarbeit zu einem praxisrelevanten Thema und wissenschaftlicher Arbeitsweise; Präsentation und Verteidigung der Ergebnisse (Mündliche Prüfung von 1 Std.). 20 TOTAL 90
5 Anlage 2 in Kooperation mit der Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Wirtschaft MASTERPRÜFUNGSZEUGNIS über die abgelegte und bestandene Prüfung im Masterstudiengang Management of Social Corporations Die Masterprüfung wurde nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBI S. 686) in Verbindung mit der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Landshut vom 29. November 1999 (KWMBI II 2000 S. 463) in der jeweils gültigen Fassung abgelegt. Landshut, den Der Präsident Der Vorsitzende der Prüfungskommission (Siegel)
6 Frau/Herr.. hat dabei folgende Leistungen erzielt: Modul Endnoten Credits ECTS Grundwissen und Techniken 12 Umwelt, Strategie, Struktur, Kultur 8 Managementprozesse 12 Geschäftsprozesse 8 Unterstützungsprozesse 12 Beratung und Coaching 6 Praxis-Projektarbeit Teil 1 4 Praxis-Projektarbeit Teil 2 8 Master Thesis 20 Total 90 Gesamtnote: Relative Note: Notenstufen für die Endnoten Die Gesamtnote lautet Bei einer Prüfungsgesamtnote ECTS-Grade ECTS-Definition 1 = sehr gut mit Auszeichnung bestanden 1,0 bis 1,2 A 10% EXCELLENT 2 = gut sehr gut bestanden 1,3 bis 1,5 B 25% VERY GOOD 3 = befriedigend gut bestanden 1,6 bis 2,5 C 30% GOOD 4 = ausreichend befriedigend bestanden 2,6 bis 3,5 D 25% SATISFACTORY 5 = nicht ausreichend bestanden 3,6 bis 4,0 E 10% SUFFICIENT nicht bestanden 4,1 bis 5,0 FX, F FAIL
7 Anlage 3 zur Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations Prägung Bayer. Staatswappen Masterurkunde Die Fachhochschule Landshut, University of Applied Sciences verleiht Frau/Herrn geboren am in aufgrund der am im weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations erfolgreich abgelegten Masterprüfung den Akademischen Grad Master of Arts Kurzform: M.A. Landshut, den Der Präsident (Siegel)
vom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
Mehran der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Industriemarketing und Technischer Vertrieb an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut Vom
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrAMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2012 Nummer: 29 Datum: 11. Oktober 2012
AMTSBLATT der Jahrgang: 2012 Nummer: 29 Datum: 11. Oktober 2012 Inhalt: Siebte Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung der (APO) Vom 20. September 2012 09281/409 3000 Seite 1 Siebte Satzung
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund
MehrAmtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg
Laufende Nr./ Jahrgang Seitenzahl Aktenzeichen 01.2006 1-12 6034.02 Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 10.01.2006 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
Mehr1 Studienziel. 2 Qualifikation für das Weiterbildungsstudium und Studienaufnahme
Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium im Zertifikatslehrgang "Technik für Betriebswirte" der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Kempten Vom
MehrStudien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik () an der Hochschule für angewandte Wissenschaften
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg Vom 06.08.2003 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 81 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2 Satz
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.11.2011 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrInhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Gesundheits-Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 25. Juni 2012 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW)
Studien- und Prüfungsordnung für den an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) vom 18.05.2015 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44 Abs.4, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 8 und 66 des Bayerischen
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
Mehr1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA) Vom 16. Mai 2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43 Abs.5,
Mehr4 Module, Lehrveranstaltungen 5 Veranstaltungs- und Terminplan 6 Prüfungsgesamtergebnis und Leistungspunkte 7 Zeugnis und Zertifikat
Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Logistik und Supply Chain Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Vom 7. August 2009 Konsolidierte Fassung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internet Web Science an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 19.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internet Web Science an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 19. Februar 2010 (in der Fassung der dritten Änderungssatzung vom 7.
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement an der Hochschule Amberg-Weiden
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang an der Hochschule Amberg-Weiden vom 15. Oktober 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015
SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des
Mehr1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Gesundheitsförderung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M GF) Vom 8.06.205 Auf Grund von Art.3 Abs., 43 Abs.5,
Mehr1 Studienziele. 2 Verantwortlichkeit und Durchführung. 3 Qualifikation für das Studienmodul, Zulassung
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Profilorientiertes Marketing- und Vertriebsmanagement an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art.
MehrAmtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./
TECHNISCHE-ry- m \ HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ E Amtsblatt der Technischen Hochschule Deggendorf Nummer 4 Jahrqanq 20L4 Ordnung für das Modulstudium an der Technischen Hochschule Deggendolf Vom 01.
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg vom 23. Januar 2008
Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg vom 23. Januar 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs. 6 Satz 2, Art. 61 Abs. 2 Satz
MehrFachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science)
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft Prüfungsordnung für den Studiengang International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) gültig ab Wintersemester 2004/2005 Die
Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof
Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsinformatik Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule
Mehr3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Systems Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 15. Dezember 2009 in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung
MehrPrüfungsordnung für den internationalen Masterstudiengang Scientific Computing am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin
Prüfungsordnung für den internationalen Masterstudiengang Scientific Computing am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Absatz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrVom 22.06.2015. g) In Abs. 1 Satz 1 lit. b wird nach dem Wort liegt das Wort insbesondere eingefügt.
Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang International Business für Ingenieurinnen und Ingenieure an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Mehr1 Studienziel, akademischer Grad
Prüfungsordnung der Fachbereiche Oecotrophologie sowie Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda University of Applied Sciences für den Vollzeit- oder berufsbegleitenden Master-Studiengang Public Health
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrSPO_MA_International Business_2014_12_18 1
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationale Betriebswirtschaft / International Business an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Vom 18. Dezember 2014 Auf Grund
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrStudienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrNBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 01/2015, S. 88. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 3. Februar 2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang General Management (M.A.) ab Jahrgang 15 (April) vom 3. Februar 2015 NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr.
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrStudienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"
Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
Mehrin der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 22.06.2015
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.07.204 in der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung
Mehr4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierende Gesundheitsförderung an der Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 14. Juni 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2
Mehr(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober
MehrVom 17. Juli 2015. 1 Zweck der Satzung
Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Logistik und Supply Chain Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof (SPO WZ-LogSCM) Vom 17. Juli 2015 Auf Grund von Art.
Mehr25.08.2015 Nummer 411
AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H$0 NR. 411 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin 25.08.2015
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science
SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Technische Redaktion Abschluss: Master of Science Version 2 40-TR/m Aufbau des Studiengangs 41-TR/m Lehrveranstaltungen,
Mehr1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Logistik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Kempten Vom 19. Februar 2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. Februar 2008 1. September 2009 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 25. Juni 2015
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 3. August 2006. (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15)
Studienbüro Unser Zeichen/AZ: 4.1-6034.10 02.05.2013 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang Facility Management an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg (SPO
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Software Engineering for Industrial Applications Vom 15. September 2004
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Software Engineering for Industrial Applications Vom 15. September 2004 (konsolidierte Fassung incl. 5. Änderungssatzung vom 13. Februar 2013) Aufgrund
MehrWeiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 18.01.2016 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs.
MehrStudienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
Mehr3 Zugangsvoraussetzungen
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung der Ersten
MehrBachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom
Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom Aufgrund von Art. 6 Abs., 72 Abs., 8 Abs., 84 Abs. 2 Satz 3 und 86 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Coburg (SPO M MG) Vom 7. Februar 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B ET) Vom 26. April 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58
Mehr1 Studienziel. Ziel des Zertifikatslehrganges ist es, Berufstätige im Bereich der Konfliktanalyse und Konfliktlösung weiterzuqualifizieren.
Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium im Zertifikatslehrgang Wirtschaftsmediation der Fachhochschule Kempten Vom 25. Januar 2008 Aufgrund von Art. 13, Art. 43 Abs.
MehrFachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im
2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität
MehrVorbemerkung zum Sprachgebrauch
Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.202 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2,
MehrPrüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)
28.02.2009 Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 1/2009 76 Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 27.01.2009
MehrZulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences
Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences für die Masterstudiengänge Business Development Management Human Resource Management IT-Audit
MehrAmtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg
Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 27.05.2005 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung IV der Zentralen Hochschulverwaltung,
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 05.08.2015, Seite 170-175
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 05.08.2015, Seite 170-175 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Aktuarwissenschaften
Mehr(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.
Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015
Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
Mehra m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 452
a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf NR. 452 Das Verkündungsblatt der Hochschule 10.05.2016 Herausgeberin:
Mehrgeänderte Fassung vom : Fakultätsratsbeschluss vom: überarbeitet am:, von: 01.04.2009 Tremmel 01.08.2009 Lütkebohle 23.04.2010 24.03.
Studienplan für den Master-Studiengang Maschinenbau an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg in der Fassung vom.0.010 Der Studienplan des Masterstudienganges
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Berufsbegleitender Weiterbildungs-Master-Studiengang Konstruktionsbionik
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)
mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom 29.02.2012
SPO Masterstudiengang Kommunikation und Medienmanagement Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Kommunikation und Medienmanagement Abschluss: Master of Science vom 29.02.202 Version 3 40-KMM/m Aufbau
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Master Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
MehrDie vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.
Anlage 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master- Studiengang zur Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes für Master-Studiengänge
MehrHAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT
13 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT BESONDERER TEIL DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG NACHWACHSENDE ROHSTOFFE
MehrPrüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden
7. Prüfungsordnung Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. Abschlussprüfungen
MehrREGELUNGEN FÜR DEN VOM 25. MAI 2005
REGELUNGEN FÜR DEN ZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS DES INSTITUTS FÜR GEISTIGES EIGENTUM, WETTBEWERBS- UND MEDIENRECHT DER JURISTISCHEN FAKULTÄT AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT DRESDEN VOM 25.
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrAufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:
Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation "Betrieblicher Datenschutz" für Studierende der Informatik- und Wirtschaftsinformatik-Studiengänge an der Fachhochschule München vom 26. Februar 2003 mit
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009
Mehr