1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
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1 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Coburg (SPO M MG) Vom 7. Februar 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2 Satz 3 und 86 Abs.3 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG (BayRS K) und 58 Abs.2 der Qualifikationsverordnung QualV (BayRS UK/WFK) erlässt die Fachhochschule Coburg folgende Satzung: 1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den weiterbildenden Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Coburg. 2 Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (Ra- PO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl S. 686, BayRS WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Coburg (APO) vom 2. Dezember 2003 (KWKBl II 2004 S.983) in der jeweiligen Fassung. 2 Studienziel 1 Ziel ist die Vermittlung von Fähigkeiten, die zur Führung von Organisationen im Gesundheitswesen befähigen und sich an den stetigen Veränderungen des Gesundheitsmarktes orientieren. 2 Insbesondere wird auf eine Verbindung von Theorie und Praxis Wert gelegt. 3 Absolventen des Studiengangs sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage bereits vorhandener Berufserfahrung und der durch den Studiengang auf wissenschaftlicher Grundlage vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten, eigenständig wirtschaftliche Probleme von Organisationen im Gesundheitswesen zu erkennen und einer Lösung zu zuführen. 4 Dabei geht es auch um die Befähigung, eigenständig Wissen und Techniken zur Problemlösung weiter zu entwickeln. 3 Qualifikationsvoraussetzungen des Studiums (1) 1 Qualifikationsvoraussetzungen des Studiums sind 1. ein erster berufsqualifizierender Abschluss an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule sowie 2. nach Abschluss des Studiums eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit in Vollzeit oder eine entsprechend längere Berufspraxis in Teilzeit im Bereich des Gesundheitswesens. 2 Die Durchführung des Zulassungsverfahrens nach Satz 1 obliegt der Prüfungskommission. (2) Die Aufnahme des Weiterbildungsstudiums setzt voraus, dass zwischen dem Bewerber und der Hochschule ein Vertrag über die Durchführung dieses Studiums zustande gekommen ist. (3) Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen, können auf der Grundlage eines Vertrages an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. 4 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums Das Studium wird als Teilzeitstudium durchgeführt und umfasst eine Regelstudienzeit von vier theoretischen Studiensemestern. 5 Fächer, Leistungsnachweise, Prüfungsgesamtnote (1) Die Pflichtfächer, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die Prüfungen und studienbegleitenden Leistungsnachweise, ihre Notengewichte, ihre Kreditpunkte und ihre Gewichtung bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote sind in der Anlage 1 zu dieser Studien und Prüfungsordnung festgelegt. (2) Im Rahmen aller Lehrveranstaltungen können Lehreinheiten oder die gesamte Lehrveranstaltung extern und / oder durch Formen des Distance Learning durchgeführt werden.
2 6 Leistungsnachweise Die Leistungsnachweise der Masterprüfung dienen der Feststellung, ob die Studierenden die für eine hervorgehobene Berufspraxis erforderlichen Fachkenntnisse erworben haben, fachliche Zusammenhänge überblicken und die Fähigkeit besitzen, wissenschaftliche Grundlagen zu erarbeiten und diese in der Berufspraxis anzuwenden. 7 Masterarbeit (1) Das Studium wird durch eine Masterarbeit abgeschlossen. (2) Die Masterarbeit soll zeigen, dass der/die Studierende in der Lage ist, ein Problem aus dem Bereich des Managements im Gesundheitswesen auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig zu bearbeiten. (3) 1 Die Masterarbeit wird am Ende des dritten Studiensemesters ausgegeben. 2 Die Frist von der Ausgabe bis zur Abgabe der Arbeit beträgt höchstens sieben Monate In Kraft Treten 1 Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2004 in Kraft. 2 Sie gilt für Studenten, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2004/2005 im ersten Studiensemester aufnehmen. 8 Akademischer Grad, Masterprüfungszeugnis, Zertifikat (1) 1 Auf Grund des erfolgreichen Abschlusses der Masterprüfung wird der akademische Grad Master of Business Administration, Kurzform: M.B.A., verliehen. 2 Über den erfolgreichen Abschluss des Studiums werden ein Masterprüfungszeugnis und eine Urkunde mit dem erworbenen akademischen Grad gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Coburg ausgestellt. (2) Teilnehmer, die nach 3 Abs. 3 zugelassen wurden, können eine der Masterprüfung gleichwertige Prüfung ablegen und erhalten bei Bestehen ein Zertifikat nach dem Muster der Anlage 2 zu dieser Studien und Prüfungsordnung. 9 Anwendung von Prüfungsbestimmungen Die RaPO findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass keine Bindung an den in 9 RaPO genannten Prüfungszeitraum besteht. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Coburg vom 23. Januar 2004 sowie der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 30. Dezember 2004, Az. XI/3 H3441.CO 11/ Coburg, den 7. Februar 2005 gez. Prof. Dr. Schafmeister Präsident Diese Satzung wurde am 7. Februar 2005 in der Fachhochschule Coburg niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 7. Februar 2005 durch Anschlag bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 7. Februar 2005.
3 Anlage 1: Fächer und Leistungsnachweise 1 lfd. Nr. 2 Fächer 3 ECTS 3 4 KS Art Prüfungen Leistungsnachweise 1) Dauer (Minuten) 5 Art der Lehrveranstaltung Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise Zulassungsvoraussetzungen 10 Gewicht für die Prüfungsgesamtnote Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen 1 Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge 3 32 SU, Ü 1 schrp und Unternehmenssteuerung 2 Wert und Kostenmanagement 3 32 SU, Ü 1 schrp Unternehmensanalyse und bewertung 3 32 SU, Ü 1 schrp Personalmanagement 3 32 SU, Ü 1 schrp Markt, Kunde und Geschäftsbeziehungen 3 32 SU, Ü 1 schrp Summen Spezielle Betriebswirtschaftslehre des Gesundheitswesens 6 Gesamtwirtschaftliche und ethische 4 40 SU, Ü 1 schrp Rahmenbedingungen des unternehmerischen Handelns 7 Finanzmanagement und Budgetierung 4 40 SU, Ü 1 schrp Wettbewerbsanalyse und strategien 4 48 SU, Ü 1 schrp Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen 3 32 SU, Ü 1 schrp Recht 3 32 SU, Ü 1 schrp Summen Management im Gesundheitswesen 11 Führung und Teamleitung 3 32 SU, Ü 1 schrp Prozess, Informationsmanagement und Organisation 3 32 SU, Ü 1 schrp Management von Wertketten 3 32 SU, Ü 1 schrp Controlling 3 32 SU, Ü 1 schrp Qualitäts, Innovations, und Projektmanagement 3 32 SU, Ü 1 schrp Summen
4 4 Abschlussarbeit 16 Masterarbeit 12 SU 5 Gesamtsummen Divisor für Prüfungsgesamtnote 23 Erläuterung der Fußnoten und Abkürzungen der Anlage 1: 1) Das Nähere wird durch Beschluss der vom Fachbereichsrat bestellten Studien und Prüfungskommission im Studienplan festgelegt. Sind keine Angaben über die Anzahl angegeben, handelt es sich um einen Leistungsnachweis. ECTS KS schrp SU Ü = European Credit Transfer System = Kontaktstunden = schriftliche Prüfung = seminaristischer Unterricht = Übung
5 5 Anlage 2: Hochschulzertifikat für den Weiterbildungsstudiengang Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Coburg MUSTER: FACHHOCHSCHULE COBURG University of Applied Sciences Coburg FACHBEREICH BETRIEBSWIRTSCHAFT ZERTIFIKAT geboren am in hat an dem Weiterbildungsstudiengang Management im Gesundheitswesen in Teilzeitform von vier Semestern teilgenommen und die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt. Die Lehrinhalte sind umseitig aufgeführt. Die Qualifikation beruht auf dem erfolgreichen Abschluss der Leistungsnachweise in folgenden Fächern: Fächer Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmenssteuerung Wert und Kostenmanagement Unternehmensanalyse und bewertung Personalmanagement Markt, Kunde und Geschäftsbeziehungen Gesamtwirtschaftliche und ethische Rahmenbedingungen des unternehmerischen Handelns Finanzmanagement und Budgetierung Wettbewerbsanalyse und strategien Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen Recht Führung und Teamleitung Prozess, Informationsmanagement und Organisation Management von Wertketten Controlling Qualitäts, Innovations, und Projektmanagement Note Thema der Abschlussarbeit: Note der Abschlussarbeit: Coburg, den Präsident(in) (Siegel) Vorsitzende(r) der Prüfungskommission
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