Für das Förderjahr 2015 werden die spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 ausgeschrieben.
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- Günther Boer
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1 Kennzeichnend für die künftige Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der neuen Förderperiode ist die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie Europa Maßnahmen gegen Fachkräftemangel, Armutsbekämpfung und lebenslanges Lernen sind die zentralen Förderziele in der neuen Förderperiode. Bewährte Förderlinien sollen neben dem seit über 10 Jahren erfolgreichen Modell der regionalen ESF-Förderung fortgesetzt werden. Insgesamt stehen für den ESF in Baden-Württemberg ca. 260 Mio. Euro zur Verfügung. Aufbauend auf dem Erfahrungswissen der beiden vorangegangenen Förderperioden und ruft der Landkreis Ludwigsburg zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Projektförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Förderperiode für das Förderjahr 2015 mit nachfolgender Ausschreibung auf: Regionale Arbeitskreisstrategie im Landkreis Ludwigsburg Der regionale ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Ludwigsburg hat in seiner Sitzung am die regionale Arbeitskreisstrategie im Landkreis Ludwigsburg festgelegt, ebenso die Möglichkeit, zweijährige Projektanträge zu stellen. Die Regionale Arbeitskreisstrategie 2015 ist verbindlicher Bestandteil dieser Ausschreibung. Projektanträge müssen auf diese regionale Arbeitskreisstrategie Bezug nehmen. Regionale Ziele im Landkreis Ludwigsburg Für das Förderjahr 2015 werden die spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 ausgeschrieben. Fördersumme im Landkreis Ludwigsburg Für das Programmjahr 2015 stehen ESF-Fördermittel in Höhe von insgesamt zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, zweijährige Projektanträge in beiden spezifischen Zielen zu stellen. Die Projektlaufzeit bei zweijährigen Projekten erstreckt sich vom bis Für zweijährige Projekte stehen im Vorgriff maximal 60% der Fördersumme des Programmjahres 2016 (rechnerisch ) zur Verfügung. Seite 1 von 5 Seiten
2 Spezifisches Ziel B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Zielgruppen sind Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für die Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Ältere Leistungsberechtigte. Aus Strafhaft oder Arrest entlassene bzw. von Straffälligkeit bedrohte Menschen, soweit sie nicht bereits über landesweite Maßnahmen des Justizministeriums erreicht werden. Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen. Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU- Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind: Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung. Niedrigschwellige (Re-)Integration in Qualifizierung und Beschäftigung, Tagesstrukturierung. Niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen. Beratung, Begleitung und Training für Personen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Altersangemessene Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen. Spezifisches Ziel C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Die Förderung ist auf junge Menschen - in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren - ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen erreicht werden können, die im spezifischen Ziel A 2.1 (Verbesserung der Übergangs- und der Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf) zentral gefördert werden. Zielgruppen sind: Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Seite 2 von 5 Seiten
3 Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind: Aktivierende Arbeit mit besonders benachteiligten Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 7. Aufsuchende Beratung und individuelle sozialpädagogische Begleitung. Motivieren von jungen Frauen und insbesondere jungen Männern zur Weiterverfolgung ihrer Bildungslaufbahn und Erlangung ihrer Abschlüsse. Gezielte Förderung und Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund: Sprachhindernisse und schulische Qualifikationsdefizite abbauen, Motivation aufbauen. Einbeziehung von Eltern (vor allem in bildungsfernen Familien). Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen. Es gilt zu beachten, dass die Berufsorientierung, die sich an alle Schüler/innen einer Klasse/ einer Stufe richtet (bislang B 4.4), in der neuen Förderperiode zentral über das Kultusministerium im spezifischen Ziel C.4.1 gefördert wird. Fördervoraussetzungen/Auswahlkriterien für ESF-Projekte Projekte müssen eine aktive öffentliche Finanzierung von mindestens nachweisen. Eigenmittel der öffentlichen Träger und passive Leistungen z.b. Arbeitslosengeld I und II können zur Berücksichtigung dieser Grenze nicht angerechnet werden. Im Fall einer zweijährigen Laufzeit von Projekten gilt die Untergrenze für die Gesamtprojektlaufzeit. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung des Projektantrages soll im Förderrahmen zwischen 35% und max. 50% liegen. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden. Der regionale Arbeitskreis ist gehalten, eine Verteilung der bereitstehenden Fördermittel im Verhältnis von 60% im Ziel B1.1 (rechnerisch ) und 40% im Ziel C 1.1 (rechnerisch ) zu berücksichtigen, ebenso die Einhaltung der Teilnehmerzahlen (TN) von 232 TN bei Ziel C.1.1 und von 118 TN bei B.1.1 nach den Vorgaben des Operationellen Programmes. Dies stellt aber keine Vorgabe für die Projektauswahl dar. Aufgrund der notwendigen Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist darauf zu achten, dass sich regionale Projektkonzepte deutlich von den Konzepten der Bundes- und Landesprogramme abgrenzen. Die Projekte müssen den geltenden EU-Bestimmungen und dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg entsprechen. Zudem sind die Querschittsziele Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität, transnationale Zusammenarbeit/Kooperation, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern angemessen in den spezifischen Zielen zu berücksichtigen. Mit der Gleichstellung von Frauen und Männern wird das übergreifende Ziel der gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit angestrebt. Das vorläufige Operationelle Programm für Baden-Württemberg steht im Internet unter zur Verfügung. Seite 3 von 5 Seiten
4 Antragsverfahren für ESF-Projekte Die Projektanträge sind bis zur Antragsfrist ausschließlich unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe einzureichen. Das für die neue Förderperiode aktualisierte ELAN-Tool steht ab dem auf der bekannten Internetseite zur Verfügung. Bitte senden Sie ihren Projektantrag ebenfalls in einfacher Ausfertigung auch an die ESF- Geschäftsstelle im Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich 43, Hindenburgstraße 30, Ludwigsburg. Präsentationen der Projekte für die Sitzung des Arbeitskreises sollten der Geschäftsstelle nach Rücksprache bis spätestens vorliegen. Nach dem Einreichen der Anträge werden die einzelnen Projekte innerhalb der Arbeitskreissitzung am von den jeweiligen Projektträgern den Mitgliedern des regionalen ESF- Arbeitskreises vorgestellt. Die Mitglieder des Arbeitskreises unter Vorsitz des Sozialdezernenten des Landkreises Ludwigsburg sind Vertreter der Agentur für Arbeit, des Jobcenter Landkreis Ludwigsburg, der Sozialpartner, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Freien Wohlfahrtspflege, der Schulen, der Weiterbildungsträger, der Außerschulischen Jugendbildung und eine Gleichstellungsbeauftragte. Im Anschluss findet die Priorisierung mit Hilfe eines Ranking-Verfahrens statt. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter dem Abgleich und der Übereinstimmung der Projektanträge mit den regionalen Arbeitskreiszielen, Zielgruppen und der Querschnittsziele der Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit und der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Das Antragsranking erfolgt unter Berücksichtigung folgender einheitlicher Auswahlkriterien: Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen im Rahmen des ESF einschließlich einer gesicherten Finanzierung Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten Ziele Qualifikation und Leistungsfähigkeit (Zuverlässigkeit) des Antragsstellers/der Kooperationspartner Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der in der Strategie festgelegten Ziele Die Auswahlkriterien für Projektanträge sind auf der Homepage des Sozialministeriums Baden- Württemberg auf der Internetseite nachlesbar. Seite 4 von 5 Seiten
5 Ergebnissicherung der geförderten Projekte im Landkreis Ludwigsburg Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeitskreises sowie der Umsetzung des Querschnittsziels zur Gleichstellung der Geschlechter durch: den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts. Qualitätsberichterstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im Rahmen der Sachberichterstattung, sowie Projekt- und Ergebnispräsentationen im Kontext von jährlich stattfindenden Strategiesitzungen des regionalen ESF-Arbeitskreises nach einem vorgegebenen Format. Die ESF-Geschäftsstelle führt auch zusammen mit Mitgliedern des ESF-Arbeitskreises im Verlauf des Projektjahres vor Ort Termine durch. Ansprechpartner Geschäftsstelle ESF Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für die Träger während der Projektentwicklung und der Projektlaufzeit. Geschäftsstelle ESF im Landratsamt Birgit Seiberling Hindenburgstraße 30, Zimmer Ludwigsburg Tel (Mo Fr Uhr bis Uhr) Ansprechpartner bei Kofinanzierungsfragen Rechtskreis SGB II Jobcenter Landkreis Ludwigsburg Kathrin Falke Hindenburgstraße 4, Zimmer Ludwigsburg Tel Seite 5 von 5 Seiten
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