Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Telefon:

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1 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Telefon: Datum:

2 Inhalte 1. Gegenüberstellung: private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2. Abgrenzung: Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 3. Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung: Versicherungspflichttatbestände und Beiträge Paderborn Seite 2

3 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.1 Allgemeines Private Krankenversicherung (PKV) steht für die Gesamtheit aller privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Äquivalenzprinzip Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Solidaritätsprinzip Paderborn Seite 3

4 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.2 Auswahl der Versicherten bei der PKV folgende Kriterien werden vor Vertragsannahme geprüft: ist in den nächsten Jahren mit hohen Kosten zu rechnen? ist eine zuverlässige Prämienzahlung zu erwarten? eine Risikoprüfung wird durchgeführt mit dem Ziel: die voraussichtlichen Kosten überschaubar zu halten Kündigungen nach Vertragsabschluss zu vermeiden Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Vertragsabschluss! Die PKV kann auswählen, wen sie versichert! Paderborn Seite 4

5 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.3 Versichertenstruktur der GKV pflichtversicherte Personen familienversicherte Personen freiwillig versicherte Personen Rechtsanspruch auf Versicherung besteht (SGB V)! Die gewählte Krankenkasse kann den Antrag auf Versicherung nicht ablehnen! Paderborn Seite 5

6 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.4 Beitragsberechnung / Prämienberechnung PKV von Bedeutung bei der Prämienberechnung der PKV: Alter Berufsgruppe tarifliche Leistungen Gesundheitszustand Vorerkrankungen Selbstbeteiligung Höhe des Einkommens spielt keine Rolle! Paderborn Seite 6

7 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.5 Beitragsberechnung / Prämienberechnung GKV Beitragsberechnung bei der GKV: ist einkommensabhängig Erkrankungen, Alter und Geschlecht spielen keine Rolle Beitragshöhe: Mindest -Beiträge sind zu beachten Höchst -Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze Paderborn Seite 7

8 Inhalte 1. Gegenüberstellung: private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2. Abgrenzung: Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 3. Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung: Versicherungspflichttatbestände und Beiträge Paderborn Seite 8

9 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.1 Begriff Selbstständige Erwerbstätigkeit Selbstständig erwerbstätig ist, wer als natürliche Person mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, in einem Gewerbebetrieb oder einer sonstigen freiberuflichen Arbeit in persönlicher Unabhängigkeit und auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausübt. Paderborn Seite 9

10 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.2 Begriff Hauptberuflichkeit Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit, dann wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Paderborn Seite 10

11 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.3 Kriterien für eine Hauptberuflichkeit Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit ohne weitere Prüfung, wenn ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird. oder ein Gründungszuschuss nach dem 3. Sozialgesetzbuch (SGB III) bezogen wird. Paderborn Seite 11

12 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.4 Alleinige selbstständige Tätigkeit Zeitaufwand mehr als 30 Stunden wöchentlich: Es wird davon ausgegangen, dass Einkünfte erzielt werden, die einen wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes decken. Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit! Paderborn Seite 12

13 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.5 Alleinige selbstständige Tätigkeit Zeitaufwand mehr als 20 Stunden aber nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich: Wenn der Selbstständige nachweist, dass das Arbeitseinkommen nicht die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt: Vermutung einer nichthauptberuflich selbstständigen Tätigkeit! Wenn das Arbeitseinkommen 50 % der mtl. Bezugsgröße (2015 = 1417,50 ) übersteigt: Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit! Paderborn Seite 13

14 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.6 Alleinige selbstständige Tätigkeit Zeitaufwand nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich: Wenn das Arbeitseinkommen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes darstellt: Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit! Wenn das Arbeitseinkommen 75 % der mtl. Bezugsgröße ( 2015 = 2126,25 ) übersteigt: Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit! Paderborn Seite 14

15 Inhalte 1. Gegenüberstellung: private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2. Abgrenzung: Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 3. Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung: Versicherungspflichttatbestände und Beiträge Paderborn Seite 15

16 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.1 Familienversicherung Eine Familienversicherung bei der GKV ist möglich, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird und das Einkommen unter 1/7 der monatlichen Bezugsgröße ( 2015 = 405,00 ) liegt. Eine Familienversicherung ist beitragsfrei zur Kranken- und Pflegeversicherung! Paderborn Seite 16

17 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.2 Geringfügige Selbstständigkeit Eine geringfügige Selbstständigkeit kann vorliegen, wenn das Arbeitseinkommen unter 50 % der mtl. Bezugsgröße ( 2015 = 1417,50 ) liegt und nicht die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes darstellt. Voraussetzung: eine Hauptberuflichkeit wird ausgeschlossen! Paderborn Seite 17

18 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.3 Geringfügige Selbstständigkeit - Beiträge Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Mindestbeitrag aus 1/3 der monatlichen Bezugsgröße (2015 = 944,05 ). Krankenversicherung: der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,9 % ohne Anspruch auf Krankengeld gilt. Pflegeversicherung: der Beitragssatz beträgt 2,35 % (bzw. 2,60 %) Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 147,44 zur KV und PV! Paderborn Seite 18

19 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.4 Hauptberuflichkeit mit Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit: Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. (Der Gründungszuschuss ist mit Ausnahme der 300,00 zur sozialen Sicherung eine beitragspflichtige Einnahme.) Mindestbeitrag aus 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2015 = 1417,50 ). Eine vorläufige Beitragseinstufung wird vorgenommen! Überprüfung, sobald zu der selbstständigen Tätigkeit der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt und rückwirkende Korrektur. Paderborn Seite 19

20 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.5 Hauptberuflichkeit ohne Gründungszuschuss: Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Mindestbeitrag aus 75 % der monatlichen Bezugsgröße (2015 = 2126,25 ). Höchstbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2015 = 4125,00 ). Bei einer Existenzgründung wird eine vorläufige Beitragseinstufung vorgenommen! Überprüfung, sobald zu der selbstständigen Tätigkeit der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt! Paderborn Seite 20

21 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.6 Hauptberuflichkeit Beitragssätze Krankenversicherung: grundsätzlich ermäßigter Beitragssatz: 14,9 % ohne Anspruch auf Krankengeld! allgemeiner Beitragssatz: 15,5 % gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Optionskrankengeld)! Pflegeversicherung: Beitragssatz: 2,35 % (2,60 % für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben) Paderborn Seite 21

22 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.7 Hauptberuflichkeit Wahltarife Krankengeld Wahlmöglichkeit zum Krankengeldanspruch: ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit: allgemeiner Beitragssatz 15,5 % zzgl. 1 % Prämie (= 16,5 %) ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit: ermäßigter Beitragssatz 14,9 % zzgl. 0,4 % Prämie (= 15,3 %) Paderborn Seite 22

23 Inhalte 1. Gegenüberstellung: private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2. Abgrenzung: Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 3. Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung: Versicherungspflichttatbestände und Beiträge Paderborn Seite 23

24 4. Rentenversicherung 4.1 Versicherungspflichtiger Personenkreis kraft Gesetzes pflichtversichert sind selbstständig Tätige als: Lehrer und Erzieher Pflegepersonen Hebammen und Entbindungshelfer Seelotsen, Küstenschiffer oder Küstenfischer Künstler und Publizisten Hausgewerbetreibende Handwerker Selbstständige mit einem Auftraggeber Paderborn Seite 24

25 4. Rentenversicherung 4.3 Kontaktstelle Fragen zur Rentenversicherung beantwortet: Frau Brigitte Drüke (Versichertenberaterin der Rentenversicherung) Tel (tagsüber) Tel (privat) oder Deutsche Rentenversicherung Kamp 31, Paderborn Tel Paderborn Seite 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

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