Wahlprüfsteine Europaparlamentswahl 2014 Fragen zur Tierschutzpolitik Ihrer Partei
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- Klaus Bastian Albrecht
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1 Wahlprüfsteine Europaparlamentswahl 2014 Fragen zur Tierschutzpolitik Ihrer Partei I Übergreifende Tierschutzthemen 1. Lebensrecht Tötungsverbot Art 13 AEUV hebt hervor, dass Tiere fühlende Wesen sind. Gleichwohl ist es in Europa immer noch üblich, millionenfach gesunde überzählige Tiere zu töten, so etwa in der Lebensmittelproduktion die männlichen Küken der Legehennen, die weiblichen Küken der zur Stopfmast gezüchteten Enten, ebenso werden millionenfach in Europa überzählige gesunde Hunde und Katzen getötet. In den Rechtssystemen der meisten zentraleuropäischen Mitgliedstaaten verlangt die legale Tötung gesunder Tiere einen justiziablen Rechtfertigungsgrundes, der individuell nachprüfbar ist (die Tötung zur Ernährung bildet eine Ausnahme, ebenso bleibt die Seuchenprävention davon unberührt). Ansonsten ist die Tötung gesunder Tiere nicht mit den europäischen Werten vereinbar. F: Würden Sie ein Verbotsrecht zur Tötung überzähliger gesunder Tiere in Europa unterstützen? 2. Klonen von Nutztieren zur Nahrungsmittelproduktion Im Jahr 2013 hat die EU Kommission einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, in dem das Klonen von Nutztieren zur Nahrungsmittelproduktion zwar grundsätzlich verboten wird, allerdings mit einem weiten Ausnahmespektrum. F: Würden Sie sich dafür einsetzen, dass das Verbot ohne solche Ausnahmen zustande kommt? 3. Tierschutz durch garantierten Vollzug bestehender Gesetze Betreffend alle Tierarten sind massive Störungen des Vollzugs bestehender tierschutzrechtlicher Bestimmungen in Europa zu verzeichnen, die das mit der Regelung angestrebte Tierschutzziel vereiteln. F: Würden Sie sich in ihren jeweiligen Mitgliedsländern für einen wirksamen Vollzug einsetzen und gegebenenfalls auf welche Weise? 1
2 4. Ein Europäisches Tierschutzrahmengesetz Das Europaparlament hat 2012 im Zuge seiner Positionierung zur EU Tierschutzstrategie ( ) ein Tierschutzrahmengesetz gefordert. F: Würden Sie ein solches übergreifendes Europäisches Tierschutzrahmengesetz unterstützen und sich für eine entsprechend wirksame Ausgestaltung zum Schutz der Tiere einsetzen? 5. Tierschutz und Verbraucherschutz Entsprechend dem zunehmenden Wunsch der Verbraucher in Europa fordert das Europaparlament eine Ausdehnung der Kennzeichnung von Produkten mit Hinweisen zu Herkunft und Haltungsstandards von Tieren. Diese Forderung entspricht zudem dem Recht auf Information des Verbrauchers. F: Würden Sie sich für einen solchen Tierschutzansatz des Labelling im Bereich Lebensmittel, Textilien und an Tieren getesteten Produkte einsetzen? 6. Tierschutzstandards in Internationalen Finanzinvestitionen und Exportkreditagenturen Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) gewähren Investitionskapital für große industrielle Tierhalteanlagen außerhalb der EU, deren Tierhaltung nicht EU-Standards entspricht. Diese Politik fördert millionenfaches Tierleid, verlagert verbotene Praktiken in Drittstaaten und schadet den Landwirten in Europa. F: Würden Sie sich für die Entwicklung und Umsetzung verbindlicher Tierschutzstandards für die Investitionsentscheidungen von IFIs einsetzen, die mindestens EU-Standards entsprechen? 7. Tierschutz in internationalen Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten Das aktuell diskutierte Handelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) betrifft auch den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Es besteht nach dem Stand des Abkommens die Gefahr, dass die im Vergleich zu anderen Kontinenten fortschrittlichen Tierschutzstandards der EU abgeschwächt werden. Damit würde die von der EU angestrebte nachhaltige Landwirtschaftspolitik ausgehebelt und deren Marktentwicklung durch unfairen Wettbewerb verhindert. 2
3 F: Würden Sie dazu beitragen, dass das TTIP die Europäischen Tierschutzstandards nicht unterwandert und hier klare Grenzen setzen? II Schutz einzelner Tierarten 1. Nutztierschutz a) Produktkennzeichnung Entsprechend dem oben angegebenen Tierschutzansatz durch Kennzeichnung wurde bereits mehrfach als konsequente Erweiterung der Kennzeichnung von frischen Schaleneiern die Kennzeichnung von Produkten mit verarbeiteten Eiern gefordert, sowohl aus Tierschutzgründen, als auch aus Gründen des Verbraucherschutzes, und zur Erhaltung des freien Wettbewerbs. F: Würden Sie sich für eine europaweite Kennzeichnungspflicht für Produkte mit verarbeiteten Eiern im Handel und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform der Tiere einsetzen? b) Kommerzielle Haltung von Zucht und Mastkaninchen Bisher gibt es keine speziellen Schutzvorschriften in der EU für die zur Fleisch- und Fellgewinnung fast ausnahmslos in Käfigen und tierschutzwidrig gehaltenen Kaninchen. Deren Haltungsbedingungen sind jedoch bei gleichzeitiger Zunahme des Konsums inakzeptable und mit einer erheblichen Dimension an Tierleid verbunden. F: Würden Sie sich für ein europaweites Verbots der Käfighaltung auch dieser Tiere einsetzen? 2. Wildtiere Kennzeichnung von Textilprodukten mit Echtpelz Zwar müssen Artikel mit Echtpelzanteilen nach EU Vorgaben als nichttextile Teile tierischen Ursprungs gekennzeichnet werden. In der Praxis hat sich diese Kennzeichnung jedoch nicht bewährt, sie leistet nicht nur vielerlei Fälschungen Vorschub, sie ist auch unzureichend. Zielführend wäre vielmehr eine Deklarationspflicht nach dem Vorbild der Schweiz mit klaren Angaben zur Tierart, der Herkunft des Fells und der Gewinnungsart. 3
4 F: Würden Sie sich für eine deutliche Verbesserung der bisherigen Verordnung im Sinne der schweizerischen Kennzeichnung einsetzen? 3. Tierversuche EU Gesamtstrategie zur Reduzierung der Tierversuche Obgleich es bereits ein klares europaweites Verbot gibt, Tiere für die Herstellung von Kosmetika zu testen, sowie eine grundlegend revidierte Richtlinie zum Schutz von Tieren in Versuchen, steigt die Zahl von Versuchen mit Tierverbrauch stetig an. Es bedarf daher einer europaweiten Gesamtstrategie zur konsequenten Reduzierung von Tierversuchen und der entsprechend verstärkten Förderung alternativer Testmethoden. F: Würden Sie sich für eine solche EU-Gesamtstrategie einsetzen? 4. Heimtierschutz a) Kennzeichnung und Registrierung von Hunden (und Katzen) Die EU Kommission ist nach dem Vertrag von Lissabon nicht für Heimtierschutz zuständig, es sei denn, ein Sachverhalt steht in Zusammenhang mit klassischen EU Kompetenzen wie Gesundheit, Verbraucherschutz und Handel. Gleichwohl ist vorgesehen, aufgrund der jahrelangen Bemühungen des Europaparlaments und von Tierschutzorganisationen, allen voran VIER PFOTEN in Brüssel, im Zuge der Tiergesundheitsstrategie ( ) und der Tierschutzstrategie ( ) Heimtiere wie Hunde und Katzen in einem geplanten Europäischen Tierschutzrahmengesetz und jedenfalls in der EU Politik zu berücksichtigen. Das Prinzip der verantwortlichen Tierhaltung beinhaltet stets auch eine Kennzeichnung und Registrierung des Tieres und seines Halters, um im Falle einer konkreten Gefährdung die Rückverfolgbarkeit auf die Gefahrenquelle sicherzustellen und im Falle eines eingetretenen Schadens, den Halter zur Verantwortung ziehen zu können. Eine entsprechende europaweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden (und Katzen) mit ihren Haltern würde nicht nur diesem Grundprinzip entstanden aus der Lebensmittelsicherheit - entsprechen, sondern hätte zusätzlich mehrfache konkrete positive Auswirkungen: a) Bei gleichzeitiger Registrierung von seriösen Züchtern würde die europaweit kompatible Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde eine nachhaltige Beseitigung des unlauteren Wettbewerbs bedeuten, der durch die Überflutung Europas mit illegal vermehrten und weit unter dem Marktpreis verkauften Welpen verursacht wird. 4
5 b) Durch die Feststellbarkeit desverantwortlichen Halters könnte eine Straftat, eine Vernachlässigung des Tieres oder ein verantwortungsloses Verhalten festgestellt und geahndet werden, dem Aussetzen von Hunden und Katzen würde so entgegengewirkt. Ein solches europaweit kompatibles System ist- nachweislich von Experten geprüft - machbar, sogar kostengünstig herstellbar und zu halten. F: Würden Sie sich für ein europaweit kompatibles System der Kennzeichnung und Registrierung von Hunden (und später Katzen) einsetzen? Würden Sie sich dafür engagieren, dass diese Maßnahme im geplanten EU Tierschutzrahmengesetz als Grundprinzip der verantwortlichen Haltung verankert wird? b) Politische Maßnahmen gegen Überpopulation von Hunden und Katzen Die EU hat keine rechtliche Zuständigkeit zur Reduzierung der Straßentiere in den Mitgliedstaaten, dies steht in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen in Zusammenhang mit Krankheiten wie Tollwut und deren Prävention. Die EU Kommission hat jedoch die Möglichkeit, sich in der Präambel des geplanten Tierschutzrahmengesetzes zum Tierschutz der EU allgemein zu äußern und gemäß Art. 13 AEUV dies auf alle Tiere zu beziehen. Das bedeutete, dass die EU Kommission die Mitgliedstaaten dazu anhalten könnte, dass diese nationale Tierschutzpläne erstellen in Kombination mit entsprechenden strukturellen Maßnahmen, die den Vollzug bestehender Gesetze sicherstellen und die Tierschutzgesetzgebung fördern. Zu einem solchen nationalen Aktionsplan würde ebenfalls, sofern notwendig, ein langfristiger Aktionsplan unter Einbindung der EU zur Reduzierung der Straßentiere gehören, wonach anstelle der Tötung gesunder Tiere gemeinsam mit Tierschutzorganisationen ein nachhaltig wirksames Maßnahmenpaket geschnürt wird. Dies umfasst systematische Geburtenkontrolle, Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde, Impfung und Entwurmung, bei gleichzeitiger Bildungs- und Informationsarbeit, angefangen von Tierschutzunterricht an Schulen über Informationskampagnen für die Öffentlichkeit und Weiterbildung von Tierärzten und der Förderung der Adoption; rechtlich müsste in jedem Mitgliedstaat das Aussetzen von Tiere und Tierquälerei als Verbrechen gewertet werden mit vergleichbar schwerem Strafmaß. F: Würden Sie die EU Kommission dazu auffordern, wenn ein Entwurf zu einem Tierschutzrahmengesetz erfolgt, eine Empfehlung zu einem solchen nationalen Aktionsplan in die Präambel des EU Tierschutzrahmengesetzes aufzunehmen? 5
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