PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden

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1 PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden Hinweise zur Antragstellung und Förderung 2015 für Studierende der TU Ilmenau Antragstermine: 15. Januar 2015 und 15. Juni 2015 Die TU Ilmenau vergibt Stipendien für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des PROMOS - Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Die Stipendien werden in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren vergeben. Es werden nur Auslandsaufenthalte im Kalenderjahr 2015 bezuschusst. Der Auslandsaufenthalt kann bis ins Jahr 2016 dauern, der Zuschuss wird jedoch nur für 2015 gewährt. Nachfolgend finden Sie Informationen zu: - Anträgen für bereits laufende Maßnahmen - Auswahl - Bewerbung - ERASMUS-Raum - Fördermaßnahmen - Fördersätze - Kombinationsregelungen - Learning Agreement - Mitteilungspflicht - Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse - Rechtsanspruch auf Förderung - Status der PROMOS-Stipendiaten - Studiengebühren - Transcript of Records - Verlängerung - Versicherungen - Voraussetzung für eine Förderung - Zielgruppe TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2015 Seite 1 von 5

2 Anträge für bereits laufende Maßnahmen: Bei bereits begonnenen Maßnahmen ist eine Förderung frühestens ab dem Folgemonat des Antragseingangs möglich. Auswahl: Eine Auswahlkommission, die aus MitarbeiterInnen der TU Ilmenau International School besteht, entscheidet über die Anträge. Auswahlkriterien sind: 1. Studienleistungen (Noten- Ø) 2. Motivation und fachlicher Bezug zum Studium 3. universitäres, außeruniversitäres Engagement 4. Sprachkenntnisse der Unterrichts-/Arbeitssprache sowie die Qualität des Antrages und Vollständigkeit (siehe auch Stichwort Bewerbung) Für die Kriterien 2. bis 4. werden Noten in 0,5er-Schritten auf einer Skala von 0,5 bis 5 vergeben (0,5 = ausgezeichnet, 5 = ungenügend). Von den Noten der Auswahlkriterien 1 bis 4 wird der Durchschnitt berechnet und die erreichten Punkte für das Ranking gebildet. Die Auswahlergebnisse werden voraussichtlich Mitte/Ende Februar bzw. Mitte/Ende Juli bekannt gegeben. Jede/r AntragstellerIn erhält dazu per eine Information. Bewerbung: Füllen Sie das Bewerbungsformular bitte am Computer aus. Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte ohne Heftklammern, Klarsichtfolien oder Bewerbungsmappen ein (davon Motivationsschreiben und Lebenslauf in deutscher Sprache). Bewerbungen sind zu richten an: Technische Universität Ilmenau Akademisches Auslandsamt PF Ilmenau oder abzugeben im Haus G, Zimmer 1290, 1300 oder 1310 ERASMUS-Raum: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. Fördermaßnahmen: - Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate) - Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) - Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate) - Fachkurse (bis 6 Wochen) - Studienreisen (bis 12 Tage) - Wettbewerbsreisen (bis 12 Tage) TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2015 Seite 2 von 5

3 Fördersätze: Angaben zu den Teilstipendienraten, zur Reisekostenpauschale und der Kursgebührenpauschale finden Sie im Dokument: 2015-PROMOS-Fördersätze. Kombinationsregelungen: 1. PROMOS und PROMOS Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) 6 Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten. Studierende können mit den Maßnahmen Sprachkurse, Fachkurse und Studienreisen trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (z.b.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs). 2. ERASMUS und PROMOS ERASMUS und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden. 3. BAföG-Leistungen und PROMOS Inlands-BAföG-Leistungen sind anrechnungsfrei. Studierende, die Auslands-BAföG beantragen, müssen die PROMOS-Förderung angeben. Bei Bezug von Auslands-BAföG besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300 EUR (z. Bsp. PROMOS-Teilstipendienrate). Die Reisekostenpauschale wird im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des Auslands-BAföG angerechnet. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer durch die BAföG-Stellen, bei denen die Studierenden alle Einkommen (also auch die PROMOS-Förderung) angeben müssen. 4. DAAD-Individualstipendien und PROMOS DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. 5. Deutschlandstipendium und PROMOS Der gleichzeitige Bezug des Deutschlandstipendiums und der PROMOS-Förderung für den Auslandsaufenthalt ist möglich. 6. Andere Stipendienleistungen und PROMOS Bei Stipendien anderer Stipendienträger ist eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien unproblematisch (hier kann die Hochschule eine Beschränkung festlegen bzw. ein PROMOS-Stipendium ausschließen). Bei öffentlichen Mitteln ist es ebenfalls unproblematisch, wenn dadurch nicht der Auslandsaufenthalt gefördert wird. Wird durch die öffentlichen Mittel auch der Auslandsaufenthalt gefördert, ist es grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird: Aufenthaltsförderung (z.b. die PROMOS- Teilstipendienrate) oder Reisekosten. Hier darf nicht der gleiche Förderzweck aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Das bedeutet, dass eine PROMOS-Förderung nicht ausgereicht werden darf, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln derselbe Förderzweck verfolgt wird. TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2015 Seite 3 von 5

4 Learning Agreement: PROMOS-Stipendiaten, die einen Studienaufenthalt absolvieren, sind verpflichtet, ein von der TU Ilmenau und der Gasteinrichtung bestätigtes Learning Agreement einzureichen. Bei einem Praktikumsaufenthalt ist eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Praktikum als Pflicht- oder Zusatzpraktikum anerkannt wird, bzw. dass das Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zum Studium darstellt. Dies gilt auch für die Teilnahme an Fachkursen. Mitteilungspflicht: Falls Sie sich auch bei anderen Institutionen, Organisationen, Stiftungen o.ä. (auch Auslands- BAföG) um eine Förderung Ihres Auslandsaufenthaltes beworben haben, sind Sie verpflichtet, die PROMOS-Förderung anzugeben. Ebenso ist es ihre Pflicht, sobald Sie von anderen Mittelgebern eine finanzielle Zuwendung für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten, uns durch Zusendung einer Kopie der Zusage sofort zu informieren. Eine mögliche Doppelförderung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse: Als Nachweis der Sprachkenntnisse kann ein offizielles Zertifikat oder das Formular des DAAD genutzt werden. Siehe Dokument: DAAD-Sprachzeugnis Auch ein Verweis auf die Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen ist möglich, falls zutreffend. Rechtsanspruch auf Förderung: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der TU Ilmenau geltend gemacht werden. Status der PROMOS-Stipendiaten: Alle PROMOS-Stipendiaten sind auch DAAD-Stipendiaten. Eine Aufnahme in die DAAD- Alumni-Datenbank kommt erst ab einer Förderung von mehr als 92 Tagen in Betracht. Studiengebühren: Aus den vom DAAD zur Verfügung gestellten PROMOS-Mitteln gewährt die TU Ilmenau keine Studiengebühren. Transcript of Records: Nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten Sie von Ihrer Gasteinrichtung ein Transcript of Records, in dem alle von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen, bzw. Sprachoder Fachkurse mit Leistungsbewertung aufgeführt sind. Hiervon müssen Sie eine Kopie im Akademischen Auslandsamt der TU Ilmenau vorlegen. Bei einem absolvierten Praktikum ist eine Bestätigung der Firma über den Inhalt und die genauen Aufenthaltsdaten vorzulegen. Verlängerung: Eine Verlängerung der Stipendien über 6 Monate hinaus ist nicht möglich. TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2015 Seite 4 von 5

5 Versicherungen: Mit der Gewährung eines PROMOS-Stipendiums ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) bietet. Die Mindestversicherungslaufzeit beträgt einen Monat. Es kommen folgende Tarife in Betracht: 720 (Deutsche Praktikanten ins Ausland) 726 (Deutsche Studierende & Doktoranden ins europäische Ausland) 750 (Deutsche Studierende & Doktoranden weltweit) Tarifinformationen sowie die Anmeldebögen finden Sie auf der Webseite des DAAD: Voraussetzung für eine Förderung: Sie müssen an der TU Ilmenau im Vollzeitstudium immatrikuliert sein und noch Prüfungsleistungen zu erbringen haben. Dem Akademischen Auslandsamt muss jeweils eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für die gesamte Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes vorliegen. Jegliche Änderung des Studierendenstatus ist zu melden. Zielgruppe: Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen usw.) deutscher Hochschulen, a.) die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen b.) die Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: c.) sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule promovieren. Für den in b.) und c.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2015 Seite 5 von 5

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