D 2.22/D 4.23/ D 4.33
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- Hertha Bieber
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1 - Dienstleistungszentrum - D 2.22/D 4.23/ D 4.33 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral ATZ: Erhöhung ZV-Entgelt für Zeiten vor Historik Hinweise zur Korrektur von Altersteilzeitfällen, die ihren Vertrag nach dem abgeschlossen haben und bei denen das ZV-Entgelt nicht mit dem Faktor 1,8 multipliziert wurde Stand: 06 / 2006 Seite 1 von 5 BTD020.
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorbemerkung Berechnung in KIDICAP manuelle Korrektur Erfassungen für Historikzeitraum Versteuerung Aufstockungsbeträge SV-Beiträge Umlage Lohnkonto... 5 Stand: 06 / 2006 Seite 2 von 5 BTD020.
3 1. Vorbemerkung Gemäß BMI-Rundschreiben D II /23 v i.v.m. 15 Absatz 2 Satz 2 Tarifvertrag Altersversorgung v incl. Ergänzungen ist ZV-pflichtiges Entgelt bei Altersteilzeit, die nach dem 31. Dezember 2002 vereinbart wird, das 1,8-fache der zur Hälfte zustehenden Bezüge nach 4 TV ATZ zuzüglich derjenigen Bezüge, die in voller Höhe zustehen. 2. Berechnung in KIDICAP In KIDICAP erfolgt die Berechnung des erhöhten ZV-Entgelts, wenn in der Maske 29 das Feld ATZ-ZVK mit J gefüllt ist. Für Zeiten innerhalb der Historik erfolgt die Korrektur bei rückwirkender Erfassung des J korrekt. Für Zeiten vor Historik ist die Korrektur manuell durchzuführen. 3. Korrektur bei zu Unrecht nicht gesetztem ATZ-ZVK=J 3.1. Erfassungen für Historikzeitraum 1. Maske 29a: ATZ-ZVK = J ab Beginn ATZ (im maschinellen Rückrechenzeitraum) 2. Maske 12a: MKM ZV aufrollen = J ab Beginn ATZ (im maschinellen Rückrechenzeitraum) 3. Testberechnung 4. Ergebnis: maschinelle Ermittlung/Abführung der Umlage/Beiträge zur Kapitaldeckung/Sanierungsgeld 5. für Zeiten vor der maschinellen Historik ist das ZV-Entgelt mit dem Faktor 0,8 zu multiplizieren und daraus die Umlage/Beiträge zur Kapitaldeckung/Sanierungsgeld zu ermitteln 3.2. Versteuerung - monatliche manuelle Berechnung der zu versteuernden Umlage unter Beachtung der Pauschalversteuerung - Korrektur des maschinell gebildeten Steuerbruttos aus der Individualversteuerung Maske 17 Zulageschlüssel 5040 negativ im lfd. Abrechnungsmonat - die Summe der individuell zu versteuernden Umlage im lfd. Abrechnungsmonat buchen Maske 17 Zulagenschlüssel 5044 (sonstiger Bezug 1 Kalenderjahr) Zulagenschlüssel 5046 (sonstiger Bezug mehrere Kalenderjahre) - die Summe der sich aus den einzelnen Monaten ergebenden pauschal zu versteuernden Umlage ergebenden Steuer - Abzugsbeträge im lfd. Abrechnungsmonat buchen (nur noch Differenzen zu den angegebenen Beträgen bei VBL, ggf. andere Pauschalversteuerung beachten) Maske 22 Abzug pauschale Lohnsteuer (92,03 x 20% = 18,40) Abzug pauschale Kirchensteuer (18,40 x 9 % = 1,65) Abzug pauschale Solz (18,40 x 5,5% = 1,01) 3.3. Aufstockungsbeträge Ausschlussfrist 6 Monate ( 37 TVöD) Stand: 06 / 2006 Seite 3 von 5 BTD020.
4 - darüber hinaus maschinell gezahlte Aufstockungsbeträge in den entsprechenden Monaten gegen (negativ) buchen Maske 17 Zulagenschlüssel Aufstockungsbetrag Zulagenschlüssel Aufstockungsbetrag 3.4. SV-Beiträge AN trägt Beiträge für 3 Monate Darüber hinaus zu erhebende Beiträge trägt der AG ( 28 g SGB IV). Für maschinelle Rückrechenzeiträume ist das zu verbeitragende SV-Entgelt monatlich manuell zu erfassen über die Maske 17 mit Zulagenschlüssel 6995 (SV-Entgelt). Im lfd. Abrechnungsmonat ist die Summe des zu verbeitragenden SV-Entgelts negativ zu buchen (Grund: die Verbeitragung der Hinzurechnungsbeträge SV aus der VBL-Umlage erfolgt auch für den maschinellen Rückrechenzeitraum im lfd. Abrechnungsmonat): Maske 17 Zulagenschlüssel 6995 (SV-Entgelt) negativ Durch die Erfassung des SV-Entgelts werden maschinell SV-Beiträge AG-/AN-Anteil für den gesamten maschinellen Rückrechenzeitraum erhoben AN-Anteile sind zu erstatten und als AG-Anteile zu erheben (nur 3 Monate zurück trägt AN selbst!) Buchungen: Maske 22 AN-Anteil/AG-Anteil KV = 0540/0541 AN-Anteil/AG-Anteil RV = 0542/0543 AN-Anteil/AG-Anteil AV = 0544/0545 AN-Anteil/AG-Anteil PV = 0563/0564 Da nur eine begrenzte Anzahl von Abzügen erfasst werden kann, können die AN-Anteile auch in einer Summe erstattet und entsprechend die AG-Anteile in einer Summe erhoben werden. Buchung dann in den Monat 12des Vorjahres. Diese Buchung hat keinen Einfluss auf die Aufstockungsbeträge! Einbehaltung und Ablieferung der SV-Beiträge für Vorhistorikzeiträume gem. Schreiben von DZ IV 46 Für Zeiten vor Historik sind AN- und AG-Beiträge komplett zu Lasten des AG zu erfassen Umlage - Buchung AN-Anteil im lfd. Monat Maske 17 Zulagenschlüssel 7900 negativ - Umlagesätze: West AG Anteil 6,45 % AN Anteil 1,41 % San.-geld (Bund) 2003: 2,6441 % (lt. Dokument.) 2004: 2,7237 % (lt. Dokument.) 2005: maschinell Ost AG-Anteil 1 % AN-Anteil 0,2 % (2003); 0,5 % (2004) Kap-deckung 0,5 % (2004) -Zur Überweisung der Umlage an die VBL für Zeiträume vor Historik verweise ich auf die Arbeitshinweise von Herrn Könen. Meldungen Stand: 06 / 2006 Seite 4 von 5 BTD020.
5 Für maschinelle Rückrechenzeiträume werden die Meldungen zur VBL und Sozialversicherung maschinell erstellt. Die Meldungen für Zeiten der maschinellen Vorhistorik sind getrennt nach Jahren manuell zu erstellen Lohnkonto Die Lohnkonten der zurückliegenden Jahre sind zu berichtigen/ergänzen. Stand: 06 / 2006 Seite 5 von 5 BTD020.
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