Errichten von Niederspannungsanlagen Prüfungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Errichten von Niederspannungsanlagen Prüfungen"

Transkript

1 Errichten von Niederspannungsanlagen Prüfungen Bevor elektrische Anlagen vom Benutzer in Betrieb genommen werden, ist vom Errichter eine Prüfung durch Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen. Als rechtliche Grundlage muss die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) angesehen werden. Im 13 heißt es dort: darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Ver-ordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestim-mungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. 1.1 Wer darf prüfen? Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Reparaturen dürfen nur durch Elektrofachkräfte geprüft werden. Der Unternehmer hat die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen, damit die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Nach Sven Bonhagen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind die Prüfungen von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen durchzuführen. In der TRBS 1203 Teil 3 Befähigte Personen; Besondere Anforderungen; Elektrische Gefährdungen wird die befähigte Person weiter definiert. Sie muss über eine entsprechende elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen. Insbesondere ist hierbei hervorzuheben, dass ein sehr fundiertes Wissen über die Schutzmaßnahmen und deren Prüfung erforderlich ist, so dass nur der beste Mitarbeiter mit dieser Aufgabe beauftragt werden sollte. Entsprechende Fortbildungsseminare werden zum Beispiel am bfe Oldenburg ( Suchbegriff: E-Check) angeboten. 1.2 Prüfung der Schutzmaßnahmen Die DIN VDE (VDE ): als Ersatz für DIN VDE (VDE ): legt wesentliche Anforderungen an die Erstprüfung und die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen fest. Für wiederkehrende Prüfungen ist zusätzlich DIN VDE /A1 (VDE /A1): zu berücksichtigen. Die Prüfung muss, soweit sinnvoll, während der Errichtung und/oder nach Fertigstellung durchgeführt werden. Dieses gilt insbesondere für das Besichtigen, welches bereits während der gesamten Errichtungsphase vorzunehmen ist. Beim Besichtigen, Erproben und Messen muss eine Gefährdung von Personen und eine Schädigung von Eigentum und Betriebsmitteln ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbericht festzuhalten. Erstprüfungen sind sowohl bei neu errichteten als auch bei geänderten und/oder erweiterten Anlagen vorzunehmen. Bei Änderungen und Erweiterungen beschränkt sich die Prüfung auf die Feststellung, dass die geänderten und erweiterten Anlagenteile den Normen der Reihe DIN VDE 0100 entsprechen und die Sicherheit der bestehenden Anlagen nicht beeinträchtigt wird.

2 Bei der Durchführung der Prüfung müssen der prüfenden Person entsprechende Dokumentationen, wie Schalt und Übersichtspläne sowie Unterlagen zur eindeutigen Identifizierung der Schutzorgane, Schaltgeräte und sonstigen Betriebsmittel nach DIN VDE , Abschnitt zur Verfügung stehen. Bei einfachen Anlagen ist dafür eine Übersicht in Form einer Liste oder Tabelle ausreichend Erproben und Messen Durch Erproben und Messen sind unter anderen folgenden Kriterien, soweit zutreffend, zu prüfen: Durchgängigkeit der Schutzleiter, des Schutzpotentialausgleichs und des zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs, Isolationswiderstand, Trennung der Stromkreise bei SELV, PELV oder Schutztrennung, Widerstände von isolierenden Fußböden und/oder Wänden, Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung, Wirksamkeit der zusätzlichen Schutzmaßnahmen Polarität der Spannung, Drehfeldrichtung von Drehstrom-Steckdosen Prüfung des ordnungsgemäßen Betriebs und der Funktion, Einhaltung des max. zulässigen Spannungsfalls. Von den genannten Punkten zum Erproben und Messen werden nachstehend nur die Wesentlichen näher erläutert Erprobung Es sind u. a. zu erproben, die Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD) durch Betätigen der Prüftaste, Isolationsüberwachungseinrichtungen, Wirksamkeit von Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Not-Aus-Einrichtungen und Verriegelungen, Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen wie z. B. ferngesteuerte Schalter oder Stör- und Gefahrenanzeigen, Rechtsdrehfeld von Drehstromsteckdosen Durchgängigkeit der Leiter Die Durchgängigkeit der Schutzleiter, der Schutzpotentialausgleichsleiter über die Haupterdungsschiene und der zusätzlichen Schutzpotentialausgleichsleiter sowie deren niederohmige Verbindungen, sind durch Messungen nachzuweisen. Die Messungen sollten mit einer Leerlaufspannung von 4 bis 24 V und einem Strom von mindestens 0,2 A durchgeführt werden. Die Bedingungen werden von handelsüblichen Geräten zur Prü-fung von Schutzmaßnahmen erfüllt. Vielfachmessgeräte (Multimeter) sind insbesondere wegen des geringen Messstroms dafür nicht zugelassen. Höchstzulässige Widerstandswerte für die Durchgangsprüfung der Schutz- und Schutzpotentialausgleichsleiter werden in der Norm nicht genannt. Der zulässige Grenzwert ist von der prüfenden Person unter Berücksichtigung der in Tabelle NA.4 im Anhang der

3 Norm, in Abhängigkeit von Leiterquerschnitt, genannten Leiterwiderstandsbeläge in mω/m, der Leiterlänge und der zu erwartenden Übergangswiderstände zu ermitteln Isolationswiderstand der elektrischen Anlage Der Isolationswiderstand ist zwischen jedem aktiven Leiter und dem mit der Erde verbundenen Schutzleiter zu messen. Neu ist die Anhebung der Mindestwerte der Isolationswiderstände bei SELV und PELV-Stromkreisen von 0,25 MΩ auf 0,5 MΩ und bei Stromkreisen bis 500 V von 0,5 MΩ auf 1,0 MΩ. Die gemessenen Widerstandswerte liegen üblicherweise weit über den geforderten Mindestwerten. Bei einer Abweichung sollten genauere Untersuchungen des betroffenen Stromkreises erfolgen. Das Messen sollte zur Vereinfachung vor dem Anschluss der elektrischen Verbrauchs-mittel erfolgen. Alle im Stromkreis enthaltenden Schalter sind für ein aussagekräftiges Ergebnis zu schließen. In feuergefährdeten Räumen muss nach DIN VDE (VDE ) und VdS 2033 zusätzlich eine Messung zwischen den aktiven Leitern durchgeführt werden. Durch eingebaute Überspannungs-Schutzeinrichtungen können Fehlmessungen auftreten. Wenn sich die Schutzeinrichtungen während der Messung nicht vom Messkreis trennen lassen, wie z. B. bei Steckdosen mit integriertem Überspannungsschutz, ist eine Reduzierung der Messgleichspannung auf 250 V zulässig Prüfung des Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung im TN-System Die Wirksamkeit der automatischen Abschaltung ist wie folgt nachzuweisen: Messung der Fehlerschleifenimpedanz und Beurteilung der Messwerte unter Berücksichtigung der zulässigen Messabweichung von ± 30 %. Auf die Messung kann verzichtet werden, wenn die elektrische Durchgängigkeit der Schutzleiter nachgewiesen wird und Berechnungen der Schleifenimpedanz vorliegen. Bei automatischer Abschaltung durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) gelten die Anforderungen an die Schleifenimpedanz grundsätzlich als erfüllt. Prüfung der Kenndaten und Wirksamkeit der zugehörigen Überstrom- Schutzeinrichtungen unter Berücksichtigung der Bemessungsströme, Ausschaltbereiche und Betriebsklassen bei Sicherungen und Leitungsschutzschaltern oder der Einstellungen für den Kurzschlussauslöser bei Leistungsschaltern und ähnlichen Schutzeinrichtungen. Die ermittelten Abschaltströme der Überstrom-Schutzeinrichtungen (siehe Tabel-le NA.1 der Norm) sind zur Prüfung der Einhaltung der Abschaltbedingungen mit den gemessenen Kurzschlussströmen bzw. den Schleifenimpedanzen zu verglei-chen. Nachweis der Wirksamkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) durch Besichtigen und Erproben. Zusätzlich ist ein messtechnischer Nachweis über die Einhaltung der in DIN VDE geforderten, maximal zulässigen Abschaltzeiten unter Verwendung geeigneter Messgeräte durch Erzeugen eines Differenzstromes (künstlicher Fehler) erforderlich. Eine genaue Messung der Abschaltzeit und der Berührungsspannung ist im TN-System nicht notwendig. Wenn bei automatischer Abschaltung durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen die Wirksamkeit an einer Stelle nachgewiesen wurde, ist es für die weitere Prüfung ausreichend, wenn alle anderen zu schützenden Anlageteile mit dieser Messstelle sicher verbunden sind (Prüfung der Durchgängigkeit der Schutzleiter).

4 Prüfung des Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung im TT-System Zusätzlich zu den Prüfungen im TN-System ist die Messung des Erdausbreitungswiderstandes RA des Erders für die Körper bzw. des Schutzleiters erforderlich. Der vereinbarte Grenzwert der zulässigen Berührungsspannung U L darf im Fehlerfall nicht überschritten werden. Aus diesem Grunde setzt der alleinige Einsatz von Überstrom-Schutzeinrichtungen sehr niedrige Erdungswiderstände zur Einhaltung der Schutzmaßnahme voraus und ist daher nicht Praxisrelevant. Es wird empfohlen, bei Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen die Einhal-tung der in DIN VDE festgelegten Abschaltzeiten von 0,2 bzw. 1 s zu prüfen. Bei der Wiederverwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen oder der Erweiterung oder Änderung von bestehenden Anlagen müssen die Abschaltzeiten auf ihre Einhaltung geprüft werden. Bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ist es wie im TN-System ausreichend, wenn die Wirksamkeit an einer Stelle nachgewiesen wurde, wenn alle anderen Anlageteile mit dieser Messstelle sicher verbunden sind Messung des Erderwiderstandes Die Messung des Erderwiderstandes mit einer Messbrücke und zwei weiteren Hilfserdern ist ein Messverfahren, welches relativ aufwendig ist und sich im städtischen Bereich aufgrund der dichten Bebauung oftmals nicht durchführen lässt. Als Alternative ist die Messung der Fehlerschleifenimpedanz zulässig. Hierbei ist zu beachten, dass der Abgriff der Netzspannung so erfolgt, dass der fließende Messstrom nicht zu einer Abschaltung des Stromkreises führt. Neu aufgenommen wurde ein Messverfahren zur Ermittlung des Erdschleifenwiderstandes mit Stromzangen. Dieses Verfahren kann allerdings nur dann angewendet werden, wenn eine Verbindung von der Erdungsanlage zu dem geerdeten Neutralleiter besteht. Im TN- System ist dieses gegeben, im TT-System kann es erforderlich sein, diese Verbindung für die Zeit der Messung herzustellen Messung der Fehlerschleifenimpedanz Die Messung der Fehlerschleifenimpedanz ist erforderlich, wenn für den Schutz durch automatische Abschaltung keine Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) verwendet werden. Die Höhe der Fehlerschleifenimpedanz bestimmt den im Fehlerfall auftretenden Kurzschlussstrom und somit die Abschaltzeit der Überstrom-Schutzeinrichtung in Abhängigkeit von Typ, Charakteristik und Bemessungsstrom. Spannungsschwankungen, die während des Messvorganges auftreten, können zu erheblichen Abweichungen führen, so dass ggf. Mehrfachmessungen erforderlich sind. Für die Beurteilung der Messwerte ist die Betriebsmessabweichung von ± 30 % und der Korrekturfaktor für den Temperaturunterschied der während der Messung vorherrschenden Umgebungstemperatur und der Betriebstemperatur der Leitungen und Kabel zu berücksichtigen Prüfung des Spannungsfalls

5 Neu eingeführt wurde ein Verfahren zur Überprüfung des Spannungsfalls. Die Norm DIN VDE fordert einen Spannungsfall vom Übergabepunkt des Netzbetreibers bis zum Anschlusspunkt der Verbrauchsmittel von weniger als 4 %. Die Bestimmung des Spannungsfalls kann durch Messung der Impedanz des Stromkreises oder durch Anwendung des im Anhang D dargestellten Diagramms erfolgen. 1.3 Prüfbericht Für neu errichtete, geänderte oder erweiterte elektrische Anlagen ist nach Beendigung der Prüfung ein Prüfbericht über die mängelfreie Erstprüfung zu erstellen. Der Bericht muss den Anlagenumfang der bescheinigten Anlage sowie die Ergebnisse der Besichti-gung, Erprobung und Messung enthalten. Die Mindestinhalte eines Prüfberichts können dem nationalen Anhang NB entnommen werden. 1.4 Beurteilung der Prüfung der Schutzmaßnahmen Mit dem Besichtigen, Erproben, Messen und eintragen der Ergebnisse in den Prüfbericht ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Die Beurteilung der ermittelten Ergebnisse ist mitunter die schwierigste Aufgabe, die sich dem Prüfer stellt. Zum einen sind Ungenauigkeiten der Messgeräte und ggf. weitere Abhängigkeiten wie z. B. die Leitererwärmung im Kurzschlussfall bei der Schleifenwiderstandsmessung zu berücksichtigen. Der Prüfer sollte auch immer eine Bewertung vornehmen, ob die vorliegenden Messwerte plausibel sind. Sollte z. B. bei zwei direkt nebeneinander befindlichen Steckdosenstromkreise, der ermittelte Kurzschlussstrom erheblich abweichen, so könnte dieses ein Hinweis auf hochohmige Klemmstellen sein Isolationswiderstand Bei der Isolationswiderstandsmessung ist der Messfehler des eingesetzten Messgerätes zu berücksichtigen. Dieser darf nach der Normenreihe DIN VDE 0413 für Isolations-messgeräte maximal 30 % betragen. In der Tabelle 1.1 sind die normativen Grenzwerte und die Grenzwerte unter Beachtung der Messtoleranz aufgeführt Schutzmaßnahme durch Abschaltung ohne Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) in TN-Systemen Bei Stromkreisen ohne RCD ist die Fehlerschleifenimpedanz durch eine Schleifenwiderstandsmessung (RS) zur Sicherstellung des Personenschutzes zu ermitteln. Der hieraus resultierende Kurzschlussstrom I K, gemessen an den Endabgängen zwischen Außenleitern und Schutzleiter, bestimmt im Fehlerfall die Abschaltzeit. Die ebenfalls durchzuführende Netzinnenwiderstandsmessung (R I ) zwischen den Außen-

6 leitern und dem Neutralleiter ermittelt den Kurzschlussstrom IK bei einem Kurzschluss und stellt den Brandschutz sicher. Folgende Anforderung muss erfüllt werden: Der ermittelte Kurzschlussstrom muss größer als der Abschaltstrom der Schutzeinrichtung sein, Werte für ausgewählte Schutzeinrichtungen enthält Tabelle 1.2. In der Spalte Mindestanzeige IK ist die Erhöhung der Leiterwiderstände durch den Fehlerstrom berücksichtigt. Folgende Formel kann hierfür genutzt werden: Über den zusätzlichen Faktor 3/2 wird sowohl die Widerstandserhöhung durch Temperaturanstieg als auch eventuelle Messunsicherheiten der Prüfgeräte berücksichtigt Schutzmaßnahme durch Abschaltung mit Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) in TN- und TT-Systemen Nach dem die Fehlerstromschutzeinrichtung durch die Prüftaste einer mechanischen Auslöseprüfung und anschließender Prüfung der Spannungsfreiheit unterzogen wurde, ist anschließend die Schutzmaßnahme zu überprüfen. Hierzu ist mit dem Prüfgerät an mindest einem Endabgang des zugehörigen Stromkreises zwischen Außenleiter und Schutzleiter der Auslösestrom I Δ zu messen. Folgende Bedingung muss erfüllt sein:

7 Zudem ist die Berührungsspannung zu ermitteln. Die Werte in Tabelle 1.3 dürfen nicht überschritten werden. Im TT-System ist zusätzlich die Messung des Erdübergangswiderstandes des Anlagenerders R A erforderlich. Grenzwerte für den Anlagenerder in Anlagen mit U L = 50 V sind in siehe Tabelle 1.4 enthalten. Für Anlagen mit U L = 25 V halbieren sich die Werte und bei selektiven RCD ist der 2fache Bemessungsdifferenzstrom anzusetzen. Aus Brandschutzgründen ist die Kurzschlussstrommessung I K an den Endabgängen zwischen Außenleitern und Neutralleitern (Netzinnenwiderstandsmessung RI) zusätzlich durchzuführen Niederohmige Durchgängigkeit Zur Gewährleistung der Schutzmaßnahmen ist eine niederohmige Verbindung sämtlicher Schutzleiter zwingend erforderlich. Die Messung des niederohmigen Durchganges von: Schutzleiterverbindungen Verbindungen des Schutzpotentialausgleiches über Haupterdungsschiene Verbindungen des zusätzlichen Schutzpotentialausgleiches Ist zwingend erforderlich. Der gemessene Wert sollte den Richtwert von 1 Ω nicht überschreiten. Die Wider-stände setzen sich zusammen aus dem Leiterwiderstand und den Übergangswiderstän-den an den Anschlussstellen.

2., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2008

2., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2008 VDE-Schriftenreihe Normen verständlich 113 m ш Fehlerstrom-Uberwachung in elektrischen Anlagen Grundlagen, Anwendungen und Technik der Differenzstrommessung in Wechselund Gleichspannungssystemen DIN EN

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

DIN VDE 0701-0702 ÖVE/ÖNORM E8701. Grund der Prüfung: Wiederholungsprüfung Änderung Instandsetzung Eingangsprüfung

DIN VDE 0701-0702 ÖVE/ÖNORM E8701. Grund der Prüfung: Wiederholungsprüfung Änderung Instandsetzung Eingangsprüfung Prüfprotokoll für elektrische Geräte nach Instandsetzung, Änderung - Wiederholungsprüfung Auftraggeber/Betreiber: Auftragnehmer/Prüfer: Blatt-Nr.: / Prüfung nach: UVV BGV A3 BetrSichV, TRBS 1201 DIN VDE

Mehr

Richtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Richtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Richtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 2010 2011 2012 2013 2014 in Zusammenarbeit mit ABB

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen

Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0113-1 Der rote Faden der Elektrosicherheit. Inhalt

Mehr

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks

Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Zentralverband der Deutschen Elektround Informationstechnischen Handwerke ZVEH Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks Ausgabe 2012 Herausgeber Bundes-Installateurausschuss

Mehr

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4

Mehr

Auslösekennlinien Leitungsschutzschalter

Auslösekennlinien Leitungsschutzschalter Auslösekennlinien Leitungsschutzschalter Leitungsschutzschalter besitzen zwei Auslöseorgane, die im Fehlerfall über das Schaltwerk zur Abschaltung des Stromkreises führen: einen verzögerten, thermischen

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden

Mehr

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen

Mehr

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung, Dokumentation Dokumentation Abschn. 6 Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher 39 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung,

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702)

Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Dipl.-Ing./EUR Ing. Arno Bergmann DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

Die Erdung ungeerdeter Stromversorgungen ein Widerspruch?

Die Erdung ungeerdeter Stromversorgungen ein Widerspruch? 1 MIT SICHER ERHE IT SPAN NU NG Die Erdung ungeerdeter Stromversorgungen ein Widerspruch? Bei jeder Elektroinstallation, ob im Wohn-, Industrie- oder gewerblichen Bereich, ist eine ordnungsgemäße Erdung

Mehr

Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S)

Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S) N:\Web\Personenschutzeinrichtungen\Personenschutzeinrichtungen.pdf Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S) Ausgabe: Juni 2014 Michael Melioumis Urheberrechte:

Mehr

Für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

Für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln Für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln Inhalt Einleitung, Ziel............................................................................ 4 Geltungsbereich,

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Aufgabenblatt Nr.: 12 Messen Praktikum Lösungen

Aufgabenblatt Nr.: 12 Messen Praktikum Lösungen Aufgabenblatt Nr.: 12 Messen Praktikum Lösungen 1) Messungen: a) Im Stromkreis ist die Schaltung der Messgeräte für die Messung von Strom und Spannung einzuzeichnen I U L N b) Welche Gefahren bestehen

Mehr

VDE-Prüfung nach BGV A3 und BetrSichV

VDE-Prüfung nach BGV A3 und BetrSichV VDE-Schriftenreihe Normen verständlich 43 VDE-Prüfung nach BGV A3 und BetrSichV Erläuterungen zu DIN VDE O1OO Teile 410, 430, 540 und 610, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113, DIN VDE 0404, DIN VDE 0413, DIN VDE

Mehr

Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444

Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444 Netzbetreiber INFORMATIONSBLATT Hausanschlussbeispiele im TN-System unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-444 5070-v1-DE-11.15 Um eine Gebäudeinstallation EMV-gerecht (EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit)

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische

Mehr

Fachhochschule Kiel Fachbereich Informatik und Elektrotechnik Labor für Grundlagen der Elektrotechnik

Fachhochschule Kiel Fachbereich Informatik und Elektrotechnik Labor für Grundlagen der Elektrotechnik Fachhochschule Kiel Fachbereich Informatik und Elektrotechnik Labor für Grundlagen der Elektrotechnik Laborbericht zur Aufgabe Nr. 123 Messen von Widerständen Name: Name: Name: Bewertung: Bemerkungen /

Mehr

Befähigte Person im Gerüstbau

Befähigte Person im Gerüstbau Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,

Mehr

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation DUALES ARBEITSSCHUTZSYSTEM - RECHTLICHE GRUNDLAGEN Aufgrund

Mehr

8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung

8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung 8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung 8.1 Entkopplung durch Abstand Die einfachste Art der Entkopplung von Leistungskabeln mit Signal-/Steuerleitung oder Kabel der Informationstechnik ist

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung

Mehr

Messung elektrischer Größen Bestimmung von ohmschen Widerständen

Messung elektrischer Größen Bestimmung von ohmschen Widerständen Messtechnik-Praktikum 22.04.08 Messung elektrischer Größen Bestimmung von ohmschen Widerständen Silvio Fuchs & Simon Stützer 1 Augabenstellung 1. Bestimmen Sie die Größen von zwei ohmschen Widerständen

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Elektrischer Widerstand

Elektrischer Widerstand In diesem Versuch sollen Sie die Grundbegriffe und Grundlagen der Elektrizitätslehre wiederholen und anwenden. Sie werden unterschiedlichen Verfahren zur Messung ohmscher Widerstände kennen lernen, ihren

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln

zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln B E S T E L L U N G zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln Herr beschäftigt bei Abteilung Vorname Name Firma Abteilung wird hiermit auf Grundlage seiner erlangten, belegbaren

Mehr

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Mehr

Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen

Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen Seite 1 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Seite 2 1 Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag Seite

Mehr

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0

TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 Einbau und Bedienungsanleitung TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 1 Allgemeine Informationen 1.1 SICHERHEITSHINWEISE Travel Power darf nicht für den Betrieb von lebenserhaltenen

Mehr

Prüfung von Blitzschutzsystemen Messen in der Praxis - Hinweise

Prüfung von Blitzschutzsystemen Messen in der Praxis - Hinweise Seite 1 von 6 Grundsätzlich stellt sich bei Messungen an Blitzschutzanlagen die Frage, was will ich messen? Ausbreitungswiderstand oder Schleifenwiderstand (Niederohmmessung)? Unter Schleifenwiderstand

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Technische Regeln. für. Aufzugsanlagen. und. Anwendungsbeispiele. Ernst-A. Siekhans 20.06.2008. VI. Schwelmer Aufzugssymposium 2008

Technische Regeln. für. Aufzugsanlagen. und. Anwendungsbeispiele. Ernst-A. Siekhans 20.06.2008. VI. Schwelmer Aufzugssymposium 2008 Technische Regeln für Aufzugsanlagen und Anwendungsbeispiele 1 Gliederung Einordnung der TRBS unterhalb der BetrSichV TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

TRBS 1203 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen

TRBS 1203 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen TRBS 1203 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen Dieser Teil stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Inhaltsübersicht BetrSichV, Gtl, 03-2016 Seite 2 Verwendung von Arbeitsmitteln Werkzeuge Arbeitsmittel Geräte Maschinen Anlagen Besondere

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Wer mehr weiß und kann, hat den besseren Überblick. Neue Normen und Vorschriften Anforderung an die Elektrofachkraft

Wer mehr weiß und kann, hat den besseren Überblick. Neue Normen und Vorschriften Anforderung an die Elektrofachkraft Wer mehr weiß und kann, hat den besseren Überblick Neue Normen und Vorschriften Anforderung an die Elektrofachkraft Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. 26123 Oldenburg,

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsmodul Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gerätekennzeichen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV

Mehr

Wärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe

Wärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe Wärmepumpe zur Brauchwassererwärmung in Kombination mit Abluftanlage und maschinellen Be- und Entlüftungsanlagen - DIN EN 255 von Bernhard Schrempf FNKä 6 Elektromotorisch angetriebene Wärmepumpen und

Mehr

DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014

DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014 DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung Stand 05/2014 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Wesentlichkeitskriterium DIN EN ISO 50001 Kap. 4.4.3 b... 4 2.1

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

System der. Bühnensteckverbind 63A ( System Eberl ) REICHE & VOGEL-B.DELTSCHAFT. Blumenstr.10 D-13585 Berlin (Spandau)

System der. Bühnensteckverbind 63A ( System Eberl ) REICHE & VOGEL-B.DELTSCHAFT. Blumenstr.10 D-13585 Berlin (Spandau) System der Bühnensteckverbind 63A ( System Eberl ) REICHE & VOGEL-B.DELTSCHAFT Blumenstr.10 D-13585 Berlin (Spandau) Telefon: 335 70 61 Telefax: 336 20 58 Email: office@revolux.com Internet:

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

GIFAS - Austria, Eugendorf

GIFAS - Austria, Eugendorf GIFAS - Austria, Eugendorf Überprüfen der elektrischen Arbeitsmittel itt Gesetzliche Grundlagen Informationen zur Hard- und Software Allgemeine Informationen und Vorbereitungsarbeiten Prüfablauf Einzelne

Mehr

Instandhaltertag 17.10.2013

Instandhaltertag 17.10.2013 Strenge Forum Instandhaltertag 17.10.2013 Rechtssichere Prüfung, Wartung und Dokumentation von Maschinen & Geräten aus Sicht der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Dipl.-Ing. (FH) Ralf Tubesing,

Mehr

Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc

Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc In dieser kleinen Anleitung geht es nur darum, aus einer bestehenden Tabelle ein x-y-diagramm zu erzeugen. D.h. es müssen in der Tabelle mindestens zwei

Mehr

Übung 1: Busplatine. Elektrotechnik. 19 Baugruppenträger Busplatine. Aufgabe/ Auftrag. Übung 1. RAG Aktiengesellschaft

Übung 1: Busplatine. Elektrotechnik. 19 Baugruppenträger Busplatine. Aufgabe/ Auftrag. Übung 1. RAG Aktiengesellschaft : Aufgabe/ Auftrag: Erstellen Sie die Arbeitsplanung zu dieser Aufgabe Besprechen Sie Ihre Planungsergebnisse mit dem Ausbilder Bestücken Sie die unter Beachtung des Bestückungsplanes Führen Sie die Selbstkontrolle

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Messmittelfähigkeit Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Agenda Messmittel Allgemeines Methode 1 Methode 2 Ziel der Methoden Praktischer Teil nach Methode 2 Formblatt Schlussfolgerung

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz

Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Inhalt 1. Allgemeines 2 1.1 Geltungsbereich.. 2 1.2 Gültigkeitsdauer.. 2 1.3 Normen und Regeln... 2 1.4 Technische Hinweise.. 3 2. Baustrom/ Provisorische

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

IK und Apparatekunde und Unfall 1/15. Unfallschema: ABC : Technische Berufsschule Zürich

IK und Apparatekunde und Unfall 1/15. Unfallschema: ABC : Technische Berufsschule Zürich IK und Apparatekunde und Unfall 1/15 Unfallschema: ABC : IK und Apparatekunde und Unfall 2/15 1. Welches sind die drei wichtigsten Forderungen bei der Erstellung von Elektroinstallationen? 2. Welcher Unterschied

Mehr

Staubexplosionen aus der Sicht einer ZÜS EX-elh. Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung Folgen für den Anlagenbetreiber

Staubexplosionen aus der Sicht einer ZÜS EX-elh. Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung Folgen für den Anlagenbetreiber Staubexplosionen aus der Sicht einer ZÜS EX-elh. Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung Folgen für den Anlagenbetreiber Dipl. Ing. (FH) Jürgen Schmidt Fachabteilungsleiter Elektrotechnik Technischer

Mehr

Windkraft-Ersatzlastregler bzw. Heizungsversion

Windkraft-Ersatzlastregler bzw. Heizungsversion Windkraft-Ersatzlastregler bzw. Heizungsversion Abbildung kann vom gelieferten Gerät abweichen zur Verhinderung von Überspannung und zum Schutz der Batterie Technische Daten: Stromaufnahme: Spannung: Ersatzlast:

Mehr

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder

Haft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder 1. Zweck Die Norm IEC 60079-0 (Ed. 6)sowie EN 60079-0:2012 fordern im Abschnitt 29.2 eine deutlich lesbare Kennzeichnung von elektrischen Geräten. Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX Richtlinie) fordert im Abschnitt

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Enigmail Konfiguration

Enigmail Konfiguration Enigmail Konfiguration 11.06.2006 Steffen.Teubner@Arcor.de Enigmail ist in der Grundkonfiguration so eingestellt, dass alles funktioniert ohne weitere Einstellungen vornehmen zu müssen. Für alle, die es

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007. Netzanschlüsse. Inhalt. 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle

Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007. Netzanschlüsse. Inhalt. 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007 Netzanschlüsse Inhalt 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle... 1 2 Netzanschlusssäule NH 00 / NH 2... 2 3 Zähleranschlusssäule... 4 4 Mehrfach-Netzanschluss... 5 4.1 Allgemein...

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Nerreter, Grundlagen der Elektrotechnik Carl Hanser Verlag München. 8 Schaltvorgänge

Nerreter, Grundlagen der Elektrotechnik Carl Hanser Verlag München. 8 Schaltvorgänge Carl Hanser Verlag München 8 Schaltvorgänge Aufgabe 8.6 Wie lauten für R = 1 kω bei der Aufgabe 8.1 die Differenzialgleichungen und ihre Lösungen für die Spannungen u 1 und u 2 sowie für den Strom i? Aufgabe

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Sicherheitsüberprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Sicherheitsüberprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Sicherheitsüberprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Sicher, dank E-Check DURCH DAS DEMAG SERVICENETZ 03 Sicherheit liegt in der Verantwortung des Betreibers ANLAGEN REGELMÄßIG PRÜFEN

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr