Vorlage zur Kenntnisnahme

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1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Gegenstand der Vorlage: Maßnahmekonzept zur Graffitibeseitigung im Dorf Marzahn und zugleich Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 0868/VI aus der 21. BVV vom , Dorf Marzahn graffitifrei 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0778/VI der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin Norbert Lüdtke Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung Anlage

2 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Ökologische Stadtentwicklung 5710 UD L Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung Nr. 0778/III A. Gegenstand der Vorlage: Maßnahmekonzept zur Graffitibeseitigung im Dorf Marzahn und zugleich Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr.0868/VI aus der 21. BVV vom , Dorf Marzahn graffitifrei B. Berichterstatter/in: Bezirksstadtrat Herr Lüdtke C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: 1. Die Bekämpfung des Graffitiproblems im Dorf Alt- Marzahn nicht nur an der Schauseite der Landsberger Allee voranzutreiben, sondern eine Lösung für das gesamte denkmalgeschützte Dorf anzustreben, 2. eine gemeinsame Initiative zur Bekämpfung des Graffitiproblems mit allen betroffenen Ämtern, den ansässigen Bürger/innen, Vereinen und Gewerbetreibenden, der Polizei, der Initiativgruppe Märkisches Angerdorf Alt- Marzahn und möglichen Sponsor/innen zu bilden. Hierzu soll im Sommer 2009 eine gemeinsame Auftaktveranstaltung im Dorf, zu der die Abteilung ÖkStadt einladen wird, den Grundstein legen. Es soll eine gemeinsame Strategie zum Umgang mit bereits vorhandenen Graffiti und zur Vermeidung neuer Verunreinigungen festgelegt werden. 3. im Frühjahr 2010 gemeinsam mit allen Eigentümer/innen eine abgestimmte Reinigungsaktion durchzuführen. Sofort anschließend wird der Bezirk alle von seinen Grundstücken zugänglichen Fassaden und Mauern abpflanzen, um ein Neubesprühen zu verhindern. Die anderen Eigentümer/innen sollen gewonnen werden, sich dieser Pflanzaktion anzuschließen. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV als Abschlussinformation zum o.g. BVV Beschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage

3 2 E. Rechtsgrundlage: 1 Abs. 1 GO BA, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, 15 und 36 Abs. 2 Buchstabe b, e und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige G. Gleichstellungsrelevante H. Behindertenrelevante I. Migrantenrelevante Norbert Lüdtke Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung Anlage

4 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0778/III D. Begründung: Mit der Drucksache 0868/VI der BVV vom Dorf Marzahn graffitifrei wird das Bezirksamt ersucht, die Eigentümer/innen der Gebäude an der Landsberger Allee im Dorf Alt-Marzahn aufzufordern, die Fassaden von Graffiti zu reinigen. Dem Ersuchen wird gefolgt. Am hat die Abt. Ökologische Stadtentwicklung die weitere Bearbeitung der Drucksache von der Abteilung Bildung, Kultur und Immobilien übernommen. Es wurde eine umfassende Bestandserfassung im gesamten Dorf Alt-Marzahn durchgeführt, alle betroffenen Eigentümer/innen ermittelt, die rechtlichen Grundlagen zur Beseitigung der Takes überprüft und eine erste Strategie im Umgang mit den Graffitis ausgearbeitet. Die Erfassung hat deutlich gezeigt, dass das Problem der Graffiti besprühten Flächen nicht nur an der Landsberger Allee vorhanden ist, sondern das gesamte Dorf Alt-Marzahn betroffen ist. Daher ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich und nicht nur eine selektive Konzentration auf die vermeintliche Schauseite des Dorfes. Auch wenn das Dorf Alt-Marzahn als Ensemble unter Denkmalschutz steht, lässt sich aus diesem Rechtsstatus nur bedingt ableiten, dass die Eigentümer/innen von behördlicher Seite aus verpflichtet werden können, ihre Fassaden zu reinigen, da sie selber nicht die Verursacher/innen des Schadens sind. Darüber hinaus ist auch fraglich, was die Reinigung einzelner Flächen bringen soll, solange geeigneten Prophylaxemaßnahmen durchgeführt werden. Die Erfahrungen der Anwohner/innen haben gezeigt, dass sofort neue Takes angebracht werden, sobald eine Fläche gereinigt wurde. Der sehr störende optische Eindruck der Takes sowie die durch Graffiti verursachten Schäden an den Bauwerken sind unbestritten. Die einzige Möglichkeit, wirksam gegen Graffiti vorzugehen, ist, ein dauerhaft sauberes Umfeld zu schaffen, d.h. prophylaktisch zu arbeiten. Die Aufbringung von Graffitischutzsystemen erleichtert lediglich die Reinigung, kann jedoch auch wiederum selber zu Schäden an den Bauwerken führen und ist daher mit Vorsicht zu genießen. Bei der Prophylaxe haben sich zwei Wege als gewinnbringend gezeigt: Abpflanzungen mit Büschen und Ranken entlang der Bauwerke und Besprühen von Flächen durch professionelle Künstler/innen. Letzteres ist im Dorf Marzahn nur bedingt denkbar. Bleibt als beste Möglichkeit die Bepflanzung. Um den einmal erreichten Zustand zu halten, sollte sicher gestellt werden, dass neue Takes sofort beseitigt werden. Der Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz hat eine Liste aller Grundstückseigentümer/innen im Dorf zusammengestellt. Es hat sich gezeigt, dass eine sehr heterogene Eigentümerschaft besteht: Bezirkseigene Grundstücke, Privateigentum, Gewerbetreibende, Vereine. Die Abt. Ökologische Stadtentwicklung wird mit einem Brief an die Eigentümer/innen herantreten, in dem über die bisher erfolgten Maßnahmen des Bezirkes informiert und um Mithilfe bei der Bewältigung des Graffitiproblems geworben wird. Es wird nicht die Konfrontation gesucht, sondern die Einbeziehung aller Betroffenen. In diesem Brief erfolgt auch die Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Dorf.

5 2 Themen für die geplante Veranstaltung sind: Sponsorensuche und Reinigung aller besprühten Fassaden an einem festgelegten Termin im Frühjahr 2010, unmittelbar zeitlich anschließend: Schutz möglichst vieler Fassaden mit Abpflanzungen (z.b. Hecken oder Berankungen). Der Bezirk wird mit gutem Beispiel auf seinen Flächen vorangehen. Soziale Kontrolle und schnelle Beseitigung von Takes, sichtbares Anbringen von Denkmalschildern an den Gebäuden, ggf. die Eigentümer/innen anregen, die Beseitigung von Takes über eine Gebäudeschutzversicherung abzudecken (diesbezüglich gute Erfahrungen hat offenbar das Bestattungsunternehmen Münzel).

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