German American Partnership Program (GAPP) Programmrichtlinien
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- Robert Andreas Beck
- vor 8 Jahren
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1 German American Partnership Program (GAPP) Programmrichtlinien Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Pädagogischer Austauschdienst, Ref. VD - Lennéstrasse Bonn pad.gapp@kmk.org pad.bechert@kmk.org Tel (Frau Breuer) Tel (Frau Bechert) Fax Paketanschrift / Büro: Nassestrasse 8
2 German-American-Partnership-Program (GAPP) Präambel Das German-American-Partnership-Program (GAPP) ist Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands. Es wird gemeinsam durchgeführt vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz, GAPP Inc. und GIIN/Goethe Institut New York aus Mitteln des Auswärtigen Amtes, das auch die Verantwortung für die Gesamtkonzeption des Programms hat. Vorbehaltlich ihrer Haushaltsentscheidungen stellt die amerikanische Regierung Mittel zur Verfügung. Die das Programm durchführenden Institutionen führen in ihren Publikationen die Bedeutung des Programms auf. Die teilnehmenden Schulen werden gebeten, auf die Unterstützung durch das Auswärtige Amt, die amerikanische Regierung und die Durchführungsstellen hinzuweisen. Was sind die Ziele des German American Partnership Program (GAPP)? die Förderung deutscher Sprachkenntnisse und des Erwerbs der deutschen Sprache und des Deutschunterrichts an amerikanischen High Schools die Erweiterung deutschlandkundlicher Kenntnisse von Schülern und Schülerinnen und Lehrkräften die interkulturelle Begegnung und die Förderung interkultureller Kompetenzen von Schülern und Schülerinnen sowie von Lehrkräften die Verbesserung der englischsprachigen Kompetenz und der amerikakundlichen Kenntnisse der deutschen Schüler und Schülerinnen und die Fortbildung der beteiligten Lehrkräfte die Begründung eines dauerhaften Interesses an den Partnerländern die Vertiefung und Nachhaltigkeit der Beziehungen zwischen Deutschland und den USA Welche Schulen können in das Programm aufgenommen werden? Deutsche und amerikanische allgemeinbildende und berufsbildende Schulen ab dem Sekundarbereich, die eine auf Gegenseitigkeit und Dauer angelegte Partnerschaft eingehen wollen, können an GAPP teilnehmen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: an den amerikanischen Schulen wird Deutschunterricht angeboten die amerikanische Schule ist daran interessiert, Deutsch in naher Zukunft als Fremdsprache einzuführen die deutsche und die amerikanische Schule sind an einem besonderen Unterrichtsprojekt beteiligt, das sie gemeinsam durchführen und das in eine Partnerschaft einmünden soll oder dazu dient, das Interesse und die Bereitschaft an der amerikanischen Schule zur Einführung von Deutsch als Fremdsprache zu stärken es werden regelmäßig gegenseitige Besuche gemäß der GAPP Kriterien durchgeführt
3 Wer kann eine Förderung im Rahmen des Programms beantragen? Die Fördermittel des Auswärtigen Amtes stehen für die Bezuschussung einer Begleitlehrkraft in Höhe von 75 % des günstigsten Flugpreises für eine direkte Verbindung zwischen der eigenen Schule und der Schule des Partners zur Verfügung. Zusätzlich können amerikanische Schüler und Schülerinnen ebenfalls aus Mitteln des Auswärtigen Amtes Zuschüsse auf ihre Flugkosten beantragen; die amerikanische Regierung stellt derzeit einen Teil der Mittel zur Verfügung, die für die Bezuschussung der Flugkosten deutscher Schüler und Schülerinnen eingesetzt werden können. Die deutschen Schulen werden über den PAD über die haushaltsjährlich geltenden Antragstermine informiert und stellen ihre Anträge auf Zuschüsse direkt beim PAD; die amerikanischen Schulen wenden sich dahingehend an GAPP, Inc. New York. Die Höhe der jährlich verfügbaren Mittel hängt von den Haushaltsentscheidungen des Auswärtigen Amtes und der amerikanischen Regierung ab. Für die Bezuschussung von Flugkosten müssen die Programmkriterien eingehalten werden. Welche Programmkriterien gelten? (1) Dauer des Aufenthalts an der Partnerschule: mindestens 3 Wochen und davon mindestens 2 Wochen in den Gastfamilien und am Ort der Partnerschule (2) Integration in schulischen Alltag der Partner: mindestens Tage Integration in den schulischen Alltag der Partner (Hospitationen, Sonderstunden, Präsentationen, Hospitationen an anderen Schulen vor Ort, shadow program, Projektarbeit, Praktika in der Arbeitswelt) (3) Austauschmodus: jährlich oder alle zwei Jahre auf Gegenseitigkeit (4) Gruppengröße: zwischen 10 und 20 Schülern und Schülerinnen in Absprache mit der Partnerschule und möglichst gleichen Alters (5) Dokumentation: jährliche Rückmeldung der deutschen Schulen über die geplanten Aktivitäten der Partnerschaft gegenüber dem PAD; Vorlage eines Berichts über die Austauschbegegnung Wie wird das Programm koordiniert? Die beteiligten Schulen benennen gegenüber dem PAD und GAPP Inc. eine Programmkoordinatorin bzw. einen Programmkoordinator, die bzw. der für das Programm und seine Implementierung an der Schule sowie für die Planung und die Auswertung des Austausches verantwortlich ist. Seine bzw. ihre Aufgabe besteht darin, das Programm in der Schule bekannt zu machen die für Interessenten und Teilnehmer notwendigen Informationen verfügbar zu haben und weiterzugeben die für die Beantragung und Abrechnung möglicher Zuschüsse notwendigen Unterlagen dem PAD zuzuleiten mit den Eltern und außerschulischen Einrichtungen, die sich für das Programm interessieren und einen Beitrag leisten wollen, zusammenzuarbeiten
4 insgesamt die Kontinuität und die Sichtbarkeit des Programms in der schulischen Öffentlichkeit sicherzustellen Aufgaben der begleitenden Lehrkräfte Die Schülergruppe wird je nach schulischer Entscheidung und Regelung von einem oder zwei Lehrkräften begleitet. Der Programmkoordinator oder die koordinatorin muss nicht immer auch Begleitlehrkraft sein. Es wird empfohlen, zusätzlich zu den Deutsch- und Englisch-Lehrkräften Lehrkräfte anderer Fachrichtungen und die Schulleitung in den Austausch einzubeziehen. Die begleitenden Lehrkräfte sollen über gute englische Sprachkenntnisse verfügen. Zu den wichtigsten Aufgaben der Begleitlehrkräfte zählt: sie müssen für die Schüler und Schülerinnen und während des Aufenthalts an der Partnerschule und in den Gastfamilien jederzeit erreichbar sein sie sollten sich aktiv am Leben der Partnerschule beteiligen und als Betreuer, Ratgeber oder Experten der eigenen Gruppe wie auch den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern der Partnerschule zur Verfügung stehen sie müssen sich über die kulturellen Bedingungen an ihrer Partnerschule und in den Gastfamilien informieren und die Schüler und Schülerinnen entsprechend vorbereiten und ihnen während des Aufenthalts an der Partnerschule vermittelnd zur Verfügung stehen sie sind entsprechend der Regelungen ihres Landes für die Durchführung der schulischen Fahrt ins Ausland verantwortlich sie bereiten (ggf. zusammen mit dem Koordinator / der Koordinatorin) die Schüler auf den Austausch und auf ihre Rolle als Repräsentanten ihres Landes in den Gastfamilien und in der Gastschule sorgfältig vor sie verdeutlichen den Schülern und Schülerinnen (ggf. zusammen mit dem Koordinator / der Koordinatorin) die Bedeutung des Programms für das Profil ihrer eigenen Schule und der Gastschule und stellen sicher, dass das Verhalten der Schüler und Schülerinnen und ihr eigenes Verhalten während des Aufenthalts dieser Bedeutung gerecht wird sie sind (ggf. zusammen mit dem Koordinator / der Koordinatorin) für die reisetechnischen Abläufe des Austausches und ihre frühzeitige Planung verantwortlich sie tragen (ggf. zusammen mit dem Koordinator / der Koordinatorin) dafür Sorge, dass die Gastfamilien frühzeitig in die Organisation des Austausches einbezogen werden, um sie auf ihre Rolle als Gastgeber vorzubereiten und sie dafür zu gewinnen, sich am Programm zu beteiligen und es mit zu gestalten.
5 Welche Aufgaben haben die teilnehmenden Schüler und Schülerinnen? Die Schülerinnen und Schüler sollen beim Besuch an der Partnerschule: aktiv an Unterricht und Schulleben teilnehmen am Familienleben teilnehmen und während der Aufenthaltszeit die Landessprache verwenden den in Familien und Schule geltenden Regelungen und Anordnungen folgen sich bemühen, ihre Schule und ihr Land in positiver Weise zu vertreten beim Gegenbesuch ihrer Partnerschule die Schüler und Schülerinnen als Gäste aufnehmen und in ihre schulischen und außerschulischen Aktivitäten einbeziehen Welche Aufgaben übernehmen die aufnehmenden Schulen? Sie sollen eine aktive Rolle beim Empfang und der Betreuung der Gäste spielen z.b. durch: den Empfang und die Verabschiedung der Gäste als besondere Veranstaltung der Schule sowie Bericht in der Schülerzeitung oder im schulinternen Nachrichtenblatt eine aktive Beteiligung der Gastschülerinnen und Gastschüler im Unterricht und an außerunterrichtlichen Angeboten die Einbeziehung der ausländischen Gäste als resource persons z.b. in den Englisch- oder Deutschunterricht anderer Klassen, den Erdkunde-, Geschichts- oder Sozialkundeunterricht ein Angebot eines Deutschkurses für amerikanische Schüler mit geringen Deutschkenntnissen die Information und Einbeziehung außerschulischer Stellen, die mit der Schule zusammenarbeiten, einschließlich der lokalen Medien Welche Aufgaben übernehmen die Gastfamilien? Die Gastfamilien sind für den Erfolg des Schulaustausches von besonderer Bedeutung. Sie übernehmen für die Zeit des Aufenthalts der Gastschülerinnen und Gastschüler in ihrer Familie die Rolle der Eltern und sind aufsichtspflichtig. Daher sollen sie: so früh wie möglich in die Vorbereitungen der Schule für den Austausch einbezogen werden die Gastschülerinnen und Gastschüler in das Leben ihrer Familie einbeziehen und die Freizeit gemeinsam gestalten nach Möglichkeit im Alltag in der jeweiligen Landessprache kommunizieren und somit den Gästen helfen, sich in Deutsch als Fremdsprache erfolgreich zu verständigen Wie sind die Programmorganisationen erreichbar? deutsche Schulen wenden sich an den amerikanische Schulen wenden sich an: Pädagogischen Austauschdienst (s. Seite 1) GAPP Inc. New York (Frau Dr. Sabina Margalit) Goethe Institut New York 1014 Fifth Avenue / New York, NY gapp@newyork.goethe.de
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