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1 Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Bildungskarenz 2012

2 Bildungskarenz Die Bildungskarenz ist eine gute Möglichkeit, um im Rahmen einer beruflichen Auszeit gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wahrzunehmen und dadurch die persönlichen Berufs- und Karrierechancen zu optimieren. Die Inanspruchnahme einer Bildungskarenz steht allen ArbeitnehmerInnen offen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und der/die ArbeitgeberIn einverstanden ist. Die Bildungskarenz ist auch für Mütter und Väter nach der Karenz möglich. Oft erweist sich der Wiedereinstieg für Frauen als schwierig durch entsprechende Bildungsmaßnahmen kann die Rückkehr ins Arbeitsleben gezielt vorbereitet und erleichtert werden. Bildungskarenz eröffnet ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zwei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Aktuelle Regelungen Nach der ersten Bildungskarenzreform, die mit in Kraft trat und bereits erhebliche Verbesserungen für Weiterbildungswillige enthielt, ermöglicht die Weiterentwicklung der Bildungskarenz erneut Erleichterungen bei den Voraussetzungen und der Inanspruchnahme. Die wesentlichen Änderungen betreffen die erforderliche Dauer des Dienstverhältnisses im Unternehmen, die auf 6 Monate reduziert wurde, sowie das notwendige Mindestausmaß des zu in Anspruch nehmenden "Bildungkarenzblocks". Die Bildungskarenz kann nun weiterhin schon für zwei Monate (statt mindestens drei Monate) beantragt werden. Die ursprüngliche Übergangsregelung, die grundsätzlich nur bis Ende 2011 galt, wurde somit verlängert. Das Wichtigste im Überblick: o ununterbrochene Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten o Mindestdauer 2 Monate o Höchstdauer 1 Jahr o Befristung bis wurde aufgehoben, d.h. die mit in Kraft getretene Regelung gilt weiterhin o auch für Saisonarbeitskräfte möglich (abweichende Regelungen zur Dauer des Dienstverhältnisses) HINWEIS: 2012 beträgt die Mindestdauer für Bildungskarenz weiterhin 2 Monate. Voraussetzungen für den Bezug Grundvoraussetzung für eine Bildungskarenz ist, dass Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens 6 Monate beschäftigt sind. Eine Bildungskarenz kann innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie das Jahr zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen wollen. Dann können Sie in den folgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumieren und ein neuer Anspruch entsteht erst nach Ablauf dieses Zeitraums. Sie können die 12-monatige Bildungskarenz im Zeitraum von 4 Jahren auch in Teilen verbrauchen. Dabei ist zu beachten, dass jeder einzelne Teil zumindest 2 Monate dauern muss. Natürlich ist in dieser Zeit auch die Teilnahme an einer entsprechenden Bildungsmaßnahme erforderlich. Bildungskarenz

3 Bildungsmaßnahmen Eine weitere Grundvoraussetzung für den Anspruch ist, dass Sie nachweislich im Zeitraum der Bildungskarenz an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung (wie während eines Studiums) teilnehmen. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne Berufsbezug. Der Besuch einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme muss schriftlich nachgewiesen werden. Bei einem Hochschulstudium, der Berufsreifeprüfung und Ähnlichem wird ein zeitlicher Aufwand von 20 Wochenstunden automatisch als gegeben angesehen. Studienbesuchsbestätigung oder der Nachweis an Kursmaßnahmen im Rahmen der Berufsmatura ist dennoch nötig. Wenn Sie Betreuungsverpflichtungen für ein Kind haben, dass das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und bestehen keine längeren Betreuungsmöglichkeiten, müssen von Ihnen besuchte Weiterbildungsmaßnahmen zumindest ein Ausmaß von 16 Wochenstunden in Anspruch nehmen. ACHTUNG: Für die Bildungskarenz ist das Einverständnis des/der Arbeitgebers/In notwendig, dieser muss auch mit Zeitpunkt und Dauer einverstanden sein. Über die Bildungskarenz ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem/der Arbeitgeber/In erforderlich. Saisonsarbeitskräfte Die Vereinbarung einer Bildungskarenz ist übrigens auch dann möglich, wenn Sie in einem Saisonbetrieb beschäftigt sind. In diesem Fall müssen Sie vor Antritt der Bildungskarenz in den letzten 4 Jahren 6 Monate bei diesem Dienstgeber gearbeitet haben. Direkt vor Antritt der Bildungskarenz sind drei Monate durchgehender Beschäftigung an diesem Saisonarbeitsplatz nachzuweisen. Die Aufteilung der Karenzteile kann dann so erfolgen, wie zuvor beschrieben. Was es zu beachten gilt Sie sind während der Bildungskarenz kranken-, unfall- und pensionsversichert. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht aber kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.b. Abfertigung alt ), zählt die Bildungskarenz nicht. Während der Bildungskarenz ist ein Zuverdienst im Ausmaß bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt (im Jahr 2012 monatlich 376,26 Euro). Dann zählen auch die arbeitsrechtlichen bzw. gesetzlichen Ansprüche, die für geringfügig beschäftigte ArbeitnehmerInnen gelten wie Anspruch auf Sonderzahlungen, auf Urlaub etc im entsprechenden Ausmaß. TIPP: ÖGB-Frauen Rechtsinfo Geringfügige Beschäftigung als Download: Arbeitsrechtliches Rückkehrrecht: Nach Ende der Bildungskarenz haben Sie einen gesetzlichen Anspruch zur Rückkehr auf einen Arbeitsplatz zu denselben Arbeits- und Entgeltbedingungen. Während der Bildungskarenz besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Sollten Sie während der Bildungskarenz gekündigt werden, läuft diese für die vereinbarte Dauer weiter. Nach Ablauf der Bildungskarenz besteht Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nach jeweiligen Voraussetzungen. Allerdings kann Bildungskarenz nicht zum Anlass für eine Kündigung genommen werden. Eine Kündigung, die wegen beabsichtigter oder tatsächlich angetretener Bildungskarenz ausgesprochen wird, kann gemäß 15 Abs. 1 AVRAG beim zuständigen Arbeits und Sozialgericht angefochten werden (so genannte verpönte Motivkündigung ). Bildungskarenz

4 Weiterbildungsgeld Wenn Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart haben, können Sie die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes beantragen. Die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit ist zulässig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Das Weiterbildungsgeld kann im Gesamtzeitraum von 4 Jahren, je nach Gesamtdauer einer vereinbarten Bildungskarenz, für zwei Monate bis zu maximal einem Jahr ausbezahlt werden. Bei einer Freistellung bei Entfall der Bezüge liegt der mögliche Zeitraum des Bezuges des Weiterbildungsgeldes zwischen 6 Monaten bis zu einem Jahr. WICHTIG: Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Diese Zeiten werden bei der Pensionsermittlung berücksichtigt. Seit wird in der Zeit der Bildungskarenz ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt. Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld, auf das Sie Anspruch hätten. Sie erhalten jedoch mindestens EUR 14,53 täglich (das entspricht der Höhe der niedrigsten Pauschalvariante des Kinderbetreuungsgeldes). Freistellung bei Entfall der Bezüge Handelt es sich um eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge, ist eine Voraussetzung für die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes, dass Ihr Dienstgeber nachweislich eine Ersatzarbeitskraft für diesen Zeitraum einstellt. Diese muss vor Einstellung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben und über der Geringfügigkeit beschäftigt werden. Die Freistellung gegen Entfall der Bezüge muss zumindest für 6 Monate und kann längstens für ein Jahr vereinbart werden. Antragstellung ACHTUNG: Weiterbildungsgeld kann nur mittels persönlicher Vorsprache beim AMS beantragt werden. Die Beantragung ist nur bei Ihrer zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle möglich. Versäumen Sie keinesfalls Fristen für die Einbringung des Antrages, die Ihnen von Ihrem/r AMS- BeraterIn genannt werden. Verständigen Sie daher rechtzeitig Ihre regionale Geschäftsstelle, wenn Sie den Antrag nicht termingerecht abgeben können. Bei Versäumnis ohne triftigen Grund, kann das Weiterbildungsgeld frühestens ab dem Tag zuerkannt werden, an dem Sie den Antrag tatsächlich eingebracht haben. Das Formular für die Bestätigung der Bildungskarenzvereinbarung (bzw. der Freistellung gegen Entfall der Bezüge) können Sie auf unter Download & Formulare herunterladen. Bringen Sie dieses nach Möglichkeit bereits bei der Beantragung mit und lassen Sie es zuvor von Ihrem Dienstgeber ausfüllen und unterschreiben. Achtung: Eine rückwirkende Auszahlung des Weiterbildungsgeldes ist nicht möglich. Achten Sie daher darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig beim AMS stellen. Inhalt & redaktionelle Gestaltung: ÖGB-Frauen, MC Österreichischer Gewerkschaftsbund 4 Bundesfrauenabteilung Tel.: DW mailto: frauen@oegb.at

5 Es zahlt sich aus, Mitglied zu sein Als ÖGB-Frauen kämpfen wir überall dort, wo es um die Rechte und Interessen erwerbstätiger e Frauen geht. Damit wir in Zukunft noch mehr bewegen können, brauchen wir Sie! Denn je mehr Frauen wir sind, desto erfolgreicher können nen wir Sie in der Arbeitswelt vertreten. Wir GewerkschafterInnen sorgen für mehr Einkommen mehr Fairness mehr Service! Unterstützen Sie sich selbst werden Sie Mitglied und profitieren auch Sie von vielen Vorteilen, Serviceleistungen und einem starken ÖGB: Nur der Kollektivvertrag garantiert Ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz Ermäßigtes Kunst & Kulturprogramm - Konzerte Theater, Kino u.v.m Preisgünstige Reisen & Urlaubsvorteile Kostenfreie Seminare & Bildungsangebote Top-Informationen rund ums Thema Arbeitswelt & Beruf u. v. m. Mehr Infos unter Online-Anmeldung - Mit einem Klick Ihren Vorteilen:

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