Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über:
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- Christoph Breiner
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1 INFORMATIONEN Bildungsförderungen Eine Servicebroschüre des BHW NÖ Mit Informationen über: Förderstellen in Niederösterreich Beratungs- und Kontaktstellen Finanzielle Unterstützung
2 AMS Österreich 3 Institution: AMS - Qualifizierungsförderung 4 Institution: AMS NÖ Bildungskarenz plus 5 Institution: WAFF - Wiener Arbeitnehmer/innen Förderungsfonds 7 Institution: WAFF - Wiener Arbeitnehmer/innen Förderungsfonds 8 Institution: WAFF - Wiener Arbeitnehmer/innen Förderungsfonds 9 Institution: Landwirtschaftskammer 10 Institution: Land NÖ 11 Abfrage der individuell möglichen Kursförderungen für den Erwachsenenbildungsbereich unter:
3 AMS Österreich Bildungsförderung Allgemeine Kontaktdaten: 1200 Wien, Treustraße Tel.: Fax: Ansprechpersonen: Höhe der Rahmenbedingungen: Regionale Geschäftsstellen (siehe Die Beihilfe können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, gefördert werden. Das Arbeitsmarktservice (AMS) sichert mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, mit der Beihilfe zu den Kurskosten und mit der Beihilfe zu den Kursnebenkosten während Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahmen die finanzielle Existenz. Die Höhe der Beihilfe zu Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge). Alle Förderungswerber/innen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung (Ersatzzeit) versichert. Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten. Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die Förderungswerber/in mit dem/der zuständigen Berater/in der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.
4 AMS - Qualifizierungsförderung Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) Allgemeine Kontaktdaten: 1013 Wien, Hohenstaufengasse 2 Tel.: Fax: ams.niederoesterreich@ams.at Ansprechpersonen: Höhe der in der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des AMS Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar: Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahre, Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule, Wiedereinsteiger/innen, Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahre im Rahmen von Productive Ageing-Konzepten in Qualifizierungsverbünden, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden. Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen (ab einer Dauer von 16 Stunden) Förderung in Höhe von zwei Drittel bis drei Viertel der Kursgebühren Max. 300,- pro Teilnehmer/in und Kurstag oder ,- pro Teilnehmer/in und Begehren
5 Allgemeine Kontaktdaten: AMS NÖ Bildungskarenz plus Bildungskarenz Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abt. Allgemeine Förderung Arbeitnehmerförderung Landhausplatz St. Pölten Tel.: 02742/ post.noebildungskarenzplus@noel.gv.at Arbeitnehmer/innen mit Wohnsitz in Niederösterreich, die Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz besuchen Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz Höhe der Arbeitnehmer/innenanteil zur Gänze (max ,--) Arbeit/Arbeitsmarkt/Arbeitnehmerfoerderung/Bildungskaren z.html
6 NÖ Arbeiterkammer AK-Bildungsbonus Allgemeine Kontaktdaten: 1060 Wien, Windmühlgasse 28 Tel.: Höhe der Rahmenbedingungen: Als AKNÖ-Mitglied hat man Anspruch auf den AK plus- Bildungsbonus im Wert von 100 Euro. Damit können alle mit dem AK plus-logo gekennzeichneten Kurse bei AK- Bildungspartnern in ganz Niederösterreich besuchen. AK-Kurse 100 Euro, für Arbeitslose 200 Euro. Der Bildungsbonus kann mit der AK-Mitgliedsnummer online oder telefonisch unter telefonisch bestellt werden.
7 WAFF - Wiener Arbeitnehmer/innen Förderungsfonds Weiterbildungskonto & PISA PLUS Allgemeine Kontaktdaten: 1020 Wien, Nordbahnstraße Wien, Klosterneuburgerstraße Tel.: waff@waff.at Höhe der Rahmenbedingungen: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigen Wiener/innen, wenn die Kurse bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger besucht wurden. Kursgebühren Der Bildungsbonus: Bis zu 200,- für Absolvent/innen einer Lehre. Das Weiterbildungskonto: Bis zu 450,- für Weiterbildung. PISA PLUS: Kostenloses Nachholen des Lehrabschlusses im zweiten Bildungsweg. Bis zu 1.100,- für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten, deren Bildungsniveau nicht über dem eines Lehrabschlusses oder einer Berufsbildenden Mittleren Schule liegt und für ältere Arbeitnehmer/innen. Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses (oder der Ablegung der Prüfung) beim waff eingebracht werden.
8 WAFF - Wiener Arbeitnehmer/innen Förderungsfonds FRECH - Frauen ergreifen Chancen Allgemeine Kontaktdaten: 1020 Wien, Nordbahnstraße Wien, Klosterneuburgerstraße Tel.: waff@waff.at Höhe der berufstätige Wienerinnen, die sich grundlegend beruflich verändern wollen. Frauen die maximal eine berufsbildende mittlere Schule besuchen haben oder maximal über eine abgeschlossene Lehre verfügen. Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Maximalbetrag von 3.700,- bzw. 90 % der Kurskosten.
9 WAFF - Wiener Arbeitnehmer/innen Förderungsfonds NOVA Allgemeine Kontaktdaten: 1020 Wien, Nordbahnstraße Wien, Klosterneuburgerstraße Tel.: waff@waff.at NOVA ist ein spezielles Programm zur Unterstützung von berufstätigen Männern und Frauen vor, während und nach der Karenz (auch Pflegekarenz). Weiterbildungskurse, Berufsorientierungstraining Höhe der bis zu 2.700,-
10 Landwirtschaftskammer Berufsbildungsförderung - LFI Allgemeine Kontaktdaten: 1014 Wien, Schauflergasse 6 Tel.: office@lk-oe.at 3100 St. Pölten, Wiener Straße 64 Tel.: lfi@lk-noe.at Rahmenbedingungen: Inhaber/innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, mitarbeitende Familienangehörige sowie für mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten befasste Personen Berusfsorientierte Weiterbildung in erster Linie am LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut) Bildungsmaßnahmen, die unter anderem zu einer Verbesserung der Qualifikation, vor allem im fachlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich und den damit verbundenen persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen führen Kurskosten von mindestens 75, (ohne Ust.) pro Kurs und Teilnehmer/in Anwesenheit von mindestens 80% im Kurs Bereits anderweitig geförderte Bildungsmaßnahmen dürfen nicht gefördert werden Antragstellung im Vorhinein ist bei allen Bildungsträgern - auch beim LFI - erforderlich. Höhe der Kurskosten: bis zu 66%; bei bundesweit festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen (zb. Zertifikatskurse) kann der Zuschuss bis zu 83 % der anrechenbaren Kosten betragen (in den Bundesländern unterschiedlich geregelt) Zuschuss erfolgt im Nachhinein. Über jeden Antrag wird einzeln entschieden, es besteht kein Rechtsanspruch
11 Allgemeine Kontaktdaten: Land NÖ NÖ Bildungsförderung Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmer/innenförderung 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 Tel.: Fax: bildungsfoerderung@noel.gv.at Ansprechpersonen: Mag. Wolfgang WINDHOLZ Tel.: Sekretariat: post.f3@noel.gv.at Österreichische/r Staatsbürger/in oder Bürger/in eines EWR- Mitgliedsstaates. Mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich (mindestens seit 12 Monaten vor Antragsstellung). Arbeitnehmer/innen; Wiedereinsteiger/innen (beim AMS als arbeitssuchend gemeldet); Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld; Sozialhilfebezieher/innen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt), die einen Weiterbildungskurs bei einem anerkannten Bildungsträger (BFI, LFI, VHS, WIFI, fotografenschule.at, ) absolvieren und Kurskosten dafür teilweise oder zur Gänze selbst zu tragen haben; Personen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen (auch wenn sie während dieser Zeit arbeitslos sind); Personen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung oder einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen; Höhe der Weiterbildungsmaßnahmen, wenn der Kurs berufsspezifischen Charakter aufweist und bei einem von der Donau-Universität Krems zertifizierten Bildungsträger absolviert wurde. 50 Prozent Zuschuss für: Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahren Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld (Karenz)
12 80 Prozent Zuschuss für: Wiedereinsteiger/innen, Arbeitnehmer/innen über 45 Jahre Sozialhilfebezieher/innen erhalten 80% der Kurskosten. Die Dauer der Förderungsmaßnahmen beträgt 6 Jahre vom bis Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Gesamtförderungshöchstbetrag von 2.640,-- ausgeschöpft werden. Rahmenbedingungen: Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens drei Monate nach Ende des Kurses, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen eingereicht werden. Beihilfen/Bildungsfoerderung.html
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