Die Risiken von morgen: Anpassungen der EG-Richtlinien und ihre Folgen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Risiken von morgen: Anpassungen der EG-Richtlinien und ihre Folgen"

Transkript

1 Die Risiken von morgen: Anpassungen der EG-Richtlinien und ihre Folgen Risiken erkennen, minimieren, finanzieren heute und morgen SAQ Fachgruppe Medizinprodukte Hersteller, , Zofingen Monika Gattiker Dr. iur. Rechtsanwältin BDP Zürich Mühlebachstrasse 32 Postfach Zürich T F BDP Lugano Via Lodovico Ariosto 6 CP Lugano T F

2 Anpassung der Europäischen Medizinprodukte-Richtlinien Geltende Europäische Richtlinien betreffend Medizinprodukte Geltendes schweizerisches Recht Ziele des gegenwärtig laufenden Anpassungsprozesses Einzelheiten der geplanten Änderungen Auswirkungen der Änderungen auf das schweizerische Recht Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Risikosituation Dr.iur. Monika Gattiker / 2

3 Die Europäischen Richtlinien betr. Medizinprodukte (I) Richtlinie des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG): AIMD Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte: MDD Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika: IVDD Dr.iur. Monika Gattiker / 3

4 Die Europäischen Richtlinien betr. Medizinprodukte (II) Ergänzend zur Richtlinie 93/42/EWG (MDD): - Richtlinie 2000/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 zur Änderung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates hinsichtlich Medizinprodukten, die stabile Derivate aus menschlichem Blut oder Blutplasma enthalten - Richtlinie 2003/12/EG der Kommission vom 3. Februar 2003 zur Neuklassifizierung von Brustimplantaten im Rahmen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte - Richtlinie 2003/32/EG der Kommission vom 23. April 2003 mit genauen Spezifikationen bezüglich der in der Richtlinie 93/42/EWG des Rates festgelegten Anforderungen an unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellte Medizinprodukte - Richtlinie 2005/50/EG der Kommission vom 11. August 2005 zur Neuklassifizierung von Gelenkersatz für Hüfte, Knie und Schulter im Rahmen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte Dr.iur. Monika Gattiker / 4

5 Die schweizerische Rechtsordnung betr. Medizinprodukte Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz; SR ) Orientiert sich weitgehend an den Europäischen Arzneimittel-Richtlinien Medizinprodukteverordnung (MepV: SR ) Gesetzestechnisch Konkretisierung des HMG De facto stützt sie sich vollumfänglich auf die diversen Europäischen Richtlinien betr. Medizinprodukte ab Dr.iur. Monika Gattiker / 5

6 Schlechte Lösung. Pragmatische Handhabung Dr.iur. Monika Gattiker / 6

7 Ziel der Anpassungen der Europäischen Richtlinien Mehr Sicherheit bei Medizinprodukten durch: Anpassungen beim Konformitätsbewertungsverfahren Erhöhung der Anforderungen bei der klinischen Bewertung Erhöhung der Transparenz Anpassung der Klassifizierung Anpassung der grundlegenden Anforderungen Bessere Koordination und Kommunikation betr. Marktüberwachungsaktivitäten Dr.iur. Monika Gattiker / 7

8 Anpassungen im Einzelnen Dr.iur. Monika Gattiker / 8

9 Software Diverse Anpassungen und Bezugnahmen auf Software Insbesondere ist Software neu auch zu validieren, wenn sie ein eigenständiges Element darstellt Dr.iur. Monika Gattiker / 9

10 Anpassungen beim Konformitätsbewertungsverfahren (MDD) Bei Anwendung des Verfahrens gemäss Anhang II MDD muss neu: Das Verfahren eine repräsentative Beurteilung der Dokumentation über die Bauweise des MD umfassen Methoden der Überwachung des QMS sowie Art und Umfang der Kontrolle bei allfälligen Drittpersonen, die an der Herstellung beteiligt sind Lösungen/Anstrengungen zur Beseitigung/Minimierung der Risiken Schutzmassnahmen gegen nicht zu beseitigende Risiken Unterrichtung der Benutzer über Restrisiken Dr.iur. Monika Gattiker / 10

11 Anpassungen beim Konformitätsbewertungsverfahren: Auswirkungen auf die MepV Für die Konformitätsbewertungsverfahren verweist die MepV (Art. 10 Abs. 1/Anhang 3) bereits auf die entsprechenden Anhänge der AIMD, der MDD und der IVDD: Änderungen gelten auf für die Schweiz Dr.iur. Monika Gattiker / 11

12 Klinische Bewertung (MDD Anhang X) Definition der klinischen Daten Klinische Bewertungen für sämtliche Medizinprodukte (nicht mehr nur Klasse III und implantierbare MD s) Klinische Studien für MD s der Klasse III und implantierbare MD s (ausser es erscheint ausnahmsweise gerechtfertigt, sich auf bestehende klinische Daten zu stützen) Dokumentation der klinischen Bewertung und ihrer Ergebnisse Daten müssen laufend aktualisiert werden Möglichkeit zur Schaffung einer zentralisierten Datenbank Geltung auf für die Schweiz (da Art. 5 Abs. 1 MepV auf MDD Anhang X verweist) Dr.iur. Monika Gattiker / 12

13 Klassifizierung (MDD Anhang IX) Erweiterung des Begriffs Zentrales Kreislaufsystems Berechnung der Anwendungsdauer Wiederverwendbare chirurgische Instrumente gehören neu zur Klasse IIa (bisher Klasse I) Zur vorübergehenden Anwendung bestimmte chirurgischinvasive Produkte, bei denen es zu direktem Kontakt mit dem zentralen Nervensystem kommt, gehören neu zur Klasse III Produkte, die speziell zum Desinfizieren von invasiven Produkten bestimmt sind, gehören zur Klasse IIb Dr.iur. Monika Gattiker / 13

14 Anpassungen bei der Klassifizierung: Auswirkungen auf die MepV Für die Klassifizierung verweist Art. 5 Abs. 1 MepV auf MDD Anhang IX: Änderungen gelten auf für die Schweiz Dr.iur. Monika Gattiker / 14

15 Grundlegende Anforderungen (MDD Anhang I) Auslegung der Produkte aufgrund der technischen Kenntnisse, Erfahrungen, Ausbildung etc. des voraussichtlichen Anwenders Beilage der Produktanweisung und Information über den Hersteller Beurteilung der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit einer Substanz mit unterstützender Wirkung in analoger Anwendung der in der Richtlinie 2001/83/EG vorgesehenen Methode Zuständigkeit der EMEA/Nationalen Arzneimittelbehörden Dr.iur. Monika Gattiker / 15

16 Anpassungen bei den grundlegenden Anforderungen: Auswirkungen auf die MepV Für die grundlegenden Anforderungen verweist Art. 4 MepV auf Anhänge I der AIMD, der MDD und der IVDD: Änderungen gelten auf für die Schweiz Dr.iur. Monika Gattiker / 16

17 Erhöhung der Transparenz (Art. 20 MDD) Bestimmte Informationen zu allen Produkten können öffentlich zugänglich gemacht werden Ausdrücklich ausgenommen von der Vertraulichkeit sind Informationen über die Registrierung von Personen, die für das erstmalige Inverkehrbringen der Produkte verantwortlich sind Ebenso Berichte der nationalen Behörden an die Kommission betreffend Ereignisse mit MD s Ebenso Daten über Konformitätsbescheinigungen, die ausgestellt, geändert, ergänzt, suspendiert, zurückgezogen oder verweigert wurden Dr.iur. Monika Gattiker / 17

18 Bessere Koordination und Kommunikation über Marktüberwachungsaktivitäten (Art. 20a MDD) Dr.iur. Monika Gattiker / 18

19 Änderungen weiterer Richtlinien Aktualisierung der Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte (Kompatibilität zur MDD) Anpassung der Richtlinie 98/8/EG, damit auch IVD nicht mehr in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie über Biozide fallen Dr.iur. Monika Gattiker / 19

20 Wie geht es weiter? Laufende Beratung im Europäischen Parlament Hauptproblem: laufende Diskussionen über die Wiederaufbereitung von single use Produkten Geplante Regulation for Advanced Therapies (Zell- /Gentherapie und Tissue engineering Überführung der AIMD, der MDD und der IVDD in Europäische Verordnungen? Meddevs würden dann rechtsverbindlich (nicht mehr nur Empfehlungen) Dr.iur. Monika Gattiker / 20

21 Auswirkungen der Anpassungen Risikoerhöhung, wenn Standards nicht eingehalten werden Generell aber Risikoverminderung durch erhöhte Anforderungen an die Produkte Dr.iur. Monika Gattiker / 21

22 Zusammenfassung Ziel der Anpassungen der Europäischen Richtlinien ist die Erhöhung der Produktesicherheit Anpassung v.a. der Bestimmungen über die Konformitätsbewertungsverfahren, die klinische Bewertung, die Klassifizierung und die grundlegenden Anforderungen Aufgrund der Verweisungen in der MepV auf die Europäischen Richtlinien werden die Änderungen auch in der Schweiz gelten, sobald sie in der EG in Kraft treten Die Einhaltung der Standards bzw. der Bestimmungen sollte die Risiken der Hersteller eher vermindern Dr.iur. Monika Gattiker / 22

23 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr.iur. Monika Gattiker / 23

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

MDD Recast Report. Stand 30. Januar 2013. Rafael J. de la Roza

MDD Recast Report. Stand 30. Januar 2013. Rafael J. de la Roza MDD Recast Report Die geplanten Änderungen des europäischen Rechtsrahmens für Medizinprodukte und die Änderungen für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und den Handel Stand 30. Januar 2013 Rafael

Mehr

Klassifizierung von Medizinprodukten

Klassifizierung von Medizinprodukten Klassifizierung von Medizinprodukten Die Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG sieht vor, dass jedes Medizinprodukt einer bestimmten Klasse zugeordnet werden muss. Von dieser Zuordnung hängt das weitere

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015

Mehr

Kundenfragebogen zur Zertifizierung von Managementsystemen

Kundenfragebogen zur Zertifizierung von Managementsystemen Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen und senden Sie uns diesen Fragebogen per Fax (0316/873-107395) oder Mail (pmg@tugraz.at) retour. 1. Allgemeine Informationen Allgemeine Angaben zum Unternehmen:

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 14/36 DE Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2015 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.8.2007 7.7.2010 9.10.1999. EN 12322:1999/A1:2001 31.7.2002 Anmerkung 3 Datum abgelaufen (30.4.2002) 19.8.

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.8.2007 7.7.2010 9.10.1999. EN 12322:1999/A1:2001 31.7.2002 Anmerkung 3 Datum abgelaufen (30.4.2002) 19.8. C 22/30 Amtsblatt der Europäischen Union 24.1.2013 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika

Mehr

Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)

Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Arbeitsgebiet: Grundlagen Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabedatum

Mehr

Rechtliche Risiken rund um die ZSVA

Rechtliche Risiken rund um die ZSVA Rechtliche Risiken rund um die ZSVA Sterilgutversorgung im Spital welche Zukunft? 2. Fachtage über die Sterilisation Schweiz. Gesellschaft f. Sterilgutversorgung (SGSV), 7./8. Juni 2006 Monika Gattiker

Mehr

Neuerungen im Medizinprodukterecht Konsequenzen für Hersteller

Neuerungen im Medizinprodukterecht Konsequenzen für Hersteller Neuerungen im Medizinprodukterecht Konsequenzen für Hersteller Dr. Michael Rinck ZPT St.Ingbert, 04. Juni 2009 Übersicht Änderung der gesetzlichen Regelungen in Europa Medizinprodukte Angrenzende Bereiche

Mehr

Dr. Thomas Mall Donnerstag, 29. Januar 2015. Update Neue IVD-Verordnung

Dr. Thomas Mall Donnerstag, 29. Januar 2015. Update Neue IVD-Verordnung Dr. Thomas Mall Update Neue IVD-Verordnung Wo stehen wir? Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über In-vitro- Diagnostika am 26.09.2012 veröffentlicht Parallele Veröffentlichung des Vorschlages

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/12258 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DiesesGesetzdientvornehmlichderUmsetzungderRichtlinie2007/47/EGdes

Mehr

Risikomanagement bei Medizinprodukten

Risikomanagement bei Medizinprodukten Risikomanagement bei Medizinprodukten 10. Jahrestagung der AAL 24./25. September 2010 Stuttgart 2010 mdc medical device certification GmbH Risikomanagement 1 Regulatorische Grundlagen Richtlinie 93/42/EWG

Mehr

Rechtliche Aspekte der Aufbereitung von Medizinprodukten

Rechtliche Aspekte der Aufbereitung von Medizinprodukten IG NOOPS 08.06.2012 Rechtliche Aspekte der Aufbereitung von Medizinprodukten Andrea Schütz Frikart Inspektor Marktkontrolle Medizinprodukte andrea.schuetzfrikart@swissmedic.ch Swissmedic Schweizerisches

Mehr

Know-How für die Medizintechnik

Know-How für die Medizintechnik CMI-WORKSHOP Know-How für die Medizintechnik Medizinprodukte Klasse I Vademecum für den Marktzugang Grundlegende Anforderungen Harmonisierte Normen Technische Dokumentation Regulatory Compliance Solutions

Mehr

1.1 Inhaltsverzeichnis

1.1 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1.1 1.1 Inhaltsverzeichnis 1 Verzeichnisse 1.1 Inhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeber- und Autorenverzeichnis 1.3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles 2.1 Änderungen des europäischen

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

8.5. Medizinproduktegesetz

8.5. Medizinproduktegesetz 8.5. Medizinproduktegesetz 1 Zweck des Gesetzes http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mpg/ 3 Begriffsbestimmungen Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch

Mehr

Die überarbeiteten Medizinprodukte-Richtlinien

Die überarbeiteten Medizinprodukte-Richtlinien Die überarbeiteten Medizinprodukte-Richtlinien Dr. Hans-G. Rudorf TÜV Rheinland Product Safety GmbH Julius Vosseler Strasse 42 22527 Hamburg 1 29.10.2008 Inhaltsübersicht: Aktuelle Gesetzliche Situation

Mehr

protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg

protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg protect 2016 Workshop C Menschen verändern Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen 17.02.2016 Magdeburg Fallbeispiel - Änderung an Formschäummaschine - Änderung: Ersetzen eines Mischkopfes Es entstehen

Mehr

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht Geräte mit automatischen Prozessabläufen zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Mehr

Bundesrat Drucksache 8/06 10.01.06. Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - AS - G - Wi

Bundesrat Drucksache 8/06 10.01.06. Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - AS - G - Wi Bundesrat Drucksache 8/06 10.01.06 EU - AS - G - Wi Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-16029-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-16029-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-16029-04-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 27.04.2016 bis 14.12.2019 Ausstellungsdatum: 27.04.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften C 14/74 DE Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2015 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Erstes Kapitel: Einleitung 15

Erstes Kapitel: Einleitung 15 Erstes Kapitel: Einleitung 15 A. Problemstellung 15 I. Relevanz von Medizinprodukten für die Gesundheitsversorgung 15 II. Zunehmende Verbreitung von medizinischen Einmalprodukten 17 III. Grundidee der

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Energieeffizienz bei Elektromotoren

Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Konsequenzen aus der Durchführungsverordnung Nr. 640/2009 vom 22.Juli 2009 zur Richtlinie 2005/32/EG (EuP - Richtlinie) Energieeffizienz

Mehr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium

Mehr

Verordnung, mit der die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung geändert wird. Vorblatt. Ziele. Inhalt

Verordnung, mit der die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung geändert wird. Vorblatt. Ziele. Inhalt 1 von 5 Verordnung, mit der die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung geändert wird Einbringende Stelle: BMG Laufendes Finanzjahr: 2014 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2014 Vorblatt Ziele - Erhöhung der Sicherheit

Mehr

für die Aufbereitung von Medizinprodukten

für die Aufbereitung von Medizinprodukten Die Bedeutung der Biokompatibilität für die Aufbereitung von Medizinprodukten Dr.-Ing. Ute Müller, Geschäftsführer BMP Labor für medizinische Materialprüfung GmbH, Aachen Inhalt Einordnung der Biokompatibilität

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Europass in Wiener Schulen

Europass in Wiener Schulen Europass in Wiener Schulen 7. Ideen in die Tat umsetzen nicht teilweise sehr gut ausgezeichnet 0, 0 0 % 7.. Ich kann eine Ideensammlung erstellen und diese z.b. in einem Innovations-Sparbuch festhalten.

Mehr

Anhang V EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion)

Anhang V EG-Konformitätserklärung (Qualitätssicherung Produktion) Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Arbeitsprogramm 2009-2010

Arbeitsprogramm 2009-2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND CHANCENGLEICHHEIT Sozialer Dialog, soziale Rechte, Arbeitsbedingungen, Anpassung an den Wandel Sozialer Dialog und Arbeitsbeziehungen

Mehr

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz

Mehr

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998 DE Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Mehr

PLM: Privat Label Manufacturer (Kunde der OEM-PLM-Beziehung) OEM: Original Equipment Manufacturer (Lieferant der OEM-PLM-Beziehung)

PLM: Privat Label Manufacturer (Kunde der OEM-PLM-Beziehung) OEM: Original Equipment Manufacturer (Lieferant der OEM-PLM-Beziehung) 1 Anwendsbereich Prüf der Produktdokumentation im Falle von Privat Label Herstellern gemäß OEM Verfahren Zu verwenden bei neuen Anträgen zur Zertifizier und bei Stichprobenprüfen im Rahmen der regelmäßigen

Mehr

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern vom. März 00* Stand 5. April 006 Der Regierungsrat des

Mehr

11.6.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 151/49 KOMMISSION

11.6.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 151/49 KOMMISSION 11.6.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 151/49 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Mai 2008 zur Änderung der Entscheidung 2006/771/EG zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Referent: Mathias Notheis Kontakt: Mathias.Notheis@dqs.de

Referent: Mathias Notheis Kontakt: Mathias.Notheis@dqs.de ISO/IEC 62304 Medizingeräte-Software Referent: Mathias Notheis Kontakt: Mathias.Notheis@dqs.de DQS Medizin nprodukte GmbH Übersicht Basics Wann ist ein MP Software? Markteinführung vor der 62304 alles

Mehr

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung Hygieneforum Sande 19.06.2014 Meldung von Vorkommnissen nach der Medizinproduke-Sicherheitsplanverordnung www.klinikum-bremen-ldw.de Klinikum Links der Weser Senator-Weßling-Str. 1 28277 Bremen Meldung

Mehr

R I C H T L I N I E N. gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005

R I C H T L I N I E N. gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005 R I C H T L I N I E N gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005 für die Förderung von krankenhausentlastenden Planungen, Projekten und Maßnahmen 1 Grundsatz der Förderung

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHE U IO. Brüssel, den 31. August 2009 (08.09) (OR. en) 12530/09 DROIPE 77 COPE 149. VERMERK Vorsitzes

RAT DER EUROPÄISCHE U IO. Brüssel, den 31. August 2009 (08.09) (OR. en) 12530/09 DROIPE 77 COPE 149. VERMERK Vorsitzes RAT DER EUROPÄISCHE U IO Brüssel, den 31. August 2009 (08.09) (OR. en) 12530/09 DROIPE 77 COPE 149 VERMERK des Vorsitzes für die Delegationen Nr. Vordokument: 12116/09 DROIPEN 66 COPEN 139 Betr.: Vorschlag

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis Europäische Richtlinien mit CE-Kennzeichnung nach dem "Neuen Konzept"

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis Europäische Richtlinien mit CE-Kennzeichnung nach dem Neuen Konzept Arbeitsgebiet: Grundlagen Verzeichnis Europäische Richtlinien mit CE-Kennzeichnung nach dem "Neuen Konzept" Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE96-7.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr.

Mehr

Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung. Dipl. Ing. Reinhard Franzke

Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung. Dipl. Ing. Reinhard Franzke Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung Dipl. Ing. Reinhard Franzke Regelungen zum Explosionsschutz 94/9/EG Bau- und Ausrüstung 1999/92/EG Sicherheit u. Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

ANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX

ANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 21.10.2014 C(2014) 7674 final ANNEX 1 ANHÄNGE zu Delegierte Verordnung (EU) Nr..../.. der Kommission vom XXX zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Aktuelles aus dem Medizinprodukterecht

Aktuelles aus dem Medizinprodukterecht KANZLEI DR. JÄKEL MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT IN KOOPERATION MIT BERLIN DÜSSELDORF Aktuelles aus dem Medizinprodukterecht DGSV-Kongress 2014 Fulda 09.10.2014 Inhalt 1. AUSBLICK

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr

September 2000. September 2000. September 2000. März 2001

September 2000. September 2000. September 2000. März 2001 1 Veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 31. Januar 2001, S. 1424-1425 mit folgenden eingearbeiteten Nachträgen: Information zum Verzeichnis veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 85 vom 8. Mai 2001, S. 8913

Mehr

Warum? Orthopäden; 5336. Dermatologen; 3342. Urologen; 2674. Chirurgen; 3976. Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875

Warum? Orthopäden; 5336. Dermatologen; 3342. Urologen; 2674. Chirurgen; 3976. Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875 Können Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung betrieben werden? Warum? Urologen; 2674 Neurochirurgen; 491 MKG; 1027 Allgemeinärzte/ praktische Ärzte; 40.246 Orthopäden; 5336 Chirurgen; 3976 Anästhesisten;

Mehr

Verteilung der Verantwortlichkeiten zuvor, Anzeigeverfahren

Verteilung der Verantwortlichkeiten zuvor, Anzeigeverfahren Das BfArM ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 1 Verteilung der Verantwortlichkeiten zuvor, Anzeigeverfahren Politische Ebene Bundesbehörden Ministerien, insbesondere

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Primarschule Brütten Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) Überarbeitete Version 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 1.1 Ausgangslage... 2 1.2 Ziel... 2

Mehr

Das Österreichische Medizinprodukteregister (MPR)

Das Österreichische Medizinprodukteregister (MPR) Das Österreichische Medizinprodukteregister (MPR) Mag. Claudia Habl ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen) 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Im Interesse von Produzenten, Patienten und Anwendern

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Prüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem 17.12.2013

Prüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem 17.12.2013 Prüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem 17.12.2013 Benannte Stelle Kennnummer: Registrierung Typ der Meldung: Frühere Nummer

Mehr

Regulatorischer Rahmen. Klassifizierung

Regulatorischer Rahmen. Klassifizierung Regulatorischer Rahmen Erkenntnisgewinn zu Regenerations- und Reparaturprozessen des menschlichen Körpers führen zu neuen Arten innovativer und komplexer Produkte. Unter Regenerativer Medizin (kurz: RegMed)

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

MPG 1.1.2 Richtlinie 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte

MPG 1.1.2 Richtlinie 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte Richtlinie 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte Vom 14. Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 169 S. 1) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Richtlinie 2007/47 vom 5. September 2007 (Abl. L 247, S. 21) in Kraft

Mehr

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Medizinprodukte Information des LAGetSi Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1 Problem Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige

Mehr

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz Europäische Kampagne zum Thema "sichere Instandhaltung" Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz DI Ernst Piller, Zentral-Arbeitsinspektorat ernst.piller@bmask.gv.at ein wenig Statistik

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Vergabe von Eigenhypotheken

Vergabe von Eigenhypotheken deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken

Mehr