Vorstellung des EFRE-Programms: Investitionen und bauliche Maßnahmen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Mai 2013
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- Agnes Ursler
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1 Vorstellung des EFRE-Programms: Investitionen und bauliche Maßnahmen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Mai 2013 Karin Jahn / Peter Bonnet Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Tel: 0421/ , karinjahn@arbeitbremende Tel 421/ , peterbonnet@arbeitbremende
2 Teil A: Investitionen für den Einsatz neuer Technologien in qualifizierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Programmvolumen für Land Bremen: 1,2 Mio Teil B: Modernisierung und bauliche Anpassung von Räumlichkeiten von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Programmvolumen für Land Bremen: 500 T
3 Investitionen für den Einsatz neuer Technologien in qualifizierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Ziel: Durchführung von Qualifizierungsangeboten auf aktuellem technischen Niveau Zielgruppe: (isb gering qualifizierte) Beschäftigte und Erwerbslose Antragstellende: arbeitsmarktpolitische Dienstleister (KMU) mit Sitz im Land Bremen Durchführung von (durch ESF, Agentur, Jobcenter, Kommune) geförderten Qualifizierungsangeboten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung + Erfahrung
4 Investitionen für den Einsatz neuer Technologien in qualifizierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Förderfähig: Investitionen ausschließlich für Qualifizierung von TN Steigerung der Qualifikationsstandards Nicht förderfähig: Ersatzbeschaffungen PKW und LKW Verbrauchs- und Arbeitsmaterial, Personalkosten, Lizenzen, gemietete Wirtschaftsgüter, Baumaßnahmen Immaterielle Wirtschaftsgüter (außer Standardsoftware)
5 Grundsätzlich förderfähig zb Alterssimulationsanzug Visualizer Interaktives Whiteboard Stromlabor Abrichter/Dickenhobel Digitale Ultraschallanlage Combi-Plotter Lufterhitzer mit Gebläse PC-Labor Gerätetester Nicht förderfähig zb Sattelzugmaschine Lackierschutzanzüge Glasgeschirrspüler Fachraummobiliar Ersatz-Laptop PCs für Verwaltung Bohrmaschine Kippbratpfanne (ggfbegründen) Blockheizkraftwerk (ggfbegründen) Softwarelizenzen (wird noch geprüft)
6 Investitionen für den Einsatz neuer Technologien in qualifizierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Höchstförderung pro Träger Förderung max 50% der Gesamtkosten Investitionen unter 2000 netto werden nicht gefördert Fünfjährige Zweckbindung für alle Geräte (jährlich sinkende Rückzahlung von 20%) De-minimis-Beihilfe (Beihilfe darf in einem 3- Jahreszeitraum 200 T nicht überschreiten Beachtung des Vergaberechtes (EU-weite Ausschreibung ab 200 T, VOL ab 25000, Einholung verschiedener Angebote bis ) Mindestlohnerklärung
7 Investitionen für den Einsatz neuer Technologien in qualifizierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Wichtig in der Antragstellung: Antragsverfahren (kein Wettbewerbsaufruf) Konkreter Bezug auf die Zielsetzungen des Programms Bestimmtheit der Angaben (Ort, Zielgruppe, Inhalt) Genaue Beschreibung der Investition (Außenstehende müssen verstehen, worum es geht) Derzeitige Ausstattung beschreiben (Vermeiden von Ersatzinvestitionen) Auswirkungen auf Querschnittsziele Umwelt/ Nachhaltigkeit prüfen und darstellen Gender Mainstreaming/Antidiskriminierung darstellen
8 Modernisierung und bauliche Anpassung von Räumlichkeiten Ziel: Netzwerkstrukturen ( Quartierszentren ) fördern, Stadteilentwicklung und Quartiersintentität stärken, Erhalt von wohnortnaher Arbeitsmarktförderung in benachteiligten Quartieren Zielgruppe: Nutzungsgruppen der definierten benachteiligten Quartiere in Bremen und Bremerhaven siehe Fördergrundsätze Antragstellende: arbeitsmarktpolitische Dienstleister mit Sitz im Land Bremen und Angeboten in og Quartieren Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung + Erfahrung
9 Modernisierung und bauliche Anpassung von Räumlichkeiten Förderfähig: Bauliche Maßnahmen (Modernisierung, Anpassung) zur Aufrechterhaltung bzw Ermöglichung einer Nutzung durch verschiedene Initiativen bzw Nutzungsgruppen ( Quartierszentrum ) bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Nicht förderfähig: Maßnahmen, zu denen Dritte verpflichtet sind Instandhaltung / Verschönerung Honorare, Gebühren Maßnahmen ohne Bezug zu arbeitsmarktlichen Vorhaben
10 Modernisierung und bauliche Anpassung von Räumlichkeiten Nicht förderfähig zb Erneuerung von Fenstern (Aufgabe der Eigentümer) Modernisierung der Heizungsanlage (Aufgabe der Eigentümer) Fassadenverschönerung Förderfähig zb Erleichterung von Zugangswegen Durchbrüche zur Einrichtung von größeren (Versammlungs-)räumen
11 Modernisierung und bauliche Anpassung von Räumlichkeiten Höchstförderung pro Träger in einem Quartier Förderung von höchstens 50% der Gesamtkosten (Einsatz Eigenmittel, kommunale Mittel ) Maßnahmen unter 5000 netto werden nicht gefördert Fünfjährige Zweckbindung an arbeitsmarktliche Maßnahmen (Achtung! Gilt für Mieter/in und Eigentümer/in, siehe Zweckbindungserklärung) De-minimis-Beihilfe (Beihilfe darf in einem 3-Jahreszeitraum 200 T nicht überschreiten Beachtung des Vergaberechtes (VOB) Mindestlohnerklärung Kooperation im Quartier und Bestätigung der Abstimmung durch QuartiersmanagerInnen Maßnahme muss bis abgeschlossen sein
12 Modernisierung und bauliche Anpassung von Räumlichkeiten Wichtig in der Antragstellung: Antragsverfahren (es sind nicht viel Mittel verfügbar, ca 3-4 Projekte in Bremerhaven) Konkrete Aussagen zur Vernetzung / vernetzten Nutzung Konkrete Aussagen zum Beitrag zur Quartiersbildung, zur Kooperation im Quartier Konkreter Bezug auf die Zielsetzungen des Programms Genaue Angaben (Ort, Zielgruppe, Inhalt, Eigentumsverhältnisse) Genaue Beschreibung d Maßnahme (verständlich für Außenstehende) Auswirkungen auf Querschnittsziele Umwelt/ Nachhaltigkeit prüfen und darstellen Gender Mainstreaming/Antidiskriminierung darstellen Beitrag zur Verbesserung der reg Wettbewerbsfähigkeit so konkret wie möglich darstellen
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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