Anerkennung von Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anerkennung von Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten"

Transkript

1 Mitgliedermitteilung für Vertragsanwälte Nr. II.10/2016 KB/Kö Anerkennung von Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten Fahrerlaubnisse aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen), müssen bei längerfristigem Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Die Modalitäten richten sich dabei nach den jeweiligen gegenseitigen Abkommen zwischen Deutschland und dem Ausstellerstaat. 1. Anerkennung bei vorübergehendem Aufenthalt So lange noch kein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland begründet wurde, können Kraftfahrzeuge mit dem gültigen ausländischen Führerschein unbefristet geführt werden. Ein Internationaler Führerschein ist nur in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Führerschein gültig. Auflagen und Beschränkungen einer Fahrerlaubnis sind auch in Deutschland zu beachten. Allerdings dürfen Pkw nur dann geführt werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. Eine Übersetzung des Führerscheins ist erforderlich, wenn der nationale Führerschein weder in deutscher Sprache abgefasst ist noch dem internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entspricht. Deutschsprachige Übersetzungen werden u.a. von den ADAC Hauptgeschäftstellen erstellt. Verzichtet wird auf das Mitführen einer Übersetzung bei Führerscheinen aus Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal. 2. Anerkennung nach Wohnsitzbegründung Einen ordentlichen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt und wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen eine enge Beziehung zum Wohnort hat; es wird in diesem Zusammenhang auf den Lebensmittelpunkt der Person abgestellt. Ein ordentlicher Wohnsitz besteht bereits dann, wenn der Aufenthalt mit der ernsthaften Absicht begründet wird, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen an dem betreffenden Ort zu wohnen (z. B. nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses). Irrelevant ist ggf. auch ein ausländerrechtlicher Status. So wird z. B. durch Flüchtlinge ein Wohnsitz im Inland begründet, selbst wenn deren Familien noch im Heimatland sind. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die Fahrberechtigung noch sechs Monate; für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr ist dann ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf zwölf Monate verlängern, wenn

2 2 glaubhaft gemacht wird, dass der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger in Deutschland haben wird. 3. Versagung der Anerkennung Lernführerscheine und andere vorläufig ausgestellte Führerscheine berechtigen nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland. Das gilt auch, wenn das für die Klassen B/BE vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht wurde. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland kann die Umschreibung unter Teilnahme am sog. Begleiteten Fahren ab 17 beantragt werden, je nach Ausstellerstaat auch mit Prüfungserleichterungen. Der ordentliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Erlaubnis darf nicht in Deutschland gelegen haben; Sonderregelungen gelten für Schüler und Studenten, die auch bei einem Auslandsaufenthalt den deutschen Wohnsitz behalten. Ein im Urlaub erworbener Führerschein ist daher ungültig. Wenn bereits früher eine Fahrerlaubnis im Inland entzogen worden ist, ist die Teilnahme am fahrerlaubnispflichtigen Straßenverkehr in Deutschland ebenso verboten wie bei Führerscheinmaßnahmen im Heimatstaat oder Ausstellerstaat des ausländischen Führerscheins. 4. Umschreibung mit Prüfungserleichterungen 6 Monate, ausnahmsweise auch erst 12 Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes wird eine deutsche Fahrerlaubnis benötigt. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen grundsätzlich davon ab, ob mit dem Ausstellerstaat des Führerscheins ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht; derartige Zugangserleichterung sind in Anlage 11 FeV niedergelegt. Solche Abkommen werden geschlossen, sofern die Prüfungen des anderen Staates den EU-einheitlichen Mindeststandards entsprechen. Abgestellt wird hierbei auf das jeweilige Niveau von Ausbildung und Prüfung sowie einer Vergleichbarkeit der Verkehrsverhältnisse. Weiterhin müssen die vorgelegten Dokumente zuverlässig und in geeigneter Weise nachprüfbar sein. Bei der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis wird der ausländische Führerschein einbehalten und an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates zurückgesandt oder von der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung genommen.

3 3 Staatenliste nach Anlage 11 FeV Ausstellungsstaat Klasse(n) Theoretische Prüfung Praktische Prüfung Andorra alle Bosnien und Herzegowina A1, A, B Französisch-Polynesien alle Guernsey alle Insel Man alle Israel B Japan alle Jersey alle Monaco alle Namibia 16) A1, A, B, BE, C1 17), C1E, C 17), CE Neukaledonien alle Republik Korea 1, 2 1) Neuseeland 1, 6 10) San Marino alle Schweiz alle Singapur alle Südafrika alle Fahrerlaubnis, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan 2) erteilt wurden B/BE 1) ja Fahrerlaubnisse aus den australischen Territorien 11) - Australian Capital Territory C 12), R 12) 7) - New South Wales C, R 7) - Northern Territory C 12), R 12) 7) - Queensland C 13), R 13) 7) - South Australia C 13), R 13) - Tasmania C 13), R 13) - Victoria C 14), CAR, R 14) 7) - Western Australia C 12), R 7) Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete 1) - Alabama D - Arizona G, D, 2 - Arkansas D - Colorado C, R - Connecticut D, 1, 2 ja - Delaware D - District of Columbia D ja - Florida E ja - Idaho D - Illinois D - Indiana Operator License Chauffeur License 3) Public Passenger Chauffeur License 3) ja

4 4 Commercial Driver License 3) Probationary Opera tor s License - Iowa C (Noncommercial Operator s License) A (Commercial Driver s License) 3) B (Commercial Driver s License) 3) C (Commercial Driver s License) 3) D (Noncommercial Chauffeur Driver s License mit Endorsement 1, 2 oder 3) 3) Intermediate Driver s License - Kansas C - Kentucky D - Louisiana E - Maryland C (Full License und Provisional License) - Massachusetts D - Michigan operator - Minnesota D ja 7) - Mississippi operator, R ja - Missouri F ja - Nebraska O ja - New Mexico D - North Carolina C ja - Ohio D - Oklahoma D - Oregon C 7) ja - Pennsylvania C - Puerto Rico 3 - South Carolina D - South Dakota 1 und 2 - Tennessee D ja - Texas C 15), A 3), B 3) 7) - Utah D - Virginia NONE, M 5), A 3), B 3), C 3) - Washington State Driver License 8) Intermediate Driver License 9) - West Virginia E - Wisconsin D - Wyoming C Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen 1) - Alberta 5 - British Columbia 5,6,7 (Novice Driver s License) - Manitoba 5 6)

5 5 4 Stage F 3) 3 Stage F 3) 2 Stage F 3) 1 Stage F 3) - New Brunswick 5, 7 Stufe 2 - Newfoundland 5 - Northwest Territories 5 - Nova Scotia 5 - Ontario G - Prince Edward Island 5 - Québec 5 - Saskatchewan 1 und 5 - Yukon 5 1) Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B. 2) Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. 3) Beinhaltet Pkw-Klasse. 4) In den Fällen, in denen die Klasse C mit Restriction Code 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein). 5) In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein). 6) In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein). 7) Der Nachweis des Sehvermögens gemäß 12 ist weiterhin erforderlich. 8) Sofern die Driver License keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis. 9) Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer Instruction Permit. 10) Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt, sofern der Inhaber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt. 11) Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A. 12) Auch Provisional Licence. Kein Umtausch einer Learner Licence. 13) Auch Provisional Licence P2. Kein Umtausch einer Learner Permit bzw. Learner Licence. 14) Auch Probationary Licence P2. Kein Umtausch einer Learner Permit. 15) Auch Provisional License. Kein Umtauch einer Instruction Permit. 16) Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor der Antragstellung liegt. 17) Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Fahren von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 und D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als kg berechtigt. Stand, 03/2016

6 6 5. Umschreibung ohne Prüfungserleichterungen Der ausländische Führerschein berechtigt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes nur sechs Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen, in begründeten Fällen kann diese Frist auf 12 Monate verlängert werden. Nach dieser Frist ist allerdings eine deutsche Fahrberechtigung notwendig, um hier fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen. Dazu ist die Ablegung der vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung notwendig. Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung, da der Bewerber ja bereits berechtigt war, vorübergehend in Deutschland zu fahren. Er entscheidet somit selbst, ob und wann er sich zur Prüfung anmeldet; bei der Prüfungsfahrt muss er sich allerdings von einem Fahrlehrer begleiten lassen. Die Prüfung ohne erneute Fahrschulausbildung ist ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland und ohne zeitliche Befristung möglich. Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen. In dem ausgestellten deutschen Führerschein wird ein Vermerk aufgenommen, aus dem die Vorlage einer ausländischen Fahrerlaubnis ersichtlich ist. Der ausländische Führerschein wird von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt oder in Verwahrung genommen. Ein Rücktausch ist nur bei Rückgabe der deutschen Fahrerlaubnis möglich ( 31 FeV). Soweit die Behörde vor der Ausstellung eines deutschen Führerscheins eine Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis verlangt, kann diese von der nächstgelegenen Hauptgeschäftsstelle des ADAC erbracht werden. 6. Regionale Besonderheiten Unabhängig von den unter Punkten 4 und 5 genannten normalen Modalitäten der Führerscheinumschreibung gibt es teilweise - abweichend von Anlage 11 FeV - regionale Besonderheiten und Ausnahmen für die Anerkennung von US-Führerscheinen. Es handelt sich dabei um einzelfallbezogene Ermessensentscheidungen in den Bundesländern. Die rechtliche Grundlage für mögliche Ausnahmen ist 74 Abs. 1 Nr. 1 FeV. Nach dem Grundgesetz sind die Länder für das Fahrerlaubnisrecht zuständig. Einige wenige Bundesländer tauschen daher z. B. amerikanische Führerscheine unbürokratisch ohne Prüfung um. Unter welchen Voraussetzungen dieses möglich ist, muss bei der Führerscheinstelle im Wohnort geklärt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung besteht nicht.

7 7 FAQs 1. Wie lange darf mit einem Führerschein eines Nicht-EU-Landes in Deutschland gefahren werden? Unbefristet, solange kein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland besteht. Sobald der ordentliche Wohnsitz begründet wurde, darf mit dem Führerschein noch sechs Monate gefahren werden. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben wird. 2. Wer braucht eine Übersetzung? Führerscheine die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind und solche, die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen müssen übersetzt werden. Auch bei folgenden Staaten wird auf eine Übersetzung verzichtet: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal. Bei englischsprachigen Führerscheinen wird zum Teil auf eine Übersetzung verzichtet. Hierzu gibt es aber keine bundeseinheitliche Empfehlung. Deshalb raten die Juristen des ADAC insoweit, die zuständige Führerscheinbehörde zu kontaktieren. 3. Wann muss der Führerschein in einen deutschen umgeschrieben werden? Sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes muss der Führerschein umgeschrieben werden, soweit keine ausnahmsweise Fristverlängerung vorliegt. 4. Gibt es Erleichterungen bei Ausbildung und Prüfung? Eine Fahrschulausbildung ist zur Umschreibung grundsätzlich nicht erforderlich. Ob es auch Prüfungserleichterungen gibt, hängt davon ab, ob der Führerschein in einem Staat ausgestellt wurde, der in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung genannt ist. Wenn dies der Fall ist, gibt es je nach Führerscheinklasse Erleichterungen bei der theoretischen und/oder praktischen Prüfung. Ob im Einzelfall besondere Gründe für eine individuelle Ausnahmegenehmigung (siehe Punkt 6) geltend gemacht werden können, muss direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitzort geklärt werden. 5. Was gilt für minderjährige Inhaber des Pkw-Führerscheins? Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf trotz ausländischem Führerschein in Deutschland keinen Pkw fahren. Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland kann die Umschreibung unter Teilnahme am sog. Begleiteten Fahren ab 17 beantragt werden, je nach Ausstellerstaat auch mit Prüfungserleichterungen.

8 8 6. Wird eine provisional license anerkannt? Sogenannte Minderjährigen- oder Lernführerscheine sowie andere vorläufig ausgestellte Führerscheine (z. B. provisional license) berechtigen nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Führerscheine werden nur anerkannt, wenn sie unbeschränkt wirksam sind. Sie dürfen daher kein Ablaufdatum aufweisen und es darf auch keine erneute Prüfung nötig sein. Im Einzelfall muss ggf. eine Bestätigung über die volle Gültigkeit des Führerscheines vorgelegt werden. Kontakt Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so stehen Ihnen Ihre Clubjuristen unter der Tel.: 089 / gerne zur Verfügung. Auch im Internet finden Sie immer aktuelle Informationen zum Thema ausländische Führerscheine unter Wünsche und Anregungen senden Sie bitte an servicerecht@adac.de.

theoretische Prüfung B/BE 1 ) nein ja

theoretische Prüfung B/BE 1 ) nein ja Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 11 (zu 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Ausstellungsstaat

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 11 FeV (Verordnung) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Mehr

Anlage 11 (zu 28 und 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Anlage 11 (zu 28 und 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Anlage 11 (zu 28 und 31) (In Kraft getreten am 28.12.2016) (BGBl. I 2016 Nr.64, S. 3089 ) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Ausstellungsstaat Klasse(n)

Mehr

Landesrecht BW Einzelnorm. Quelle: FNA: FNA

Landesrecht BW Einzelnorm. Quelle: FNA: FNA Landesrecht BW Einzelnorm Amtliche Abkürzung: FeV Fassung vom: 21.12.2016 Gültig ab: 28.12.2016 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: FNA: FNA 9231-1-19 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Mehr

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Grundlage für Informationen dieser Seite ist Anlage 11 FeV (zu 31 FeV) Rechtsstand 08/2017 Geprüft: 04.09.2018 Info:

Mehr

ordentlichen Wohnsitz Berufspendler ...

ordentlichen Wohnsitz Berufspendler ... Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik

Mehr

Kein Wohnsitz im Bundesgebiet: Mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet: Umschreibung ausländischer Führerscheine

Kein Wohnsitz im Bundesgebiet: Mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet: Umschreibung ausländischer Führerscheine Das Thema Umschreibung ( Anerkennung der Fahrerlaubnis) oder Neuerwerb ist sehr vielseitig und sehr komplex. Ich möchte hier versuchen den Durchblick zu erleichtern und besser nachzuvollziehen. Kein Wohnsitz

Mehr

Sofern kein internationaler Führerschein ausgestellt wurde ist eine Übersetzung des Führerscheins

Sofern kein internationaler Führerschein ausgestellt wurde ist eine Übersetzung des Führerscheins Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Sofern kein internationaler Führerschein ausgestellt wurde ist eine Übersetzung des Führerscheins

Sofern kein internationaler Führerschein ausgestellt wurde ist eine Übersetzung des Führerscheins Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik

Mehr

Umschreibung ausländischer Führerschein beantragen

Umschreibung ausländischer Führerschein beantragen Staatenliste zum Internetangebot Umschreibung ausländischer Führerschein beantragen der Landeshauptstadt München Stand: 27.11.2017 Inhaltsverzeichnis Staaten alphabetisch (ohne Australien, Kanada, USA)...3

Mehr

Sofern kein internationaler Führerschein ausgestellt wurde ist eine Übersetzung des Führerscheins

Sofern kein internationaler Führerschein ausgestellt wurde ist eine Übersetzung des Führerscheins Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik

Mehr

Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Stand: August 2017 Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen

Mehr

01.04.2013 Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)

01.04.2013 Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) 01.04.2013 Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den

Mehr

Inhalt. USA - Auf einen Blick 11. Vor der Reise 13. Wirtschaft 15. Tips und Hinweise für den Aufenthalt 20

Inhalt. USA - Auf einen Blick 11. Vor der Reise 13. Wirtschaft 15. Tips und Hinweise für den Aufenthalt 20 Inhalt USA - Auf einen Blick 11 Staatsform 11 Bevölkerung 11 Fläche 11 Hauptstadt 11 Größte Städte 11 Sprachen Religion 12- Maße und Gewichte 12 Währung 12 Stromspannung 12 Zeitzonen 12 Vor der Reise 13

Mehr

Umschreibung ausländischer Führerschein beantragen

Umschreibung ausländischer Führerschein beantragen Staatenliste zum Internetangebot Umschreibung ausländischer Führerschein beantragen der Landeshauptstadt München Stand: 30.10.2014 Inhaltsverzeichnis Staaten alphabetisch (ohne Australien, Kanada, USA)...3

Mehr

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. September 2011

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. September 2011 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 128 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. September 2011 Zugang zum Führerschein für Migrantinnen und Migranten Die Berechtigung

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale GAUE Nr. 03/2011 14.01.2011 Ni/Gs Führerscheinerwerb in den USA Umschreibung von US-Führerscheinen Sehr geehrte Damen und Herren, die Vereinigten Staaten sind nach

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale GAUE Nr. 04/2011 14.01.2011 Gs Führerscheinerwerb in Kanada Sehr geehrte Damen und Herren, immer mehr deutsche Führerscheinanwärter hauptsächlich Austauschschüler

Mehr

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr Vom 12. November 1934 (RGBl. I S. 1137) (BGBl. III/FNA 9232 4) Zuletzt geändert durch Art. 2 Vierte ÄndVO der Fahrerlaubnis-VO und and. straßenverkehrsrechtl.

Mehr

zu Punkt... der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

zu Punkt... der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung Bundesrat Drucksache 580/1/10 03.12.10 Empfehlungen der Ausschüsse Vk - FJ - G - In zu Punkt der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

EU - Fahrerlaubnis Wohnsitz in Deutschland

EU - Fahrerlaubnis Wohnsitz in Deutschland Herzlich Willkommen zur Veranstaltung EU - Fahrerlaubnis Wohnsitz in Deutschland 1 Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kfz führen wenn sie ihren Wohnsitz

Mehr

b) Unternehmen, die Personen nach Buchstabe a) beschäftigen, für deren Tätigkeit in Deutschland eine Fahrerlaubnis notwendig ist.

b) Unternehmen, die Personen nach Buchstabe a) beschäftigen, für deren Tätigkeit in Deutschland eine Fahrerlaubnis notwendig ist. Vorsicht Falle bei ausländischen EU-Führerscheinen! - Information für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, für deren Tätigkeit in Deutschland eine Fahrerlaubnis notwendig ist. Wenn betrifft es? a)

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung Bundesrat Drucksache 580/10 (Beschluss) 17.12.10 Beschluss des Bundesrates Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen,

Mehr

Ausländischer Führerschein Weitergeltung gesichert? Umtausch oder neue Prüfung nötig?

Ausländischer Führerschein Weitergeltung gesichert? Umtausch oder neue Prüfung nötig? TÜV SÜD ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen über 300 mal für Sie da. Wo TÜV SÜD in Ihrer Nähe ist, entnehmen Sie bitte dem örtlichen Telefonbuch. Region Baden-Württemberg Nord 74076 Heilbronn

Mehr

Anerkennung von US-Führerscheinen: Deutsche Praxis im europäischen Vergleich

Anerkennung von US-Führerscheinen: Deutsche Praxis im europäischen Vergleich Anerkennung von US-Führerscheinen: Deutsche Praxis im europäischen Vergleich 1. Executive Summary Um den Standort Deutschland attraktiver und im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen, fordert

Mehr

Fact Sheet zur Todesstrafe in den USA

Fact Sheet zur Todesstrafe in den USA Fact Sheet zur Todesstrafe in den USA Die Geschworenen im Staat fällen drei Mal häufiger ein Todesurteil für einen Afroamerikaner als für einen Weißen Beklagte in einem ähnlichen Fall. (Prof. K. Beckett,

Mehr

B. Muster der von deutschen Behörden ausgestellten Führerscheine

B. Muster der von deutschen Behörden ausgestellten Führerscheine A. Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigenden Führerscheine I. Von deutschen Behörden ausgestellte Führerscheine 1. Nationale Führerscheine 1 2.

Mehr

Fakten über die Todesstrafe in den USA

Fakten über die Todesstrafe in den USA Fakten über die Todesstrafe in den USA Stand 1. September 2009 STAATEN MIT TODESSTRAFE (35) Alabama Florida Louisiana New Hampshire South Dakota * Arizona Georgia Maryland North Carolina Tennessee - Plus

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n)

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) AM A1 A2 A B BE C1 C1E C CE D1 D1E D DE L T Geburtstag Nur bei Abweichung vom n: Familienname n (ggf. Kreis) Anschrift Hauptwohnsitz

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt regelmäßig eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Nur für wenige besondere Fahrzeugarten

Mehr

Im Umfang ihrer Berechtigung

Im Umfang ihrer Berechtigung Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Im Umfang ihrer Berechtigung ohne Ordentlicher Wohnsitz mit unbegrenzt EU-/EWR andere Staaten 185 Tage 185 Tage Äquivalenz umschreiben Der Gebrauch ausländischer

Mehr

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes?

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? www.logistik-webinare.de Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM (seit 2006)

Mehr

Besitzstands und der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der

Besitzstands und der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der 0.152.191.351 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr. 93 ausgegeben am 23. März 2017 Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Litauen über die Vertretung im

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale 31.05.2016 Motorradklassen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Motorradklassen und bevorstehende Änderungen geben.

Mehr

Facharbeit über den Wahlkampf im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen

Facharbeit über den Wahlkampf im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen Konstantin Bork Facharbeit über den Wahlkampf im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen Heisenberg-Gymnasium Projekt Methodentraining J11 Betreuender Lehrer: 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Darstellen

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2016 21.03.2016 Kö/KB Motorradklassen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Motorradklassen und

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006. Grundlagen zum: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006 Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 1 Wer

Mehr

Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17. Antrag. Ausbildung

Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17. Antrag. Ausbildung Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17 Antrag Wann kann der Bewerber den Antrag auf Begleitetes Fahren bei der Behörde stellen? Ab 1. Februar 2006; die Zustimmung des gesetzlichen

Mehr

Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17. Antrag. Ausbildung

Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17. Antrag. Ausbildung Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17 Antrag Wann kann der Bewerber den Antrag auf Begleitetes Fahren bei der Behörde stellen? ab 1. Februar 2006; die Zustimmung des gesetzlichen

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Führerschein erweitern

Führerschein erweitern Führerschein erweitern Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (klasse) erweitern. Basisinformationen Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse

Mehr

4. UNTERRICHTSTUNDE: DIE LANDSCHAFTEN DER USA

4. UNTERRICHTSTUNDE: DIE LANDSCHAFTEN DER USA THEMA: USA 4. UNTERRICHTSTUNDE 54 4. UNTERRICHTSTUNDE: DIE LANDSCHAFTEN DER USA Ziele: Die Schüler sollen erkennen, dass die USA über verschiedene Landschaftstypen verfügen. Sprache der kognitiven Prozesse:

Mehr

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen? Basisinformationen Jugendliche können

Mehr

Klasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)

Klasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Klasse A - Zweiräder Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Die Klasse A (unbeschränkt) wird unbefristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit

Mehr

Staatliche Repräsentanz im Ausland Botschaften

Staatliche Repräsentanz im Ausland Botschaften topaktuell 3/2012 Arbeitsblatt 5 Staatliche Repräsentanz im Ausland Botschaften Diplomaten Methode: Diplomaten-Spiel mithilfe der Amerikanischen Debatte Teil II Spielen Sie einen Diplomaten: Verhandeln

Mehr

Landratsamt Bamberg Führerscheinstelle

Landratsamt Bamberg Führerscheinstelle Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse/n erstmalig zur Erweiterung einer vorhanden Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren mit 17 Jahren aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis

Mehr

A. Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigenden Führerscheine

A. Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigenden Führerscheine A. Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigenden Führerscheine I. Von deutschen Behörden ausgestellte Führerscheine 1. Nationale Führerscheine 1 2.

Mehr

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis 395 Ein Auskunftsersuchen muss man immer persönlich oder schriftlich vorbringen. Am Telefon werden zum Schutz des Betroffenen oder Beschuldigten grundsätzlich keine Auskünfte erteilt. 396 Der Rechtsanwalt

Mehr

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft Inhaltsverzeichnis Auskunft gemäß 58 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)...

Mehr

BENUTZERLISTE INTERNATIONALER BEHÖRDEN

BENUTZERLISTE INTERNATIONALER BEHÖRDEN BENUTZERLISTE INTERNATIONALER BEHÖRDEN NORDAMERIKA US-Verteidigungsministerium US-Bundesgefängnisamt US-Capitol-Polizei Polizei von Chicago Gefängnisbehörde von Kalifornien US-Einwanderungs- und Zollbehörde

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Einführung 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Einführung 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 Einführung 13 I Führerschein und Fahrerlaubnisprüfung-gestern, heute, morgen 13 II Offene Fragen der Verkehrssicherheit-Ausblick 22 Abkürzungsverzeichnis 33 Teil 1 Grundlagen

Mehr

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine

Mehr

Fahrerlaubnis wiedererteilen

Fahrerlaubnis wiedererteilen Fahrerlaubnis wiedererteilen Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen INFORMATIONSBLATT für Österreichische Forscherinnen und Forscher in Nordamerika betreffend die Beantragung auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen INFORMATIONSBLATT für Österreichische Forscherinnen und Forscher in Nordamerika betreffend die Beantragung auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft

Mehr

Auflagen und Beschränkungen

Auflagen und Beschränkungen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Auflagen und Beschränkungen 1 Auflagen und Beschränkungen 35 VwVfG 36 I VwVfG 36 II Nr. 1-5 VwVfG Die Erteilung einer Fahrerlaubnis stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt

Mehr

Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte

Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte Einreise: Staatsangehöriger aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Israel oder der Republik Korea benötigen kein Einreisevisum. Der erforderliche

Mehr

Eingeschränkte Zulassung - 2 FeV Seite 210/ 0

Eingeschränkte Zulassung - 2 FeV Seite 210/ 0 Eingeschränkte Zulassung - 2 FeV Seite 210/ 0 Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 202000 Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ( B - 1 ) 25,00 ohne in geeigneter Weise Vorsorge

Mehr

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Bundesrat Drucksache 245/12 02.05.12 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Vk - AV - In Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis.

Mehr

US-Präsidentschaftswahlen 2004

US-Präsidentschaftswahlen 2004 Diskussionspapier Forschungsgruppe Amerika Stiftung Wissenschaft und Politik Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit Katrin Jordan US-Präsidentschaftswahlen 2004 Vorwahlen, Kandidaten,

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Bundesrat Drucksache 531/09 (Beschluss) 16.10.09 Beschluss des Bundesrates Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat

Mehr

Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität

Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTSUND DES RATES

Mehr

Führerschein beantragen

Führerschein beantragen Führerschein beantragen Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine

Mehr

3.1.6 Auflagen und Beschränkungen... 60

3.1.6 Auflagen und Beschränkungen... 60 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 14 Literaturverzeichnis... 21 1 Internationales Straßenverkehrsrecht... 27 1.1 Das Internationale Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr... 27 1.2 Das Genfer Abkommen...

Mehr

Klassenzimmerzuweisungen der DGE-Gruppen 2012/2013

Klassenzimmerzuweisungen der DGE-Gruppen 2012/2013 1 Radisson Blu PCC Jose Luis Solari 51 C, E (Puerto Rico) Spanish Shanghai Room - 1st Floor B (Mexico) G (Ecuador) H (Peru) O (Argentina) T (Chile) 2 CCH PID Vinod Khanna 4 A1, A2, C5, C6 (California)

Mehr

Fahrerlaubnisrecht. Leitfaden für Studium und Praxis. Von. Bernd Huppertz Polizeihauptkommiss ar \D?

Fahrerlaubnisrecht. Leitfaden für Studium und Praxis. Von. Bernd Huppertz Polizeihauptkommiss ar \D? Fahrerlaubnisrecht Leitfaden für Studium und Praxis Von Bernd Huppertz Polizeihauptkommiss ar \D? VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage 5 Vorwort

Mehr

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Stand: 01.01.2018 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer

Mehr

Fahrerlaubnis in Deutschland

Fahrerlaubnis in Deutschland Fahrerlaubnis in Deutschland Kommunales Integrationszentrum Rhein-Sieg-Kreis Einleitung In den letzten Jahren sind viele Menschen aus dem Ausland nach Deutschland gekommen. Etliche haben bereits in ihrem

Mehr

informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber?

informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber? informiert über das neue Fahrerlaubnisrecht ab 01.01.1999 Neuer EU-Führerschein Was ändert sich für die bisherigen Führerscheininhaber? Internationaler Führerschein Die neuen Fahrerlaubnisklassen Übergangsbestimmungen

Mehr

Vorbehalte und Erklärungen zum KSÜ: Einzelheiten siehe unter Welcome Other languages Deutsch Übereinkommen Nr. 34 Statustabelle.

Vorbehalte und Erklärungen zum KSÜ: Einzelheiten siehe unter  Welcome Other languages Deutsch Übereinkommen Nr. 34 Statustabelle. Erläuterungen: Überprüft bis BGBl. 2017 II Nr. 1 Letzte Änderung: 16. Januar 2017 Vertragsstaaten des s, des s des Europäischen s mit Datum des Inkrafttretens im Verhältnis zu Deutschland E = Vorbehalt

Mehr

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Bundesrat Drucksache 683/1/12 03.12.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - In zu Punkt der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Fahrerlaubnisse (FE) Erteilungen von allgemeinen Fahrerlaubnissen im Jahr 2013

Fahrerlaubnisse (FE) Erteilungen von allgemeinen Fahrerlaubnissen im Jahr 2013 Kraftfahrt- Bundesamt Fahrerlaubnisse (FE) Erteilungen von allgemeinen Fahrerlaubnissen im Jahr 2013 FE 6 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht seine Statistiken ab sofort

Mehr

Vorbehalte und Erklärungen zum KSÜ: Einzelheiten siehe unter Welcome Other languages Deutsch Übereinkommen Nr. 34 Statustabelle.

Vorbehalte und Erklärungen zum KSÜ: Einzelheiten siehe unter  Welcome Other languages Deutsch Übereinkommen Nr. 34 Statustabelle. Erläuterungen: Überprüft bis BGBl. 2017 II Nr. 29 Letzte Änderung: 24. November 2017 Vertragsstaaten des s, des Kinderschutzübereinkommens des Europäischen s mit Datum des Inkrafttretens im Verhältnis

Mehr

Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO)

Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) Vom 28. November 2001 (GVBl. S. 467). 1 Diese Verordnung regelt die Zulassung und den Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen

Mehr

Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 08/2017

Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 08/2017 Führerscheinklassen Pkw (,, ) Rechtsstand 08/2017 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zgm, die zur eförderung von nicht mehr

Mehr

Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 01/2017

Führerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 01/2017 Führerscheinklassen Pkw (,, ) Rechtsstand 01/2017 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zgm, die zur eförderung von nicht mehr

Mehr

1404 Die besondere Reisegebühren gem. 10 Abs. 3 und 4 Reisegebührenvorschrift 1955 betragen:

1404 Die besondere Reisegebühren gem. 10 Abs. 3 und 4 Reisegebührenvorschrift 1955 betragen: 42 ANHÄNGE 42.1 Kilometergelder 1404 Die besondere Reisegebühren gem. 10 Abs. 3 und 4 Reisegebührenvorschrift 1955 betragen: bis 27.10.2005 ab 28.10.2005 1. für Motorfahrräder und Motorräder mit einem

Mehr

Eilinformation Ihres Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e.v.

Eilinformation Ihres Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e.v. Überblick über die wichtigsten Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Führerscheinklassen Lkw (C1, C1E, C, CE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? C1 7 C1E C 7. Rechtsstand 01/2018 LEICHTERE LKW

Führerscheinklassen Lkw (C1, C1E, C, CE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? C1 7 C1E C 7. Rechtsstand 01/2018 LEICHTERE LKW Führerscheinklassen Lkw (1,,, E) Rechtsstand 01/2018 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? 1 7 LEIHTERE LKW Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen,

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Besitzstandswahrung 6 VI FeV Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Besitzstandswahrung 6 VI FeV Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Besitzstandswahrung 6 VI FeV 2014 1 Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. 2 Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des

Mehr

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.

Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen. Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal

Mehr

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Stand: 01.09.2016 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer

Mehr

Gegenseitige Blicke über die Grenze: Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in Baden-Württemberg und der Schweiz

Gegenseitige Blicke über die Grenze: Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in Baden-Württemberg und der Schweiz Gegenseitige Blicke über die Grenze: Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in Baden-Württemberg und der Schweiz Workshop 2 Chancen und Grenzen direkter Demokratie Jedes Gesetz, das das Volk nicht selbst

Mehr

Fahrerlaubnisrechtlicher Sachverhalt mit Lösungshinweis. hier: Die Gültigkeit einer EU Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland

Fahrerlaubnisrechtlicher Sachverhalt mit Lösungshinweis. hier: Die Gültigkeit einer EU Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Fahrerlaubnisrechtlicher Sachverhalt mit Lösungshinweis hier: Die Gültigkeit einer EU Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Sachverhalt Wilfried K., deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Kerkrade

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf

Mehr

Motorradfahren mit dem Autoführerschein?

Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Motorradfahren mit dem Autoführerschein? Rechtsstand 19. Januar 2013 Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Pkw-Führerschein auch die Berechtigung haben, bestimmte Fahrzeuge der Motorradklassen

Mehr

Führerschein beantragen/ersterteilung

Führerschein beantragen/ersterteilung Führerschein beantragen/ersterteilung Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll,

Mehr

Betriebssitz, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird (bei Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen):

Betriebssitz, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird (bei Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen): Eingegangen am: Antrag auf Erteilung Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Antragsteller: Familienname, evtl. Geburtsnamen Sonstige frühere Namen Vornamen Ordens- oder Künstlername Doktorgrad

Mehr

Mit nachstehend aufgeführten Unterschriften bestätigen die Unterzeichner, dass Sie von folgenden Punkten Kenntnis genommen haben:

Mit nachstehend aufgeführten Unterschriften bestätigen die Unterzeichner, dass Sie von folgenden Punkten Kenntnis genommen haben: Landratsamt Eichstätt - Führerscheinstelle - Residenzplatz 1 85072 Eichstätt Telefon 08421/70-0 Fax 08421/70-256 Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis im Rahmen des Bayer. Modellversuchs zum BEGLEITETEN

Mehr