Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
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- Hede Mareke Ackermann
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1 Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Grundlage für Informationen dieser Seite ist Anlage 11 FeV (zu 31 FeV) Rechtsstand 08/2017 Geprüft: Info: ie letzten Korrekturen auf dieser Seite sind in GRÜN dargestellt Wählen Sie die von Ihnen gewünschte Information aus: Staaten A bis Z > mehr... Ausstellungsstaat Andorra Bosnien und Herzegowina Französisch-Polynesien Guernsey Insel Man Israel Japan Jersey Monaco Namibia16 Neukaledonien Neuseeland Republik Korea San Marino Schweiz SerbienJ Singapur Klasse(n) Theoretische Prüfung Praktische Prüfung A1, A, B B A1, A, B, B, 117, 1, 17, 1, 610 1, 21 H
2 Südafrika Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan2 erteilt wurden B/B1 Amtliche Anmerkungen 1 Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die rteilung der Klasse B. 2 eutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan 3 Beinhaltet Pkw-Klasse 4 In den Fällen, in denen die Klasse mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach 31 FeV nicht zulässig (Lernführerschein). In den Fällen, in denen die Klasse M mit ode 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein). 6 In den Fällen, in denen eine Klasse Stage L oder Stage A vorliegt, ist die rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach 31 FeV nicht zulässig (Lernführerschein). 7 er Nachweis des Sehvermögens gemäß 12 FeV ist weiterhin erforderlich. 8 Sofern die "river License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis. 9 Nur für Inhaber, die das 18. Lebenshr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit". 10 ie Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebenshr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt. 11 ie australische Klasse und AR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A. 12 Auch "Provisional Licence". Kein Umtausch einer "Learner Licence". 13 Auch "Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit" bzw. "Learner Licence". 14 Auch "Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit". 1 Auch "Provisional License". Kein Umtausch einer "Instruction Permit". 16 Voraussetzung ist, dass das rteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestes zwei Jahre vor Antragstellung liegt - s. auch Artikel FPX 12/2010, S ie Fahrerlaubnisklassen 1 und aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. ine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen 1 bzw. kann jedoch nicht erfolgen. ie Fahrerlaubnisklasse 1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als kg. Bei der Umschreibung in eutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 00 kg berechtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: A s. auch Artikel FPX 02/2006, S
3 B s. auch Artikel FPX 03/2007, S s. auch Artikel FPX 04/2007, S s. auch Artikel FPX 09/2007, S s. auch Artikel FPX 06/2009, S F s. auch Artikel FPX 07/2011, S G s. auch Artikel FPX 02/2010, S H Auszug aus Schreiben des MVI BW vom : Neuseeland wurde mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 mit der Maßgabe in die Anlage 11 zur FeV aufgenommen, dass bei der Umschreibung neuseeländischer Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 6 in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. A lediglich auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden konnte. Wie uns nun das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgeteilt hat, konnte zwischenzeitlich die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Neuseeland dahingehend erweitert werden, dass künftig auch auf die Ablegung der theoretischen Prüfung verzichtet werden kann. I Auszug aus Schreiben des MVI BW vom : Bis zur formellen Änderung der Anlage 11 zur FeV können neben den Pkw-Fahrerlaubnissen ab dem 1. Januar 2012 auch Motorradführerscheine aus British olumbia (Klasse 6) im Wege von inzelausnahmen nach 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Klasse A umgeschrieben werden. Sofern der Inhaber der Klasse 6 das 2. Lebenshr noch nicht vollendet hat, erfolgt die Umschreibung in die Klasse A beschränkt. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt. Bei der prüfungsfreien Umschreibung sowohl von Pkw- als auch von Motorradführerscheinen aus British olumbia ist künftig der Nachweis des Sehvermögens nach 12 FeV erforderlich. J s. auch Artikel FPX 04/2017, S Auszug aus Schreiben des VM BW vom : as Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat uns darüber informiert, dass die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Serbien nunmehr am 20. Februar 2017 unterzeichnet wurde. Serbische Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B, 1, 1,,, 1, 1, und können damit prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bis zur formellen Aufnahme Serbiens in die Anlage zur FeV können ab sofort entsprechende serbische Fahrerlaubnisse im Wege von inzelausnahmen nach 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse(n) umgeschrieben werden. Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das KraftfahrtBundesamt (Herr arsten Schröder, Fax: 0461/ ) eine Auskunft von Serbien bezüglich der Gül-tigkeit des Führerscheins eingeholt werden. er deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des serbischen Führerscheins auszuhändigen. er Führerschein aus Serbien ist gemäß 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt zu senden, das den Führerschein nach Serbien zurücksendet. ie erforderliche Änderung der Anlage 11 FeV wird mit der Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erfolgen. Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien > mehr... AusstellungsstaatG Australien apital Territory New South Wales Northern Territory Queensland South Australia Tasmania Victoria Western Australia Klasse(n)11 Theoretische Prüfung Praktische Prüfung 12, R12 7, R 12, R12 13, R13 13, R13 13, R13 14, AR, R14 12, R
4 Amtliche Anmerkungen 1 Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die rteilung der Klasse B. 2 eutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan 3 Beinhaltet Pkw-Klasse 4 In den Fällen, in denen die Klasse mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach 31 FeV nicht zulässig (Lernführerschein). In den Fällen, in denen die Klasse M mit ode 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein). 6 In den Fällen, in denen eine Klasse Stage L oder Stage A vorliegt, ist die rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach 31 FeV nicht zulässig (Lernführerschein). 7 er Nachweis des Sehvermögens gemäß 12 FeV ist weiterhin erforderlich. 8 Sofern die "river License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis. 9 Nur für Inhaber, die das 18. Lebenshr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit". 10 ie Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebenshr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt. 11 ie australische Klasse und AR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A. 12 Auch "Provisional Licence". Kein Umtausch einer "Learner Licence". 13 Auch "Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit" bzw. "Learner Licence". 14 Auch "Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit". 1 Auch "Provisional License". Kein Umtausch einer "Instruction Permit". 16 Voraussetzung ist, dass das rteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestes zwei Jahre vor Antragstellung liegt - s. auch Artikel FPX 12/2010, S ie Fahrerlaubnisklassen 1 und aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. ine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen 1 bzw. kann jedoch nicht erfolgen. ie Fahrerlaubnisklasse 1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als kg. Bei der Umschreibung in eutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 00 kg berechtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: A s. auch Artikel FPX 02/2006, S B s. auch Artikel FPX 03/2007, S s. auch Artikel FPX 04/2007, S s. auch Artikel FPX 09/2007, S s. auch Artikel FPX 06/2009, S F s. auch Artikel FPX 07/2011, S
5 G s. auch Artikel FPX 02/2010, S H Auszug aus Schreiben des MVI BW vom : Neuseeland wurde mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 mit der Maßgabe in die Anlage 11 zur FeV aufgenommen, dass bei der Umschreibung neuseeländischer Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 6 in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. A lediglich auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden konnte. Wie uns nun das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgeteilt hat, konnte zwischenzeitlich die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Neuseeland dahingehend erweitert werden, dass künftig auch auf die Ablegung der theoretischen Prüfung verzichtet werden kann. I Auszug aus Schreiben des MVI BW vom : Bis zur formellen Änderung der Anlage 11 zur FeV können neben den Pkw-Fahrerlaubnissen ab dem 1. Januar 2012 auch Motorradführerscheine aus British olumbia (Klasse 6) im Wege von inzelausnahmen nach 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Klasse A umgeschrieben werden. Sofern der Inhaber der Klasse 6 das 2. Lebenshr noch nicht vollendet hat, erfolgt die Umschreibung in die Klasse A beschränkt. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt. Bei der prüfungsfreien Umschreibung sowohl von Pkw- als auch von Motorradführerscheinen aus British olumbia ist künftig der Nachweis des Sehvermögens nach 12 FeV erforderlich. J s. auch Artikel FPX 04/2017, S Auszug aus Schreiben des VM BW vom : as Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat uns darüber informiert, dass die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Serbien nunmehr am 20. Februar 2017 unterzeichnet wurde. Serbische Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B, 1, 1,,, 1, 1, und können damit prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bis zur formellen Aufnahme Serbiens in die Anlage zur FeV können ab sofort entsprechende serbische Fahrerlaubnisse im Wege von inzelausnahmen nach 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse(n) umgeschrieben werden. Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das KraftfahrtBundesamt (Herr arsten Schröder, Fax: 0461/ ) eine Auskunft von Serbien bezüglich der Gül-tigkeit des Führerscheins eingeholt werden. er deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des serbischen Führerscheins auszuhändigen. er Führerschein aus Serbien ist gemäß 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt zu senden, das den Führerschein nach Serbien zurücksendet. ie erforderliche Änderung der Anlage 11 FeV wird mit der Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erfolgen. Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete > mehr... Ausstellungsstaat Alabama Arizona Arkansas olorado onnecticut elaware istrict of olumbia Florida Idaho Illinois Indiana Iowa Klasse(n)1 Theoretische Prüfung Praktische Prüfung G,, 2, R, 1, 2 Operator License, hauffeur License3, Public Passenger hauffeur License3, ommercial river License, Probationary Operator's License (Noncommercial Operator s License)4, A (ommercial river s License)3, B (ommercial river s 7
6 Kansas Kentucky Luisiana MarylandF Massachusetts Michigan Minnesota Mississippi Missouri Nebraska New Mexico North arolina Ohio OklahomaB Oregon Pennsylvania Puerto Rico South arolina South akota Tennessee Texas Utah Virginia Washington StateA West Virginia Wisconsin Wyoming License)3, (ommercial river s License)3, (Noncommercial hauffeur river s, License mit ndorsement 1, 2 oder 3)3, Intermediate river's License (Full License und Provisional License) operator operator, R F O und 2 1, A3, B3, M, A3, B3, 3 river License8 Intermediate river License9 7 7 Amtliche Anmerkungen 1 Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die rteilung der Klasse B. 2 eutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan 3 Beinhaltet Pkw-Klasse 4 In den Fällen, in denen die Klasse mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach 31 FeV nicht zulässig (Lernführerschein).
7 In den Fällen, in denen die Klasse M mit ode 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein). 6 In den Fällen, in denen eine Klasse Stage L oder Stage A vorliegt, ist die rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach 31 FeV nicht zulässig (Lernführerschein). 7 er Nachweis des Sehvermögens gemäß 12 FeV ist weiterhin erforderlich. 8 Sofern die "river License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis. 9 Nur für Inhaber, die das 18. Lebenshr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit". 10 ie Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebenshr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt. 11 ie australische Klasse und AR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A. 12 Auch "Provisional Licence". Kein Umtausch einer "Learner Licence". 13 Auch "Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit" bzw. "Learner Licence". 14 Auch "Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit". 1 Auch "Provisional License". Kein Umtausch einer "Instruction Permit". 16 Voraussetzung ist, dass das rteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestes zwei Jahre vor Antragstellung liegt - s. auch Artikel FPX 12/2010, S ie Fahrerlaubnisklassen 1 und aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. ine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen 1 bzw. kann jedoch nicht erfolgen. ie Fahrerlaubnisklasse 1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als kg. Bei der Umschreibung in eutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 00 kg berechtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: A s. auch Artikel FPX 02/2006, S B s. auch Artikel FPX 03/2007, S s. auch Artikel FPX 04/2007, S s. auch Artikel FPX 09/2007, S s. auch Artikel FPX 06/2009, S F s. auch Artikel FPX 07/2011, S G s. auch Artikel FPX 02/2010, S H Auszug aus Schreiben des MVI BW vom : Neuseeland wurde mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 mit der Maßgabe in die Anlage 11 zur FeV aufgenommen, dass bei der Umschreibung neuseeländischer Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 6 in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. A lediglich auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden konnte. Wie uns nun das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgeteilt hat, konnte zwischenzeitlich die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Neuseeland dahingehend erweitert werden, dass künftig auch auf die Ablegung der theoretischen Prüfung verzichtet werden kann. I Auszug aus Schreiben des MVI BW vom : Bis zur formellen Änderung der Anlage 11 zur FeV können neben den Pkw-Fahrerlaubnissen ab dem 1. Januar 2012 auch Motorradführerscheine aus British olumbia (Klasse 6) im Wege von inzelausnahmen nach 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Klasse A umgeschrieben werden. Sofern der Inhaber der Klasse 6 das 2. Lebenshr noch nicht vollendet hat, erfolgt die Umschreibung in die Klasse A beschränkt. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt.
8 Bei der prüfungsfreien Umschreibung sowohl von Pkw- als auch von Motorradführerscheinen aus British olumbia ist künftig der Nachweis des Sehvermögens nach 12 FeV erforderlich. J s. auch Artikel FPX 04/2017, S Auszug aus Schreiben des VM BW vom : as Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat uns darüber informiert, dass die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Serbien nunmehr am 20. Februar 2017 unterzeichnet wurde. Serbische Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B, 1, 1,,, 1, 1, und können damit prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bis zur formellen Aufnahme Serbiens in die Anlage zur FeV können ab sofort entsprechende serbische Fahrerlaubnisse im Wege von inzelausnahmen nach 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse(n) umgeschrieben werden. Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das KraftfahrtBundesamt (Herr arsten Schröder, Fax: 0461/ ) eine Auskunft von Serbien bezüglich der Gül-tigkeit des Führerscheins eingeholt werden. er deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des serbischen Führerscheins auszuhändigen. er Führerschein aus Serbien ist gemäß 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt zu senden, das den Führerschein nach Serbien zurücksendet. ie erforderliche Änderung der Anlage 11 FeV wird mit der Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erfolgen. Pkw-Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen > mehr... Ausstellungsstaat Alberta Britisch olumbiai Manitoba New Brunswick Newfoundland Northwest Territories Nova Scotia Ontario Prince dward Island Quebeck Saskatchewan Yukon Klasse(n)1 Theoretische Prüfung Praktische Prüfung, 6, 7 (Novice river's License) 7,10 6, 4 Stage F3, 3 Stage F3, 2 Stage F3, 1 Stage F3, 7, Stufe 2 G 1 und Amtliche Anmerkungen 1 Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die rteilung der Klasse B. 2 eutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan 3 Beinhaltet Pkw-Klasse 4 In den Fällen, in denen die Klasse mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach 31 FeV nicht zulässig (Lernführerschein). In den Fällen, in denen die Klasse M mit ode 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein). 6 In den Fällen, in denen eine Klasse Stage L oder Stage A vorliegt, ist die rteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach 31 FeV nicht zulässig (Lernführerschein).
9 7 er Nachweis des Sehvermögens gemäß 12 FeV ist weiterhin erforderlich. 8 Sofern die "river License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis. 9 Nur für Inhaber, die das 18. Lebenshr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit". 10 ie Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebenshr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt. 11 ie australische Klasse und AR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A. 12 Auch "Provisional Licence". Kein Umtausch einer "Learner Licence". 13 Auch "Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit" bzw. "Learner Licence". 14 Auch "Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit". 1 Auch "Provisional License". Kein Umtausch einer "Instruction Permit". 16 Voraussetzung ist, dass das rteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestes zwei Jahre vor Antragstellung liegt - s. auch Artikel FPX 12/2010, S ie Fahrerlaubnisklassen 1 und aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. ine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen 1 bzw. kann jedoch nicht erfolgen. ie Fahrerlaubnisklasse 1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als kg. Bei der Umschreibung in eutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 00 kg berechtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: A s. auch Artikel FPX 02/2006, S B s. auch Artikel FPX 03/2007, S s. auch Artikel FPX 04/2007, S s. auch Artikel FPX 09/2007, S s. auch Artikel FPX 06/2009, S F s. auch Artikel FPX 07/2011, S G s. auch Artikel FPX 02/2010, S H Auszug aus Schreiben des MVI BW vom : Neuseeland wurde mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 mit der Maßgabe in die Anlage 11 zur FeV aufgenommen, dass bei der Umschreibung neuseeländischer Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 6 in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. A lediglich auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden konnte. Wie uns nun das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgeteilt hat, konnte zwischenzeitlich die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Neuseeland dahingehend erweitert werden, dass künftig auch auf die Ablegung der theoretischen Prüfung verzichtet werden kann. I Auszug aus Schreiben des MVI BW vom : Bis zur formellen Änderung der Anlage 11 zur FeV können neben den Pkw-Fahrerlaubnissen ab dem 1. Januar 2012 auch Motorradführerscheine aus British olumbia (Klasse 6) im Wege von inzelausnahmen nach 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Klasse A umgeschrieben werden. Sofern der Inhaber der Klasse 6 das 2. Lebenshr noch nicht vollendet hat, erfolgt die Umschreibung in die Klasse A beschränkt. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt. Bei der prüfungsfreien Umschreibung sowohl von Pkw- als auch von Motorradführerscheinen aus British olumbia ist künftig der Nachweis des Sehvermögens nach 12 FeV erforderlich. J s. auch Artikel FPX 04/2017, S Auszug aus Schreiben des VM BW vom : as Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat uns darüber informiert, dass die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Serbien nunmehr am 20. Februar 2017 unterzeichnet wurde. Serbische Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B,
10 1, 1,,, 1, 1, und können damit prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bis zur formellen Aufnahme Serbiens in die Anlage zur FeV können ab sofort entsprechende serbische Fahrerlaubnisse im Wege von inzelausnahmen nach 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse(n) umgeschrieben werden. Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das KraftfahrtBundesamt (Herr arsten Schröder, Fax: 0461/ ) eine Auskunft von Serbien bezüglich der Gül-tigkeit des Führerscheins eingeholt werden. er deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des serbischen Führerscheins auszuhändigen. er Führerschein aus Serbien ist gemäß 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt zu senden, das den Führerschein nach Serbien zurücksendet. ie erforderliche Änderung der Anlage 11 FeV wird mit der Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erfolgen. Powered by TPF (
theoretische Prüfung B/BE 1 ) nein ja
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