Börsenordnung für den Neudrossenfelder Kleintiermarkt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Börsenordnung für den Neudrossenfelder Kleintiermarkt"

Transkript

1 Börsenrdnung für den Neudrssenfelder Kleintiermarkt vm I. Allgemeiner Teil 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwrtlicher Diese Börsenrdnung gilt für die Tierbörse: Name der Börse: Neudrssenfelder Kleintiermarkt Ort der Durchführung: Ausstellungshalle des GuKZV Neudrssenfeld, Am Weinberg, Neudrssenfeld Beginn und Ende der Börse: Uhr Die Börse wird veranstaltet vn: GuKZV Neudrssenfeld Für Organisatin und Durchführung der Börse ist verantwrtlich: Harald Kull, Oberes Lerchenfeld 6, Neudrssenfeld Die Börse dient ausschließlich dem Verkauf und/der Tausch vn Kleintieren wie Kaninchen und Meerschweinchen Nutzgeflügel (nur aus dem Bereich des Landkreises Kulmbach und angrenzenden Landkreisen) Div. Vgelarten: Kleinsittiche (Wellensittiche, Nymphensittiche) Kanaren und div. Finkenarten. Wildfänge, Natur und Artgeschützte Vgelarten sind nicht zugelassen 2. Börsenteilnehmer Die Börse dient grundsätzlich dem Angebt vn Tieren zum Verkauf der Tausch durch Privatpersnen. Gewerbsmäßige Züchter und Händler müssen im Besitz einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchG sein und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde vrzeigen. Alle Anbieter müssen ihre Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt angezeigt haben und im Besitz einer zwölfstelligen Registriernummer sein, wenn flgende Tierarten verkauft/getauscht werden sllen: Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln.

2 Alle Anbieter müssen die durch die zuständige Behörde verfügten Auflagen, sweit sie die Anbieter betreffen, relevanten tierschutzrechtlichen Bestimmungen und die Börsenrdnung kennen und sich vr Börsenbeginn auf ihre Einhaltung verpflichten. Das Anbieten vn Tieren ist nur nach vrheriger Anmeldung möglich. Jedem Anbieter steht nur der zugewiesene Platz zur Verfügung Anbieter, die Tiere in ungeeigneten Behältnissen anbieten, werden nicht zugelassen bzw. der Börse verwiesen. 3. Allgemeine Durchführungsbestimmungen Der Besucherverkehr in dem Börsenraum beginnt um 8.00 Uhr und endet um Uhr. In den Börsenräumen besteht Rauchverbt. Tiere, die nicht auf der Tierbörse angebten werden sllen, haben keinen Zutritt zum Börsengelände. Hunde und Katzen dürfen während der Veranstaltung nicht auf das Gelände mitgebracht werden. 4. Ausübung des Hausrechts Der Börsenverantwrtliche und die Aufsichtspersnen sind gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Sie können bei Zuwiderhandlungen gegen durch die zuständige Behörde verfügte Auflagen, die Börsenrdnung der tierschutzrechtliche Bestimmungen Persnen vn der Börse ausschließen. Bei schwerwiegenden Verstößen der im Wiederhlungsfall kann ein Anbieter der Besucher zeitlich begrenzt der auf Dauer vn der Teilnahme an weiteren Börsen dieses Veranstalters ausgeschlssen werden. II. Angebt, Kauf und Tausch vn Tieren - 5. Angebtene Tiere Auf die Börse/Kleintiermarkt dürfen nur Tiere verbracht werden wenn der Marktbeschicker versichert, dass im Herkunftsbestand der Tiere in den letzten 3 Mnaten auf Geflügel, Tauben, Vögel, Kaninchen

3 und Meerschweinchen übertragbare Krankheiten nicht aufgetreten sind. deren Herkunftsrt sich zum Zeitpunkt der Börse nicht in einem Geflügelpest der Newcastle-Krankheit (ND) gebildeten Sperrbezirk, - Bebachtungsgebiet der Schutzzne befindet. deren Herkunftsbestand keiner tierseuchenrechtlichen Sperre unterliegt. wenn der Marktbeschicker sicherstellt, dass das aufgestellte Geflügel vr der Veranstaltung in Beständen gehalten wrden ist, die im Landkreis Kulmbach der direkt angrenzenden Landkreisen liegen. Auf die Börse/Kleintiermarkt darf nur Geflügel verbracht werden bei dem flgendes gilt: Enten und Gänse dürfen auf einem Geflügelmarkt nur aufgestellt werden, sweit längstens sieben Tage vr der Veranstaltung Prben vn 60 Tieren des jeweiligen Bestandes in einer vn der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung virlgisch mit negativem Ergebnis auf hchpathgenes aviäres Influenzavirus untersucht wrden sind. Die Prben sind mittels Rachentupfer der Klakentupfer zu entnehmen. Werden weniger als 60 Enten und Gänse gehalten, sind die jeweils vrhandenen Tiere zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis ist vrzulegen. An Stelle der Untersuchung nach 2.2 kann der Tierhalter Enten und Gänse zusammen mit Hühnern der Puten halten, sweit die Hühner der Puten dazu dienen, die Einschleppung der Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. Die gemeinsame Haltung ist dem Veranstalter vm Tierhalter durch Vrlage einer Bestätigung der zuständigen Behörde nachzuweisen. In diesem Fall ist jedes verendete Stück Geflügel unverzüglich auf hchpathgenes aviäres Influenzavirus zu untersuchen Hühner und Truthühner müssen nachweisbare, gültige Impfungen (tierärztliche Bescheinigung) haben gegen Newcastle-Krankheit (ND). Da es für die Impfung der Kaninchen nch keine gesetzliche Regelung gibt, wird vrläufig auf die Vrlage einer Impfbescheinigung verzichtet. Es wird aber jedem Anbieter empfhlen, auch im eigenen Interesse nur gegen RHD und Myxmatse geimpfte Tiere anzubieten. Das Anbieten vn Wildfängen (Naturentnahmen) ist untersagt. Kranke, verletzte, geschwächte, abgemagerte der slche Tiere, bei denen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, insbesndere 6 (Amputatin) der 11b (Qualzucht; vgl. Gutachten zur Auslegung vn 11b des Tierschutzgesetzes ) festzustellen sind, gestresste Tiere der Tiere mit snstigen erheblichen Verhaltensauffälligkeiten dürfen nicht auf das

4 Veranstaltungsgelände verbracht werden. Wird ein slches Tier während der Veranstaltung bebachtet, muss es umgehend abgesndert und im Bedarfsfall behandelt werden. Weibliche Tiere kurz vr der Geburt der säugende Muttertiere swie Jungtiere, die nch nicht entwöhnt sind, der Tiere, die nch nicht selbständig Futter und Wasser aufnehmen können, dürfen nicht angebten werden. 6. Abgabe vn Tieren an Kinder und Jugendliche Tiere dürfen an Kinder und Jugendliche bis zum vllendeten 16. Lebensjahr nur im Beisein eines der Erziehungsberechtigten abgegeben werden. 7. Allgemeine Anfrderungen an die Präsentatin der Tiere Tiere sind ständig durch den Anbieter der vn ihm beauftragte geeignete Persnen zu beaufsichtigen. Unverträgliche Tiere müssen zu jeder Phase des Transprts und der Börse getrennt gehalten werden. Jeder Anbieter vn Tieren hat eine ausreichende Anzahl geeigneter Behältnisse bereit zu halten, die er dem Käufer für den tiergerechten Transprt zur Verfügung stellen kann. 8. Verkaufsbehältnisse Die Behältnisse sind durch den Anbieter gegen das Hineingreifen und die Entnahme vn Tieren durch Unbefugte zu sichern. Verkaufsbehältnisse müssen mindestens in Tischhöhe stehen. Verkaufsbehältnisse dürfen nur gestapelt werden, wenn daraus keine Beeinträchtigung der Tiere, z.b. durch schlechte Luftführung, herabfallende Fäkalien, aggressive Auseinandersetzungen der die Gefahr des Umfallens des Behälterstapels resultieren kann. Die Verkaufsbehältnisse müssen sauber sein. 9. Besndere Bestimmungen zur Sicherstellung des Tierschutzes Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, z. B. Snden, sind auf der Börse nicht zulässig

5 Das Beklpfen der Schütteln vn Behältnissen mit Tieren ist tierschutzwidrig und deshalb zu verhindern. Das Herausnehmen der Tiere aus den Behältnissen darf nur durch den Anbieter bei Vrliegen eines triftigen Grundes, z. B. einer ernsten Kaufabsicht, erflgen. Die Verkaufsbehältnisse müssen ein Umdrehen der Tiere swie das Ruhen in nrmaler Körperhaltung ermöglichen Den Tieren muss unter Beachtung tierartspezifischer Anfrderungen ausreichend Futter und Flüssigkeit in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt werden. Beim Transprt vn Tieren sind die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutztransprtverrdnung zu beachten. Insbesndere dürfen den Tieren keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden der Schäden zugefügt werden. Der Transprt der Tiere darf nur in geeigneten Transprtmitteln erflgen. Die Aufbewahrung vn Tieren in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen ist verbten, wenn mit ungünstigen klimatischen Bedingungen zu rechnen ist. 10. Behandlung erkrankter Tiere Erkrankte der verletzte Tiere sind abzusndern und nach Bedarf zu behandeln. Der Tierarzt vn der Rufbereitschaft ist sfrt aufzusuchen. 11. Beratung und Infrmatin Name und Anschrift des Anbieters sind an gut sichtbarer Stelle unmittelbar am Angebtsplatz anzubringen. Gegebenenfalls Preis bzw. Tauschwert. Der Anbieter hat den Käufer bzw. Tauschpartner über die Haltungs-, Fütterungs- und Pflegebedingungen der angebtenen Tiere fachkundig zu beraten. Tieranbieter müssen die Käufer auf eine mögliche Trächtigkeit vn Tieren hinweisen. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus!

Börsenordnung Taubenmarkt Eiterfeld, Straße Am Taubenmarkt

Börsenordnung Taubenmarkt Eiterfeld, Straße Am Taubenmarkt Börsenordnung Taubenmarkt Eiterfeld, Straße Am Taubenmarkt I. Allgemeiner Teil Die Börsenordnung wurde vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Str. 2 36132 Eiterfeld Tel.: 06672-92

Mehr

Börsenordnung. - Stand

Börsenordnung. - Stand Börsenordnung - Stand 27.02.2018 - Die Börsenordnung wurde erlassen von: Verein der Aquarienfreunde Wasserstern e.v. Bad Friedrichshall 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher Diese

Mehr

Börsenordnung für den Straubinger Geflügel- und Kleintiermarkt

Börsenordnung für den Straubinger Geflügel- und Kleintiermarkt Börsenordnung für den Straubinger Geflügel- und Kleintiermarkt I. Allgemeiner Teil In Anlehnung an die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für

Mehr

Börsenordnung. für. sonntäglichen Kleintiermarkt des Kleintierzuchtvereins Buchloe und Umgebung e. V. in der Ausstellungshalle Rudolf-Diesel-Str.

Börsenordnung. für. sonntäglichen Kleintiermarkt des Kleintierzuchtvereins Buchloe und Umgebung e. V. in der Ausstellungshalle Rudolf-Diesel-Str. Börsenrdnung für snntäglichen Kleintiermarkt des Kleintierzuchtvereins Buchle und Umgebung e. V. in der Ausstellungshalle Rudlf-Diesel-Str. 50 Für die Organisatin und Durchführung der Tierbörse Kleintiermarkt

Mehr

Börsenordnung für den Dreikönigmarkt in Straubing

Börsenordnung für den Dreikönigmarkt in Straubing Börsenordnung für den Dreikönigmarkt in Straubing I. Allgemeiner Teil In Anlehnung an die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung,

Mehr

Börsenordnung. I. Allgemeiner Teil. Vogelbörse 2019 des Kanarienzucht- und Vogelschutzverein 1894 Kaiserslautern e.v. Sonntag,

Börsenordnung. I. Allgemeiner Teil. Vogelbörse 2019 des Kanarienzucht- und Vogelschutzverein 1894 Kaiserslautern e.v. Sonntag, Börsenordnung Die Börsenordnung wurde erlassen von: Kreisverwaltung Kaiserslautern Veterinäramt Burgstr. 11 67659 Kaiserslautern 0631 7105 450 I. Allgemeiner Teil 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher

Mehr

Merkblatt für Geflügelhaltung

Merkblatt für Geflügelhaltung Merkblatt für Geflügelhaltung Anzeigepflicht Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem zuständigen Veterinäramt sowie

Mehr

Börsenordnung der Stadt Berching für den Kleinviehmarkt

Börsenordnung der Stadt Berching für den Kleinviehmarkt Börsenordnung der Stadt Berching für den Kleinviehmarkt am 08.02.2017 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher Diese Börsenordnung gilt für die unten angegebene

Mehr

Börsenordnung für die Vogelbörse

Börsenordnung für die Vogelbörse Börsenordnung für die Vogelbörse Börsenordnung Exotenbörse Schwabhausen Seite 1 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Teil 1.1 Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher 3 1.2 Gegenstand

Mehr

Börsenordnung. des. GASTEROSTEUS Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Karlsruhe e.v. Kurzheckweg Karlsruhe

Börsenordnung. des. GASTEROSTEUS Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Karlsruhe e.v. Kurzheckweg Karlsruhe Börsenordnung des GASTEROSTEUS Verein für Aquarien- und Terrarienkunde Karlsruhe e.v. Kurzheckweg 25 76187 Karlsruhe Stand 02/2008 Inhalt 1 Geltungsbereich, Veranstalter, Börsenverantwortlicher Seite 3

Mehr

Allgemeinverfügung. Das gesamte Gebiet der Stadt Salzgitter mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Heerter See.

Allgemeinverfügung. Das gesamte Gebiet der Stadt Salzgitter mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Heerter See. Stadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Fachdienst Gesundheit Allgemeinverfügung Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gem. 13 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

Mehr

Börsenordnung. - I. Allgemeiner Teil. Die Börsenordnung wurde erlassen von:... 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher

Börsenordnung. - I. Allgemeiner Teil. Die Börsenordnung wurde erlassen von:... 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher Börsenordnung - I. Allgemeiner Teil Die Börsenordnung wurde erlassen von: (Name, Anschrift und Telefon-/Fax-Nr.). 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher Diese Börsenordnung gilt für

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Bernkastel-Wittlich zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 12.05.2006 Auf Grund des 2 des Tierseuchengesetzes (TierSG)

Mehr

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g : Kreisverwaltung Kaiserslautern Stadtverwaltung Kaiserslautern Ausnahmegenehmigung der Kreisverwaltung Kaiserslautern und der Stadtverwaltung Kaiserslautern zur Festlegung eines Gebietes, in dem Geflügel

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 14. Jahrgang Luckenwalde, 12. Mai 2006 Nr. 15

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 14. Jahrgang Luckenwalde, 12. Mai 2006 Nr. 15 für den Landkreis Teltow-Fläming 14. Jahrgang Luckenwalde, 12. Mai 2006 Nr. 15 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Tierseuchenallgemeinverfügung... 3 Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung

Mehr

Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung eines weiteren Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest

Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung eines weiteren Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest Landkreis Jerichower Land Der Landrat Allgemeinverfügung Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung eines weiteren Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest Auf Grundlage

Mehr

Alle Geflügelhalter im Landkreis Konstanz müssen Nachfolgendes beachten

Alle Geflügelhalter im Landkreis Konstanz müssen Nachfolgendes beachten Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Telefon: 07531/800-0 www.landkreis-konstanz.de Landratsamt Konstanz Waldstraße 28 78315 Radolfzell Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Ansprechpartner

Mehr

Kreis Borken Borken, Fachbereich Tiere und Lebensmittel Burloer Str Borken. Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung)

Kreis Borken Borken, Fachbereich Tiere und Lebensmittel Burloer Str Borken. Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) 1 Kreis Borken Borken, 30.10.2007 Fachbereich Tiere und Lebensmittel Burloer Str. 93 46325 Borken Aufgrund der Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) zur Genehmigung von Freilandhaltung von Geflügel

Mehr

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung "AQUARISTIK" 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Veranstalter 4. Anbieter 5. Besucher 6. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 7. Abgabe an Kinder und Jugendliche

Mehr

Börsenordnung - I. Allgemeiner Teil Die Börsenordnung wurde erlassen durch den Veranstalter: Karsten Dahlitz Heinrich-Mann-Str.14 03050 Cottbus Tel:

Börsenordnung - I. Allgemeiner Teil Die Börsenordnung wurde erlassen durch den Veranstalter: Karsten Dahlitz Heinrich-Mann-Str.14 03050 Cottbus Tel: Börsenordnung - I. Allgemeiner Teil Die Börsenordnung wurde erlassen durch den Veranstalter: Karsten Dahlitz Heinrich-Mann-Str.14 03050 Cottbus Tel: 0174 / 88 38 592-0162 / e-mail: vogelboerse-cottbus@web.de

Mehr

Börsenordnung der Stadt Berching für den Kleinviehmarkt

Börsenordnung der Stadt Berching für den Kleinviehmarkt Börsenordnung der Stadt Berching für den Kleinviehmarkt am 04.02.2015 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher Diese Börsenordnung gilt für die unten angegebenen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Mecklenburg-Vorpommern-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Mecklenburg-Vorpommern-Ticket Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Mecklenburg-Vrpmmern- Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Zusammenstellung der Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Wuppertal, die vom 02.03.2007 an im Eingangsbereich des Rathauses Barmen (Johannes-Rau-Platz

Mehr

Börsenordnung Reptilienbörsen 2014

Börsenordnung Reptilienbörsen 2014 Börsenordnung Reptilienbörsen 2014 Die Veranstaltung geschieht unter der Prämisse, dass sie eine Forum für den direkten Kontakt zwischen Züchtern und interessierten Reptilienhaltern oder allgemein Interessierten

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr) und

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebtes Gültig ab 09. Dezember 08. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Gültig ab 0. Dezember 07. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB

Mehr

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) vom 11. Dezember 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 59, S.2461 vom 18. Dezember

Mehr

vom , Az.: Ord C AV/ Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Tel.:

vom , Az.: Ord C AV/ Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Tel.: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Unter Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zum Schutz gegen die Geflügelpest Einrichtung

Mehr

Durchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz

Durchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz Durchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz Absender: An den Landkreis Cloppenburg 39 Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 39.2 Tierschutz Eschstr.

Mehr

Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen

Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen Fachinformation Tierschutz Nr. 12.2_(1)_d Mai 2009 Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen Geltungsbereich Ausstellungen, an denen mit Tieren

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg Bekanntmachung der Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 16. Nov. 2016 Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg Tierseuchenbehördliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Mehr

Veranstalter (Name, ggf. Zuchtverband, Anschrift, Telefonnr., Handynr., Fax-Nr., E-Mail):

Veranstalter (Name, ggf. Zuchtverband, Anschrift, Telefonnr., Handynr., Fax-Nr., E-Mail): LANDKREIS RASTATT Meldezettel für Tiermärkte/Tierbörsen/Tierausstellungen/ Sehr geehrte Damen und Herren, sie möchten im Landkreis Rastatt eine Veranstaltung mit Tieren durchführen. Wir bitten Sie daher

Mehr

Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.v.

Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.v. AquarienfreundeRavensburg e.v. Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.v. VDA Börsenordnung (Aquaristik) Der Zucht von Aquarientieren sowie von Aquarienpflanzen ist innerhalb der,

Mehr

Tierschutzgesetz. Überwachung - Tierbörsen und Zoofachhandel Dr. Ines Bolle Sachgebiet Tierschutz TG1. 11 Tierschutzgesetz

Tierschutzgesetz. Überwachung - Tierbörsen und Zoofachhandel Dr. Ines Bolle Sachgebiet Tierschutz TG1. 11 Tierschutzgesetz Erlaubnispflichtige Tätigkeiten Abs. 1 Nr. 7: Wer Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde Überwachung -

Mehr

Merkblatt. für Schaf- und Ziegenhalter

Merkblatt. für Schaf- und Ziegenhalter Berliner Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter 1. Anzeige und Registrierung Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner,

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung:

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung: Antragsteller: Name, Vorname Geb.-Datum Straße PLZ, Wohnort Telefon- Nr.: E-Mail-Adresse Landrat Fachbereich 5 Gesundheits- und Veterinärverwaltung Nassauerallee 16 47533 Kleve über Bürgermeister Antrag

Mehr

Tierhaltungsverbote als wirksames Instrument des Tierschutzrechtes in Hüttenberg

Tierhaltungsverbote als wirksames Instrument des Tierschutzrechtes in Hüttenberg Tierhaltungsverbote als wirksames Instrument des Tierschutzrechtes 20.09. in Hüttenberg Gliederung Kurzvorstellung Zweckverband Rechtliche Grundlagen Fallgrundlagen und Vorbereitung Anordnung des Verbotes

Mehr

Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar

Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Wo finden sich Regelungen zur Haltung von Hunden? Tierschutzgesetz (TierSchG) Tierschutz-Hundeverordnung

Mehr

Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH

Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Wo finden sich Regelungen zur Haltung von Hunden? Tierschutzgesetz (TierSchG) Tierschutz-Hundeverordnung

Mehr

Vereinbarung nach 72a SGB VIII

Vereinbarung nach 72a SGB VIII Vereinbarung nach 72a SGB VIII Das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Erlangen-Höchstadt im Flgenden Jugendamt und der «Eirichtung» im Flgenden Träger Schließen zur Sicherstellung des Schutzauftrags

Mehr

Wirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder ( 11 Abs. 1 Nr. 1 a TierSchG)

Wirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder ( 11 Abs. 1 Nr. 1 a TierSchG) KREIS PLÖN - Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön Telefon: 04522/743-535, Fax: 04522/743-236 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11

Mehr

Mandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch

Mandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Mandanteninfrmatin: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Kernaussage Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen erheblich verschärft. Die "Gelangensbestätigung"

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels Beförderungsbedingungen Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die Bedingungen für den Internet-

Mehr

Grundschulkindbetreuung (Stand: September 2016)

Grundschulkindbetreuung (Stand: September 2016) Schlssstraße 39 Grundschulkindbetreuung (Stand: September 2016) Anmeldung zum... (gewünschter Termin eintragen) Anmeldung erl. Handz./Datum Bearbeiter/in: 1. Angaben zum Kind Familienname Vrname Geburtsdatum

Mehr

Fragen und Antworten zur aktuellen Aufstallungspflicht für Geflügel

Fragen und Antworten zur aktuellen Aufstallungspflicht für Geflügel Fragen und Antworten zur aktuellen Aufstallungspflicht für Geflügel 1. Gilt die Aufstallungspflicht nur für Orte in der Nähe von Wasservogelrast- und Sammelplätzen oder für den gesamten Landkreis Havelland?

Mehr

Grundschulkindbetreuung (Stand: September 2016)

Grundschulkindbetreuung (Stand: September 2016) Grundschulkindbetreuung (Stand: September 2016) Anmeldung zum... (gewünschter Termin eintragen) Anmeldung erl. Handz./Datum Bearbeiter/in: 1. Angaben zum Kind Familienname Vrname Geburtsdatum Geschlecht

Mehr

Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH

Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar 1 Wichtige Regelungen für Hundehalter Tierschutzgesetz Tierschutzhundeverordnung Regelwerke

Mehr

III/OA/O 19. Mai 2006

III/OA/O 19. Mai 2006 Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de

Mehr

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) BVDVV Ausfertigungsdatum: 11.12.2008 Vollzitat: "BVDV-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Merkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand Mai 2017)

Merkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand Mai 2017) Kreisveterinäramt Rollinstr. 17 88400 Biberach Telefon: 07351/52-6180 Telefax: 07351/52-6186 E-mail: vetamt@biberach.de Merkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand

Mehr

Auszug Tierschutzgesetz (TierSchG)

Auszug Tierschutzgesetz (TierSchG) Auszug Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I,S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BGBl. I. S.

Mehr

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle- Krankheit (Geflügelpest-Verordnung)

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle- Krankheit (Geflügelpest-Verordnung) Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle- Krankheit (Geflügelpest-Verordnung) Vom 03. November 2004, Bundesgesetzblatt 2004 Teil I Nr. 57, S. 2748 vom 9. November 2004, geändert am

Mehr

STATUTEN Jungschar Polar

STATUTEN Jungschar Polar STATUTEN Jungschar Plar I Allgemeines 1. Name und Sitz Unter dem Namen Jungschar Plar besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz im Zar, Altestrasse 8 in Muhen. 2. Zweck Die Jungschar Plar bietet

Mehr

Börsenordnung (Anhang)

Börsenordnung (Anhang) Börsenordnung (Anhang) Allgemeine Bedingungen für Vögel I. Transport Transportbehältnisse für Vögel dürfen nur insoweit abgedunkelt werden, dass eine Orientierung noch möglich ist; die Behältnisse müssen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung I Bezeichnung und Anschrift des Betriebes/der Einrichtung Zutreffendes

Mehr

Wegnahme von Hunden Sachstandsbericht zu einem Tierschutzfall in Schermbeck

Wegnahme von Hunden Sachstandsbericht zu einem Tierschutzfall in Schermbeck Wegnahme von Hunden Sachstandsbericht zu einem Tierschutzfall in Schermbeck Gewerbsmäßige Hundezucht Tierschutzgesetz (TSchG) 11 i.v. mit Allg. Verwaltungsvorschrift zum TSchG: ERLAUBNISPFLICHT für bestimmte

Mehr

Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung

Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung 3538 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 74, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2005 Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung Vom 20. Dezember 2005 Auf Grund des Artikels 17 der

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Zusammenstellung der Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Wuppertal, die vom 15.05.2006 an im Eingangsbereich des Rathauses Barmen (Johannes-Rau-Platz

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket München-Nürnberg

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket München-Nürnberg Gültig ab 09. Dezember 2018 Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket München-Nürnberg 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der

Mehr

Antrag nach 11 Tierschutzgesetz

Antrag nach 11 Tierschutzgesetz 1. Anschrift des Antragsstellers: 1......... Name, Vorname bzw. PLZ, Wohnort Datum Vereins- oder Firmenbezeichnung............ Geb.datum Beruf Straße Tel. Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Veterinärangelegenheiten

Mehr

Checkliste für Gewinnspiele bei Facebook

Checkliste für Gewinnspiele bei Facebook Checkliste für Gewinnspiele bei Facebk Gewinnspiele sind eine lhnende Marketingmaßnahme- aber auch hier gilt es, einige wichtige rechtliche Vrgaben einzuhalten. Damit du ganz entspannt Gewinnspiele anbieten

Mehr

STELLUNGNAHME zur Anfrage

STELLUNGNAHME zur Anfrage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom: 16.04.2013 eingegangen: 16.04.2013

Mehr

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins.

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins. Allgemeine Infrmatinen Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins. Errichtung des Vereins Ein Verein wird durch die Vereinbarung vn Statuten

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager Antrag an Anschrift der Gebietseinheit Antragsteller Name der Jugendrganisatin Anschrift Email Telefn Die Vereinbarung gemäß 72 a, 8 a SGB VIII

Mehr

Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie

Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Friesenstr. 30 26789 Ansprechpartner: Tierarzt Herr Flegler Telefon: 0491 926 1491 bzw. 1458 Herr Warntjes Fax: 0491 926 1374 Merkblatt zur Haltung von

Mehr

Geflügel / Vögel aus der EU

Geflügel / Vögel aus der EU http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01212/01948/index.html?lang=de Geflügel / Vögel aus der EU Vögel aus der EU gelten entweder als "Geflügel", als "Heimtiere" oder als "andere Vögel" (in speziellen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg Bekanntmachung der Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 17. Nov. 2016 Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg Tierseuchenbehördliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Mehr

Kaufvertrag. zwischen. und

Kaufvertrag. zwischen. und Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.

Mehr

Merkblatt über das Halten von Hunden

Merkblatt über das Halten von Hunden Merkblatt über das Halten von Hunden Gemäß 2 des Tierschutzgesetzes hat derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen

Mehr

Tierschutz 11 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz - TierSchG -

Tierschutz 11 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz - TierSchG - Kreis Offenbach Der Landrat FD Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz Gottlieb Daimler Straße 10 63128 Dietzenbach Eingangsstempel: Tel.: 06074/ 8180 63900 Fax: 06074/ 8180 63910

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig Gültig ab 09. Dezember 2018 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen

Mehr

42. Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am ; TOP 2: Fortnahme von Tieren

42. Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am ; TOP 2: Fortnahme von Tieren Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Postfach 71 51 24171 Kiel An den Vorsitzenden des Umwelt- und Agrarausschusses Herrn Abgeordneten Hauke Göttsch Landeshaus 24105

Mehr

! Börsenordnung! (Stand% )! % % 1.%Unterbringung%der%Tiere% %

! Börsenordnung! (Stand% )! % % 1.%Unterbringung%der%Tiere% % ! Börsenordnung! (Stand15.07.2015)! 1.UnterbringungderTiere 1.1.1 1.2 1.3 1.4 AlleTieresindfürdenTransportunddieZeitaufderBörseintemperaturstabilen(wennnötig mitwärmeakkusoderheizmattenetc.versehenen)behältnissenunterzubringen.aufwunsch

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung Kontakt: Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Telefon 02261 88-3903 Fax 02261 88-3939 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen

Mehr

vom 07. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2018)

vom 07. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2018) Drucksache 18 / 17 247 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 07. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2018) zum

Mehr

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins (Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zeichen )

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins (Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zeichen ) Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins (Erlaubnis zum Führen vn Schreckschuss-, Reizstff- und Signalwaffen mit Zeichen ) Landratsamt Heilbrnn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstff 74064 Heilbrnn

Mehr

Eingangsstempel: An Kreis Düren Der Landrat Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Bismarckstr Düren

Eingangsstempel: An Kreis Düren Der Landrat Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Bismarckstr Düren An Kreis Düren Der Landrat Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Bismarckstr. 16 52351 Düren Eingangsstempel: Tel.: 02421 221918 Fax: 02421 222022 E-Mail: amt39@kreis-dueren.de Antrag auf Erteilung

Mehr

Veterinärrechtliche Anforderungen für die Durchführung der Grünen Tage / Landestierschau vom 16. bis 18. September 2016 Messe GmbH Erfurt

Veterinärrechtliche Anforderungen für die Durchführung der Grünen Tage / Landestierschau vom 16. bis 18. September 2016 Messe GmbH Erfurt Veterinärrechtliche Anforderungen für die Durchführung der Grünen Tage / Landestierschau vom 16. bis 18. September 2016 Messe GmbH Erfurt Auf Grund des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22. Mai 2013

Mehr

Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren gemäß Vergaberecht.

Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren gemäß Vergaberecht. Auffrderung zur Abgabe einer Interessenbekundung zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung auf dem Gelände des Whnquartiers "Hörgensweg" in Hamburg-Eidelstedt ÖB 004/2018/FS34306 1. Allgemeine Infrmatinen

Mehr

MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktinsangebte MetrplTagesTicket der Metrplregin (MetrplTagesTicket ) Gültig ab 0. Dezember 07. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen

Mehr

Jugendschutzkonzept Hilpoltstein Pflicht- und Kürregeln

Jugendschutzkonzept Hilpoltstein Pflicht- und Kürregeln Jugendschutzknzept Hilpltstein Pflicht- und In den nachflgenden Tabellen sind die mit (A) der (V) gekennzeichnet. Dabei bedeutet: (A): Diese Pflichtregel gilt grundsätzlich hne Ausnahme bei allen Veranstaltungen.

Mehr

Winterferien-Klettercamp 2018

Winterferien-Klettercamp 2018 Winterferien-Klettercamp 2018 Liebe Eltern, Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind zu unserem Winterferien-Klettercamp 2018 anmelden. In den Winterferien wllen wir den Kids und Jugendlichen täglich vn 08:00

Mehr

TVT. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Richtlinien für Kleintiermärkte/-börsen. Merkblatt Nr. 87

TVT. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Richtlinien für Kleintiermärkte/-börsen. Merkblatt Nr. 87 TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Richtlinien für Kleintiermärkte/-börsen Merkblatt Nr. 87 Seite 2 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. Richtlinien für Kleintiermärkte Richtlinien

Mehr

1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes

1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes Pstanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Handbuch für Tierversender. Was für den Versender von Tieren zu beachten ist

Handbuch für Tierversender. Was für den Versender von Tieren zu beachten ist Handbuch für Tierversender Was für den Versender von Tieren zu beachten ist Begleitpapiere -folgende Angaben müssen auf der Verpackung angegeben werden. Begleitschein und Adresslabel kann unter www.te-jg.de

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 455.011 Jahrgang 2015 Nr. 62 ausgegeben am 27. Februar 2015 Verordnung vom 24. Februar 2015 über die Abänderung der Tierhaltungs- Ausbildungs-Verordnung Aufgrund von

Mehr

Das EU Projekt ECORAIP Schutz vor der Vogelgrippe. Eine Informationsbroschüre

Das EU Projekt ECORAIP Schutz vor der Vogelgrippe. Eine Informationsbroschüre Das EU Projekt ECORAIP Schutz vor der Vogelgrippe Eine Informationsbroschüre 2 Schützen Sie Was wir machen sollen Wir achten darauf, dass Kinder keinen Kontakt zu Geflügel haben. Halten Sie Geflügel von

Mehr