Wegnahme von Hunden Sachstandsbericht zu einem Tierschutzfall in Schermbeck

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1 Wegnahme von Hunden Sachstandsbericht zu einem Tierschutzfall in Schermbeck

2 Gewerbsmäßige Hundezucht Tierschutzgesetz (TSchG) 11 i.v. mit Allg. Verwaltungsvorschrift zum TSchG: ERLAUBNISPFLICHT für bestimmte gewerbsmäßige Betriebe von der Gewerbsmäßigkeit ist auszugehen bei drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen (geschlechtsreif) oder einer Absatzmenge von drei oder mehr Würfen pro Jahr Erlaubnispflicht - verantwortliche Person - muss sachkundig sein - muss zuverlässig sein - für jeweils bis zu 10 Zuchthunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat - geeignete Räumlichkeit und Einrichtungen

3 Gewerbsmäßige Hundezucht Überwachung Nach dem TSchG erlaubnispflichtige Betriebe unterliegen der Aufsicht nach 16 TierSchG - Zutrittsrecht - Recht auf Einsicht in Unterlagen - Auskunftspflicht - Mitwirkungspflicht

4 Gewerbsmäßige Hundezucht Überwachung der erlaubnispflichtigen Betriebe erfolgt im Kreis Wesel risikoorientiert gewerbsmäßige Tierzucht Regelkontrollintervall: 1 Jahr bis 3 Jahre, je nach Umfang Im vorliegenden Fall wurde das Kontrollintervall aufgrund der Bestandsgröße und der hohen Wurfzahl ab 2011 von einem Jahr auf ca. sechs Monate reduziert. Es gab absichtliche Schwankungen von fünf bis neun Monaten zwischen den Kontrollen, um die Berechenbarkeit der Kontrolltermine der unangemeldeten Kontrollen zu reduzieren. Es handelte sich um die größte Hundezucht im Kreis Wesel.

5 Gewerbsmäßige Hundezucht, materielle Anforderungen 2 Tierschutzgesetz Grundsatz Tierschutz-Hundeverordnung Unterbringung Fütterung, Pflege, Betreuung Auflagen in der Erlaubnis nach 11 TSchG z. B. Änderungsanzeige Beschränkung auf bestimmte Tierarten, Rassen Tierzahlbegrenzung Tierbestandsbuchführung

6 Gewerbsmäßige Hundezucht, Maßnahmen der Behörden; Ahndung 16 a TSchG, 11 TierSchG: Verwaltungsmaßnahmen abgestuftes Verfahren Anordnungen zur Mängelbeseitigung Wegnahme und anderweitige Unterbringung/ Veräußerung Haltungs- und Betreuungsverbot

7 Gewerbsmäßige Hundezucht, Maßnahmen der Behörden; Ahndung Versagen/ Rücknahme/ Widerruf der Erlaubnis (Widerrufsvorbehalt in Erlaubnisbescheid) 11 Abs. 5 Satz 6 TSchG: Untersagen einer ohne Erlaubnis begonnenen erlaubnispflichtigen Tätigkeit 11 Abs. 7 TSchG: zuständige Behörde kann Ausübung der untersagten Tätigkeit durch Schließung der Betriebs- oder Geschäftsräume verhindern 17 TierSchG: Straftaten (Verfolgung durch Staatsanwaltschaft) 18 TierSchG (und ggf. tierschutzrechtliche Spezialverordnungen): Ordnungswidrigkeiten: Verfolgung durch zuständige Behörde

8 Gewerbsmäßige Hundezucht in Schermbeck Züchterin kam mit Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht und Haltung von und Handel mit Hunden der Stadt Bottrop vom nach Wesel Erlaubnis des Kreises Wesel vom (unbefristet, Änderungsanzeigen, Begrenzung der Zahl der Zuchthündinnen) Erlaubnis des Kreises Wesel vom (unbefristet, bestimmte Räume und Ausläufe, Begrenzung der Zahl der Zuchthündinnen, Vorgaben zur Betreuung, Tierbestandsbuchführung) regelmäßige Kontrollen i. d. R. alle 6 Monate (5-9 Monate) seit 2011, vorher jährlich

9 Gewerbsmäßige Hundezucht in Schermbeck eigene Zweifel an den Angaben der Verantwortlichen zur Tierzahl Ordnungsverfügung vom (Beschränkung der Anzahl der Zuchthunde und der gleichzeitig anfallenden Würfe, Zwangsgeldandrohung bei Verstoß, sofortige Vollziehung) Kontrollen in 2015: März, April, Oktober; Anordnungen der Ordnungsverfügung scheinbar befolgt.

10 Gewerbsmäßige Hundezucht in Schermbeck Warum wurde das Problem nicht früher bemerkt? Hunde wurden unbemerkt außerhalb des Erlaubnisbereiches in nicht zugänglichen Räumlichkeiten gehalten dies wurde erst durch glaubhafte und detaillierte Anzeige aus dem Umfeld bekannt Antrag auf Durchsuchung; Organisation einer etwaig erforderlichen anderweitigen Unterbringung der Tiere

11 Gewerbsmäßige Hundezucht in Schermbeck Maßnahmen nach der Durchsuchung - Unterbringung sämtlicher Hunde in drei Tierheimen - Kennzeichnung, - amtstierärztliche Begutachtung aller 275 Hunde mit Dokumentation noch am Tag der Wegnahme - Veranlassung der unverzüglichen tierärztlichen Behandlung durch praktizierende Kleintierärzte - dringende und dauernde Pflegemaßnahmen - Übereignung

12 Gewerbsmäßige Hundezucht in Schermbeck Ziel: - Haltungs- und Betreuungsverbot von Hunden gegen die beiden Hauptverantwortlichen (bzgl. einer Person bestandskräftig) - Widerruf der Erlaubnis (bestandskräftig) - Ahndung (Abgabe an Staatsanwaltschaft Duisburg)

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