Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar
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- Wilhelm Meissner
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2 Haltungsbedingungen für Hunde und weitergehende Empfehlungen des VDH Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar
3 Wo finden sich Regelungen zur Haltung von Hunden? Tierschutzgesetz (TierSchG) Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHundeV) Bestimmungen der Länder Regelwerke VDH / VDH-Mitgliedsvereine
4 VDH-Zucht-Ordnung Mindestanforderungen / Rahmenregelungen Rassespezifisch zu ergänzen
5 VDH steht für Zucht von gesunden und verhaltenssicheren Hunden Gegen die Ausbeutung von Hunden
6 Ernährung, Pflege und Unterbringung art- und bedürfnisgerecht Artgerechte Bewegung Tierschutzgesetz (TierSchG) 2 Sachkunde des Halters oder Betreuers
7 2a TierSchG Verordnungsermächtigung für Bundesministerium Anforderungen an das Halten von Tieren
8 3 TierSchG Verbot tierschutzwidriger Verhaltensweisen Vielzahl von Einzelverboten etwa: Verbot der Überforderung Dopingverbot Vernachlässigung der Betreuungspflicht Verbot elektrischer Stromeinwirkung Verbot der Ausbildung zu aggressivem Verhalten / Schärfe Verbot des Aussetzens
9 11 I Nr. 8 a) TierSchG Begriff der Gewerbsmäßigkeit Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz (AVV) Gewerbsmäßigkeit wird vermutet ( in der Regel ): Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr Würfe pro Jahr
10 11 I Nr. 8 a) TierSchG Eine solche Zuchtstätte ist erlaubnispflichtig. Zuständig: In der Regel örtliches Veterinäramt
11 Voraussetzung für Erlaubnis: Fachkenntnisse Zuverlässigkeit Räume und Einrichtungen müssen tiergerechte Unterbringung gewähren Auflagen sind möglich
12 Erhalt der Erlaubnis: Für VDH-Züchter eigentlich unproblematisch Fehlende Erlaubnis: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Haltungsverbote / Geldbußen
13 Gewerbe Erlaubt Selbständig Gewinnerzielungsabsicht / Liebhaberei Dauerhaft
14 Steuerrecht Kommunale Bestimmungen (Hundesteuer) Bauordnungsrecht
15
16 VDH-Züchter = Hobbyzüchter Dem steht eine etwaige tierschutzrechtliche Verpflichtung zur Beantragung einer Genehmigung oder eine behördliche Einstufung der Zucht als gewerblich nicht entgegen ( 3 Nr. 2.1 VDH-Satzung)
17 Zum Beispiel: Strategien für Hundezüchter Veterinäramt kontaktieren Gewerbeamt / Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren Finanzamt kontaktieren Prognose erstellen, Steuerberater/Rechtsanwalt einschalten
18 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHundeV)
19 TierSchHundeV Allgemeine Anforderungen an das Halten und Züchten von Hunden Haltung im Freien Haltung in Räumen Zwingerhaltung Anbindehaltung Fütterung und Pflege Ausstellungsverbot
20 2 TierSchHundeV Allgemeine Anforderungen Auslauf im Freien ( ausreichender Auslauf ) Sozialkontakte sind zu gewähren Gruppenhaltung (grundsätzlich in Gruppe) Dem Bedürfnis nach Bewegung und Gemeinschaft soll Rechnung getragen werden.
21 Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen (Beginn neunte Woche) abgegeben werden. Exkurs: Hundewelpen dürfen nur noch nach Deutschland verbracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben (12 Wochen + 21 Tage = 15 Wochen)
22 3 TierSchHundeV Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten Für bis zu 10 Zuchthunden und ihre Welpen eine Betreuungsperson
23 4 TierSchHundeV Anforderungen an das Halten im Freien Nicht nur vorübergehend (= dauerhaft) Außerhalb eines geschlossenen Raumes Unterbringung an unterschiedlichen Stellen, entscheidet Gesamtbild
24 4 TierSchHundeV Anforderungen an das Halten im Freien Schutzhütte und außerhalb der Schutzhütte Witterungsgeschützter, wärmegedämmter Liegeplatz
25 5 TierSchHundeV Anforderungen an das Halten in Räumen Natürliches Tageslicht Zusätzliche Beleuchtung im Tag-Nacht-Rhythmus
26 Räume, die nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, z.b. Stall, Garage, Keller Fensterfläche 1/8 der Bodenfläche Nicht notwendig, wenn ständiger Auslauf ins Freie Haltung in nicht beheizbaren Räumen Schutzhütte und Liegeplatz, siehe Regelungen zur Haltung im Freien
27 6 TierSchHundeV Anforderungen an die Zwingerhaltung Eingefriedeter Auslauf für Hunde Je nachdem, wo sich Zwinger befindet, können die 4 oder 5 zu beachten sein.
28 Bodenfläche Widerristhöhe Bis 50 cm mind. 6 m² Über 50 bis 65 cm mind. 8 m² Über 65 cm mind. 10 m² Jeder weitere Hund die Hälfte der genannten Fläche Einfriedung muss Überwinden ausschließen Bodenbeschaffenheit trittsicher, sauber und trocken Anbindeverbot Stromführende Vorrichtungen müssen außer Reichweite liegen
29 7 TierSchHundeV Anforderungen an die Anbindehaltung Im VDH untersagt
30 8 TierSchHundeV Fütterung und Pflege Ernährung, Pflege, Sauberkeit Verbleiben im Fahrzeug (ausreichend Frischluft, angemessene Temperatur)
31 Weitergehende Empfehlungen des VDH Keine Anbindehaltung Rassespezifische Zwingergrößen / Auslauf Keine Haltung weit vom Haus entfernt Keine Stapelhaltung
32 Der Rassehundezuchtverein muss weitergehende, rassespezifische Regelungen schaffen
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