Wohnungsbauoffensive Neubaubedarf in Nordrhein-Westfalen

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2 Wohnungsbauoffensive Neubaubedarf in Nordrhein-Westfalen 1. durch die Zuwanderung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 und den zu erwartenden Familiennachzug bedingte zusätzliche Neubaunachfrage Basis: eigene Berechnungen gemeinsam mit der NRW.BANK 2. demografisch bedingte Neubaunachfrage Basis: Haushaltemodellrechnung von IT.NRW auf der Grundlage der Bevölkerungsvorausberechnung 2015 Sigrid Koeppinghoff 2

3 Zusätzliche Wohnungsnachfrage durch Flüchtlinge Annahmen in 2015/2016 insges Flüchtlinge in NRW davon Flüchtlinge mit Bleibeperspektive je Flüchtling mit Bleibeperspektive folgt im Schnitt eine weitere Person als Familiennachzug damit müssen mittelfristig Menschen eine Wohnung finden durchschnittliche Haushaltsgröße / Wohnungsbelegung: durchschnittlich 2,5 Personen je Haushalt = Haushalte Mobilisierbarer Leerstand (50 % oberhalb einer Fluktuationsreserve von 3 %) Sigrid Koeppinghoff 3

4 Sigrid Koeppinghoff 4 KLE HS AC HF MI ST GT WAF SO HAM DO UN HA BO EN GE HER RE COE MS BOR KR WES OB BOT E DU MH D ME LEV MG NE VIE DN BM K SU GL SG W RS MK GM OE HSK SI PB BI LIP HX EUS BN

5 Sigrid Koeppinghoff 5 KLE HS AC HF MI ST GT WAF SO HAM DO UN HA BO EN GE HER RE COE MS BOR KR WES OB BOT E DU MH D ME LEV MG NE VIE DN BM K SU GL SG W RS MK GM OE HSK SI PB BI LIP HX EUS BN

6 Sigrid Koeppinghoff 6 KLE HS AC HF MI ST GT WAF SO HAM DO UN HA BO EN GE HER RE COE MS BOR KR WES OB BOT E DU MH D ME LEV MG NE VIE DN BM K SU GL SG W RS MK GM OE HSK SI PB BI LIP HX EUS BN

7 Ergebnisse auf Landesebene: Rund Wohnungen aus dem aktuellen strukturellen Leerstand und weitere rund durch Schrumpfung frei werdende Wohnungen können genutzt werden. Um die Flüchtlingshaushalte in den regionalen Wohnungsmärkten unterbringen zu können, müssen in NRW rund Wohnungen zusätzlich gebaut werden. Die regionale demografische Entwicklung verursacht bis 2020 eine Wohnungsneubaunachfrage von rund Wohnungen. Insgesamt entsteht damit in Nordrhein-Westfalen eine Wohnungsneubaunachfrage von rund Wohnungen. Die Wohnungsmärkte bleiben regional extrem heterogen Sigrid Koeppinghoff 7

8 Sigrid Koeppinghoff 8

9 Ergebnisse für den Kreis Gütersloh Zusätzliche Wohnungsnachfrage durch Flüchtlinge Mobilisierbarer Leerstand Neubaubedarf wegen Zuwanderung Zusätzliche Haushalte lt. IT.NRW Sigrid Koeppinghoff 9

10 Schlussfolgerungen Bautätigkeit bisher schon zu gering Demografische Entwicklung als wesentlicher Faktor der Zusatznachfrage weitere Verknappung im preiswerten Segment zu erwarten Notwendig ist mehr Wohnungsbau in allen Segmenten Sigrid Koeppinghoff 10

11 hilft Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, in einer nutzungsgerechten Wohnung an dem gewünschten Ort zu bezahlbaren Konditionen wohnen zu können. Sigrid Koeppinghoff 11

12 Sigrid Koeppinghoff 12

13 Organisation und Verfahren dezentrale Organisation: kreisfreie Städte und Kreise sind Beratungs- und Bewilligungsbehörden (insg. 53) kommunale Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung des Ministeriums zweistufiges Verfahren: Beratung, Anträge und Förderentscheidungen durch die Bewilligungsbehörden Bonitätsprüfung durch NRW.BANK Umsetzung von Förderzusagen mit Darlehensverträgen durch die NRW.BANK Sigrid Koeppinghoff 13

14 Sigrid Koeppinghoff 14

15 Förderstrategie im Sozialen Mietwohnungsbau Förderung: Zinsgünstige Baudarlehen und Tilgungsnachlässe Gegenleistung: Qualitätsanforderungen und Mietpreis- und Belegungsbindungen zugunsten von Mietern innerhalb der Einkommensgrenzen Sigrid Koeppinghoff 15

16 Für wen wird Wohnraum gefördert? Für die wohnberechtigten Haushalte in NRW. Sie erhalten einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn ihr Haushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des 13 WFNG NRW liegt. Ca. 40 % aller Haushalte haben Anspruch auf einen WBS. Über 80 % der Älteren könnten einen WBS erhalten. Sigrid Koeppinghoff 16

17 Einkommensgrenzen 2016 Mögliches Brutto- Jahreseinkommen Einkommensgrenze nach 13 WFNG Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Alleinstehend, GdB Alleinerziehend + Kind Personen (1 Kind) Personen (2 Kinder) Personen (3 Kinder) Personen (4 Kinder) Sigrid Koeppinghoff 17

18 Welche Wohnungstypen werden gefördert? Gefördert wird die Neuschaffung von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen auch in der Form von Gruppenwohnungen für 3 12 ältere und/oder behinderte Menschen sowie für Studierende, Mieteinfamilienhäusern und bindungsfreien Wohnungen, gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung). Sigrid Koeppinghoff 18

19 Außer Wohnungen werden auch gefördert: Standortaufbereitung für geförderten Wohnungsbau (einschl. Abriss) Gemeinschaftsräume für Hausgemeinschaften und öffentliche Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur zur Nutzung durch Bewohner des Quartiers, durch gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften, kirchliche oder kommunale Einrichtungen Kosten im Zusammenhang mit Quartierskonzepten, z.b. konzeptionelle Beratungsleistungen Sigrid Koeppinghoff 19

20 Die wichtigsten Fördervoraussetzungen Bedarfsbestätigung durch die Kommune städtebauliche Qualität: hohe Standortqualität, i.d.r. nicht mehr als 4 Vollgeschosse, 1/3 Grünflächenanteil Grundrissqualität: Barrierefreiheit, Freisitz, alle Wohnräume > 10 m² Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen, gestaffelt nach Zimmerzahl 20 % Eigenleistung oder Eigenleistungsersatz positives Testat der NRW.BANK (Bonität) Sigrid Koeppinghoff 20

21 Regionale Mietniveaus Die Mietniveaus aller Städte und Gemeinden sind nachzulesen im Anhang der Wohnraumförderungsbestimmungen: rderung/2-reintext_wfb_2015.pdf Sigrid Koeppinghoff 21

22 Kaltmietenobergrenzen im Neubau 2016 Maximal zulässige monatliche Kaltmiete Gemeinden mit Mietniveau Mieterhöhung zulässig 1,5 % p. a. Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B M 1 4,25 /m² 5,35 /m² M 2 4,65 /m² 5,75 /m² M 3 5,25 /m² 6,10 /m² M 4 5,75 /m² 6,65 /m² M 4+ (BN,K,D,MS) 6,25 /m² 7,15 /m² Sigrid Koeppinghoff 22

23 Förderpauschalen im Neubau 2016 Gemeinden mit Mietniveau Fördergrundpauschalen Einkommensgruppe A Neubau Einkommensgruppe B M /m² 500 /m² M /m² 650 /m² M 3 EnEV /m² /m² 900 /m² 965 /m² M /m² /m² Sigrid Koeppinghoff 23

24 Tilgungsnachlässe Förderdarlehen nach Mietniveau = Grundpauschale x förderf. Wohnfl. + Zusatzdarlehen Mietniveau der Gemeinde Tilgungsnachlass auf die Grundpauschale Tilgungsnachlass auf alle Zusatzdarlehen M 1 10 % 50 % M 2 10 % 50 % M 3 15 % 50 % M 4 25 % 50 % Sigrid Koeppinghoff 24

25 Zusatzdarlehen mit 50 % Tilgungsnachlass Standortaufbereitung, Sicherungsmaßnahmen, Beseitigung umweltgefährdender Stoffe, Hochwasserschutz, Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, Abbrucharbeiten, Lärmschutzaufwendungen kleine Wohnungen (5.000 / ) Aufzüge, Liegendtransportaufzüge (2.500 /WE max ) Pflegebäder, Sinnesgärten Mieteinfamilienhäuser ( je Haus) Passivhausstandard (100 /m 2) Erstellung von Quartierskonzepten (Bewohnerbeteiligung, sozialplanerische Untersuchungen, konzeptionelle Beratungsleistungen), (max /WE) Sigrid Koeppinghoff 25

26 Darlehenskonditionen Sicherung im Nachrang zulässig! Zins 0,0 % für 10 Jahre in M 3 + M 4, sonst 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag (VKB) einmalig 0,4 % der Darlehenssumme ab Leistungsbeginn 0,5 % p. a. Tilgung 1 % oder 2 % Laufzeit 20 Jahre oder 25 Jahre Sondertilgungen und Ablösung möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung Sigrid Koeppinghoff 26

27 Wohnraum für Flüchtlinge Während der Dauer des Asylverfahrens in der Regel keine Unterbringung im geförderten Sozialwohnungsbestand möglich NRW.BANK-Programm Flüchtlingsunterkünfte Förderrichtlinie RL Flü Sigrid Koeppinghoff 27

28 NRW.BANK-Programm Flüchtlingsunterkünfte Finanzierung von sämtlichen Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen (sehr breiter Ansatz: von Erwerb, Neubau, Modernisierung oder Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften bis hin zu Containerlösungen) Investor ist die Kommune selbst (auch mögl.: Eigenbetrieb) Aber: Nicht erreicht werden wohnungswirtschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen Sigrid Koeppinghoff 28

29 Förderrichtlinie RL Flü Ziel: Beitrag zur Herstellung oder Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber leisten, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zugewiesen werden Adressat: Wohnungswirtschaftliche Investoren und kommunale Wohnungsunternehmen, Privatpersonen, Kommunen Förderung: Darlehensbasis (einschließlich erweiterter Tilgungsnachlässe) Sigrid Koeppinghoff 29

30 Gefördert wird Neubau auch in Kombination mit WFB zur Durchmischung Nachnutzung als geförderter Wohnungsbau Neuschaffung im Bestand mit wesentlichem Bauaufwand bei Nichtwohngebäuden Wohngebäuden durch Anpassung Gering investive Maßnahmen bis zu 650 /qm bei Nichtwohngebäuden Wohngebäuden durch Anpassung Sigrid Koeppinghoff 30

31 Besonderheiten der RL Flü gegenüber den Wohnraumförderungsbestimmungen Verbesserte Konditionen: erhöhte Tilgungsnachlässe auf die Förderpauschalen Zuschläge zur Miete können zugelassen werden (z. B. für Möblierung oder erhöhte Fluktuation) Sigrid Koeppinghoff 31

32 Studentisches Wohnen Seit 2013 zwei Förderansätze in der Wohnraumförderung Wohnungsbau für Studierende (Appartements) Wohnheimbau für Studierende Sigrid Koeppinghoff 32

33 Wegweiser zur Förderzusage Grundstück an geeignetem Standort Planung eines Mietwohnungsobjekts für die Zielgruppen mit vernünftigen, zukunftsorientierten Qualitäten, entweder zu 100% gefördert oder als gemischtes Objekt mit geförderten und freifinanzierten WE oder mit Gewerberäumen Kontaktaufnahme mit Bewilligungsbehörde bei Stadt oder Kreis um Bedarf, Verfügbarkeit von Fördermitteln, Detailfragen zu Förderung, Bonitätsprüfung etc. zu klären Antragstellung Bei vollständigen Unterlagen wird binnen weniger Wochen eine Förderzusage erteilt, die zum Abschluss eines Dahrlehensvertrags mit der NRW.BANK berechtigt. Sigrid Koeppinghoff 33

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Sigrid Koeppinghoff 34

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