Steffen Hartmann. Alter : 40. seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005
|
|
- Ernst Adenauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steffen Hartmann Alter : 40 Fam. Stand: verheiratet 1Kind Beruf: seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer Fangjagdschein: seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005
2 Fangjagd aus der Sicht des Schädlingsbekämpfers Fangjagd aus der Sicht des Schädlingsbekämpfers
3 Notwendigkeit? Jeder der einen Marder auf dem Dachboden hat oder hatte, weiß von der Notwendigkeit. Zum einen sind da die Zerstörung des Dämmmaterials und die damit verbundenen Folgeschäden und zum anderen ist der erholsame Schlaf nicht mehr möglich
4 Leider ist das nur den Betroffenen klar Viele meiner Kunden erkundigen sich danach, was mit dem Marder geschieht, wenn er gefangen wird Aber keiner hat in irgend einer Form Mitleid
5 Der ganz normale Ablauf Kunde ruft an: ich habe Geräusche in der Decke Schädlingsbekämpfer fährt raus und stellt folgendes fest
6 Was nun? Eigentlich ist jetzt gemäß Bundesjagdgesetz die Nummer erledigt und der Schädlingsbekämpfer fährt mit den Worten tut mir Leid, Sie haben vermutlich einen Marder, der unterliegt dem Jagdrecht wieder nach Hause
7 1 Absatz (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Normaler Weise gibt es jetzt noch Ausnahmen LJG 4 Befriedeter Bezirk aber leider nicht in Nordrhein Westfalen. Nach dem hier geltendem Landes Jagd Gesetz, kann man lediglich darauf hoffen, dass der Marder von einem ehrgeizigem Jäger in dem angrenzendem Revier erlegt wird oder ein Auto sein Verhängnis ist.
8 So sieht es in der Praxis aus Problem Nr.1 Der eine oder andere Kunde weis, dass es natürlich auch Mittel gibt, die einen Marder vertreiben können. Diese werden dann (z.b. beim Schädlingsbekämpfer des Vertrauens) gekauft und entsprechend eingesetzt ohne jede Rücksicht auf Schonzeiten.
9 So sieht es in der Praxis aus Problem Nr. 2 der Kunde kennt eine Jagdscheininhaber (es geht natürlich auch ohne) und der besorgt Ihm eine Falle ob Fangeisen, Drahtkäfig oder Kastenfalle alles ist möglich der Kunde versucht selbst den Marder zu fangen was manchmal sogar gelingt (der Schädlingsbekämpfer hatte zumindest noch die Unterrichtung nach Tierschutzgesetz töten von Wirbeltiere und sollte wissen, das Drahtkäfige ungeeignet sind.)
10
11 So sieht es in der Praxis aus Problem Nr. 3 der Dachdecker, Zimmermann oder Nachbar kommt und verschließt die Zulaufmöglichkeit des Marders.
12 Jedem dürfte klar sein, dass sich an diesen Problemen bzw. Tatsachen nichts ändern wird egal ob die Fangjagd abgeschafft wird oder nicht. Die Einzige vernünftige Variante liegt in einer Regelung, die qualifizierte Personen befähigt, Fangjagd legal, auch auf dem befriedeten Besitztum auszuüben.
13 Ideal wäre Der Schädlingsbekämpfer klärt den Kunden über entsprechende Jagd- bzw. Schonzeiten auf und vermittelt
14 Ideal wäre: zwischen untere Jagdbehörde oder zuständigen Jagdausübungsberechtigten mit Fangjagdschein. Dieser kann dann, unter Beachtung der Jagd-/Schonzeiten entsprechend tätig werden. Auch wäre unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergrämung möglich.
15 Ideal wäre hierfür ist jedoch zum einen eine entsprechende Ausbildung des Schädlingsbekämpfers und vor allem eine Änderung des Jagdgesetzes notwendig.
16 Änderung?! LJG 4 (4) In befriedeten Bezirken dürfen die Eigentümer und Nutzungsberechtigten, sowie deren Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften jederzeit Wildkaninchen (Steinmarder, Waschbär, Fuchs ) fangen oder töten und sich aneignen. Für den Gebrauch von Schusswaffen ist eine Genehmigung nach Absatz 3 Satz 2 erforderlich.
17 Schädlingsbekämpfer und Fangjagd Ratten- und Mäusefang Sinn oder Unsinn Lebensmittelbetriebe Landwirtschaftsbetrieb Trockenbau (Hohlräume) Rechtliche Grundlage: - LM-Hygiene Verordnung - Tierschutzgesetz Außenbereiche Keller Speicher (Dachböden)
18
19
20
21 Schädlingsbekämpfer und Fangjagd Taubenfang Sinn oder Unsinn Lagerhallen Lebensmittelbetriebe Alte Taubenschläge (Dachböden etc.) Extreme Verkotung in Wohnbereiche Rechtliche Grundlage??? Wald, Feld, Flur
22 Auszug aus dem Tierschutzgesetz TierSchG 4 (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. (1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
23 Was passiert nach dem Fang Da aus meiner Sicht der einzig richtige Weg der Fang mit einer Lebendfalle ist - stellt sich die Frage Was mache ich dann mit dem gefangenem Tier?
24 Was passiert nach dem Fang Als Jagdscheininhaber dürfte ich, mit entsprechender polizeilicher Genehmigung evtl. vor Ort, das Tier versorgen oder Als Revierinhaber könnte ich das Tier (entsprechend der gesetzl. Bestimmungen) in meinem Revier aussetzen oder ggf. dort versorgen
25 Ziel dieses Symposiums sollte sein: Gesetze so zu ändern, dass Fangjagd (da Notwendig) für qualifizierte Personen möglich ist.
26 Ziel diese Symposium sollte sein Grundlagen einer qualifizierten Ausbildung zu schaffen (regelmäßige Schulung und Weiterbildung)
27 Ziel dieses Symposiums sollte sein: Unzulässige Fallen sollten gänzlich aus dem Verkehr gebracht und nicht erhältlich sein
28 Ziel dieses Symposiums sollte sein: Qualifizierte Personen sollten registriert (ggf. untere Jagdbehörde oder Polizei) und entsprechend vermittelbar sein
Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern
Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern Stand: 08.06.2015 Alle Angaben ohne Gewähr. Autoren: Friedrich von Massow Stephan Wunderlich Der Deutsche Jagdverband ist eine anerkannte
MehrÜbersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern
Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern Stand: 31.08.2017 Alle Angaben ohne Gewähr. Autoren: Friedrich von Massow Stephan Wunderlich Der Deutsche Jagdverband ist eine anerkannte
Mehr1 Vertreiben von Wölfen
Stand: 29. Mai 2017 Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf zur Tötung von schwerst verletzten Wölfen [Canis lupus] und zur Vergrämung oder Entnahme von Wölfen
MehrAusbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern
Ausbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern In Zusammenarbeit mit: Frau Charlotte Pirner, 91257 Pegnitz Herrn Winckelmann, 90480 Nürnberg 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel: Inhalt: Folien: Manuskriptseite:
MehrÜbersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern
Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern Stand Entwurf: 15.10.2013 Alle Angaben ohne Gewähr. Friedrichstraße 185/186 10117 Berlin www.gdverband.de djv@gdverband.de Tel.
MehrVerantwortlich für den Inhalt:
Wildtiere im Siedlungsraum Tagung am 25. Februar 2016 in Malsch Marderbeauftragte in NRW: Ein Projekt des Landesjagdverbands NRW 1 Verantwortlich für den Inhalt: Landesjagdverband NRW e. V. und Forschungsstelle
MehrJagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.v. Namensänderung mit Einführung des JWMG am 01.April
Namensänderung mit Einführung des JWMG am 01.April 2015 www.wildtierschützer-bw.de Der Stadtjäger Der Jagd - Natur - Wildtierschützerverband strebt für Baden-Württemberg eine einheitliche Ausbildung zum
MehrAbschnitt 9 Straf- und Bußgeldbestimmungen. 66 Strafvorschriften
- 80 - Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldbestimmungen 66 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach 36 Absatz
Mehr1 Verscheuchen von Wölfen
Stand: 22. November 2017 Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf [Canis lupus] (Brandenburgische Wolfsverordnung BbgWolfV) Vom 2017 Auf Grund des 45 Absatz 7
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 29. Jahrgang Potsdam, den 1. Februar 2018 Nummer 8 Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für
MehrNiedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4276. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, den 30.11.2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften Berichterstatter:
MehrInhaltsübersicht I. ABSCHNITT: Das Jagdrecht 1 Inhalt des Jagdrechts 2 Tierarten 3 Inhaber des Jagdrechts; Ausübung des Jagdrechts
B I Bundesjagdgesetz (BJagdG) BJagdG Vom 29. November 1952 (BGBl. S. 780) in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. 1976, S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl.
MehrAuszug Tierschutzgesetz (TierSchG)
Auszug Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I,S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BGBl. I. S.
MehrSchlachtung. Infopool: Tierschutz l. Schlachtung. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.
Die von Geflügel ist in Deutschland streng geregelt und wird in allen Schritten tierschutzgesetzkonform durchgeführt. Das beinhaltet insbesondere, dass die Tiere vor der immer betäubt werden. Speziell
MehrTierschutzkonforme Betäubung von Aalen
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Tierschutzkonforme Betäubung von Aalen Dr. Markus Eberhard Abtlg. 6 - Veterinärdienst Güstrow, 10. März 2014 Themen: Allg. Aspekte der
MehrAbschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte. 58 Jagdbehörden
- 74 - Abschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte 58 Jagdbehörden (1) Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium. Es ordnet und beaufsichtigt das gesamte Jagdwesen und Wildtiermanagement nach den gesetzlichen
MehrWaldführer Heft 10. Jagd - Rechtliche Grundlagen für den Waldeigentümer. Für den Privatwaldbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern
Waldführer Heft 10 Für den Privatwaldbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern Jagd - Rechtliche Grundlagen für den Waldeigentümer Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herausgeber:
MehrAnforderungen an die Qualifikation von Experimentatoren an der Eberhard Karls Universität Tübingen
1 TSchB 22.03.2016 Anforderungen an die Qualifikation von Experimentatoren an der Eberhard Karls Universität Tübingen Die folgenden Anforderungen gelten sowohl für genehmigungs- als auch für anzeigepflichtige
MehrBundesjagdgesetz (BJagdG)
B I Bundesjagdgesetz (BJagdG) BJagdG Inhaltsübersicht Vom 29. November 1952 (BGBl. S. 780) in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. 1976, S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2026 7. Wahlperiode 07.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Fuchspopulation in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung
MehrTierschutzaspekte bei der Nottötung Oldenburg, Dez. 33, Dr. Cora Kolk
Tierschutzaspekte bei der Nottötung Oldenburg, 05.12.2017 Dez. 33, Dr. Cora Kolk 1 Angemessene Unterbringung u. Versorgung Beseitigung Tierkontrolle Methoden Nottötung Transportfähigkeit Anforderungen
MehrTierschutzrechtliche Vorschriften zur Ruhigstellung, Betäubung und Tötung von Ferkeln
Nottötung von Saugferkeln Tierschutzrechtliche Vorschriften zur Ruhigstellung, Betäubung und Tötung von Ferkeln Dr. Nils Schneider, LVwA 03. und 04. 12. 2014 Gliederung Gliederung 1. Einleitung Hintergrund
MehrGemeinsamer Erlass des Innen- und Umweltministeriums vom Bekämpfung von Bisam und Nutria /Vollzug des Waffengesetzes
Unna, den 21.10.2015 Umgang mit Bisam und Nutria im Rahmen jagdlicher Aktivitäten in den Naturschutzgebieten der Lippeaue im Kreis Unna Anlass: Der stellvertretende Hegeringleiter Werne und Revierpächter,
MehrMit dem Hund durch die Natur Wichtige Regeln in Wald und Feld
Mit dem Hund durch die Natur Wichtige Regeln in Wald und Feld Freilaufende Hunde im Revier Die wärmenden Strahlen der Märzsonne, das erste Grün auf Feldern und Wiesen - die Zeichen des Frühlings locken
MehrHinweise zur Vorgehensweise und den Zuständigkeiten bei der Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern
Seite 1 von 5 Leitfaden LF 124 Hinweise zur Vorgehensweise und den Zuständigkeiten bei der Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern Wildtiere sind nicht von Menschen gehaltene Tiere. Der Begriff Wildtiere
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung I Bezeichnung und Anschrift des Betriebes/der Einrichtung Zutreffendes
MehrBeschlußempfehlung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/ des Vermittlungsausschusses
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/10198 25. 03. 98 Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Drucksachen 13/7015, 13/9071, 13/9538-
Mehr17. Wahlperiode /15941
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 12.05.2017 17/15941 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Klaus Adelt, Florian von Brunn, Harry Scheuenstuhl SPD vom 02.11.2016 Illegaler Einsatz von Tierfallen Ich
MehrBeteiligung Dritter an der Jagd. Zu Absatz 1
- 51 - Zu Abschnitt 3 Beteiligung Dritter an der Jagd Zu 17 Jagdpacht Absatz 1 übernimmt den bewährten Regelungsgehalt des 11 Absatz 1 Satz 1 und 2 BJagdG, jedoch ohne den letzten Halbsatz. Dass sich die
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13016 17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung Seite 1, April 17, 2013, /data/bt_vorab/1713016.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia
MehrDie Aaskrähe und die Elster in Oberösterreich
Die Aaskrähe und die Elster in Oberösterreich Lebensweise / rechtliche Situation in OÖ / Maßnahmen gegen Schäden/Schadensmeldung LK OÖ / Wildschadensberatung Lebensweise Die in Oberösterreich vorkommende
MehrKOMITEE GEGEN DEN VOGELMORD e.v. CABS Committee Against Bird Slaughter. Operation Futterneid
KOMITEE GEGEN DEN VOGELMORD e.v. CABS Committee Against Bird Slaughter Operation Futterneid Fotodokumentation über das Ergebnis einer Suche nach illegale Fallen für die Frühlingsjagd auf Säugetiere und
MehrRegelungsinhalte der Wolfsverordnung als Teil des Wolfsmanagement in Brandenburg
Regelungsinhalte der Wolfsverordnung als Teil des Wolfsmanagement in Brandenburg Jörg Vogelsänger Minister für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 1 Bestandteile des Wolfsmanagements in Brandenburg
MehrAnnemarie Schwintuchowski Spangenberg, den 31.März 2013 Zum Rosenberg Spangenberg
Annemarie Schwintuchowski 34286 Spangenberg, den 31.März 2013 Zum Rosenberg 2 34286 Spangenberg Herrn Staatsminister Dr. Marcel Huber Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit des Freistaates Bayern
MehrSchwarzwild Frischlinge (nicht. Wildkaninchen Jungkaninchen. Füchse Jungfüchse. Waschbär Jungwaschbären. Marderhund. Jungmarderhunde.
Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen Die Jagd darf ausgeübt werden unter Berücksichtigung des Bundes- und Landesrechts: (Stand 14. März 2019) Art vom bis Rotwild Kälber Schmalspießer Schmaltiere Hirsche u.
MehrMITZSCHKE / SCHÄFER KOMMENTAR ZUM BUNDESJAGDGESETZ. In der Fassung vom 29. September 1976 Unter Einbeziehung der Ausßhrungsvorschrißen der Länder
MITZSCHKE / SCHÄFER KOMMENTAR ZUM BUNDESJAGDGESETZ In der Fassung vom 29. September 1976 Unter Einbeziehung der Ausßhrungsvorschrißen der Länder Vierte, völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage von
MehrACHTUNG NEUE ADRESSE! Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. (Ausschließlich per )
ACHTUNG NEUE ADRESSE! Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit NI3@bmub.bund.de (Ausschließlich per E-Mail) 01. Februar 2017 FvM Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zum
MehrDer Steinmarder im Haus / Info für Betroffene
Stand 01.04.18 Der Steinmarder im Haus / Info für Betroffene Erstellt von den Marderbeauftragten Nils Felder und Manfred Sünger: Seit vielen Jahren findet zunehmend der Umzug von Wildtierarten in die Nähe
MehrAV - U. zu Punkt der 968. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung
Bun d esrat Drucksache 132/1/18 25.05.18 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - U zu Punkt der 968. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2018 Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung A
MehrMöglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte. Gesetzestexte zum Begrenzen des freien Betretungsrechts
Möglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte Jeder Mensch darf den Wald und die freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Mehrfach ist dieses Recht von Bundestag
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Vorwort................................................ Abkürzungsverzeichnis.................................... Literaturverzeichnis....................................... V XIII XVII A. Bundesjagdgesetz
MehrInformationen über neue rechtliche Regelungen bei Tiertransporten
Informationen über neue rechtliche Regelungen bei Tiertransporten Überblick (beinhaltet nur die wesentlichsten Punkte beim Tiertransport und erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit) MINISTERIUM
MehrWas ist des Jägers Recht?
Was ist des Jägers Recht? Jagdschutzorgane eine Gratwanderung zwischen Macht und Ohnmacht Georg Wakonig, B.A. Aufgabenbereich der Jagdschutzorgane Landesgesetze (Jagdgesetz) Verordnungen der Landesregierung
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11 KAPITEL 1: JAGDRECHT 17 I. ABSCHNITT: Das Jagdrecht 17 A. Inhalt des Jagdrechts/Begriffsbestimmungen 17 B.Tierarten 22 II. ABSCHNITT: Jagdbezirke und Hegegemeinschaften
Mehraußer führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg Wildkaninchen Jungkaninchen Füchse Jungfüchse Marderhund Jungmarderhunde Graugänse
Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen Die Jagd darf ausgeübt werden unter Berücksichtigung des Bundes- und Landesrechts: (Stand 01. August 2018) Art vom bis Rotwild Kälber 01. August 15. Januar Schmalspießer
MehrAJF. Tierschutz bei der Bündner Jagd Adrian Arquint, Vorsteher AJF
Tierschutz bei der Bündner Jagd Adrian Arquint, Vorsteher Tierschutzgesetz Zweck: die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen. Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für Wirbeltiere. Vorbehalten bleiben
MehrDer tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos
Der tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos Dr. C. Jäger Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 13.11.2015 in Karlsruhe Tierschutz, Naturschutz, Zoopädagogik - Zukunftsperspektiven des Karlsruher
MehrErstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes
Bundesrat Drucksache 455/16 (Beschluss) 23.09.16 Beschluss des Bundesrates Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen,
MehrStreckenliste für das Jagdjahr
Landratsamt Lörrach - Kreisjagdamt - Palmstraße 3 79539 Lörrach Telefon: 07621 / 410-3110 Streckenliste für das Jagdjahr... Name des Jagdausübungsberechtigten ggf. Namen der Mitpächter Straße PLZ, Ort
MehrUnterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung
MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 12/2016 Ansprechpartner: Julian Kohl Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: julian.kohl@chemnitz.ihk.de Yvonne
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz
Absender Eingangsvermerk/-stempel Straße, Nr. Der Oberbürgermeister der Stadt Offenbach Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Berliner Str. 60 63065 Offenbach am Main Antrag auf Erteilung einer
MehrMit dem Hund durch die Natur Wichtige Regeln in Wald und Feld
Mit dem Hund durch die Natur Wichtige Regeln in Wald und Feld Freilaufende Hunde im Revier Die wärmenden Strahlen der Märzsonne, das erste Grün auf Feldern und Wiesen - die Zeichen des Frühlings locken
MehrAbschnitt 3 Beteiligung Dritter an der Jagd. 17 Jagdpacht
- 36 - Abschnitt 3 Beteiligung Dritter an der Jagd 17 Jagdpacht (1) Das Jagdausübungsrecht in seiner Gesamtheit kann an Dritte verpachtet werden. Die pachtende Person ist jagdausübungsberechtigte Person.
MehrInformationen für Jäger
Niedersachsen Entsorgung von Wild und Wildteilen Informationen für Jäger Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Die Entsorgung von bei der Lebensmittelgewinnung anfallenden
MehrJagdrecht Schleswig-Holstein
Kommunale Schriften für Schleswig-Holstein Jagdrecht Schleswig-Holstein Vorschriftensammlung mit Anmerkungen Bearbeitet von Fritz Maurischat Neuausgabe 2007. Taschenbuch. X, 286 S. Paperback ISBN 978 3
MehrJagd und Recht in Hessen
Jagd und Recht in Hessen mit Hinweisen auf Wildbiologie, Jagdbetrieb und Waffen/Waffentechnik Jagd/Recht He - Inhaltsübersicht VORBEREITUNGSHILFE FÜR DIE JAG ER PRÜFUNG von Ltd. Ministerialrat a. D. Kurt
MehrInformationen für Jäger
Niedersachsen Entsorgung von Wild und Wildteilen Informationen für Jäger Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Die Entsorgung von bei der Lebensmittelgewinnung anfallenden
MehrBundes Jagdgesetz (BJagdG)/Thüringer Jagdgesetz (ThJG)- Kommentar
Inhaltsübersicht Vorwort 1-2 Abkürzungsverzeichnis 1-4 Bundesjagdgesetz - Text - 1-24 Thüringer Jagdgesetz (ThJG) - Text - 1-30 Bundes Jagdgesetz (BJagdG)/Thüringer Jagdgesetz (ThJG)- Kommentar-. 1-264
MehrNachtsicht- und Nachtzielgeräte
Nachtsicht- und Nachtzielgeräte Zur Rechtslage Jagdrechtliche Regelungen Bundesjagdgesetz: Verboten ist Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen
MehrFachinformation Tierschutz Nr Ziervögel fachgerecht töten. Allgemeines zum Thema Tiere töten
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Nr. 6.7 Ziervögel fachgerecht töten Allgemeines zum Thema Tiere
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Bernd Gögel u. a. AfD.
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1597 20. 02. 2017 Antrag der Abg. Bernd Gögel u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Fachliche
MehrAntrag nach 11 Tierschutzgesetz
1. Anschrift des Antragsstellers: 1......... Name, Vorname bzw. PLZ, Wohnort Datum Vereins- oder Firmenbezeichnung............ Geb.datum Beruf Straße Tel. Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Veterinärangelegenheiten
MehrSANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN. Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel,
SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel, 08.07.2016 Rechtliche Rahmenbedingungen für Transporte von Wirbeltieren im Zusammenhang
MehrSchwarzwild Frischlinge (noch nicht einjährige Stücke) Wildkaninchen Jungkaninchen. Füchse Jungfüchse. Waschbär Jungwaschbären.
Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen Die Jagd darf ausgeübt werden unter Berücksichtigung des Bundes- und Landesrechts: (gültig seit 28.11.2008) Schwarzwild Frischlinge (noch nicht einjährige Stücke) August
MehrJagdsteuersatzung 20/1. 1 Steuergegenstand. 2 Steuerpflicht und Haftung
20/1 für den Kreis Steinfurt vom 29. März 1990 - in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 17.12.2009 - (in Kraft getreten am 01.01.2010) Kreistag: 26.03.1990 Kreistag: 12.02.1996 Kreistag: 12.03.1997
MehrSachgebiet 1 Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz. Auswertung
Sachgebiet 1 Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Welche Schalenwildarten suhlen? An welchen Merkmalen kann man im Dezember eine Ricke von einem Bock unterscheiden?
MehrRechtliche Position der Raufußhühner in NÖ
NÖ Raufußhühnertag Lilienfeld 11.2.2015 Rechtliche Position der Raufußhühner in NÖ NÖ Landesjagdverband Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände Rechtliche Position der Raufußhühner in NÖ Tote
MehrJagdstatistik Kanton Solothurn
Jagdstatistik Kanton Solothurn (DB Version 2008) bitte eintragen Revier Nummer: Revier Name: Namen gemäss Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Anhang 1) Der Eintrag des Reviernamens erfolgt automatisch
MehrJagdstatistik Kanton Solothurn
Jagdstatistik Kanton Solothurn (DB Version 2008) bitte eintragen Revier Nummer: Revier Name: Namen gemäss Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Anhang 1) Der Eintrag des Reviernamens erfolgt automatisch
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Bundesrat Drucksache 217/15 12.05.15 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein A. Problem Tiertötungen sind nur dann mit Artikel 20 a Grundgesetz vereinbar, wenn sie um höherrangiger Interessen willen
MehrTierschutzrechtliche Änderungen Haltung und Zucht von Versuchstieren. Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fachgruppe I C 1 Johanna Hößler
Tierschutzrechtliche Änderungen Haltung und Zucht von Versuchstieren Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fachgruppe I C 1 Johanna Hößler 11 (1) Satz 1 Nr. 1 und 2 TierSchG Erlaubnis zum Halten/Züchten
MehrJagdstatistik Kanton Solothurn
Jagdstatistik Kanton Solothurn (DB Version 2008) bitte eintragen Revier Nummer: Revier Name: Namen gemäss Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Anhang 1) Der Eintrag des Reviernamens erfolgt automatisch
MehrTötung von Tieren ethische Fragen. Dieter Birnbacher
Tötung von Tieren ethische Fragen Dieter Birnbacher 1. Einleitung: Alte und neue offene Fragen 1 TSchG Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3070 18. Wahlperiode 2015-06-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung Minister für Energiewende, Landwirtschaft,
MehrJagdstatistik Kanton Solothurn
Jagdstatistik Kanton Solothurn (DB Version 2008) bitte eintragen Revier Nummer: Revier Name: Namen gemäss Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Anhang 1) Der Eintrag des Reviernamens erfolgt automatisch
MehrMerkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand Mai 2017)
Kreisveterinäramt Rollinstr. 17 88400 Biberach Telefon: 07351/52-6180 Telefax: 07351/52-6186 E-mail: vetamt@biberach.de Merkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz (Stand
MehrJagdstatistik Kanton Solothurn
Jagdstatistik Kanton Solothurn (DB Version 2008) bitte eintragen Revier Nummer: Revier Name: Namen gemäss Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Anhang 1) Der Eintrag des Reviernamens erfolgt automatisch
MehrJagdstatistik Kanton Solothurn
Jagdstatistik Kanton Solothurn (DB Version 2008) bitte eintragen Revier Nummer: Revier Name: Namen gemäss Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Anhang 1) Der Eintrag des Reviernamens erfolgt automatisch
MehrMitteilungs-, anzeige- oder genehmigungspflichtiges Tierversuchsvorhaben (TVV)
Mitteilungs-, anzeige- oder genehmigungspflichtiges Tierversuchsvorhaben (TVV) Zunächst ist zu klären, in welche Kategorie Ihr Vorhaben fällt. Es gibt 3 Einstufungen: Das Vorhaben ist: genehmigungspflichtig:
Mehr"Eine der blamabelsten Angelegenheiten ist es, dass das Wort "Tierschutz" überhaupt geschaffen werden musste." Theodor Heuss
Newsletter 13 vom 01.08.2011 "Eine der blamabelsten Angelegenheiten ist es, dass das Wort "Tierschutz" überhaupt geschaffen werden musste." Theodor Heuss Liebe Leser, Tierfreunde und Mitstreiter, heute
MehrUnterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung
MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 03/2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de
MehrKapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz
BNatSchG vom 29. Juli 2009, in Kraft ab 1. März 2010 Auszug Allgemeiner Schutz und besonderer Artenschutz Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrFischerreirecht. Tab 2 Tab 3 Tab 4. Tab 1. Fischereigesetze: Angeln in Baden-Württemberg
Fischerreirecht Die Landesfischereiverordung regelt die Umsetzung dieser Rechtverhältnisse. Materielles Recht Fischereigesetz Baden- Württemberg Formelles Recht Fischereigesetze: Angeln in Baden-Württemberg
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung
Kontakt: Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Telefon 02261 88-3903 Fax 02261 88-3939 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen
MehrInhalt. Vorwort.: 3 Abkürzungsverzeichnis 14. Kapitel 1: JAGDRECHT 19
Inhalt Vorwort.: 3 Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel 1: JAGDRECHT 19 I. Abschnitt: Das Jagdrecht 19 A. Inhalt des Jagdrechts/Begriffsbestimmungen 19 B. Tierarten 25 II. Abschnitt. Jagdbezirke und Hegegemeinschaften
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw.
DER LANDRAT An den Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 Ressort 39.3: Verwaltung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon 02361/532125 Telefax 02361/532227 E-Mail: fd39@kreis-re.de Antrag auf
MehrTötung aus Not - wendigkeit. Karl - Heinz Kaulfuß Elbingerode / Harz
Tötung aus Not - wendigkeit Karl - Heinz Kaulfuß Elbingerode / Harz Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den gesetzlichen Stand am 03.03.2016 (für kleine Wiederkäuer). Mögliche zukünftige Gesetzesänderungen
MehrRechtliche Stellungnahme zu der von der Stadt B. geplanten Tötung einer Nutria- Familie
Dircksenstraße 47 10178 Berlin E-Mail: poststelle@djgt.de Homepage: www.djgt.de Berlin, 29.09.2017 Rechtliche Stellungnahme zu der von der Stadt B. geplanten Tötung einer Nutria- Familie Angeblich schädliche
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München nur per E-Mail über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden
MehrDer Landesjägermeister Reinhard Metzler. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus Römerstraße Bregenz. Hohenems,
Der Landesjägermeister Reinhard Metzler Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus Römerstraße 15 6900 Bregenz Hohenems, 17.03.2016 Dr. TG/NS / 6SB Jagd/Novelle2016 Gesetz zum Schutz vor invasiven gebietsfremden
MehrAmt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden
gerichtssicheres Vorgehen bei der Erteilung der Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f Tierschutzgesetz (TierSchG) ein Fallbeispiel aus Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
MehrBundesjägertag Wildbrethygiene in der Praxis
Standbild Bundesjägertag 2006 am 19. Mai 2006 Wildbrethygiene in der Praxis MR Gliederung 1. Welche Lebensmittelhygienevorschriften müssen für die verschiedenen Wege zur Nutzung oder Abgabe erlegten Wildes
MehrZusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg
1 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes D Tierschutz 1 Tierschutzgesetz in der jeweils
MehrKreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Waffen/Jagd/Fischerei KVR-I/212
Telefon: 233-44634 Telefax: 233-44636 Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Waffen/Jagd/Fischerei KVR-I/212 Neue jagdrechtliche Zuständigkeiten beim KVR Antrag Nr. 02-08/A
Mehr15. Österreichische Jägertagung 2009 Hund & Co Tierische Helfer bei der Jagd
15. Österreichische Jägertagung 2009 Hund & Co Tierische Helfer bei der Jagd Rechtliche Rahmenbedingungen für die tierischen Helfer Tierschutz- und Jagdgesetz Zitate Ein Leben ohne Hund ist ein Irrtum.
Mehr