UV-Belastung bei Arbeiten im Freien

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1 UV-Belastung bei Arbeiten im Freien - aus der Sicht eines Unfallversicherungsträgers Seite 1

2 Die Berufsgenossenschaft Aufgaben und Leistungen Seite 2

3 Aufgaben der Unfallversicherungsträger Alles aus einer Hand! Prävention (vorbeugende Maßnahmen) Rehabilitation (medizinische Versorgung, berufliche und soziale Wiedereingliederung) Entschädigung (finanzielle Leistungen) Seite 3

4 9 Berufskrankheit (1)Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer Tätigkeit erleiden. Bestimmte Personengruppen sind dem durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt, wenn sie in bestimmten Gefährdungsbereichen verursacht worden sind oder wenn sie zur Unterlassung aller Tätigkeiten geführt haben. Seite 4

5 Die 10 häufigsten BK-Verdachtsanzeigen Absolute Zahlen 2015 Seite 5

6 Anzahl der BK-Verdachtsfälle 2014, 2015, 1. Halbjahr 2016 Seite 6

7 BK Wer ist gefährdet? Seite 7

8 Arbeitsplätze früher und heute Seite 8

9 Typische Arbeitsplätze mit UV- Gefährdung Steinbrecher Sprengberechtigte Mitarbeiter in der Kies- und Sandgewinnung Betriebsschlosser in Aufbereitungs- und Gewinnungsbetrieben Seite 9

10 Der Krankheitsverlauf Krankheitsverlauf variiert. Hautveränderungen treten in der Regel immer wieder und an unterschiedlichen Stellen auf mit verschiedenen Schweregraden. Es wird geschätzt, dass 60 % der Platttenepithelkarzinome aus aktinischen Keratosen hervorgehen. Aktinische Keratosen (Krebsvorstufen) sollten daher früzeitig erkannt und behandelt werden. Seite 10

11 Feststellungsverfahren wird federführend durch die Abteilung Reha und Leistung durchgeführt Verdachtsanzeige überwiegend durch behandelnde Ärzte Ermittlung der Berufsvorgeschichte Meldung an Gewerbearzt Ermittlung bei den behandelnden Ärzten und Krankenkassen Weitere Ermittlung bei Arbeitgebern Beauftragung des Präventionsdienstes zur Berechnung der UV-Belastung Medizinische Begutachtung, ob Plattenepithelkarzinome oder aktinische Keratosen Lokalisation der Hautveränderungen Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit Bescheid an den Versicherten Seite 11

12 Die Prävention der BG RCI Hauptaufgaben Beraten und Überwachen der Unternehmen Ermitteln bei Unfällen und Berufskrankheiten Erfassen von Expositionen (z. B. Lärm, Schwingungen, Klima, Beleuchtung, elektromagnetische Felder) Umsetzen von Präventionsinitiativen und -kampagnen Seite 12

13 Die Berufsgenossenschaften haben einen umfangreichen Maßnahmenkatalog entwickelt Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Beratung und Überwachung Vorschriften und Regelwerk Messungen am Arbeitsplatz arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Ermittlung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Forschung Seite 13

14 Ermittlungsgrundlage Seite 14

15 Ermittlungsgrundlage Vergleich der privaten mit der versicherten Bestrahlungsdosis Private Bestrahlungsdosis Seite 15

16 Ermittlungsgrundlage Berechnung der jährlich durch natürliche UV- Strahlung erworbenen versicherten Betrahlung Seite 16

17 Ermittlungsgrundlage Seite 17

18 GENESIS-UV PK Werte 2014/2015 Seite 18

19 GENESIS-UV PK Werte 2014/2015 Seite 19

20 Prävention Seite 20

21 Prävention Gefährdungsbeurteilung: Wann liegt eine Gefährdung vor? In unseren Breiten ist von März bis Oktober mit dem Auftreten von UVI > 2 zu rechnen. In der Zeit von 11 bis 15 Uhr ist die Belastung besonders hoch. => Maßnahmen in der Rangfolge T-O-P ergreifen Seite 21

22 Organisatorische Schutzmaßnahmen Gefährdungsbeurteilung Ist der eigene Schatten kürzer als die Körpergröße :! 12 Uhr 16 Uhr UV-Schutzmaßnahmen erforderlich Körpergröße geringe Gefahr Gefahr Seite 22

23 Prävention Gefährdungsbeurteilung: Wann liegt eine Gefährdung vor? Schattenregel (grober Anhalt) Ist der Schatten kürzer als die Körperhöhe, sind Schutzmaßnahmen für die Haut und die Augen empfohlen. UV- Index (ab UVI 3 Schutzmaßnahmen erforderlich) Seite 23

24 Organisatorische Schutzmaßnahmen Information UVI Klassifikation Schutz Empfohlene Maßnahmen 11 extrem hoch extra Schutz zusätzlich zu UVI 10 von Uhr im Innenraum arbeiten sehr hoch extra Schutz Schatten in der Mittagszeit körperbedeckende Kleidung/Hut Sonnencreme verwenden 7 6 hoch erforderlich Schatten in der Mittagszeit körperbedeckende Kleidung/Hut Sonnencreme verwenden 5 4 mittel erforderlich körperbedeckende Kleidung/Hut Sonnencreme verwenden schwach nicht erforderlich Seite 24

25 Eigenschutz der Haut nominiert bei UV Index 8 Hauttyp I II III IV V Eigenschutzzeit der Haut 5-10 min min min 40 min 60 min Eigenschutzzeit = Zeit bis zum Sonnenbrand Die Haut wird auch schon ohne Sonnenbrand geschädigt ab UV-Index 3 ist in Deutschland Schutz erforderlich (ca. 200 Tage in Deutschland) Seite 25

26 mögliche Schutzmaßnahmen 1) technisch verschatteter Arbeitsplatz (Zelte, Sonnensegel, Sonnenschirme) 2) organisatorisch Arbeitszeiten Verhalten 3) persönlich Kleidung Augenschutz Kopfschutz Lichtschutzpräparate Seite 26

27 Technische Maßnahmen können sein: Unterstellmöglichkeiten (auch für Pausen) zur Verfügung stellen. Arbeitsbereiche mit ausreichend großen Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Sonnenplanen und Überdachungen (z. B. bei Kassenarbeitsplätzen auf Parkplätzen) ausstatten. Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlagen zur Verfügung stellen. Arbeitsbereiche gut belüften (Hitzestau vermeiden). Seite 27

28 Technische Schutzmaßnahmen Seite 28

29 Schutzmaßnahmen gegen solare UV-Strahlung Theorie und Praxis Seite 29

30 Organisatorische Schutzmaßnahmen Berufskrankheit Prävention Arbeitsunfall Gefahrenstoffe Schutzausrüstung Sicherheitsbeauftragter Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung Ergonomie Seite 30

31 Organisatorische Schutzmaßnahmen Verlegen von Tätigkeiten im Freien in die Morgen- bzw. Abendstunden Verlegen von Tätigkeiten im Freien in Jahreszeiten mit geringer UV-Strahlung Verlegung von Tätigkeiten im Freien nach innen Keine Überstunden bei großer Hitze Seite 31

32 Organisatorische Schutzmaßnahmen Verhaltensänderung durch Information Schulung Unterweisung Gefährdungsbeurteilung Seite 32

33 Unterweisung Seite 33

34 Persönliche Schutzmaßnahmen Seite 34

35 Praxis BG RCI: nicht-stationäre Arbeitsplätze Seite 35

36 UV-Schutz zu schützende Körperteile: Kopf oben Augen Ohren Gesicht insgesamt Nacken Arme Oberkörper Hände Unterkörper Beine Füße Seite 36

37 Persönlicher Schutz Kopfschutz Problem Schutzhelm Seite 37

38 Persönlicher Schutz Studie AUVA R49 (207) Testsieger der Umfrage R. Gryc Van Gogh 1897 bei Helmpflicht ohne Helmpflicht Seite 38

39 Persönlicher Schutz Wie lässt sich die Haut am einfachsten schützen? Kopf oben Augen Ohren Gesicht insgesamt Nacken Kopf Oberkörper Arme Hände langes Hemd Hände Unterkörper Beine Füße lange Hose geschlossene Schuhe Normale Arbeitskleidung ausreichend Seite 39

40 Persönlicher Schutz damit bleiben für Lichtschutzpräparate: Kopf oben Helm/Kopfbedeckung Augen Schutzbrille Ohren Gesicht insgesamt Nacken Oberkörper Arme Hände langes Hemd Unterkörper Beine Füße lange Hose geschlossene Schuhe Seite 40

41 persönlicher Schutz Grundwissen über Lichtschutzpräparate Verlängert nicht die Gesamtschutzzeit alle 2 Stunden erneuern erhöht nicht den Lichtschutzfaktor gleicht lediglich den abgewaschenen Schutz aus wasserfest? (darf sich ein Präparat schon dann nennen, wenn nach dem Kontakt mit Wasser noch 50 % des ursprünglichen Schutzes bestehen) Seite 41

42 persönlicher Schutz Mengenlehre Der angegebene Lichtschutzfaktor gilt nur, wenn Sonnencreme/Sonnenöl Gesicht: ½ - 1 Teelöffel 1 Arm: 2 Stück 2 Hände: 2 Stück ganzer Körper: 6 Teelöffel geringeres Auftragen verringert den Schutzfaktor um bis zu 50 % Seite 42

43 persönlicher Schutz Geeignete UV-Schutz Cremes zum Schutz gegen solare UV-Strahlung sind immer als ergänzende Maßnahme zu betrachten, um die von Kleidung nicht bedeckten Körperregionen vor der Gefährdung aufgrund solarer UV-Strahlung zu schützen, wenn eine Gefährdungsbeurteilung dies als erforderliche Maßnahme ergeben hat, und technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten. Seite 43

44 persönlicher Schutz Was heißt ergänzende Maßnahme? Auch für UV-Schutz gilt T-O-P Sonnenmittel sollen für die Hautstellen benutzt werden, die nicht anders geschützt werden können. Das heißt in letzter Konsequenz-nur für Gesicht Hände (Ohren bei Helmträgern) (Nacken bei Helmträgern) Seite 44

45 Persönlicher Schutz Augenschutz UV-Schutzbrille Netto: 9,00 Standard-Schutzbrille Netto: 8,20 Seite 45

46 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 46

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