Wir geben den Kinderrechten eine Stimme!
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- Gretel Pfaff
- vor 7 Jahren
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2 Wir geben den Kinderrechten eine Stimme! Kinderrechtekampagne des Kinderbüros Die Lobby für Menschen bis 14 Das Kinderbüro Die Lobby für Menschen bis 14 verleiht vom Weltkindertag am 20. September bis zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November den Kinderrechten eine Stimme! Zwei Monate werden die UN-Kinderrechtskonvention und die Rechte der Kinder für die Öffentlichkeit besonders sichtbar gemacht. Denn nur wer seine und ihre Rechte kennt, kann sie auch einfordern! Die Ziele der Kinderrechtekampagne sind: Erhöhung der Sichtbarkeit und Bekanntmachung der Kinderrechte und der UN-Kinderrechtskonvention Stärkung und Umsetzung der Kinderrechte auf allen gesellschaftlichen Ebenen Aufklärung von Kindern und Erwachsenen Forderung an die Politik zur Umsetzung gesellschaftlicher Maßnahmen, um die Qualität unseres Zusammenlebens zu erhöhen Das Kinderbüro Die Lobby für Menschen bis 14 fordert PolitikerInnen, EntscheidungsträgerInnen und MultiplikatorInnen auf ihre Verantwortung für unsere Gesellschaft, und damit für unsere Kinder, ernst zu nehmen. Die Kinder sind das schwächste Glied, die am meisten Unterstützung brauchen um gehört zu werden. Geben Sie mit uns den Kindern und ihren Rechte eine Stimme! Die Kinderrechtekampagne stellt das Recht auf Schutz und Geborgenheit und das Recht auf eine gesunde Umwelt in den Mittelpunkt - denn davon können Kinder sicher nicht genug bekommen! Anlässe diesen Rechten besondere Aufmerksamkeit zu schenken gibt es: Erstens werden die Anliegen der Kinder, die beispielsweise im Kinderparlament (Graz, Leoben, Bad Radkersburg) ihr Recht zur Meinungsäußerung in Anspruch nehmen und immer wieder das Recht auf eine gesunde Umwelt einfordern, berücksichtigt. Zweitens muss das Recht auf Schutz und Geborgenheit eingefordert werden, weil es leider noch immer nicht selbstverständlich ist. Die UN-Kinderrechtskonvention hält fest, dass jedes Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs geschützt werden muss (KRK, Artikel 19). 1
3 Die Kinderrechtekampagne macht mit folgenden Maßnahmen auf die Rechte von Kindern aufmerksam: Das Buch TrauDi und das blaue Auge thematisiert Gewalteinwirkung auf Kinder und zeigt die Rechte von Kindern bei Gewalterfahrungen auf. Wichtig ist klarzustellen, dass jede und jeder nein sagen darf, sogar muss, wenn Gewalt beobachtet oder erlebt wird. Die Eröffnung des neugestalteten KinderParlament-Wagens mit einem Runden Tisch zum Thema Für eine saubere Umwelt widmet sich ganz den Kindern. Ihre Rechte auf Beteiligung und Meinungsäußerung; Meinungs- und Informationsfreiheit; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Vereinigungsund Versammlungsfreiheit; Verwirklichung der Kinderrechte und auf Kultur, Spiel und Freizeit werden gestärkt, gelebt und umgesetzt. Das Kinderrechte-Megaphon schafft einen Ort im öffentlichen Raum, wo den Kinderrechten Platz gegeben wird. Die Sichtbarkeit der Kinderrechte wird erhöht und die Bekanntmachung erfolgt besonders niederschwellig. Auf jeden Fall wird man einiges zu hören bekommen. Und dieses Mal nicht nur die Kinder Höhepunkt und Abschluss der Kinderrechtekampagne ist die Gala der Kinderrechte, bei der zum 12.Mal TrauDi! Der Steirische Kinderrechtepreis zum Thema Recht auf Schutz und Geborgenheit vergeben wird. Projekteinreichungen sind bis 30. September herzlich willkommen! Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter: ZUSAMMENFASSUNG der Maßnahmen: 1.) Start der Kinderrechtekampagne mit Pressekonferenz am um 11.00h 2.) Buchpräsentation von TrauDi und das blaue Auge bei der PK am ) Eröffnung des KinderParlament-Wagens mit Rundem Tisch zum Thema Für eine saubere Umwelt am um 16.45h im Augarten in Graz 4.) Kinderrechte-Megaphon am von h am Eisernen Tor 5.) Gala der Kinderrechte am im Dom im Berg 2
4 Anhang Was ist der Weltkindertag? Mit dem Ziel Kinderschutz, Kinderpolitik und die Kinderrechte ins öffentliche Bewusstsein zu rücken wird am 20. September der Kindertag von Österreich und Deutschland gefeiert. Was ist der Internationale Tag der Kinderrechte? Die Vereinten Nationen feiern den Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November, am Jahrestag der UN-Vollversammlung, die die Kinderrechtekonvention 1989 verabschiedete. Was sind Kinderrechte? 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Was ist die UN-Kinderrechtskonvention? Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Was sind die Grundwerte der UN-Kinderrechtskonvention? 1.) Das Recht auf Gleichbehandlung, Art. 2 2.) Das Wohl des Kindes, Art. 3 3.) Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, Art. 6 4.) Die Achtung der Meinung von Kindern, Art. 12 Welche Rechte haben Kinder? Um Überblick über die Rechte von Kindern zu schaffen, folgt eine kurze Auflistung der Einteilung der UN-Kinderrechtskonvention und der enthaltenen Kinderrechte: Die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention teilen sich in drei Teile: 1.) Bürgerliche, politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Rechte 2.) Anwendung und Bekanntmachung der Kinderrechtskonvention 3.) Bestimmungen über die Ratifizierung und das Inkrafttreten der Konvention 3
5 Teil 1 beschäftigt sich mit den Kinderrechten, die sich inhaltlich in die Bereiche Vorsorge, Schutz und Beteiligung unterteilen. Artikel 1: Wann ist ein Kind ein Kind? Ein Kind ist jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw. die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat. Artikel 2: Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung Artikel 3: Recht auf Berücksichtigung des Kindeswohls Artikel 4: Recht auf Verwirklichung der Kinderrechte Artikel 5: Rechte und Pflichten der Eltern Artikel 6: Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung Artikel 7: Recht auf Name, Staatsangehörigkeit, der Kenntnis der Eltern Artikel 8: Recht auf Identität Artikel 9: Recht auf Kontakt zu den Eltern Artikel 10: Recht auf Förderung der Familienzusammenführung Artikel 11: Recht auf Schutz vor Entführung außer Landes Artikel 12: Recht auf Beteiligung und Meinungsäußerung Artikel 13: Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit Artikel 14: Recht auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit Artikel 15: Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Artikel 16: Recht auf Schutz der Privatsphäre Artikel 17: Recht auf Zugang zu Medien und angemessener Informationen Artikel 18: Recht auf Verantwortung der Eltern für das Kindeswohl und Unterstützung durch den Staat beispielsweise durch die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen Artikel 19: Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung in der Familie Artikel 20: Recht auf Betreuung durch andere Menschen bei Lösung aus dem Familienverband Artikel 21: Recht auf geregelte Bedingungen und Rücksicht auf die Interessen des Kindes bei Adoption Artikel 22: Recht auf Schutz und Hilfe für Flüchtlingskinder Artikel 23: Recht auf Förderung und Integration behinderter Kinder Artikel 24: Recht auf Gesundheit Artikel 25: Recht auf regelmäßige Überprüfung der Unterbringung betreuter Kinder Artikel 26: Recht auf soziale Sicherheit Artikel 27: Recht auf Versorgung Artikel 28: Recht auf Bildung Artikel 29: Recht auf umfassende Bildungsziele 4
6 Artikel 30: Recht auf Minderheitenschutz Artikel 31: Recht auf Kultur, Spiel und Freizeit Artikel 32: Recht auf Schutz vor Kinderarbeit Artikel 33: Recht auf Schutz vor Drogen Artikel 34: Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung Artikel 35: Recht auf Schutz vor Entführung und Kinderhandel Artikel 36: Recht auf Schutz vor Ausbeutung Artikel 37: Recht auf Schutz vor grausamer Bestrafung und lebenslanger Freiheitsstrafe Artikel 38: Recht auf Schutz bei bewaffneten Konflikten Artikel 39: Recht auf Genesung und Wiedereingliederung Artikel 40: Recht auf faire Verfahren im Strafrecht Artikel 41: Recht auf Ausübung höherer Kinderrechtsstandards Teil 2: Anwendung und Bekanntmachung der Kinderrechte und des Kinderrechtsausschuss Artikel 42: Artikel 43: Artikel 44: Artikel 45: Bekanntmachung der Kinderrechte Kinderrechteausschuss zur Überprüfung der Vertragsstaaten Berichtspflicht der Staaten und Verfahren zur Überprüfung Zusammenarbeit mit anderen Organisationen Teil 3: Bestimmungen zur Umsetzung der Konvention Artikel 46 bis 54 Die unterzeichneten Staaten haben sich verpflichtet die Kinderrechte einzuhalten, alle Kinderrechte zu unterstützen und bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen bekannt zu machen. Alle Staaten haben sich verpflichtet alle 5 Jahre einen Bericht dem unabhängigen Kinderrechtsausschuss abzugeben um die Verwirklichung der Kinderrechte zu belegen. 5
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