Mindestanforderungen für das Halten von Haustieren

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1 Mindestanforderungen für das Halten von Haustieren Anhang 1 (Art. 10) Anmerkungen 4 und 7 zu Tabelle 7 Equiden 4 Es müssen Ausweich und Rückzugsmöglichkeiten eingerichtet sein, ausgenommen für Jungtiere bis zum Beginn der regelmässigen Nutzung, längstens bis zum Alter von 30 Monaten. 7 Bei Gruppen von 25 Jungtieren bis zum Beginn der regelmässigen Nutzung, längstens bis zum Alter von 30 Monaten, entspricht die Mindestauslauffläche derjenigen für 5 Jungtiere. Tabelle 91: Hausgeflügel Tab. 91 Haushühner Tierkategorie Küken Jungtiere Legehennen, Elterntiere Masttiere Lebenswoche bis Ende 10 ab 11. bis Ende 18. ab Stalleinrichtungen 11 Fütterungs und Tränkeeinrichtungen, pro Tier 111 Fressplatzlänge am Trog bei manueller Fütterung cm Fressplatzlänge am Trog oder Band bei mechanischer Fütterung cm Futterrinne am Rundautomaten cm , Tränkrinnenseite cm 1 2 2, Tränkrinne an der Rundtränke cm 1 1,5 1, Trinknippel, 1 Nippel pro (n) Tiere, mindestens 2 je Haltungseinheit n

2 Tab. 91 Haushühner Tierkategorie Küken Jungtiere Legehennen, Elterntiere Masttiere Lebenswoche bis Ende 10 ab 11. bis Ende 18. ab Cuptränken mit offenem Wasser 2, 1 Tränke pro (n) Tiere n Sitzstangen 121 Sitzstangenlänge, pro Tier cm horizontaler Sitzstangenabstand 3 cm Eiablage 131 Einzelnester: 1 Nest pro (n) Tiere Tiere in Gruppennester 4 : 1 m 2 pro (n) Tiere Tiere Begehbare n freie Höhe über 6 cm Mindestbreite cm maximale Bodenneigung % Tab. 91 Haushühner Tierkategorie Küken Jungtiere Legehennen, Legehenneneltern Masttiere Lebenswoche bis Ende 10. ab 11. bis Ende 18. bis 2 kg über 2 kg 2 Begehbare je Tier 7 in Haltungen mit 21 bis 150 Tiere: Anzahl (n) Tiere/m 2 n 14 9, mehr als 150 Tiere: Anzahl (n) Tiere/m 2 n 15 Gitterfläche: 16.4 Einstreufläche: 10.3 Gitterfläche: 12.5 Einstreufläche: 3.5

3 Tab. 91 Haushühner Tierkategorie Küken Jungtiere Legehennen, Legehenneneltern Masttiere Lebenswoche bis Ende 10. ab 11. bis Ende 18. bis 2 kg über 2 kg 3 Begehbare je Tier 7 in Haltungseinheiten 8 mit 31 bis 20 Tiere: Belegungsgewicht/m 2 kg Tiere: Belegungsgewicht/m 2 kg Tiere: Belegungsgewicht/m 2 kg über 80 Tiere: Belegungsgewicht/m 2 kg 30 4 Begehbare n für Masteltern, je Tier cm Tabelle 93 Haustauben Tab. 91 Haustauben Mindestfläche für Tiere mit Innen und Aussengehege Mindestfläche für Tiere im Offenfrontstall Zusätzliche für jedes weitere Tier Zusätzliche Anforderungen Rassen Anzahl (n) Innengehege (m 2 ) Aussengehege 2 (m 2 ) Anzahl (n) Offenfrontstall 3 (m 2 ) Innengehege (m 2 ) Aussengehege (m 2 ) Offenfrontstall 3 (m 2 ) Adulte in Zuchtperiode 4 ohne Freiflug Gr 5 Kl ,25 0,2 0,1875 0,15 0,25 0,2 Pro Paar 2 Nester (z.b. Tonschale) oder ein genügend grosses Nest

4 Adulte in Zuchtperiode 4 mit täglichem Freiflug Gr 5 Kl ,25 2, ,375 0,3 Pro Paar 2 Nester (z.b. Tonschale) oder ein genügend grosses Nest Adulte in Zuchtperiode 4 mit permanentem Freiflug tagsüber Gr 5 Kl ,25 1, ,3125 0,25 Pro Paar 2 Nester (z.b. Tonschale) oder ein genügend grosses Nest Adulte und Jungtiere 4 ohne Freiflug Gr 5 Kl ,125 0,1 0,0938 0,075 0,125 0,1 Adulte und Jungtiere 4 mit täglichem Freiflug Gr 5 Kl ,25 2, ,1875 0,15 Adulte und Jungtiere 4 mit permanentem Freiflug tagsüber Gr 5 Kl ,25 1, ,1563 0,125 1 Nester, erhöhte Sitzgelegenheiten etc. können nicht an die Mindestgrundfläche angerechnet werden.

5 2 Das Aussengehege muss eine Mindestlänge von 3,0 m, eine Mindestbreite von 1 m und eine Mindesthöhe von 1,8 m aufweisen. Es muss tagsüber zugänglich sein und es müssen dem Alter und dem Verhalten der Tiere angepasste erhöhte Sitzgelegenheiten auf verschiedenen Höhen vorhanden sein. 3 Der Offenfrontstall besteht aus einem Aussengehege, dessen Wetterseite und ein Teil oben geschlossen sind, und aus einem Unterstand, der die Tiere vor extremer Witterung schützt. Zudem muss der Unterstand alle notwendigen Einrichtungen (wie Sitzgelegenheiten, Nester, Futter, Wasserplätze) enthalten. 4 Zuchttiere mit Jungen bis Absetzen. 5 Grosse (Gr) und kleine (Kl) Rassen, bzw. Tauben mit Ringgrösse 1013 und mit Ringgrösse 79.

6 Haushunde Tabelle 10 Adulte Hunde bis 20 kg kg über 45 kg 1 Boxe 11 Höhe m Grundfläche für bis zu 2 Hunde m Grundfläche für jeden weiteren Hund m Zwinger 1 21 Höhe m 1,8 1,8 1,8 22 Grundfläche für 1 Hund m Grundfläche für 2 Hunde m Grundfläche für jeden weiteren Hund m Werden Hunde tagsüber in Gruppenaussenhaltung mit Rückzugsmöglichkeiten gehalten und werden sie nur zum Ruhen und Schlafen in Einzelboxen verbracht, so müssen die Boxenflächen mindestens folgende Abmessungen aufweisen: 31 Grundfläche für 1 Hund m 2 2,2 4,3 5 Anmerkungen zu Tabelle 10 Haushunde 1 Soll eine Hündin mit einem Körpergewicht von weniger als 20 kg bzw. zwischen 20 und 45 kg bzw. von mehr als 45 kg mit ihrem Wurf im Zwinger gehalten werden, so muss ihr bis zum Absetzen zusätzlich zur Zwingerfläche eine frei zugängliche Boxe von 2 m 2 bzw. 4 m 2 bzw. 5 m 2 angeboten werden.

7 Hauskatzen Tabelle 11 Adulte Katzen Zusätzliche Anforderungen 1 Haltungseinheit 1 11 Höhe m 2,0 Erhöhte Ruheflächen, Rückzugsmöglichkeiten, 12 Grundfläche 2 für bis zu 4 Katzen m 2 7,0 geeignete Kletter und Kratzgelegenheiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, pro Katze eine 13 Grundfläche für jede weitere Katze m 2 1,7 Kotschale 2 Käfige zur Einzelhaltung 21 m 2 1,0 m 2 begehbare auf maximal drei Ebenen, davon mindestens 0,5 m 2 Grundfläche 22 Höhe m 1 m über mindestens 35 Prozent der Grundfläche Anmerkungen zu Tabelle 11 Hauskatzen 1 Angegeben ist die höchstzulässige Anzahl Katzen pro neinheit. Dazu dürfen die Jungtiere bis zum Absetzen gehalten werden. 2 Das Verhältnis Länge zu Breite darf höchstens 2:1 betragen.

8 Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren (mit oder ohne Bewilligung) Anhang 2 (Art. 10)

9 Gehege für Säugetiere Ziff. 18, 45 und 46 Gehege für Säugetiere Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tiera) Tabelle 1 Besondere Anforderungen Tierarten (n) b) m2 Besondere Anforderung 44 zu Tabelle 1 Besondere Anforderungen 44) Grob strukturiertes Futter, wie Heu oder Stroh; für Hamster und Mäuse Körnerbeimischungen. Anzahl Aussengehegea) Innengehegea) Aussen Innen Volumen m3 b) m2 Volumen m3 m2 m2 18 Spitzhörnchen c) 2 1,5 3 0,5 2) 3) 6) 34) 36) 45 Degu 5 0,5 0,35 0,2 40) 41) 44) 45) 46) 47) 46 Chinchilla d) 2 0,5 0,75 0,2 39) 41) 42) 43) 44) 45) 46) 47)

10 Gehege für Vögel Ziff. 14 und 29 Tabelle 2 Gehege für Vögel Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tiera) Innenraum Besondere Anforderungen Anzahl Freigehege Voliereb) Freigehege Voliereb) je Tierc) Tierarten (n) d) m2 d) m2 Volumen m3 m2 m2 m2 1 Afrikanischer Strauss e) w, 6 1) 3) 24) m 2 Nandus e) ) 3) 24) 3 Kasuare e) ) 3) 4) 24) 26) 4 Emu e) ) 3) 24) 25) 26) 29 Wachteln, Coturnix japonica h) 6 0,5 0,25 0,045 19) 22) 23) 27)

11 Besondere Anforderungen 13 und 27 zu Tabelle 2 Besondere Anforderungen 1) Sandbad. 2) Gehege müssen miteinander verbunden werden können. 3) Anstelle eines Innenraums genügt ein Unterstand oder Stall. Dieser muss allen Tieren gleichzeitig Platz bieten, trocken bleiben und eine windgeschützte Liegefläche aufweisen. 27) Der Gitteranteil der begehbaren Gehegefläche darf ab der 3. Lebenswoche maximal 50 % betragen. Mindestens die Hälfte der verfügbaren ist mit einem geeigneten Material (z.b. Spreu, Sägemehl) einzustreuen Das Gehege ist mit einer Staubbadmöglichkeit, ausreichend Unterschlüpfen und für Legehennen zur ungestörten Eiablage mit einem Nest oder Unterschlupf zu versehen. Die Nester müssen mindestens 16 cm hoch sein und eine von 20 x 20 cm aufweisen. Sie müssen teilweise gedeckt und mit geeignetem Material eingestreut sein. Bei Gruppen über 10 Tieren müssen pro Gehege mindestens 2 Futter und Tränkevorrichtungen vorhanden sein.

12 Reptilien Vorbemerkungen A. Die Gehegegrösse muss sich, unter anderem wegen der teils enormen Unterschiede zwischen adulten und juvenilen Tieren, nach der Körperlänge bzw. der Panzerlänge des gehaltenen Individuums richten. Die Gehegegrösse ergibt sich aus der Addition der für jedes einzelne Tier bestimmten n und wird in der Tabelle in der Masseinheit «Körperlänge» () angegeben. Die Körperlänge bedeutet bei Echsen und Krokodilen die KopfRumpflänge, bei Schildkröten die Panzerlänge (CarapaxStockmass) und bei Schlangen die Gesamtlänge. Werden mehrere unterschiedlich grosse Tiere zusammen gehalten, so ist die Grösse des grössten Tieres massgebend für die Berechnung. Ergibt sich rechnerisch ein höherer Wert als 2,2 m, so kann die geforderte Gehegehöhe bzw. Bassintiefe aus praktischen Gründen auf 2,2 m beschränkt werden. In diesem Fall ist die Gehegefläche proportional so zu vergrössern, dass das Mindestgehegevolumen eingehalten ist. B. Die besonderen Ansprüche der jeweiligen Tierart an Temperatur (Ektothermie), Luftfeuchtigkeit und Licht sind zu berücksichtigen. Genaue Informationen sind der aktuellen Terraristikliteratur und den Fachinformationen des BLV zu entnehmen. C. Gehege für wehrhafte Reptilien (wie Schnapp und Geierschildkröten), giftige Reptilien (wie Krustenechsen und Giftschlangen), grosse Riesenschlangen sowie grosse Echsen sind so zu gestalten und zu betreiben, dass den Sicherheitsaspekten ausreichend Rechnung getragen wird. Die Gehege müssen mit Sicherheitsverschlüssen (Schlösser, Verschlussriegel usw.) ausgerüstet sein. In öffentlich zugänglichen Tierhaltungen müssen sie mit Sicherheitsglas sowie Schlupfkästen oder Absperranlagen versehen sein. D. Für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht und für die Winter oder Trockenruhe können Tiere vorübergehend in kleineren, strukturierten Gehegen gehalten werden. E. Angegeben ist die Wassertiefe an der tiefsten Stelle des Bassins. Bei manchen Arten müssen zudem flachere Bereiche vorhanden sein.

13 Reptilien Tabelle 5 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höhe Landschildkröten (Testudinidae) 1 Galapagos und SeychellenRiesenschildkröten (Chelonoidis nigra ssp., Dipsochelys spp.) a) ) 2) 3) 5) 6) 7) 12) 26) 2 Spornschildkröte (Geochelone [Centrochelys] sulcata) a) ) 3) 5) 6) 7) 9) 12) 26) 3 Tropische und subtropische Landschildkröten (Astrochelys spp., Chelonoidis carbonaria, C. chilensis, C. denticulata, Chersina angulata, ) 9) 12) 26) gewisse Arten 1) 3) 7) Geochelone elegans, G. platynota, Gopherus spp., Homopus spp., Indotestudo spp., Kinixys spp., Malacochersus tornieri, Manouria spp., Psammobates spp., Pyxis spp., Stigmochelys pardalis, Testudo kleinmanni) 4 Europäische Landschildkröten (Testudo graeca, hermanni, marginata, horsfieldii) ) 4) 5) 7) 9) 26) Alligatorschildkröten (Chelydridae) 5 Schnapp und Geierschildkröte (Chelydra spp., Macroclemys temminckii) a) ) 9) 12) 21)

14 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höhe Weichschildkröten (Trionychidae) 6 Grosse Weichschildkröten (Aspideretes nigricans, Chitra indica, Pelochelys bibroni, Trionyx triunguis) 7 Kleine und mittelgrosse Weichschildkröten (Amydia cartilaginea, Apalone spp., C. vandijki, Cyclanorbis spp., Cycloderma spp., Dogaia subplana, Lissemys spp., Nilssonia spp., Palea steindachneri, Pelochelys cantorii, P. signifera, Pelodiscus spp., Rafetus spp.) Klappschildkrötenartige (Kinosternoidea) 8 Klapp, Schlamm und Moschusschildkröten (Claudius angustatus, Dermatemys mawii, Kinosternon spp., Staurotypus sarvinii, Sternotherus spp.) ) 5) 7) 9) 18) ) 5) 9) 18) gewisse Arten 4) ) 5) 9) Asiatische Flussschildkröten (Geoemydidae) 8a Grosse asiatische Flussschildkröten (Batagur borneensis, Orlitia borneensis) a) 2 2x2 5x3 1 3x1 3) 5) 18)

15 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höhe Sumpfschildkröten (Emydidae) 9 Schmuck und Zierschildkröten (Actinemys marmorata, Chrysemys spp., Emydoidea blandingii, Emys spp., Glyptemys spp., Graptemys spp., Malaclemys terrapin, Pseudemys spp., Deirochelys spp., Trachemys spp.) ) 5) 9) 18) 26) gewisse Arten 4) Halswenderschildkröten (Pleurodira) 10 Pelomedusenschildkröten (Pelomedusidae) a) ) 5) 9) 18) 26) (Pelomedusa subrufa, Pelusios spp.) 11 Schlangenhalsschildkröten (Chelidae) (Acanthochelys spp., Chelodina spp., Chelus a) ) 5) 9) 18) 26) fimbriata, Elseya spp., Elusor macrurus, Emydura spp., Hydromedusa spp., Mesoclemmys spp., Myuchelys spp., Phrynops spp., Platemys platycephala, Pseudemydura umbrina, Theodytes leukops, Rhinemys rufipes) 12 grosse Schienenschildkröten (Podocnemidae), Arrauschildkröte (Podocnemis expansa) a) ) 5) 9) 18) 26)

16 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höhe Chamäleons (Chamaeleonidae) 13 Baumbewohnende Echte Chamäleons (Bradypodion, a) 1 5x je nach Art 1) 3) Chamaeleo, Calumma, Furcifer, Kinyongia, Nadzikambia) 4) 5) 8) 9) 13) 15) 26) 14 Bodenbewohnende Echte Chamäleons (Chamaeleo) a) ) 3) 5) 9) 15) 26) gewisse Arten: 4) 13) 15 Erdchamäleons (Brookesia, Rhampholeon, Rieppeleon) a) ) 5) 9) 15) Leguane (Iguanidae) 16 Grüne Leguane (Iguana spp.) a) ) 3) 5) 8) 9) 12) 26) 17 Grosse bodenbewohnende Leguane (ausgewachsen > 1 m Gesamtlänge) (Conolophus spp., Ctenosaura acanthura, C. pectinata, C. similis, Cyclura spp.) a) ) 5) 7) 8) 9) 12) 26) Agamen (Agamidae) 18 Segelechsen (Hydrosaurus) a) ) 5) 8) 9) 26) 19 Wasseragamen (Physignatus) ) 5) 8) 9) 26)

17 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Tierarten (n) Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin 20 Bartagamen (Pogona) ) 5) 8) 9) 26) gewisse Arten 4) 13) 21 Blutsaugeragamen (Calotes) ) 5) 8) 9) 26) 22 Winkelkopfagamen (Gonocephalus) ) 5) 8) 9) 12) 23 Dornschwanzagamen (Uromastyx) ) 4) 5) 7) 9) 26) Tiefe Höhe 23a Draco a) 2 20 x x 4 3) 5) 8) 9) 25) 26) 23b Moloch a) 2 6 x x 1 3) 5) 9) 25) 26) Eidechsen ( Lacertidae) 24 Lacerta, Gallotia spp. 24a Podarcis x1 4 x 1 3) 5) 9) 26) gewisse Arten 4) 13) 5) 8) 9) 26)

18 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höhe 25 Berg und Kieleidechsen (Zootoca vivipara, Algyroides spp.) x1 1) 3) 13) gewisse Arten: 4) 5) 9) 26) Schienenechsen ( Teiidae, Tejus) 26 Krokodiltejus (Dracaena, Crocodilurus) a) , ) 5) 8) 9) 12) 18) 25) 26) 27 Grosstejus (Tupinambis spp.) a) ) 4) 5) 7) 9) 12) 26) Skinke (Scincidae) 28 Tannenzapfenechse (Tiliqua rugosa) und Blauzungenskinke (Tiliqua spp.) 28a Trachylepis x x1 4 x 1 3) 4) 5) 9) 26) 3) 5) 7) 9) 29 Wickelschwanzskink (Corucia zebrata) ) 8) 9) 5) Geckos (Gekkota) 30 Nachtaktive kletternde Geckos (Tarentola, Diplodactylus, Oedura spp., Uroplates) 2 6x ) 5) 8) 9) gewisse Arten: 4)

19 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Tierarten (n) 31 Nachtaktive bodenbewohnende Geckos (Eublepharis, Coleonix, Nephrurus spp.) 32 Tagaktive Geckos (Phelsuma, Lygodactylus, Gonatodes spp.) Gürtelschweife (Cordylidae) 33 Gürtelschweife (Cordylus, Hemicordylus und Pseudocordylus spp.), 33a Plattechsen (Platysaurus spp.) Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tiefe Höhe 2 6x ) 5) 7) 9) gewisse Arten: 4) 2 6x ) 5) 8) 9) 26) x x 1 3) 9) gew. A. 5) 8) 13) 26) 3) 8) 9) Gewisse Arten 5) 8) 13) 26) 34 Riesengürtelschweif (Cordylus giganteus) ) 5) 7) 9) 26)

20 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höhe 35 Krustenechsen (Heloderma) 35a Baumbewohnende Krustenechse (Heloderma horridum) a) a) x x 2 3) 5) 7) 9) 12) 26) gewisse Arten: 4) 3) 5) 7) 9) 12) 26) 35b Bodenbewohnende Krustenechse (Heloderma suspectum) a) 2 4 x x 2 3) 5) 7) 9) 12) 26) Warane (Varanidae) 36 Bodenbewohnende Grosswarane aus trockenen Gebieten 1 37 Bodenbewohnende Grosswarane aus halbtrockenen bis feuchten Gebieten (V. bengalensis, V. komodoensis, V. nebulosus) a) ) 12) 26) gewisse Arten 4) 5) 6) 7) 8) 9) a) ) 3) 5) 6) gewisse Arten 7) 8) 9) 12) 26) 1 Varanus albigularis, V. exanthematicus, V. giganteus, V. gouldii, V. griseus, V. nesterovi. V. panoptes, V. rosenbergi, V. spenceri, V. varius, V. yemenensis.

21 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Tierarten (n) Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin 38 Baumbewohnende Grosswarane aus feuchten Gebieten 2 a) ) 3) 5) 6) 8) 9) 12) 26) 39 Halbaquatisch lebende Grosswarane 3 a) , ) 5) 6) 8) 9) 12) 18) 26) 40 Wasserwaran (V. mertensii) a) , ) 5) 6) 8) 9) 12) 18) 26) 41 Herbivore Grosswarane (V. mabitang, V. olivaceus) a) ) 3) 5) 6) 8) 9) 12) 25) 26) Pythons (Pythonidae) und Echte Boas (Boidae) 42 Grosse Riesenschlangen 4 a) 2 1 0,5 0,75 0,2 0,2 2) 3) 5) 10) 12) gewisse Arten 4) 43 Anakondas (Eunectes spp.) a) 2 1 0,5 1 0,5 0,2 0,75 0,2 0,2 0,1 0,1 3) 5) 12) 17) 18) Tiefe Höhe 2 Varanus caerulivirens, V. cerambonensis, V. doreanus, V. dumerilii, V. finschi, V. indicus, V. jobiensis, V. juxtindicus, V. macraei, V. melinus, V. obor, V. rudicollis, V. salvadorii, V. spinulosus, V. yuwonoi. 3 Varanus bangonorum,varanus cumingi, Varanus dalubhasa, Varanus marmoratus, Varanus niloticus, Varanus nuchalis, Varanus ornatus, Varanus palawanensis, Varanus rasmusseni, Varanus salvator, Varanus togianus,. 4 Epicrates angulifer, Liasis olivaceus, L. oenpelliensis, L. papuanus, Morelia amethistina, M. boeleni, Python molurus, P. natalensis, P. reticulatus, P. sebae.

22 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höhe 43a Kleine bodenbewohnende Pythons und Boas (z.b. Morelia spilota, Python curtus, Python regius etc.) 2 1x0, ,5 0,5 x 0,2 3) 5) 9) 43b Chondropythons (Morelia viridis), Hundskopfboas (Corallus) 2 1x0,5 0,6 0,5 x 0,2 3) 5) 8) Echte Nattern (Colubridae) 44 Asiatische Kielrückennattern (Rhabdophis spp.) a) 2 1 0,5 0,5 0,5 0,2 0,5 0,5 0,1 0,5 0,1 8) 11) 12) gewisse Arten 4) 45 Blütenkrait (Balanophis spp.) a) 2 1 0,5 0,5 0,5 0,2 3) 5) 11) 12) 46 Gefährliche Trugnattern (Boiga dendrophila, B. blandingii, Dispholidus typus, Thelotornis spp.) a) 2 1 0,5 0,7 0,5 0,2 3) 5) 11) 12) gewisse Arten 4) 8) 23) 26) gewisse Arten 9)

23 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höhe Giftnattern (Elapidae) 47 Bodenbewohnende Giftnattern (z.b. Acanthophis spp.) 48 Baumbewohnende Giftnattern (Dendroaspis spp. ohne D. polylepis, Pseudohaje goldii) a) 2 1 0,5 0,5 0,5 0,2 3) 5) 11) 12) 23) a) 2 1 0,5 0,7 0,5 0,2 3) 5) 8) 11) 12) 14) 23) 49 Sehr grosse Giftnattern (Dendroaspis polylepis, Oxyuranus spp.) a) 2 1 0,5 0,5 0,5 0,2 3) 5) 8) 11) 12) 14) 23) 50 Königskobra (Ophiophagus hannah) a) 1 1 0,5 0,5 0,5 0,2 3) 5) 9) 11) 12) 14) 23) 25) 51 Wasserkobra (Boulengerina annulata) a) 2 0,5 0,3 1 0,5 0,4 0,5 0,5 0,1 0,5 0,1 3) 5) 9) 11) 12) 23) 52 Plattschwänze (Seeschlangen) (Laticauda spp.) a) 2 0,5 0, , ) 12) 18) 20) 21) 23) 53 GelbbauchSeeschlangen (Pelamis spp.) a) , ) 12) 18) 19) 20) 22) 23) Vipern (Viperidae) 54 Erdvipern (Atractaspididae) a) 2 1 0,5 0,5 0,5 0,2 5) 7) 9) 12) 23) 55 Bodenbewohnende Vipern und Grubenottern (Viperinae und Crotalinae) a) 2 1 0,5 0,5 0,5 0,2 3) 5) 11) 12) 23) gewisse Arten 4) 13) 26)

24 Gehege für Reptilien Für Gruppen bis zu n Tieren Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Tierarten (n) Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin 56 Seitenwindende Vipern und Grubenottern 5 a) 2 1,5 0,5 0,5 0,5 0,2 3) 11) 12) 23) 24) gewisse Arten 4) 5) 57 Baumbewohnende Vipern und Grubenottern (Viperinae und Crotalinae) Tiefe Höhe a) 2 1 0,5 0,7 0,5 0,2 3) 5) 8) 11) 12) 23) gewisse Arten 13) 58 Wassermokassinotter (Agkistrodon piscivorus) a) 2 0,5 0,5 0,5 0,5 0,1 0,5 0,5 0,1 0,5 0,1 3) 4) 5) 11) 12) 13) 23) Krokodile (Crocodylia) 59 Alligatoren, Gaviale, Kaimane, Krokodile 6 a) ,5 0, ) 5) 6) 11) 12) 18) 26) Brückenechsen (Rhynchocephalia) 60 Tuatara (Sphenodon spp.) a) ,4 0, ) 7) 5) 9) 16) 5 Bitis peringueyi, B. schneideri, Cerastes spp., Crotalus cerastes, Eristicophis macmahoni, Pseudocerastes persicus. 6 Alligator, Caiman, Crocodylus, Gavialis, Mecistops, Melanosuchus, Paleosuchus, Osteolaemus, Tomistoma.

25 Anmerkungen zu Tabelle 5 (Reptilien) a) Für die private Haltung ist eine Bewilligung nach Artikel 89 notwendig. Besondere Anforderungen 1) Zusätzlicher Auslauf im Freien, solange es die Wetterverhältnisse erlauben. 2) Gewisse Arten müssen in einem heizbaren Bassin oder Becken ausreichender Grösse baden können, auch im Abtrenngehege. 3) Die Temperatur muss den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Ein kleinerer Teil des Geheges muss allenfalls eine höhere Temperatur aufweisen und je nach Art muss für jedes Tier eine Wärmequelle vorhanden sein, damit es sich individuell der Strahlung aussetzen kann (ausser bei Freilandhaltung). 4) Die klimatischen Bedingungen über das Jahr hindurch müssen so gewählt werden, dass ein Winterschlaf oder eine Trockenruhe für alle Altersklassen erfolgen kann. 5) Soziale Struktur beachten. Unter Umständen müssen die Tiere einzeln gehalten werden. 6) Für alle Riesenschildkröten, Spornschildkröten, Weichschildkröten, Warane und Krokodile: Werden mehrere Tiere im gleichen Gehege gehalten, so müssen die Gehege unterteilt werden können oder es müssen andere geeignete Abtrenngehege vorhanden sein. 7) Der Boden muss teilweise mit grabfähigem Substrat versehen sein, sodass die Tiere darin graben und, je nach Art, sich zurückziehen können. 8) In allen Gehegen müssen, entsprechend der Art, horizontale oder vertikale Klettermöglichkeiten, z.b. Bäume, körperdicke Äste oder Felswände, vorhanden sein. 9) Versteckmöglichkeiten müssen vorhanden sein. 10) Erhöhte Liegeflächen müssen vorhanden sein. 11) Einsehbare Versteckmöglichkeiten, wie Boden oder Baumhöhlen, Schlupfkästen, Korkröhren oder Ähnliches, müssen vorhanden sein. 12) Solide Gehegekonstruktion (Terrarium). 13) In der Nacht muss eine deutliche Abkühlung stattfinden. 14) Von aussen bedienbarer Schlupfkasten oder eine andere Abtrennmöglichkeit muss vorhanden sein, auch bei Einzelhaltung. 15) Das Gehege muss gut belüftet sein (min. 2 Wände aus Maschendraht).

26 16) Kühlanlage muss vorhanden sein, auch für das Bassin. 17) Bassin maximal 0,6 m tief. Die Bassintiefe kann auf 0.6m beschränkt werden, wenn sich rechnerisch ein höherer Wert ergibt. 18) Ausreichend dimensionierte Filteranlagen. 19) Aquarium muss abgerundete Ecken aufweisen. Ideal sind kreis oder ovalzylinderförmige Becken. 20) Aquarium muss eine ausbruchsichere Abdeckung haben. 21) Je nach Art Haltung im Süss, Brack oder Meerwasseraquarium, allenfalls mit kleinem Landanteil. 22) Haltung im Meerwasseraquarium ohne Landteil. 23) Falls für die gehaltenen Arten verfügbar, müssen Antivenine (Seren) vorrätig gehalten oder über die Mitgliedschaft in einem Serumverein leicht zu beschaffen sein. 24) Bei gewissen Arten müssen Stellen mit feinem, staubfreiem, losem Sand vorhanden sein, wo sich die Tiere eingraben können. 25) Der Nachweis muss erbracht werden, dass ausreichend artgerechtes Futter beschafft werden kann. 26) Bei gewissen tagaktiven Arten sind helle Lampen (HQL, HQI oder vergleichbare Lampen) zur Bestrahlung lokaler Aufwärmplätze zu verwenden, ausser die Tiere werden im Freiland oder in Gehegen mit direkter Sonneneinstrahlung gehalten. Die ausschliessliche Verwendung von Bodenheizungen oder Infrarotstrahlern ist nicht zulässig.

27 Amphibien Vorbemerkung Tabelle 6 A. Die Gehegegrösse muss sich, unter anderem wegen der teils enormen Unterschiede zwischen adulten und juvenilen Tieren, nach der Körperlänge des gehaltenen Individuums richten. Die Gehegegrösse ergibt sich aus der Addition der für jedes einzelne Tier bestimmten n und wird in der Tabelle in der Masseinheit «Körperlänge» () angegeben. Die Körperlänge bedeutet bei Froschlurchen die Gesamtlänge, bei Schwanzlurchen die KopfRumpfLänge. B. Die besonderen Ansprüche der jeweiligen Tierart an Temperatur und Luftfeuchtigkeit (Ektothermie) sind zu berücksichtigen. C. Die Nahrung für die Larven der Amphibien muss, je nach Art, aus pflanzlichen oder tierischen Bestandteilen zusammengesetzt sein. D. Die Nahrung der Amphibien nach Metamorphose (juvenil und adult) muss vor allem aus ganzen Futtertieren (Insekten, Spinnentiere, Würmer, Schnecken, kleine Reptilien und Säugetiere) zusammengesetzt sein. Die Futtertiere müssen von guter Qualität und allenfalls mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sein. Sie müssen als Ganzes geschluckt werden können.

28 Amphibien Gehege für Amphibien Für Gruppen bis zu n Tierena) Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höheb) Laubfrösche (Hylidae), Riedfrösche (Hyperoliidae) und Ruderfrösche (Rhacophoridae) 1 Frösche aus gemässigten Klimazonen (Hyla arborea, H. cinerea, H. meridionalis, Rhacophorus dennysi) 2 bodenbewohnende Frösche aus tropischen und subtropischen Klimazonen (Agalychnis, Hyperolius, Dendropsophus, Hypsiboas, Trachycephalus, Polypedates ) ) 3) gewisse Arten 2) 4) 6) 7) ) 3) gewisse Arten 2) 4) 7) Baumsteigerfrösche (Dendrobatidae) 3 Bodenbewohnende Baumsteigerfrösche (Dendrobates, Phyllobates spp.) ) 3) 9) gewisse Arten 7) 4 Baumbewohnende Baumsteigerfrösche ) 2) 9) gewisse Arten 3) 4) 5) 7)

29 Gehege für Amphibien Für Gruppen bis zu n Tierena) Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höheb) Zungenlose Frösche (Pipidae) 5 Krallenfrösche und Wabenkröten tropischer Gewässer (Xenopus, Hymenochirus, Pipa ) 2 6x ) 3) 10) Echte Frösche (Ranidae) 6 Teichfrosch, Wasserfrosch, Pelophylax, Lithobates 2 10x4 6x ) 3) Kröten (Bufonidae) 7 Kröten aus gemässigten Zonen wie Erd, Wechsel, Kreuz und Berberkröte (Bufo bufo, B. viridis, B. calamita, B. mauretanicus) 8 Kröten aus subtropischen und tropischen Zonen wie Agakröte (Bufo marinus), Panther und Tropfenkröte (Bufo pardalis, B. guttatus), Coloradokröte (Bufo alvarius) 9 Aufgehoben 2 6x ) 2) 3) gewisse Arten 6) 7) 2 6x ) 3) gewisse Arten 7) 8) Echte Salamander (Salamandridae) 10 Landsalamander (Salamandra Ambystoma spp.) ) 3) gewisse Arten 6) 7) 9) 11) 11 Wassermolche (Triturus, Taricha, Pachytriton) 2 8x ) 3) 11) gewisse Arten 7) 9)

30 Gehege für Amphibien Für Gruppen bis zu n Tierena) Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin Tierarten (n) Tiefe Höheb) Riesensalamander und Schlammteufel (Cryptobranchidae) 12 Riesensalamander (Andrias), Schlammteufel (Cryptobranchus alleganiensis) c) , ) 10) 12) Querzahnsalamander (Ambystomatidae) 13 Axolotl (Ambystoma mexicanum) ) 3) 10) 12) Armmolche (Sirenidae) 14 Armmolche (Siren spp., Pseudobranchus spp.) ) 3) 10) 12) Anmerkungen zu Tabelle 6 (Amphibien) a) Tiere können für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung, zur Zucht und Aufzucht und für die Winteroder Trockenruhe vorübergehend in kleineren, strukturierten Gehegen gehalten werden. b) Angegeben ist die durchschnittliche Höhe der Gehege; diese dürfen an einzelnen Stellen höher oder niedriger sein. c) Für die private Haltung ist eine Bewilligung nach Artikel 89 notwendig. Besondere Anforderungen 1) Es dürfen zwei Tiere zusammen gehalten werden; eine Paarhaltung ist jedoch nicht notwendig. Bei solitär lebenden Arten dürfen zwei verträgliche Tiere auf der Mindestgehegegrösse gehalten werden.

31 2) Das Gehege muss mit verschiedenen Klettermöglichkeiten, wie z.b. Pflanzen, Ästen oder Rindenstücken, ausgestattet sein. 3) Das Gehege muss Versteckmöglichkeiten, wie Höhlen, Spalten oder Laub, aufweisen. 4) Das Gehege muss mit Grünpflanzen ausgestattet sein, auf denen sich die Tiere aufhalten können. 5) Das Gehege muss mit Bromelien oder vergleichbaren trichterförmigen Grünpflanzen ausgestattet sein. 6) Die Tiere müssen die Winterruhe in lockerem, grabfähigem Substrat verbringen können. 7) Es müssen eine Wasserschale, ein mit Wasser gefülltes Gefäss, mit Wasser gefüllte Pflanzen (z.b. Bromelien) oder ein Wasserlauf vorhanden sein. 8) Der Gehegeboden muss mit lockerem, grabfähigem Substrat ausgestattet sein, damit die Tiere sich zum Trockenschlaf (Aestivation) zurückziehen können. 9) Hohe Luftfeuchtigkeit. 10) Das Becken für überwiegend aquatisch lebende Arten muss eine ausreichende Infrastruktur mit Versteckmöglichkeiten aufweisen. 11) Saisonal stark schwankendes Klima. Starke Absenkung der Temperatur während der Nacht. 12) Filter oder Frischwasserzulauf.

32 Mindestanforderungen für das Halten und den Transport von Forellenartigen und Karpfenartigen zu Speise und Besatzzwecken b) Tabelle 7 Haltung Forellenartige Transport Karpfenartige Forellenartige Karpfenartige 1 Tierbesatz a) 2 Maximale Besatzdichte pro Kubikmeter Wasser kg Wasserqualität 4 Sauerstoffsättigung 5 maximale Sättigung Prozente minimale Sättigung Prozente Minimaler gelöster Sauerstoff im Tierbereich mg/l 5,0 3,5 5,0 3,5 8 Maximaler Ammoniakgehalt mg/l 0,01 0,02 0,02 0,04 9 Maximaler Nitritgehalt mg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 10 phwerte 5,5 9,0 5,5 9,0 5,5 9,0 5,5 9,0 11 Maximale Temperatur C Maximale Temperaturdifferenz beim Umsetzen 13 in kälteres Wasser C in wärmeres Wasser C Futterentzug maximal Tagesgrade

33 Anmerkungen: a) Der Tierbesatz ist so zu wählen, dass langfristig alle Parameter der Wasserqualität eingehalten werden. a) Zusätzlich zu den für alle Forellen bzw. Karpfenartigen geltenden Mindestanforderungen sind immer auch noch artspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen.

34 Tabelle 8 Mindestanforderungen für das Halten von Fischen zu Zierzwecken in Gesellschaftsaquarien und Teichen Vorbemerkungen A. Zur Berechnung der Mindestvolumina für Aquarien und Teiche, ist für jede Grössenklasse die Körperlänge mit der entsprechenden Literzahl und mit der Fischanzahl zu multiplizieren. Das Mindestvolumen in Litern ergibt sich aus der Summe der Produkte für die einzelnen Grössenklassen. Als Körperlänge gilt die Standardlänge. B. Ein Aquarium darf nicht allseitig direkt einsehbar sein. Es ist den Bedürfnissen der Tiere entsprechend einzurichten. Zumindest müssen in Teilen des Aquariums Sichtschutz und Rückzugsmöglichkeiten für die Fische vorhanden sein. C. Für Innenaquarien ist ein TagNachtRhythmus einzuhalten. D. Die Wasserqualität ist den Bedürfnissen der Fische anzupassen. Der maximale Nitratgehalt darf nicht höher als 200 mg/l sein. E. Für Becken zur Haltung von Kois in Tierhaltungen gelten anstelle der Vorgaben in der Tabelle 8 die Vorgaben für Karpfenartige in der Tabelle 7.

35 Aquarien und Teiche a) Grössenklasse b) c) Aquarien Teiche Körperlänge der ausgewachsenen Fische (in cm) Anzahl Liter pro cm Fisch Körperlänge der ausgewachsenen Fische (in cm) Anzahl Liter pro cm Fisch

36 Anmerkungen zu Tabelle 8 (Aquarien und Teiche) a) Zusätzlich zu den errechneten Mindestvolumina sind immer auch noch die artspezifischen Platzbedürfnisse der jeweiligen Fischarten zu berücksichtigen. b) Gesellschaftsaquarien sollten ein Mindestvolumen von 50 Litern aufweisen. c) Das Berechnungsschema ist nicht geeignet zur Berechnung von Aquarienvolumina für territoriale, aggressive oder grosse, schwimmfreudige Fischarten.

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