Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom

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1 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: Festgesetzt werden 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbedarf auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 0 verzinste Kredite auf zusammen auf

2 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf: 0 0 Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Wasserwerk 1. Der Wirtschaftsplan für das WASSERWERK wird im ERFOLGSPLAN in den Erträgen auf in den Aufwendungen auf im VERMÖGENSPLAN in den Einnahmen auf ,23 0 in den Ausgaben auf , Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen erforderlich ist, wird auf ,23 0 festgesetzt (ohne Förderdarlehen). 3. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben für das Wasserwerk in Anspruch genommen werden darf, wird auf Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

3 Darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen Abwasserbeseitigungseinrichtungen 1. Der Wirtschaftsplan für die ABWASSERBESEITIGUNGSEINRICHTUNGEN wird im ERFOLGSPLAN in den Erträgen auf in den Aufwendungen auf im VERMÖGENSPLAN in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen erforderlich ist, wird auf Zinslose Förderdarlehen sind in Höhe von vorgesehen. 3. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben für die Abwasserbeseitigungseinrichtungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf Darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

4 7 Verbandsgemeindeumlage Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer A mit 38 v.h. 37 v.h. 2. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer B mit 38 v.h. 37 v.h. 3. Steuerkraftmesszahlen der Gewerbesteuer mit 38 v.h. 37 v.h. 4. Schlüsselzuweisungen A (nach 8 LFAG) mit 38 v.h. 37 v.h. 5. Schlüsselzuweisungen B (nach 11 Abs. 5 LFAG) mit 38 v.h. 37 v.h. 6. Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 38 v.h. 37 v.h. 7. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit 38 v.h. 37 v.h. 8. Ausgleichsleistungen (nach 21 LFAG) mit 38 v.h. 37 v.h. Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel des Jahresbetrages am , , und zur Zahlung fällig. Bis zur endgültigen Festsetzung sind Vorauszahlungen an den entsprechenden Fälligkeitsterminen nach den für das Vorjahr festgesetzten Beträgen zu leisten. 8 Verwaltungskostenanteil Eigenbetriebe Der Verwaltungskostenanteil für die Verwaltung der Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserbeseitigungseinrichtungen wird nach Personalaufwand und Sachbedarf abgerechnet. 9 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum (Eröffnungsbilanz) beträgt , Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind. 11 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 410 sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln - für bewegliche Geräte je Produkt in einer Summe - darzustellen. 4

5 12 Altersteilzeit 1. Altersteilzeit wurde bereits bei den einzelnen Personengruppen wie folgt bewilligt und wird derzeit in Anspruch genommen: Tariflich Beschäftigte 2 Fälle 1 Fall 2. Altersteilzeit wurde bei den einzelnen Personengruppen wie folgt bewilligt: Tariflich Beschäftigte 0 Fälle 0 Fälle 3. Altersteilzeit kann bei den einzelnen Personengruppen wie folgt bewilligt neu werden: Tariflich Beschäftigte 0 Fälle 0 Fälle 13 Stellenbesetzungssperre Frei werdende Stellen dürfen für die Dauer von sechs Monaten nicht besetzt werden. Besteht ein unabweisbares Bedürfnis, die Stelle vorzeitig zu besetzen, kann der Verbandsgemeinderat Ausnahmen zulassen. Nachrichtlich Verbandsgemeindeumlage % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , ,5 % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (endgültig) 1 % = , % (vorläufig) 1 % = , % (vorläufig) 1 % = , % (vorläufig) 1 % = , % (vorläufig) 1 % = ,06 Pirmasens, Verbandsgemeinde Pirmasens-Land... Seebach, Bürgermeisterin 5

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