Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
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- Bertold Küchler
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1 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. April 2009 (GVBl. S. 162) in der zur Zeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung am beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf (EH ) Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (EH ) Euro der Jahresüberschuss Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf (FH 10+19) Euro die ordentlichen Auszahlungen auf (FH 17+20) Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (FH 22) Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf (FH 23) die außerordentlichen Auszahlungen auf (FH 24) der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (FH 25) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (FH 35) die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (FH 42) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (FH 43) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (FH ) Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (FH ) Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (FH 54) Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf (FH Nr ) Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf (FH Nr ) Euro die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 1
2 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf verzinste Kredite auf Euro (FH 45) Euro 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
3 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen - Sondervermögen Wasserwerk Grafschaft a) zinslose Kredite auf b) verzinste Kredite auf Sondervermögen Abwasserwerk Grafschaft auf 2. Kredite zur Liquiditätssicherung - Sondervermögen Wasserwerk Grafschaft auf Sondervermögen Abwasserwerk Grafschaft auf Verpflichtungsermächtigungen - Sondervermögen Wasserwerk Grafschaft auf - Sondervermögen Abwasserwerk Grafschaft auf darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen -Sondervermögen Wasserwerk Grafschaft -Sondervermögen Abwasserwerk Grafschaft 3
4 6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf 285 v. H. Grundsteuer B auf 338 v. H. Gewerbesteuer auf 330 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für jeden Hund 102,0 zuzüglich für jeden gefährlichen Hund im Sinne des 5 Abs. 2 der Hundesatzung vom ,0 7 Eigenkapital Das Eigenkapital der Gemeinde beträgt zur Bilanz Stand : Weil die Jahresrechnungen 2012 und 2013 noch nicht vorliegen, wird unter dem Vorbehalt der Prüfabschlüsse ein Eigenkapital von erwartet. Haushaltsplanungen : für das Jahr 2012 ein Jahresverlust in Höhe von , für das Jahr 2013 ein Jahresverlust in Höhe von , für das Jahr 2014 ein Jahresgewinn in Höhe von ,68 Euro ,68 Euro Grafschaft, den 12. Dezember 2013 gezeichnet Achim Juchem Bürgermeister 4
5 Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Absatz 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in der Haushaltssatzung hat die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde mit dem Schreiben vom , Aktenzeichen: , erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis einschließlich während den Dienstzeiten im Rathaus, Ahrtalstraße 5, Grafschaft-Ringen, Zimmer 212, öffentlich aus. Grafschaft, den Achim Juchem Bürgermeister 5
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