Handel mit gebrauchter Software. Dr. Truiken Heydn
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- Sylvia Amsel
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1 Handel mit gebrauchter Software Dr. Truiken Heydn Herbstakademie 2006
2 Handel mit gebrauchter Software I. Fallgestaltungen II. Sachverhalt III. Urteil des Landgerichts München I Herbstakademie 2006
3 Handel mit gebrauchter Software I. Fallgestaltungen II. Sachverhalt III. Urteil des Landgerichts München I Herbstakademie 2006
4 Fallgestaltungen Handel mit gebrauchter Software Handel mit gebrauchten Softwaredatenträgern Privatnutzer A steigt von Microsoft auf Linux um und verkauft seine Original MS Office CDs nebst Handbüchern und Originalverpackung über Ebay Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen Die User AG, ein mittelständisches Unternehmen, hat eine Softwarelizenz für 100 Rechnerarbeitsplätze, braucht aber wegen Entlassung von 40 Arbeitnehmern die Software nur noch auf 60 Arbeitsplätzen Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
5 Fallgestaltungen Handel mit gebrauchter Software Urteil des Landgerichts München I vom , Az. 7 O 23237/05 (rechtskräftig) bestätigt durch Urteil des OLG München vom , Az. 6 U 1818/06 betraf NUR den Fall des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen! = Softwarelizenz Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen Die User AG, ein mittelständisches Unternehmen, hat eine Softwarelizenz für 100 Rechnerarbeitsplätze, braucht aber wegen Entlassung von 40 Arbeitnehmern die Software nur noch auf 60 Arbeitsplätzen Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
6 Handel mit gebrauchter Software I. Fallgestaltungen II. Sachverhalt III. Urteil des Landgerichts München I Herbstakademie 2006
7 Sachverhalt Softwarelizenzvertrag: ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht abtretbares Nutzungsrecht 100 Rechnerarbeitsplätze Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
8 Sachverhalt 15% 85% ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht abtretbares Nutzungsrecht 100 Rechnerarbeitsplätze Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
9 Sachverhalt 100 Rechnerarbeitsplätze Zweiterwerber Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
10 Sachverhalt 60 Rechnerarbeitsplätze Zweiterwerber Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
11 Sachverhalt Dokumente im Original eingesehen: Lieferschein Bestätigung Notar Zahlung Lieferschein Bestätigung 60 Rechnerarbeitsplätze Notarielle Bestätigung Zweiterwerber Zahlung rechtmäßiger Inhaber, Einstellung der Verwendung, Zahlung Kaufpreis Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
12 Sachverhalt Datenträger bleibt beim Erstnutzer! Installierte Version der Software bleibt beim Erstnutzer! 60 Rechnerarbeitsplätze übergibt keine Kopie der Software! Zweiterwerber Wie gelangt die Software zum Zweiterwerber??? Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
13 Sachverhalt Datenträger bleibt beim Erstnutzer! Installierte Version der Software bleibt beim Erstnutzer! 60 Rechnerarbeitsplätze 40 Rechnerarbeitsplätze übergibt keine Kopie der Software! Zweiterwerber Wie gelangt die Software zum Zweiterwerber??? Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
14 Sachverhalt Datenträger bleibt beim Erstnutzer! Installierte Version der Software bleibt beim Erstnutzer! 60 Rechnerarbeitsplätze 80 Rechnerarbeitsplätze übergibt keine Kopie der Software! Zweiterwerber Wie gelangt die Software zum Zweiterwerber??? Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
15 Datenträger bleibt beim Erstnutzer! Sachverhalt Installierte Version der Software bleibt beim Erstnutzer! Temporäre Vervielfältigungen im Arbeitsspeicher 80 Rechnerarbeitsplätze 60 Rechnerarbeitsplätze übergibt keine Kopie der Software! Zweiterwerber Wie gelangt die Software zum Zweiterwerber??? Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
16 Sachverhalt Datenträger bleibt beim Erstnutzer! Installierte Version der Software bleibt beim Erstnutzer! 60 Rechnerarbeitsplätze übergibt keine Kopie der Software! Zweiterwerber Wie gelangt die Software zum Zweiterwerber??? Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
17 Sachverhalt Datenträger bleibt beim Erstnutzer! Installierte Version der Software bleibt beim Erstnutzer! Dauerhafte Vervielfältigung auf dem Server und temporäre Vervielfältigungen im Arbeitsspeicher 60 Rechnerarbeitsplätze übergibt keine Kopie der Software! Zweiterwerber Wie gelangt die Software zum Zweiterwerber??? Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
18 Sachverhalt: Problem Lizenzaufspaltung! für 100 Rechnerarbeitsplätze 100 Rechnerarbeitsplätze Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
19 Sachverhalt: Problem Lizenzaufspaltung! für 100 Rechnerarbeitsplätze = 100 Lizenzen?! 100 Rechnerarbeitsplätze Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
20 Sachverhalt: Problem Lizenzaufspaltung! Zweiterwerber 1 für 100 Rechnerarbeitsplätze Zweiterwerber 2 = 60 Lizenzen?! 60 Rechnerarbeitsplätze Zweiterwerber 3 Zweiterwerber 4 Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
21 Sachverhalt: Problem Lizenzaufspaltung! für 100 Rechnerarbeitsplätze 100 Rechnerarbeitsplätze 1. Aufspaltung der Lizenz! Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
22 Sachverhalt: Problem Lizenzaufspaltung! für 100 Rechnerarbeitsplätze 100 Rechnerarbeitsplätze 1. Aufspaltung der Lizenz! Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
23 Sachverhalt: Problem Lizenzaufspaltung! Zweiterwerber 1 für 100 Rechnerarbeitsplätze Zweiterwerber Rechnerarbeitsplätze Zweiterwerber 3 2. Aufspaltung der Lizenz! Zweiterwerber 4 1. Aufspaltung der Lizenz! Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
24 Sachverhalt: Problem Lizenzaufspaltung! für 60 Rechner Zweiterwerber 1 für 15 Rechner Zweiterwerber 2 60 Rechnerarbeitsplätze für 15 Rechner Zweiterwerber 3 für 5 Rechner 2. Aufspaltung der Lizenz! Zweiterwerber 4 für 5 Rechner 1. Aufspaltung der Lizenz! Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
25 Handel mit gebrauchter Software I. Fallgestaltungen II. Sachverhalt III. Urteil des Landgerichts München I Herbstakademie 2006
26 Landgericht München I, K&R 2006, 92 = CR 2006, 159 = MMR 2006, 175 = ZUM 2006, 251 Durch Herunterladen entsteht auf dem Server eine Vervielfältigung, 16 Abs. 1 UrhG Dauerhafte Vervielfältigung auf dem Server und temporäre Vervielfältigungen im Arbeitsspeicher Zweiterwerber veranlasst seine Kunden, die Software zu vervielfältigen ist für rechtswidrige Nutzungshandlungen durch Dritte verantwortlich Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
27 Landgericht München I, K&R 2006, 92 = CR 2006, 159 = MMR 2006, 175 = ZUM 2006, 251 Laden in den Arbeitsspeicher stellt eine Vervielfältigung nach 16 Abs. 1, 69c Nr. 1 UrhG dar Temporäre Vervielfältigungen im Arbeitsspeicher 80 Rechnerarbeitsplätze Zweiterwerber Vervielfältigung liegt immer dann vor, wenn der technische Vervielfältigungsvorgang zu einer gesteigerten Programmnutzung führt. Gesteigerte Programmnutzung liegt vor, wenn wie hier einem zusätzlichen Anwender die Nutzung ermöglicht wird. Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
28 Landgericht München I, K&R 2006, 92 = CR 2006, 159 = MMR 2006, 175 = ZUM 2006, 251 Softwarelizenzvertrag: 100 Rechnerarbeitsplätze ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht abtretbares Nutzungsrecht Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Erwerbers über Nutzungsrecht mit dinglicher Wirkung möglich Abtretung der erworbenen Nutzungsrechte wirkungslos Unwirksamkeit gemäß 307 Abs. 1 Satz 1 BGB hätte nur schuldrechtliche Wirkung Auch dann keine Einigung über Übertragbarkeit der Nutzungsrechte Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
29 Landgericht München I, K&R 2006, 92 = CR 2006, 159 = MMR 2006, 175 = ZUM 2006, Rechnerarbeitsplätze 85% Keine analoge Anwendung der Erschöpfung auf online heruntergeladene Software Erschöpfung nur für Verbreitungsrecht, nicht für Vervielfältigungsrecht Nicht zu rechtfertigen, den Erschöpfungsgrundsatz über seinen eigentlichen Anwendungsbereich beim Vertrieb von körperlichen Vervielfältigungsstücken hinaus auf Handlungen, mit denen eine Vervielfältigung verbunden ist, anzunehmen Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
30 Landgericht München I, K&R 2006, 92 = CR 2006, 159 = MMR 2006, 175 = ZUM 2006, 251 Zweck des Erschöpfungsgrundsatzes ist es nicht, das Werk an sich verkehrsfähig zu machen, sondern die Verkehrsfähigkeit des Werkstücks zu erhalten. Annahme einer Erschöpfung in einer Konstellation, bei der der Erwerber die Software nicht von dem Ersterwerber erhält, sondern sie sich auf andere Weise beschafft, würde den Erschöpfungsgrundsatz überdehnen. übergibt keine Kopie der Software! Zweiterwerber Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
31 Landgericht München I, K&R 2006, 92 = CR 2006, 159 = MMR 2006, 175 = ZUM 2006, 251 für 60 Rechner Zweiterwerber 1 für 15 Rechner 60 Rechnerarbeitsplätze Gegen eine Erschöpfung spricht insbesondere die Gefahr der Aufspaltung der Lizenzrechte Verkehrsfähig wären nunmehr auch Teile einer als einheitliche Lizenz veräußerten Nutzungsberechtigung Zweiterwerber 2 für 15 Rechner Zweiterwerber 3 für 5 Rechner Zweiterwerber 4 für 5 Rechner Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Herbstakademie
32 Fragen? Dr. Truiken Heydn Theatinerstr München Germany Tel: Fax: Truiken.Heydn@bakernet.com Herbstakademie 2006
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