für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien"

Transkript

1 für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien

2 Seite Allgemeine KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien... 2 Rindvieh... 3 Schweine... 4 Schafe... 4 Ziegen... 5 Pferde... 5 Kaninchen... 6 Legehennen... 7 Mastpoulets und Truten... 7 Enten und Gänse... 8 Vorwort KAGfreiland ist eine gemeinnützige Organisation und setzt sich seit 1972 für die tierfreundliche Nutztierhaltung auf Schweizer Bauernhöfen ein. Es wurden eigene, strenge Richtlinien für die verschiedenen Tierkategorien entwickelt, deren zentraler Inhalt der Zugang ins Freie und auf die Weide ist. Alle Nutztiere eines KAGfreiland-Betriebes leben gemäss unseren Richtlinien. Die biologische Bewirtschaftung ist Voraussetzung für den Produzenten-Vertrag mit KAGfreiland. Die KAGfreiland-Sonne ist das Label für die Vermarktung der tierfreundlichen Produkte. Als Non-Profit- Organisation kann KAGfreiland aber im Gegensatz zu kommerziellen Handelsfirmen keine Absatzgarantie für KAGfreiland-Produkte wie Fleisch, Eier oder Milch geben. KAGfreiland setzt sich zum Ziel, die Konsumentinnen und Konsumenten über Missstände in der Nutztierhaltung zu informieren und für tier- und umweltfreundliche Produkte zu sensibilisieren. Zugleich hegt KAGfreiland die Absicht, für die anderen Labels mit tierischen Produkten ein Vorbild zu sein. Dadurch soll das Niveau der Tierhaltung auf Schweizer Bauernhöfen laufend zugunsten der Tiere verbessert werden. Labelvergleiche von unabhängiger Stelle bestätigen diese Spitzenposition der KAGfreiland-Tierhaltungen. Neben den Richtlinien gibt es verschiedene Merkblätter und weitere Informationen zur tierfreundlichen Nutztierhaltung, die auf der KAGfreiland-Website abrufbar sind. KAGfreiland-Website: Copyright by KAGfreiland St. Gallen. November Die Einhaltung der Anforderungen von KAGfreiland allein berechtigt noch nicht dazu, KAGfreiland-Produkte anzubieten. Hierfür ist der Abschluss eines «Tierhaltungs- und Produktionsvertrages für KAGfreiland- Betriebe» unerlässlich. Seite 1 von 9

3 Allgemeine KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien 1. Grundlagen 1.1 Grundlagen der KAGfreiland-Richtlinien Voraussetzung für den KAGfreiland- Produktions- und Tierhaltungsvertrag sind das Tierschutz-Gesetz, die zugehörige Verordnung und die Ethoprogrammverordnung (BTS/RAUS) des Bundes sowie die Richtlinien von Bio Suisse. Die KAGfreiland-Richtlinien werden vom KAGfreiland-Vorstand verabschiedet. Links: - Tierschutzgesetz: - Tierschutzverordnung: - Ethoprogrammverordnung: - Bio Suisse Richtlinien: 2. Allgemeine Grundsätze der KAGfreiland-Tierhaltung 2.1 Bedürfnisse der Tiere Die körperlichen und verhaltensmässigen Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Nutztiere werden respektiert. Die Tierhalter/innen pflegen eine gute Beziehung zu ihren Nutztieren. 2.2 Gruppenhaltung Alle Tiere auf KAGfreiland-Betrieben sind in Gruppen zu halten. Vorübergehend dürfen z.b. kranke, verletzte oder gebärende Tiere separiert werden. 2.3 Freilaufställe Alle Tiere auf KAGfreiland-Betrieben sind in Ställen mit freier Bewegung zu halten. Eine kurzfristige Fixierung der Tiere ist erlaubt z.b. während der Fütterung, zum Melken oder für eine Behandlung. 2.4 Freilandhaltung Allen Tieren eines KAGfreiland-Betriebs ist täglicher oder dauernd zugänglicher Auslauf auf eine Weide und/oder in einen allwettertauglichen Laufhof zu gewähren. Der tägliche Auslauf bzw. Weidegang darf nur bei extremen Witterungsbedingungen bzw. starker Vernässung vorübergehend eingeschränkt werden. 2.5 Auslaufdauer Ohne weitere tierartspezifische Vorgaben beträgt die minimale Auslaufdauer pro Tag: eine Stunde Auslauf ausserhalb der Vegetationsperiode drei Stunden Weidegang während der Vegetationsperiode 2.6 Gesamtbetrieblichkeit Die KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien gelten für alle Nutztiere des Betriebs. 2.7 Zootechnische Eingriffe Sämtliche Eingriffe und Manipulationen an Tieren sowie der Zukauf solch manipulierter Tiere sind untersagt. Einzig die Kastration von Tieren oder die Enthornung von Kälbern werden toleriert, wenn die Eingriffe unter fachkundiger Schmerzausschaltung erfolgen. 2.8 Tierpflege Es muss stets Beschäftigungsmaterial vorhanden sein. Zudem ist auf Sauberkeit zu achten, die Einstreu ist locker und trocken zu halten. Der Gesundheitszustand der Tiere ist laufend zu überwachen. 3. Vermarktung mit dem KAGfreiland-Zeichen 3.1 Deklaration mit dem KAGfreiland-Zeichen Produkte dürfen nur mit dem KAGfreiland-Zeichen verkauft werden, wenn die Tiere nachweislich mindestens zwei Drittel des Lebens unter KAGfreiland-Richtlinien gehalten wurden. Bei Tieren mit längerer Lebensdauer (z.b. Kühe, Mutterschafe) genügt ein Jahr. 4. Transport und Schlachtung 4.1 Voraussetzungen für Transporte Tiertransporte sind von fachkundigen Personen und unter Vermeidung von Stress durchzuführen. Bei Vermarktung mit dem KAGfreiland-Zeichen Seite 2 von 9

4 sind die Transporte grundsätzlich durch die KAGfreiland-Tierhalter/innen selbst auszuführen. Elektrotreiber und Schlagstöcke sind verboten. 4.2 Transportdauer / -distanz Die Transporte von KAGfreiland-Schlachttieren dürfen max. 30 km weit führen oder höchstens eine Stunde dauern. 5. Kontrolle und Anerkennung 5.1 Ordentliche Kontrolle und Anerkennung Für die Routinekontrollen und Anerkennungen beauftragt KAGfreiland eine unabhängige, akkreditierte Kontroll- und Zertifizierungsstelle. Zusätzliche Kontrollbesuche durch KAGfreiland sind möglich. Grundlage für allfällige Sanktionen ist das KAGfreiland-Sanktionsreglement. 5.2 Unangemeldete Kontrollen Die ordentlichen Kontrollen finden unangemeldet statt. Den von KAGfreiland beauftragten Kontrolleuren ist unter Berücksichtigung der sanitarischen und seuchenpolizeilichen Vorsichtsmassnahmen ohne Voranmeldung Zugang zu gewähren. Ist weder der Betriebsleiter noch eine Stellvertretung anwesend bzw. telefonisch erreichbar, wird der zweite Besuch nach kurzfristiger Voranmeldung durchgeführt. 5.3 Ausnahmebewilligungen Ausnahmen von KAGfreiland-Richtlinien werden nur bewilligt, wenn sie zeitlich befristet sind oder wenn die Haltung der Tiere die KAG-Anforderungen in anderen Punkten deutlich übertrifft. Die Ausnahmen werden von KAGfreiland schriftlich genehmigt. KAGfreiland-Richtlinien für Rindvieh 1. Tiere, Haltung, Management 1.1 Einrichtungen Zur Steigerung der Attraktivität enthält der Laufhof mindestens eine Struktur (z.b. Raufe, Bürste, Schattenplatz, etc.). Es muss mindestens eine Kratzbürste pro 20 Tiere vorhanden sein. 1.2 Kälber Bei Eimertränke der Kälber sind Saugnuckel zu verwenden, um das Saugbedürfnis zu befriedigen. Kälber müssen ab dem dritten Lebenstag einwandfreies Heu zur freien Verfügung haben. 2.1 Stallmasse der Laufställe Bei Neu- und Umbauten sind die Empfehlungen für behorntes Rindvieh zu beachten. 2.2 Flächenvorgaben für Kälber Pro Kalb steht eine eingestreute Liegefläche von mindestens 1,5 m 2 zur Verfügung. Ohne permanenten Auslauf muss die Stallfläche mindestens 4 m 2 gross sein. Bei permanentem Auslauf beträgt die Totalfläche von Stall und Laufhof mindestens 10 m Weidegang Während der Vegetationsperiode müssen alle Tiere, die älter als zwei Wochen sind (auch Mastkälber), Zugang zu einer Weide haben. 3. Tiergesundheit und Eingriffe am Tier 3.1 Enthornung und Kastration KAGfreiland setzt sich für behornte Tiere im Laufstall ein. Das Entfernen ausgebildeter Hörner ist verboten. Es dürfen keine Produkte unter dem KAGfreiland-Zeichen vermarktet werden, die von enthornten Tieren stammen. Seite 3 von 9

5 KAGfreiland-Richtlinien für Schweine 1.1 Arbeitsteilige Ferkelproduktion Die arbeitsteilige Ferkelproduktion (Aufteilung der Zuchtschweinehaltung auf verschiedene Betriebe) ist auf KAGfreiland-Betrieben nicht gestattet. 1.2 Wühlmaterial Zur Beschäftigung muss immer Wühlmaterial ausserhalb der Liegefläche vorhanden sein, i.d.r. im Laufhof. Es ist zwingend eine Form von Raufutter anzubieten (Gras, Silage oder Heu, Stroh allein genügt nicht). Zusätzlich eignen sich Krippenreste vom Rindvieh, Langstroh, Gemüsereste, Rüstabfälle, Rindenschnitzel, Äste, Erde etc. zur Beschäftigung. Verkotetes Material ist so oft wie nötig zu ersetzen, um das Wühlbedürfnis der Schweine zu befriedigen. 2.1 Perforierte Böden Für Galtsauen und Eber darf der Anteil des Spaltenbodens im Laufhof maximal 20 % ausmachen, für Mastschweine ab 25 kg sind maximal 30 % erlaubt. 2.2 Laufhof Schweinen ist Auslauf in einen dauernd zugänglichen Laufhof zu gewähren. Für Mastschweine ab 25 kg beträgt die Auslauffläche mindestens 1 m 2 pro Tier. 2.3 Strukturierung Der Laufhof muss auf mindestens eine Seite hin Weitsicht bieten. Bei ganztägig starker Besonnung müssen Schattenplätze (teilweise Überdachung) angeboten werden, um die Gefahr von Sonnenbrand zu senken. An heissen Tagen muss eine Möglichkeit zur Abkühlung vorhanden sein. 2.4 Weidegang Galtsauen ist Weidegang zu gewähren. Die Weidefläche pro Sau beträgt mindestens 30 m Eingriffe an Tieren 3.1 Ferkelkastration KAGfreiland befürwortet und fördert die Ebermast. Für Kastration unter Betäubung gelten die Weisungen der Bio Suisse. Die Lokalanästhesie ist unzureichend und daher für eigene und zugekaufte Ferkel verboten. 3.2 Verbotene Eingriffe Das Einsetzen von Nasenringen und -klammern ist verboten. KAGfreiland-Richtlinien für Schafe 1.1 Absetzen der Lämmer Lämmer von Fleischschafen dürfen nicht vor dem 60. Tag, Lämmer von Milchschafen nicht vor dem 3. Tag nach der Geburt abgesetzt werden. 2.1 Stall- und Auslaufmasse Bei nicht permanent zugänglichem Laufhof muss die Auslauffläche mindestens 2,5 m 2 pro Schaf betragen bzw. mindestens 0,5 m 2 pro Jungtier bis 50 kg. Wird anstelle eines Laufhofes eine Standweide angeboten, sind 20 m 2 pro Tier (ohne Lämmer) bzw. 24 m 2 pro Tier (mit Lämmern) vorgeschrieben. 2.2 Stall- und Auslaufböden Perforierte Böden (Lattenböden, Spalten- oder Lochböden) sind sowohl im Stall als auch im Laufhof nicht gestattet. 2.3 Beschäftigung Damit der Laufhof gut genutzt wird, muss er Beschäftigungsangebote enthalten, z.b. Heuraufen, Äste zum Benagen, Rückzugsbereiche, etc. Seite 4 von 9

6 3. Eingriffe an Tieren und Zuchtmethoden 3.1 Schwanzkürzen Das Kupieren des Schwanzes ist verboten. Fütterungs- oder Parasiten-bedingter Durchfall ist mit haltungstechnischen Massnahmen, Heu-Gabe, prophylaktischem Ausscheren des Schwanzes und angemessener Behandlung zu bekämpfen. 3.2 Verbotene Zuchtmethoden Die künstliche Besamung ist nicht erlaubt. KAGfreiland-Richtlinien für Ziegen 1.1 Absetzen der Zicklein Zicklein dürfen nicht vor dem 60. Tag abgesetzt werden. Zur Produktion von Milch ist das Absetzen ab dem 3. Tag nach der Geburt erlaubt. 2. Stall und Auslauf 2.1 Stall- und Auslaufmasse Die minimale Fläche eines Ziegenstalls beträgt 8 m 2. Die Auslaufflächen bei permanentem Laufhof betragen 0,6 m 2 pro Zicklein bis 12 kg, 1 m 2 pro Tier bis 22 kg bzw. 2 m 2 pro schwereres Tier. Bei nicht-permanentem Auslauf muss die Laufhoffläche 2,5 mal grösser sein als bei permanentem. Wird anstelle eines Laufhofes eine Standweide angeboten, sind 9 m 2 pro Zicklein bis 12 kg, 15 m 2 pro Tier bis 22 kg bzw. 30 m 2 pro schwereres Tier vorgeschrieben. 2.2 Erhöhte Liegeflächen Mindestens 0,5 m 2 respektive 20 % der erforderlichen Mindestliegefläche eines Ziegenbestandes sind erhöht anzubieten. Ab 5 Ziegen sind mindestens 2 verschiedene erhöhte Liegeflächen obligatorisch. Deren kürzere Seite muss mindestens 50 cm betragen. 2.3 Stall- und Auslaufböden Perforierte Böden (Lattenböden, Spalten- oder Lochböden) sind nur für ausgewachsene Tiere und nur beim Fressplatz erlaubt. 2.4 Beschäftigung Weil Ziegen den Laufhof nur bei Trockenheit nutzen, muss dieser teilweise überdacht sein, wenn der Stall nicht permanent zugänglich ist. Auch im Laufhof sind je nach Anzahl der Tiere erhöhte Flächen (Rückzugsorte, Klettermöglichkeiten) anzubieten sowie Äste zum Fressen und Benagen. 3. Eingriffe an Tieren und Zuchtmethoden 3.1 Verbotene Zuchtmethoden Die künstliche Besamung ist nicht erlaubt. KAGfreiland-Richtlinien für Pferde 1.1 Gruppenauslaufhaltung Diese besteht aus einem gedecken Ruhe-/Liegebereich, einem Fressbereich, einem gedeckten und befestigten Vorplatz und einem Laufhof. Sie ist durch Sichtblenden und Wände unterteilt und frei von Sackgassen. 1.2 Einzelhaltung/Anbindung Pferde dürfen zur Fütterung, zur Pflege/Behandlung oder z.b. zur Vorbereitung eines Arbeitseinsatzes angebunden werden. Das Pflocken ist untersagt. 2.1 Boxenhaltung Die Haltung in Einzelboxen ohne permanent zugänglichen Auslauf ist nur über Nacht toleriert, und wenn das Pferd den Kopf in normaler Körperhaltung aus der Boxe halten kann (Fernsicht). Seite 5 von 9

7 2.2 Auslaufmasse Die Auslauffläche muss bei nicht-permanentem Auslauf im Minimum 120 m 2 gross sein; für mehr als zwei Pferde sind zusätzlich 30 m 2 pro weiteres Tier Pflicht. 2.3 Auslaufdauer Den Pferden ist täglich mindestens 8 Stunden Aufenthalt im Freien/Bewegung zu gewähren. Davon müssen während der Vegetationszeit mindestens 4 Stunden Weidegang sein. Dieser darf teilweise durch Auslauf ersetzt werden, um einer zu hohen Nährstoffaufnahme oder Durchfall wegen des starken Grasaufwuchses vorzubeugen. 2.4 Einzäunung Stacheldraht ist verboten. Elektrische Zäune müssen für die Pferde gut sichtbar sein und sind in Kleinausläufen nicht gestattet. Der oberste Teil der Zäune (Elektroband, Latte, etc.) muss mindestens auf Widerristhöhe der Pferde liegen. 3. Pflege und Umgang 3.1 Eingriffe/Behandlung: Überanstrengungen und schmerzhafte Hilfsmittel zur Dressur sind nicht gestattet. KAGfreiland-Richtlinien für Kaninchen 1.1 Jungenschlupf Für die drei- bis achtwöchigen Jungtiere sind ein oder mehrere Jungenschlüpfe anzubieten. Diese sind nur den Jungtieren zugänglich (Eingang: ca. 6,5 cm Durchmesser) und bieten für alle Platz (mind. 1,5 x gesamte Nestflächen) Strukturierung Stall und Auslauf müssen drei-dimensional strukturiert und in Funktionsbereiche aufgeteilt sein (Fress-, Aktivitäts- und Ruhebereiche, Unterschlüpfe sowie verschliessbare Nester für Zuchtzibben). 2.2 Stall- und Auslauf Es sind feste Stallgruppenhaltungen mit Auslauf oder mobile Ställe auf Weiden möglich, die je nach Futterangebot/-aufwuchs regelmässig verschoben werden. Die Fläche von Stall und befestigtem Auslauf beträgt mindestens 2 m 2 pro Tier bzw. 0,3 m 2 pro Jungund 0,8 m 2 pro Mastkaninchen. Die Mindestfläche umfasst dabei 6 m 2. Bei Auslauf auf eine umzäunte Wiese beträgt die Mindestfläche 150 m Auslauf und Weide In neuen Kaninchenhaltungen muss der Auslauf (Laufhof, Wiese) permanent zugänglich sein. Ein befestigter Laufhof ist zumindest stellenweise eingestreut (Stroh, Holz- oder Rindenschnitzel, Sand,...), um scharren und graben zu ermöglichen. In reinen Freilandhaltungen ist sehr viel Platz für regelmässigen Weidewechsel nötig (ca. 20 Parzellen zu je mind. 30 m 2, im Winter teilweise überdacht), um Krankheiten vorzubeugen. 2.4 Beschäftigung Heu, Gras und Nageobjekte müssen stets vorhanden sein. Täglich ist frisches Beschäftigungsmaterial wie Äste, Rüstabfälle, Rüben, etc. anzubieten. 3. Zuchtmethoden 3.1 Verbotene Zuchtmethoden Die künstliche Besamung ist nicht erlaubt. Seite 6 von 9

8 KAGfreiland-Richtlinien für Legehennen 1.1 Herdengrösse Die maximale Herdengrösse beträgt 500 Legehennen im Stall und auf der Weide. 1.2 Hähne In jeder Legehennenherde sind Hähne einzustallen, die entweder mit den Hennen aufwuchsen oder älter sind und früher eingestallt wurden: bis 100 Legehennen: 1 bis 3 Hähne 101 bis 250 Legehennen: 3 bis 5 Hähne 251 bis 450 Legehennen: 5 bis 7 Hähne bis 500 Legehennen: 7 bis 8 Hähne 1.3 Mauser KAGfreiland begrüsst die Auslösung der Legepause zur Verlängerung der Nutzungsdauer. Erlaubt sind nur die Methoden des FiBL-Merkblatts zur Mauser. 2.1 Staubbad Das Staubbad ist funktionsfähig zu halten. Geeignete Materialien sind z.b. Schlemmsand, Humus und Holzasche bzw. eine Mischung davon. 2.2 Weidefläche Bei Wechselweidehaltung oder zur Erneuerung bzw. Pflege der Grasnarbe darf alternierend die halbe Weidefläche pro Tier zur Verfügung gestellt werden. Auch das Auszonen von Parzellen zur Neuansaat ist erlaubt. 2.3 Zugang zur Weide Der Zugang zur Weide muss täglich und möglichst früh, spätestens ab 11 Uhr gewährt werden. In der heissen Jahreszeit (Mai bis August) müssen die Hühner spätestens ab 13 Uhr bis zum Eindunkeln Zugang zur Weide haben, um die kühleren Abendstunden nutzen zu können. 2.4 Geflügellaufhof Bei stark vernässtem Boden und während der Vegetationsruhe kann ein Geflügellaufhof als Weideersatz dienen. Er muss mindestens 100 m 2 pro 1000 Tiere umfassen. 3. Tiergesundheit, Schlachtung 3.1 Salmonellenkontrolle Wenn Eier mit dem KAGfreiland-Zeichen vermarktet werden, sind regelmässige Salmonella enteritidis Untersuchungen vorgeschrieben: Bestände unter 50 Legehennen mindestens einmal pro Jahr, grössere Bestände mindestens halbjährlich. 3.2 Betäubung/Schlachtung Legehennen sind vor dem Aufhängen zu betäuben. KAGfreiland-Richtlinien für Mastpoulets und Truten 1.1 Herdengrösse Die maximale Herdengrösse beträgt 400 Mastpoulets bzw. 250 Masttruten. 1.2 Extensive Mast Schnellwachsende Hochleistungslinien sind verboten. Erlaubt sind extensivere Mastpoulets, die die Vorgaben der Bio Suisse bezüglich Gewichtszunahme nicht überschreiten. Truten müssen bis zum Mastende erhöhte Ruheplätze aufsuchen können. KAGfreiland kann Linien mit zuchtbedingten Beinschäden verbieten. 1.3 Keine Pouletmast im Winter Da Küken kälteempfindlich sind und im Winter nicht in den Auslauf gehen, darf in der kalten Jahreszeit nicht eingestallt werden. Es gilt: erste Einstallung von Mast-Eintagesküken frühestens am 8. Februar letzte Einstallung spätestens am 28. Oktober Seite 7 von 9

9 2.1 Aussenklimabereich Bei festen Pouletställen muss der Aussenklimabereich gleich gross sein wie die Stallgrundfläche, bei mobilen Ställen reichen 2/3 der Stallgrundfläche. Für Truten sind 50 % der Stallgrundfläche vorgeschrieben. Der Aussenklimabereich muss für Poulets mind. 60 und für Truten mind. 120 cm hoch sein. 2.2 Weidegang Mastpoulets und -truten müssen während mindestens zwei Dritteln des Lebens täglichen Zugang zur Weide haben. 2.3 Weidefläche Pro Mastpoulet stehen 2 m 2 Weide zur Verfügung, in den ersten 5 Lebenswochen genügt die Hälfte. Pro Trute ist eine Weide von 1,5 m 2 /kg LG vorgeschrieben, wobei das Minimum 10 m 2 pro Tier beträgt. Für schwerere Trutenlinien genügen 20 m 2 je Tier. 3. Tiergesundheit, Schlachtung 3.1 Betäubung/Schlachtung Mastgeflügel muss vor dem Aufhängen betäubt werden. KAGfreiland-Richtlinien für Enten und Gänse 1.1 Extensive Mast Intensive Mastlinien sind nicht gestattet. Für Enten beträgt die Mindestmastdauer 18 Wochen, für Gänse beträgt sie mindestens 22 Wochen. 1.2 Kükenaufzucht Da Jungtiere kälteempfindlich sind und im Winter nicht in den Auslauf gehen, darf frühestens am 8. Februar und spätestens am 28. Oktober eingestallt werden. Über die Wintermonate dürfen nur erwachsene Tiere gehalten werden, die den Auslauf auch bei Schnee nutzen. 2. Stall, Auslauf, Weide und Schwimmgelegenheit 2.1 Stallgrösse Die Besatzdichte im Stall darf maximal 3-4 Enten bzw. 1-2 Gänse pro m 2 betragen. 2.2 Nester Für Zuchttiere sind eingestreute Legenester anzubieten: Die Grösse beträgt mindestens 50 x 50 cm für Enten und 80 x 80 cm für Gänse. 2.3 Weidegang Spätestens ab dem 22. Alterstag muss den Enten und Gänsen täglich und ganztags Zugang zur Weide gewährt werden. Pro Ente sind 10 und pro Gans insgesamt 50 m 2 Weidefläche vorgeschrieben. Die Weide muss Strukturen zum Schutz vor Witterung und Raubtieren enthalten. 2.4 Schwimmgelegenheit Den Tieren muss eine geeignete Schwimmgelegenheit zur Verfügung stehen. Wenn ein Fliessgewässer fehlt, ist diese regelmässig zu reinigen, um das Krankheitsrisiko zu mindern. Bis 20 Enten sind 3 m 2, bis 50 sind 5 m 2, bis 100 Enten sind 10 m 2 und für mehr Tiere mindestens 20 m 2 Wasserfläche vorgeschrieben. Bis zu 20 Gänse sind 5 m 2, bis zu 50 sind 10 m 2, bis zu 100 sind 20 m 2 und für mehr als 100 Gänse sind mindestens 30 m 2 Wasserfläche vorgeschrieben. 3. Tiergesundheit, Schlachtung 3.1 Betäubung/Schlachtung Wassergeflügel muss vor dem Aufhängen betäubt werden. 3.2 Verbote Die Zwangsmast (Stopfen) und der Lebendrupf von Enten und Gänsen sind verboten. Schonendes Raufen von lockeren Federn und Daunen ist nur durch Fachpersonen gestattet. Seite 8 von 9

10 KAGfreiland, Engelgasse 12a, 9001 St. Gallen, T , info@kagfreiland.ch Seite 9 von 9

für Kuh, Schwein, Huhn & Co.

für Kuh, Schwein, Huhn & Co. für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Das tierfreundlichste Bio-Label KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien VORWORT KAGfreiland ist eine 1972 gegründete gemeinnützige Organisation und setzt sich für eine artgerechte

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) 910.132.5 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 19. Januar 1999) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) Änderung vom 15. Dezember 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die RAUS-Verordnung

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und 60

Mehr

BIO SUISSE-Weisung «Geflügelhaltung» Entwurf vom

BIO SUISSE-Weisung «Geflügelhaltung» Entwurf vom Grundlage RL: Art. 3.1.8, Art. 3.1.10, Art. 3.6, Art. 3.7, Art. 3.8 GEFLÜGELHALTUNG Weisung der MKA, verabschiedet an der GV vom 16.10.2002, überarbeitete Fassung gültig ab 1.1.2009 Kapitel 1 bis 3 bleiben

Mehr

für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien

für Kuh, Schwein, Huhn & Co.  Tierhaltungs- Richtlinien für Kuh, Schwein, Huhn & Co. www.kagfreiland.ch Tierhaltungs- Richtlinien Die schweizerische Nutztierschutz-Organisation Engelgasse 12a 9001 St. Gallen Tel. 071 222 18 18 Fax 071 223 13 37 info@kagfreiland.ch

Mehr

(um die Fragen schwieriger zu gestalten, einfach Antwortmöglichkeiten nicht vorlesen) A: Im Boden. A: Ja. B: 5 Ferkel C: 1 Ferkel.

(um die Fragen schwieriger zu gestalten, einfach Antwortmöglichkeiten nicht vorlesen) A: Im Boden. A: Ja. B: 5 Ferkel C: 1 Ferkel. Fragekarten (um die Fragen schwieriger zu gestalten, einfach Antwortmöglichkeiten nicht vorlesen) Wie viel Liter Milch gibt eine Kuh täglich? A: 35 Liter B: 15 Liter C: 22 Liter Wo/wie helfen Regenwürmer

Mehr

Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau

Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Fachtagung suissemelio Rudolf Hauser Olten, 2. Juni 2010 Zentrum für tiergerechte Haltung Zwei Zentren: ZTHZ: Geflügel

Mehr

Kontrollschwerpunkte Schweine

Kontrollschwerpunkte Schweine Kontrollschwerpunkte Schweine 2017-2019 Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Tierschutzkontrollen 3. Angemeldete Kontrollen Fokus baulicher Tierschutz 3.1 Mastschweine 3.2 Zuchtschweine 3.3 Ferkel 3.4 Eber

Mehr

Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder

Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Gültig in der jeweiligen Fassung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Teil

Mehr

Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben

Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben Zentralschweizer Kantone Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben Grundlage: Eidg. Tierschutzgesetz (TSchG), Eidg. Tierschutzverordnung (TSchV), Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren,

Mehr

Dafür stehen wir ein: Tierwohl

Dafür stehen wir ein: Tierwohl Dafür stehen wir ein: Tierwohl Die Knospe garantiert Bio-Qualität Biologische Produkte entstehen im Einklang mit der Natur. Das bedeutet artgerechte Tierhaltung und Fütterung sowie strikten Verzicht auf

Mehr

Dafür stehen wir ein: Tierwohl

Dafür stehen wir ein: Tierwohl Dafür stehen wir ein: Tierwohl Die Knospe garantiert Bio-Qualität Biologische Produkte entstehen im Einklang mit der Natur. Das bedeutet artgerechte Tierhaltung und Fütterung sowie strikter Verzicht auf

Mehr

7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung

7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung 7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung 7. Bedarf an Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen, Sitzstangen und Nestern Gemäss Tierschutzverordnung vom 23. 4. 2008, Anhang, Tabelle 9 Minimalanforderungen pro

Mehr

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Gültig in der jeweiligen Fassung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 1

Mehr

Dein Wissen hilft Schweinen

Dein Wissen hilft Schweinen Dein Wissen hilft Schweinen Du willst für dein Schnitzel, Kotelett und die Grillwürstel so wenig als möglich zahlen? Dann geht s dir so wie vielen KonsumentInnen. Sie wollen möglichst billiges Fleisch

Mehr

RAUS- Programm für Kälber

RAUS- Programm für Kälber Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Öko- und Ethoprogramme RAUS- Programm für Kälber Infos des BLW - RAUS-Beitrag - Liege-

Mehr

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der folgenden Anforderungen

Mehr

Erfolgreiche Bioland Tierhaltung Christoph Schinagl

Erfolgreiche Bioland Tierhaltung Christoph Schinagl Erfolgreiche Bioland Tierhaltung Christoph Schinagl Plankstetten, 07.02.2017 Inhalte Ziele der Tierhaltung Besprechung der Tierarten Rind, Huhn und Schwein Haltungsanforderungen Umgang mit den Tieren Tierbesatz

Mehr

Artgerechte Tierhaltung als Alternative?

Artgerechte Tierhaltung als Alternative? Nachhaltige Lebensstile Welchen Beitrag kann ein bewussterer Fleischkonsum zu artgerechter Tierhaltung und gesunder Ernährung leisten? Artgerechte Tierhaltung als Alternative? 27.08.2013 NEULAND e.v. Verena

Mehr

für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien

für Kuh, Schwein, Huhn & Co.  Tierhaltungs- Richtlinien für Kuh, Schwein, Huhn & Co. www.kagfreiland.ch Tierhaltungs- Richtlinien Das tierfreundlichste Bio-Label KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien VORWORT KAGfreiland ist eine 1972 gegründete gemeinnützige

Mehr

Dieses Buch gehört. erstellt von Uschi Heinschink für den Wiener Bildungsserver

Dieses Buch gehört. erstellt von Uschi Heinschink für den Wiener Bildungsserver Dieses Buch gehört Der Bauernhof Das ist der Bauernhof. Auf dem Bauernhof leben der die und die. Alle müssen bei der Arbeit mithelfen. Die Tiere leben im. Der Traktor steht in der. Bauer Stall Scheune

Mehr

Tiere artgerecht halten

Tiere artgerecht halten Thomas Schröder Deutscher Tierschutzbund e.v. Tiergerechte Haltung bezeichnet eine Form der Tierhaltung, die sich an den natürlichen Lebensbedingungen der Tiere orientiert und insbesondere auf die angeborenen

Mehr

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Lamas / Alpakas, Kaninchen und / oder Geflügel

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Lamas / Alpakas, Kaninchen und / oder Geflügel Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Abteilung Tierschutz Technische Weisung über die Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen,

Mehr

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Kaninchen und / oder Geflügel

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Kaninchen und / oder Geflügel Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung (VU) Technische Weisung über die Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen,

Mehr

RAUS Gültig für die Kampagne 2017

RAUS Gültig für die Kampagne 2017 RAUS Gültig für die Kampagne 2017 Minimalanforderungen für den Regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung) Rechtsgrundlage: Gestützt auf Art. 74

Mehr

FREILAND Verband für ökologisch-tiergerechte Nutztierhaltung. - Geflügel. tung.

FREILAND Verband für ökologisch-tiergerechte Nutztierhaltung. - Geflügel. tung. FREILAND-Tierhaltungsstandards - Geflügel Ergänzung zu den allgemeinen KT-FREILAND FREILAND-Tierhaltungsstandards. Gilt für die Legehennen- und Mastgeflügelhaltung. tung. 1 Sozialkontakt 1. Eine Gruppengröße

Mehr

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 Stallhaltung - Ziele Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen Erhöhtes Platzangebot Unterstützung

Mehr

Wer garantiert besseres Fleisch? Vergleich von Gütesiegeln für nachhaltig produziertes Fleisch 1

Wer garantiert besseres Fleisch? Vergleich von Gütesiegeln für nachhaltig produziertes Fleisch 1 Wer garantiert besseres Fleisch? Vergleich von Gütesiegeln für nachhaltig produziertes Fleisch 1 Futter Umstellung des gesamten Betriebes auf Bioerzeugung Gentechnisch Veränderte Organismen (GVO) Synthetische

Mehr

VIER PFOTEN TIERSCHUTZ KONTROLLIERT Gütesiegel für Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch)

VIER PFOTEN TIERSCHUTZ KONTROLLIERT Gütesiegel für Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch) VIER PFOTEN TIERSCHUTZ KONTROLLIERT Gütesiegel für Schafe und Ziegen (Milch und Fleisch) Der Mensch ist, was er isst! (Ludwig Feuerbach, *1804 in Landshut, 1872) könnte so fortgeschrieben werden: Isst

Mehr

Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist

Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist Aktuelle Tierschutzbestimmungen TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen Übergangsfristen (Kälber, Pferde, Ziegen, bauliche Maßnahmen) Fragen / Diskussion Anbindehaltung von Kälbern: verboten seit

Mehr

Pferden ist täglich ausreichend Bewegung zu gewähren. Zur Bewegung zählen die Nutzung und der Auslauf (vgl. Art. 61 Abs. 1 TSchV).

Pferden ist täglich ausreichend Bewegung zu gewähren. Zur Bewegung zählen die Nutzung und der Auslauf (vgl. Art. 61 Abs. 1 TSchV). Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Auslaufvorschriften für Pferde Pferde, die viel Auslauf erhalten,

Mehr

Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft?

Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft? leben. respektiere Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft? www.provieh.de »Der unerträgliche Zustand.«Spaltenboden Toilette und Ruheplatz zugleich 02 Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft? Für die Rindfleischerzeugung

Mehr

Vorschlag der AG Richtlinien zur Überarbeitung der NEULAND Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung

Vorschlag der AG Richtlinien zur Überarbeitung der NEULAND Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung Vorschlag der AG Richtlinien zur Überarbeitung der NEULAND Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung 1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN für Ferkelerzeugung und Mastschweine 1.Bestands-und Flächenobergrenzen

Mehr

Podcast: Abwechslung auf dem Hühnerhof Zu Besuch in einem tierfreundlichen Pouletmastbetrieb

Podcast: Abwechslung auf dem Hühnerhof Zu Besuch in einem tierfreundlichen Pouletmastbetrieb Arbeitsanweisung Inhalt: - Wintergarten für Hühner - Voraussetzungen für das Hühnerwohl - Beschäftigung für Hühner - Verhalten: Wie fühlen sich Hühner am wohlsten? - Rassen bei Coop Naturafarm - Auswirkungen

Mehr

Naturafarm: Für tierfreundliche Haltung. Für tierfreundliche Haltung. Mit zwei raffinierten Rezepten.

Naturafarm: Für tierfreundliche Haltung. Für tierfreundliche Haltung. Mit zwei raffinierten Rezepten. Naturafarm: Für tierfreundliche Haltung. Für tierfreundliche Haltung. Weitere Informationen zu Coop Naturafarm erhalten Sie beim Coop Info Service, Postfach 2550, 4002 Basel, Tel. 0848 888 444 / www.coop.ch/naturafarm

Mehr

Richtlinie zur Haltung von Mastschweinen nach dem Standard Tierwohl verbessert Ebene Landwirtschaft

Richtlinie zur Haltung von Mastschweinen nach dem Standard Tierwohl verbessert Ebene Landwirtschaft Seite: 1 zur Haltung von n nach dem Standard Tierwohl verbessert Ebene Landwirtschaft 1 Zugeordnete Wort-Bild-Marke: 2 Der rechtliche Rahmen 2.1 Geltungsbereich der Die gilt für die Erzeugung von n auf

Mehr

»Der unerträgliche Zustand«In der industriellen Massentierhaltung fühlt sich kein Schwein wohl 02 Kann man ein Schwein mit einer Katze vergleichen? Wa

»Der unerträgliche Zustand«In der industriellen Massentierhaltung fühlt sich kein Schwein wohl 02 Kann man ein Schwein mit einer Katze vergleichen? Wa PROVIEH... der richtige Kick beim Tierschutz leben. respektiere www.provieh.de »Der unerträgliche Zustand«In der industriellen Massentierhaltung fühlt sich kein Schwein wohl 02 Kann man ein Schwein mit

Mehr

Vergleich: Haltung von Mastschweinen

Vergleich: Haltung von Mastschweinen Vergleich: Haltung von Mastschweinen S.1-2 Konventionelle Haltung und - S. 3-5 EU-Öko-Verordnung, Naturland und Neuland Kriterien Konventionelle Haltung Einstiegsstandard Premiumstandard Haltungsform 0,5

Mehr

Ständerhaltung bei Pferden

Ständerhaltung bei Pferden Konsequenzen der Leitlinien auf die Praxis der Pferdehaltung und die Gestaltung von Pferdeställen Karl-Heinz Vollmer Kompetenzzentrum für Pferdezucht und Ständerhaltung bei Pferden seit Oktober 2005 in

Mehr

Kälber Ein Leben ohne Mutter.

Kälber Ein Leben ohne Mutter. leben. respektiere Kälber Ein Leben ohne Mutter www.provieh.de »Der unerträgliche Zustand.«Kälber in Einzelboxen 02 Kälber Ein Leben ohne Mutter Mehr als 4 Millionen Kälber werden jährlich in Deutschland

Mehr

Das Label des Deutschen Tierschutzbundes. Deutscher Tierschutzbund e.v.

Das Label des Deutschen Tierschutzbundes. Deutscher Tierschutzbund e.v. Das Label des Deutschen Tierschutzbundes Das Label des Deutschen Tierschutzbundes Zweistufiges Label 1. Klarer Mehrwert an Tierschutz 2. wird entwickelt für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere für

Mehr

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Pferdehaltung BNR:

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Pferdehaltung BNR: Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich

Mehr

Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern. Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft

Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern. Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft VLF Bundesseminar 2011 28.1.2011 Neumühle Es ist 5 vor 12 Wärmebelastung Ausführungshinweise Altbauten ab 1.1.2013

Mehr

Biologische Produktion; Einstreu- und Beschäftigungsmaterial für Schweine. R u n d e r l a s s :

Biologische Produktion; Einstreu- und Beschäftigungsmaterial für Schweine. R u n d e r l a s s : Kontrollstellen biologische Produktion enzersfeld@abg.at; office@bios-kontrolle.at; office@biko.at; office@lacon-institut.at; sgs.austria@sgs.com; office@slk.at; bio@lva.at; 'lebring@abg.at'; zertifizierung@lkv-austria.at

Mehr

Podcast Ei, was für ein Tag! Zu Besuch auf einem tierfreundlichen Hühnerhof

Podcast Ei, was für ein Tag! Zu Besuch auf einem tierfreundlichen Hühnerhof Arbeitsanweisung Inhalt: - Eierlegen, Verhalten der Hühner nach dem Legen, Menge an gelegten Eiern und Weiterverwendung - Freilandhaltung, Wichtigkeit der Bewegungsfreiheit - Kontroll-Richtlinien und Untersuchungen

Mehr

Das Kontrollsystem für den Ökologischen Landbau

Das Kontrollsystem für den Ökologischen Landbau Das Kontrollsystem für den Ökologischen Landbau Grundsätzliches... 1 Pflanzenbau...1 Tierhaltung... 2 Verarbeitung... 4 Das EU-Öko-Kontrollsystem... 5 Grundsätzliches Vorschriften der EU-Verordnung 2092/91

Mehr

Willkommen bei NEULAND

Willkommen bei NEULAND Willkommen bei NEULAND Was ist NEULAND? Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.v. deutsches Markenfleischprogramm nach den Richtlinien dieses Vereins Wer ist NEULAND? Verein 1988

Mehr

Betriebs-Nr: Berechnet durch: Grangeneuve Name: Muster Telefon-Nr: Vorname: Hans Fax /

Betriebs-Nr: Berechnet durch: Grangeneuve Name: Muster Telefon-Nr: Vorname: Hans Fax / Anfangs-/Endinventar Betriebs-Nr: 999912 Berechnet durch: Grangeneuve Name: Muster Telefon-Nr: Vorname: Hans Fax / E-Mail: Adresse: Firma: Adresszusatz: Datum Anfang: 01.01.2017 PLZ, Ort: Datum Ende: 31.12.2017

Mehr

Vergleich: Haltung von Mastschweinen

Vergleich: Haltung von Mastschweinen Vergleich: Haltung von Mastschweinen S.1-3 Konventionelle Haltung und S. 4-6 EU-Öko-Verordnung und Naturland Kriterien Konventionelle Haltung Einstiegsstandard Premiumstandard Haltungsform 0,5 m² 0,7 m²

Mehr

Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung

Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Einzelbetriebliche Investitionsförderung Stand: 31.05.2017 Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Premiumförderung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen

Mehr

Anhang 3: Übersicht über die Kontrollrubriken und deren Punktegruppen für den Veterinärdienst

Anhang 3: Übersicht über die Kontrollrubriken und deren Punktegruppen für den Veterinärdienst Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Mehr

TIERWOHL. Verbraucher konkret DER STANDARD-VERGLEICH. Die Verbraucher Initiative e.v. Mitgliedermagazin der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V.

TIERWOHL. Verbraucher konkret DER STANDARD-VERGLEICH. Die Verbraucher Initiative e.v. Mitgliedermagazin der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. 3 2017 Verbraucher konkret Mitgliedermagazin der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. DER STANDARD-VERGLEICH ESSVERHALTEN LERNEN: NACHAHMEN UND AUSPROBIEREN KAMPAGNE: LEBENSMITTEL WERTSCHÄTZEN TROCKENMAUERN: BIOTOPE

Mehr

Das Huhn Hühner stammen ursprünglich aus Indien und China und wurden von Händlern nach Europa gebracht. Der Hahn ist größer und kräftiger als die Hühner und hat ein prächtiges buntes Gefieder. Die Hühner

Mehr

Für Tiere, die sich wohlfühlen. Für tierfreundliche Haltung.

Für Tiere, die sich wohlfühlen. Für tierfreundliche Haltung. Mit rassigem Rezept Für Tiere, die sich wohlfühlen. Für tierfreundliche Haltung. Naturafarm echt schweizerisch, echt streng Coop Naturafarm steht für Schweizer Fleisch und Eier aus besonders tierfreundlicher

Mehr

Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Auswertungen Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität,

Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Auswertungen Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität, Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Auswertungen Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität, Positionierung Was ist SILVESTRI BIO-WEIDERIND? Die geschützte

Mehr

Zeichen für ein besseres Leben. Informationen zum Tierschutzlabel.

Zeichen für ein besseres Leben. Informationen zum Tierschutzlabel. Zeichen für ein besseres Leben. Informationen zum Tierschutzlabel. 02 03 Informationen zum Tierschutzlabel Tiere haben keinen Preis, sondern einen Wert Thomas Schröder Präsident des Dt. Tierschutzbundes

Mehr

Name: Schweizer Nahrungsmittel-Labels

Name: Schweizer Nahrungsmittel-Labels Hinweis Eine Übersicht über alle Labels kann beim Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID) bestellt oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.lid.ch > Service > PDF-Dokumente > Minibroschüren

Mehr

Tierschutz in der Landwirtschaft

Tierschutz in der Landwirtschaft Tierschutz in der Landwirtschaft Auch unter den heutigen Anforderungen einer rationellen und wirtschaftlichen Produktion in der Landwirtschaft muss der tiergerechten Haltung von- Nutztieren Rechnung getragen

Mehr

PRODUKTIONSREGLEMENT SWISS GALLOWAY SOCIETY (SGS) GALLOWAY GOURMET BEEF

PRODUKTIONSREGLEMENT SWISS GALLOWAY SOCIETY (SGS) GALLOWAY GOURMET BEEF PRODUKTIONSREGLEMENT SWISS GALLOWAY SOCIETY (SGS) GALLOWAY GOURMET BEEF 439483 1. ALLGEMEINES a) GALLOWAY GOURMET BEEF ist das Fleisch von ausschliesslich reinrassigen Gallowayrindern aus Mutterkuhhaltung.

Mehr

Bilder aus Google-Bildersuche: Schleichtiere Anita.Mayer

Bilder aus Google-Bildersuche: Schleichtiere Anita.Mayer Bauernhof Auf einem Bauernhof arbeiten alle Familienmitglieder mit. Bauer und Bäuerin kümmern sich um die Arbeit auf den Feldern und im Stall. Auch die Kinder helfen meist fleißig mit. Landwirtschaftliche

Mehr

Weide Mast im Grünland Schweiz ist sehr sinnvoll. Sie genügt höchsten Ansprüchen an das Tierwohl und ist eine nachhaltige Mastform.

Weide Mast im Grünland Schweiz ist sehr sinnvoll. Sie genügt höchsten Ansprüchen an das Tierwohl und ist eine nachhaltige Mastform. Weide Rind Programm Was ist Weide Rind? Anforderungen Haltung, Fütterung, Aufzucht, Auswertungen Preise auf Stufe Produktion Kontrolle, Fleischqualität, Positionierung Wo können Sie Weide Rind Fleisch

Mehr

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE

EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE EINKAUFSLEITLINIE SCHALENEIER UND EIPRODUKTE INHALT Grundsatz...2 1. Ziele und Geltungsbereich...3 2. Haltungsformen für Legehennen...3 2.1 Kleingruppenhaltung...3 2.2 Bodenhaltung...4 2.3 Freilandhaltung...4

Mehr

Aufzucht von Jungpferden

Aufzucht von Jungpferden Fachinformation Tierschutz Nr..9_()_d September 0 Aufzucht von Jungpferden Die Aufzuchtbedingungen prägen die körperliche Entwicklung eines Pferdes sowie seine Gesundheit, seine künftige Belastbarkeit

Mehr

Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich

Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich Mag. a Gabriele Homolka "die umweltberatung" Wien "die umweltberatung" Wien Wien ist eine Einrichtung der VHS Wien, basisfinanziert von der Wiener Umweltschutzabteilung

Mehr

Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast

Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast Merkblatt Beschäftigungsmaterial (Version Juni 0) Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast Ziel Alle Schweine müssen jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterialien haben. Ziel des Merkblattes ist es,

Mehr

Bestimmungen der DZV zu Tierwohl

Bestimmungen der DZV zu Tierwohl Bestimmungen der DZV zu Tierwohl Art. 72 Beiträge 1 Der Bund richtet Tierwohlbeiträge für die Haltung von Tieren aus, wenn alle zur entsprechenden Kategorie gehörenden Tiere nach den Anforderungen eines

Mehr

Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen

Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen TierSchNutztV 12 Anwendungsbereich Legehennen, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, dürfen, unbeschadet der Anforderungen der 3 und 4, nur nach

Mehr

Informationen für Schülerinnen und Schüler: Thema Bewusster Fleischkonsum

Informationen für Schülerinnen und Schüler: Thema Bewusster Fleischkonsum Tiersteckbrief: Rinder/ Milchkühe Im Sommer fressen Rinder vor allem das vitamin- und nährstoffreiche Gras und Grünfutter. Im Winter bekommen sie Grassilage und etwas Kraftfutter (z. B. Getreide). Unter

Mehr

Kompetenzzentrum PFERD Baden-Württemberg Moderne Pferdehaltung vielfältig und individuell

Kompetenzzentrum PFERD Baden-Württemberg Moderne Pferdehaltung vielfältig und individuell Moderne Pferdehaltung vielfältig und individuell Karl-Heinz Vollmer Kompetenzzentrum Pferd Betriebsausstattung und Modernität wird bestimmt durch: Vorgaben des Tierschutzes und der Ethologie Wünsche der

Mehr

Muster. Tiergattung Seite Status* Abzug Punkte Bemerkungen / Mängel / Anzahl betroffene GVE

Muster. Tiergattung Seite Status* Abzug Punkte Bemerkungen / Mängel / Anzahl betroffene GVE Seite 1 Kontrollbericht Tierschutz Name: Vorname: Adresse: Der Bewirtschafter / die Bewirtschafterin bestätigt die Richtigkeit aller Aufzeichnungen und mündlichen Angaben Antrag des / der Kontrolleurs/in

Mehr

Konventionelle Tierhaltung

Konventionelle Tierhaltung Konventionelle Tierhaltung In der konventionellen Geflügelhaltung werden die Tiere in weiträumigen, meist mehrere Tausend Quadratmeter großen Ställen gehalten, in denen sie sich jederzeit frei bewegen

Mehr

Telefon / Telefax Telefon / Telefax W E I S U N G. über Gewässerschutz in der Landwirtschaft

Telefon / Telefax Telefon / Telefax W E I S U N G. über Gewässerschutz in der Landwirtschaft Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Amt für Natur und Umwelt ANU ALG Gürtelstrasse 89, 7001 Chur/Coira Grabenstrasse 8, 7001 Chur/Coira Telefon 081 257 29 46 / Telefax 081 257 21 54 Telefon 081 257

Mehr

Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen

Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen Veterinärdienst des Kantons Bern Service vétérinaire du canton de Berne Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011 Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen (Rinder-, Schweine-,

Mehr

Witterungsschutz bei der dauernden Haltung von Rindern im Freien

Witterungsschutz bei der dauernden Haltung von Rindern im Freien Fachinformation Tierschutz Nr. 6.3_(1)_d September 2008 Witterungsschutz bei der dauernden Haltung von Rindern im Freien Inhaltsverzeichnis Definition Problemstellung Bedürfnisse von Rindern bei der Haltung

Mehr

Überblick Tierwohl-Anforderungen pro Tiergattung

Überblick Tierwohl-Anforderungen pro Tiergattung Überblick Tierwohl-Anforderungen pro Tiergattung Quelle: Migros Magazin Stand: 2015 Das Dokument wurde durch die Direktion Nachhaltigkeit & Issue Management (MGB) erstellt. 1 Mehr als 90% des Umsatzes

Mehr

Das kagfreiland- Projekt Kaninchen ins Freiland

Das kagfreiland- Projekt Kaninchen ins Freiland PRESSETEXT 17.3.2005 Engelgasse 12a 9001 St.Gallen T 071 222 18 18 F 071 223 13 37 www.kagfreiland.ch info@kagfreiland.ch Rückfragen: Hans-Georg Kessler Projektleiter «Kaninchen ins Freiland» 071 223 76

Mehr

Massentierhaltung. Infopool: Kritik l. Massentierhaltung. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.

Massentierhaltung. Infopool: Kritik l. Massentierhaltung.  Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland. Die konventionelle Nutztierhaltung wird von den Medien und der Öffentlichkeit oft diffamierend als bezeichnet. Eine klare Definition des Begriffs, insbesondere mit Blick auf die Größe des relevanten Tierbestandes,

Mehr

Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe

Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Vorschriften ab 1. Januar 2013 Vorschrift 1. Gruppenhaltung Werden Jungsauen und Sauen vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeltermin

Mehr

Anhang 3: Übersicht über die Kontrollbereiche und deren Rubriken und Punktegruppen für die Landwirtschaft

Anhang 3: Übersicht über die Kontrollbereiche und deren Rubriken und Punktegruppen für die Landwirtschaft Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Anhang

Mehr

AMA-Gütesiegel Frischfleisch.

AMA-Gütesiegel Frischfleisch. AMA-Gütesiegel Frischfleisch www.ama-marketing.at Ziele der Richtlinie Kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Frischfleisch durch über das gesetzliche Niveau hinausgehende Anforderungen.

Mehr

Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung Tierwohllabel als Alternative Produktion mit Tierwohllabel

Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung Tierwohllabel als Alternative Produktion mit Tierwohllabel Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung Tierwohllabel als Alternative Produktion mit Tierwohllabel Hansjörg Schrade Bildungs-

Mehr

Gans schön arm dran.

Gans schön arm dran. Gans schön arm dran www.provieh.de »Der unerträgliche Zustand.«Stopfmast bei Gänsen Gänse gemästet, gestopft, gerauft 02 Nur knapp 15 Prozent dessen, was die Deutschen an Gänsefleisch verzehren, stammt

Mehr

Mastschweinhaltung Das Leben vor dem Schnitzel

Mastschweinhaltung Das Leben vor dem Schnitzel Mastschweinhaltung Das Leben vor dem Schnitzel www.provieh.de »Der unerträgliche Zustand.«02 Mastschweine: dichtgedrängt in konventioneller Haltung Mastschweinhaltung Das Leben vor dem Schnitzel In die

Mehr

Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig!

Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! 1. Allgemeine Anforderungen für Haltungseinrichtungen 1.1 Einzeln gehaltene

Mehr

Betriebserfassung. Straße: PLZ, Ort: Fläche des Betriebs: Zuständiger Tierarzt:

Betriebserfassung. Straße: PLZ, Ort: Fläche des Betriebs: Zuständiger Tierarzt: Kontrollbericht für die Zertifizierung von Gnadenhöfen mit Rinderhaltung Firma: Nachname, Vorname: Straße: PLZ, Ort: E-Mail: Internet: Fläche des Betriebs: Betriebserfassung Datum: Kontrolleur: Telefon:

Mehr

Behandelte Fragen: Antworten der AG. Nein. Art. 10 (4) Anhang III VO (EG) 889/ Geflügel / Art. 12 (3) d

Behandelte Fragen: Antworten der AG. Nein. Art. 10 (4) Anhang III VO (EG) 889/ Geflügel / Art. 12 (3) d Arbeitsgruppe Ökologische Legehennenhaltung Behandelte Fragen: Nr. Betreff Fragestellung Wesentliche Bezüge zur EU-Bio-VO I Themenbereich Stallbau / Stallbeschaffenheit / Stallgröße Definition Stallfläche

Mehr

Fachinformation Tierschutz. Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden. Begriffe. Täglich Auslauf im Freien

Fachinformation Tierschutz. Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden. Begriffe. Täglich Auslauf im Freien Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden Zwinger und Boxen sind

Mehr

Schaf- und Ziegenhaltung am Bio-Betrieb

Schaf- und Ziegenhaltung am Bio-Betrieb Schaf- und Ziegenhaltung am Bio-Betrieb Überblick zu den Richtlinien in der biologischen Schaf- und Ziegenhaltung Autor: Referat Biolandbau, LK OÖ Stand: 2016-03 Rechtsgrundlage für die Schaf- und Ziegenhaltung

Mehr

Tierschutz und Ökonomie welche Auswirkungen haben die verschiedenen Kriterien auf die Wirtschaftlichkeit von Ferkelerzeugung und Schweinemast?

Tierschutz und Ökonomie welche Auswirkungen haben die verschiedenen Kriterien auf die Wirtschaftlichkeit von Ferkelerzeugung und Schweinemast? Tierschutz und Ökonomie welche Auswirkungen haben die verschiedenen Kriterien auf die Wirtschaftlichkeit von Ferkelerzeugung und Schweinemast? Impulsreferat von ISN-Vorstandsmitglied Sauenhalter und Schweinemäster

Mehr

Eine Playmobilgeschichte

Eine Playmobilgeschichte Tierwohl - Eine Frage der Haltung! Eine Playmobilgeschichte Eine Präsentation des Biologie-WPKs Jahrgang 9 vom Ratsgymnasium Stadthagen Schreiben eines Drehbuches Die Kulisse muss stimmen Was ist das für

Mehr

KLASSE STATT MASSE. Tierschutz in der Landwirtschaft

KLASSE STATT MASSE. Tierschutz in der Landwirtschaft KLASSE STATT MASSE Tierschutz in der Landwirtschaft RECHTE DER TIERE Der Preisdruck der Lebensmittelindustrie führt dazu, dass BäuerInnen ihre Tiere in immer größeren Stallanlagen halten. Die aus den Ställen

Mehr

Tiertransport. B1 Schlachttiere. Fleischerhandwerk

Tiertransport. B1 Schlachttiere. Fleischerhandwerk Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

STERNEFLEISCH. Workshop Viehzentrale Südwest , Boxberg. Stephanie Schrimpf, Tierschutzbeauftragte EDEKA Südwest Fleisch

STERNEFLEISCH. Workshop Viehzentrale Südwest , Boxberg. Stephanie Schrimpf, Tierschutzbeauftragte EDEKA Südwest Fleisch STERNEFLEISCH Workshop Viehzentrale Südwest 01.10.2015, Boxberg Stephanie Schrimpf, Tierschutzbeauftragte EDEKA Südwest Fleisch TIERSCHUTZLABEL www.tierschutzlabel.info Seite 2 I 01.10.2015 I Sternefleisch

Mehr

Planungsgrundlagen Schweinehaltung

Planungsgrundlagen Schweinehaltung Zuchtschweine MINDESTFLÄCHEN ABFERKELBUCHTEN Gewicht der Saugferkel [ kg ] Mindestfläche [ m²/sau ] bis 0 4,0 über 0 5,0 Böden von Abferkelbuchten müssen mind. /3 geschlossen ausgeführt sein. Drainageelemente

Mehr

Pferdehaltung ausserhalb der Bauzone

Pferdehaltung ausserhalb der Bauzone Pferdehaltung ausserhalb der Bauzone Dr. Iris Bachmann, Agroscope, Schweizerisches Nationalgestüt, Avenches Weiterbildungsveranstaltung der Schweizerischen Gesellschaft für Agrarrecht (SGAR), Luzern, 12.9.2014

Mehr

Stallmasse. für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz

Stallmasse. für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Stallmasse für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Bestellnummer 1153, Ausgabe Schweiz, 2009 Letzte Aktualisierung: 08.12.2009 Rindvieh Schafe Ziegen Pferde Schweine Legehennen

Mehr

Fachinformation Tierschutz. Aufzucht von Jungpferden. Gruppenhaltung für Jungpferde. Mindestabmessungen einhalten

Fachinformation Tierschutz. Aufzucht von Jungpferden. Gruppenhaltung für Jungpferde. Mindestabmessungen einhalten Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Aufzucht von Jungpferden Die Aufzuchtbedingungen prägen die

Mehr

Planungsgrundlagen Rinderhaltung

Planungsgrundlagen Rinderhaltung Milch- und Mutterkühe MINDESTMASSE ANBINDEHALTUNG Tiergewicht [ kg ] Standlänge Kurzstand Standlänge Mittellangstand Standbreite bis 300 30,0 60,0 85,0 bis 400 50,0 85,0 00,0 bis 550 65,0 00,0 5,0 bis

Mehr