BESCHATTUNG VON BILDSCHIRMARBEITSPLÄTZEN. Praktische Hinweise zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der EU-Bildschirmrichtlinie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BESCHATTUNG VON BILDSCHIRMARBEITSPLÄTZEN. Praktische Hinweise zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der EU-Bildschirmrichtlinie"

Transkript

1 BESCHATTUNG VON BILDSCHIRMARBEITSPLÄTZEN Praktische Hinweise zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der EU-Bildschirmrichtlinie

2 03 Vorwort 10 Fallbeispiel Ecklösungen / Oberlichter / Plafondfenster 05 Aufgabenstellung 11 Produktauswahl 06 Lösungsangebot 12 Arbeitsplatzanalyse 07 Umgebungsfaktoren 13 Arbeitsstättenverordnung Bildschirmarbeitsverordnung 08 Fallbeispiele 14 Stichwortverzeichnis Fallbeispiel Lange Fensterfronten

3 VERBAND INNENLIEGENDER SICHT- UND SONNENSCHUTZ VIS Die Produkte des innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzes verbinden Design und Funktion, Ästhetik und Nutzen. Bildschirm- und Büroarbeitsplätze stellen dabei hohe Anforderungen an den Blendschutz. Die rechtlichen Vorgaben regeln die erforderlichen Maßnahmen, können aber nicht jede Situation vor Ort erfassen. Deshalb bietet der VERBAND INNENLIEGENDER SICHT- UND SONNENSCHUTZ (VIS) mit dieser Broschüre einen Ratgeber für individuelle Lösungen an. Das Ziel ist, Sicherheit bei der Beratung und Anwendung zu erreichen, um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden. 03

4 Heute sind grundsätzlich alle Büroarbeitsplätze mit Bildschirmen ausgestattet. Dieser Einsatzbereich stellt bestimmte Anforderungen an die Umgebung. Besonders die Regulierung von Licht, Blendung und Sicht erfordert große Beachtung. Hierzu bietet der qualifizierte Fachhandel eine vielfältige Auswahl an Sicht- und Sonnenschutz-Systemen an, wie z.b Plissees Rollos Flächenvorhänge Jalousien Lamellenvorhänge 04

5 Der Arbeitgeber ist nach der Bildschirmarbeitsverordnung DIN EN ISO und 1,3 ff Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder verpflichtet, bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheit und Gesundheitsbedingungen einzuhalten. Beispiele sind: Gefährdung des Sehvermögens, körperliche Probleme und psychische Belastung. Anforderungen an den Arbeitsplatz Die Arbeitsplätze in den Betrieben sind unterschiedlichsten Einflüssen wie Klima, Lärm, Lichtverhältnissen und Blendungen ausgesetzt. In hohem Maße können große Leuchtdichteunterschiede den Augen Probleme bereiten, da sie sich ständig neuen Lichtverhältnissen anpassen müssen, so schneller ermüden und dadurch die Arbeitsproduktivität sinkt. Um ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen, sollte der Arbeitsplatz bestmöglich ausgestattet sein. Forderungen des Menschen an den Arbeitsplatz Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind die Grundlagen für Motivation und Leistungsbereitschaft. Eine Vielzahl von betrieblichen Leistungen unterstützt und fördert dieses Zusammenspiel. Gesetzliche Grundlagen Die Erkenntnis der Zusammenhänge von Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter hat zu einer Reihe von gesetzlichen Regelungen und Normen geführt. Die für den Sicht- und Blendschutz relevanten Vorschriften sind: Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007, 3 Abs. 1 S. 1, Anhang hierzu Ziffer 3.4 Bildschirmarbeitsverordnung (Umsetzung der Richtlinien 90/270/EWG) DIN EN ISO Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Die Inhalte der angeführten gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf Seite 13. AUFGABENSTELLUNG Aus den oben genannten Punkten lassen sich folgende Aussagen ableiten. In Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen müssen Fenster vorhanden sein. Jedes Fenster muss mit einem individuell verstellbaren innenliegenden Sicht- und Blendschutz ausgestattet sein. Störende Reflexionen und Blendungen auf dem Bildschirm müssen vermieden werden. Durch die Verstellbarkeit der Anlagen kann eine Sichtverbindung nach außen, zumindest für die meiste Zeit, aufrechterhalten werden. Sekundärer Sonnenschutz Primärer Sonnenschutz Innenbeleuchtung Bildschirmpositionierung Tertiärer Sonnenschutz Glasqualität Raumfarbe Himmelsrichtung Raumtiefe Fensteranordnung Raumaufteilung Fenstergröße Wie im Diagramm ersichtlich, haben viele Faktoren Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse im Büro, wie z.b. die richtige Positionierung des Bildschirms, die Möblierung und die Beleuchtung. Nur das optimale Zusammenspiel aller Einflüsse ermöglicht ein ganzheitliches Ergebnis. Der innenliegende Sicht- und Blendschutz löst dabei seinen Teil der Anforderungen. Schon die Fülle der Einflussmöglichkeiten zeigt die Notwendigkeit fachkundiger Beratung. Von außen nach innen fortschreitend muss der Bedarf an Beschattung im Einzelfall mit dem Nutzer geklärt werden. Dabei werden die Produkte eingesetzt, die am besten die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Tertiärer Sonnenschutz ist innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz. 05

6 LÖSUNGSANGEBOT Vorgehensweise beim Beratungsgespräch Zwingende Voraussetzung für eine fachlich korrekte Beratung ist die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Dazu ist eine Bestandsaufnahme vor Ort notwendig. Situation: Räumliche Gegebenheiten aufnehmen Bestimmung der Himmelsrichtungen Position der Bildschirme Anordnung sonstiger Arbeitsplätze Lichtverteilung im Raum Bauliche Umgebung prüfen Produktauswahl: Lösungsvorschläge Produktberatung Bedienung, Montage, Position Behang Stoffe Die einfallende Lichtintensität wird durch die Auswahl der Stoffe und deren Transmission bestimmt. Entscheidung: Beratung des tertiären Sichtund Blendschutzes Schriftliches Besprechungsprotokoll Hinweis auf der Auftragsbestätigung: Auf die Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung wurde hingewiesen. 06

7 UMGEBUNGSFAKTOREN Primärer Sonnenschutz Die Bedingungen der Arbeitsplatzumgebung sind in der Regel vorgegeben. Balkonüberstände, Bäume vor den Fenstern, gegenüberliegende Bebauung mit stark reflektierender oder heller Fassade und die Himmelsrichtungen der Fenster können nicht verändert werden. Sekundärer Sonnenschutz Außenliegeder regulierbarer Sonnenschutz, mit dem die Wärmeentwicklung im Raum durch einfallendes Licht verringert wird. Berücksichtigt werden muss hier die Wetterabhängigkeit, da starker Wind den Einsatz verhindert. Tertiärer Sonnenschutz Innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz, der die Lichtmenge im Raum dosiert und Blendungen vermeidet. Fazit: Ideale Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz erfordern den abgestimmten Einsatz von außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Sicht- und Blendschutz. 07

8 FALLBEISPIELE Die nachfolgend aufgeführten Fallbeispiele reichen als Arbeitsgrundlage zur Ermittlung der erforderlichen Stoff-Transmissionswerte aus. Das Messen der Beleuchtungsstärke vor Ort hilft nicht, das richtige Produkt zu finden. Es kann lediglich dazu dienen, die momentanen Lichtverhältnisse darzustellen und ein Gefühl für die Beleuchtungsstärke zu vermitteln. Himmelsrichtung Beleuchtungsstärke Stoff-Transmissionswert Süden Lux 0-5 % Westen / Osten max Lux 2-6 % Norden max Lux % Die Angaben zur Beleuchtungsstärke basieren auf den extremsten Lichtverhältnissen der Himmelsrichtungen. Ausnahme: Bei gegenüberliegenden reflektierenden Fassaden werden generell die Stoff-Transmissionswerte für eine Südfassade zu Grunde gelegt. Nach DIN darf die Beleuchtungsstärke folgende Werte nicht unterschreiten: Büroarbeitsplatz ohne Bildschirm: 300 Lux. Büroarbeitsplatz mit Bildschirm: Lux. Besprechungsfläche: 300 Lux. Daraus ergibt sich je nach Büroarbeitsplatz eine ideale Beleuchtungsstärke von mindestens 500 bis maximal Lux. Beispiel West-/Ostseite: Durch die Verglasung und den innenliegenden Sicht- und Blendschutz wird die einfallende Lichtmenge auf den erforderlichen Wert gemindert. West-/Ostseite Lux Lux Lux 08 Doppelisolierverglasung 60 % Innenliegender Sicht- und Blendschutz 94 % Idealwert Lux

9 FALLBEISPIELE FALLBEISPIEL LANGE FENSTERFRONTEN Bei langen Fensterfronten besteht die Gefahr der Überblendung. Trotz richtiger Bildschirmstellung kann die Sonneneinstrahlung auf den Bildschirmarbeitsplatz fallen und Blendungen verursachen. Zum Einsatz sollten deshalb mehrere Anlagen kommen, die einzeln bedient und so eingestellt werden müssen, dass an keinem Arbeitsplatz Blendung auf dem Bildschirm entsteht. Blendfreiheit hat Vorrang vor Sicht nach außen. 09 Gefahr der Überblendung

10 FALLBEISPIELE FALLBEISPIEL ECKLÖSUNG Bei einer Ecklösung kann der Bildschirm nur zu einer Fensterfront hin richtig positioniert sein. Die individuell verstellbaren Anlagen gewährleisten damit ein blendfreies Arbeiten. Die ungünstigste Situation bestimmt die Auswahl der geeigneten Materialien. FALLBEISPIEL OBERLICHTER / PLAFONDFENSTER Wegen des ständigen Lichteinfalls müssen diese Fenster mit einer geeigneten verstellbaren Sonnenschutzanlage ausgestattet werden. 10

11 Ein zusätzlicher Produktvorteil von Plisseeanlagen ist die Formenvielfalt. Bei der Auswahl eines geeigneten Sonnenschutzproduktes muss beachtet werden, dass jeder Arbeitsplatz individuell bedient werden kann. Optimal ist eine Bedienung der Anlagen vom Arbeitsplatz aus. Rollo Rollos eignen sich besonders durch die geschlossene Stofffläche als bestmögliche Abdunklung. Unterschiedliche Stoffqualitäten und Transparenzen bieten eine individuelle Anpassung an die Raumsituation. Jalousie Jalousien regulieren durch die Verstellbarkeit der Lamellen die in den Raum einfallende Lichtmenge und -richtung. Bei perforierten und teilperforierten Lamellen die Hinweise der Hersteller beachten. PRODUKTAUSWAHL Zusätzliche Automatikgeräte wie Sonnenwächter, Zeitschalter, Thermostat erhöhen den Bedienungskomfort. Plissee Eine vielfältige Palette an Stoffqualitäten ermöglicht unterschiedlichste Transparenzen und Effekte. Lamellenvorhang Lamellenvorhänge regulieren den Lichteinfall durch Wenden der Lamellen. Sie sind besonders für große Flächen geeignet. Flächenvorhang Flächenvorhänge eignen sich für repräsentative Räume. Die Lichtregulierung erfolgt durch seitliches Verschieben der Stoffbahnen. 11

12 ARBEITSPLATZANALYSE Firma Raum Fensterrichtung Norden Osten Süden Westen Transmissionswert: % 2 6 % 0 5 % 2 6 % Bildschirmpositionierung überprüft auf richtige Bildschirmpositionierung ISO hingewiesen Produktauswahl Rollo Jalousie Lamellenvorhang Plissee Flächenvorhang Montageart Decke Fensterflügel Wand Glasleiste Notizen Datum Unterschrift 12

13 ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG 3 Absatz 1 Satz 1. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs entsprechend so eingerichtet und betrieben wer- BILDSCHIRMARBEITSVERORDNUNG (BildscharbV) den, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Anhang hierzu Ziffer 3.4. VERORDNUNGEN Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (BildscharbV). Die Bildschirmarbeitsverordnung ist die Umsetzung der EU-Bildschirm-Richtlinie in deutsches Recht und trat im Dezember 1996 in Kraft. Die Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten bis auf einige wenige Ausnahmen. Sie bildet damit auch für die Arbeit mit Bildschirmgeräten im Bürobereich eine wesentliche gesetzliche Grundlage. Die BildscharbV geht von einem ganzheitlichen Arbeitsschutz aus. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, die spezifischen Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zu bewerten und darauf gestützt technische, ergonomische, arbeitsmedizinische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Alle Merkmale und Aspekte der Bildschirmarbeit, die Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten haben können, sind angesprochen. So werden Anforderungen an das Bildschirmgerät, an Ein- und Ausgabegeräte und sonstige Arbeitsmittel, an den Arbeitstisch, den Arbeitsstuhl und die Arbeitsumgebung gestellt. Zudem enthält die Richtlinie auch Festlegungen zum Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel. Dabei handelt es sich im We- sentlichen um Anforderungen an Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit der Software. Letzter Termin, diese Anforderungen in die Praxis umzusetzen, war der ! Diese Norm gilt in allen Ländern der europäischen Union und wurde ohne Änderung genehmigt. Künstliche Lichtquellen und die Farbe und Oberflächenbeschaffenheit der Büroeinrichtung müssen mit einbezogen werden. Richtig Bildschirm 90 zur Fensterachse Falsch 13

14 STICHWORTVERZEICHNIS Absorption Beim Sonnenschutz bezeichnet der Absorptionswert den Teil der Lichtenergie, der vom Gewebe aufgenommen, das heißt, nicht hindurchgelassen wird. Die absorbierte Lichtenergie wird in der Regel in Wärme umgewandelt. Lux Lux ist die Einheit der Beleuchtungsstärke. Primärer Sonnenschutz Vorhandene Abeitsplatzumgebung, z.b. Balkonüberstände, Bäume vor den Fenstern. Beleuchtungsstärke Die Beleuchtungsstärke wird definiert als Maß für die Menge des Lichtes, die auf eine bestimmte Fläche trifft. Sie wird in Lux (lx) angegeben und kann mit einem Luxmeter gemessen werden. Blendung Blendung führt zu Beeinträchtigung des Sehvermögens bzw. Auslösen einer Störempfindung wie Unbehagen und Ermüdung, hervorgerufen durch zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld. DIN Arbeitsstättenverordnung Nach DIN soll die Beleuchtungsstärke in allgemeinen Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen 500 Lux betragen. Ein Mindestwert von 300 Lux darf an keinem Büroarbeitsplatz unterschritten werden. In Großraumbüros gelten 750 bzw Lux (je nach Reflexionsvermögen des Raumes). Reflexion Im Bereich des Sonnenschutzes gibt der Reflexionsgrad den Wert der eingestrahlten Sonnenmenge an, der direkt oder diffus zurückgeworfen wird. Je mehr Strahlung reflektiert wird, desto weniger kann in den Raum gelangen und ihn aufheizen. Erhöht werden kann der Reflexionswert noch dadurch, dass Stoffe mit Perlglanzpigmenten beschichtet werden. Sekundärer Sonnenschutz Außenliegender regulierbarer Sonnenschutz Sonnenwächter Mit Lichtsensoren ausgestattete Steuerungselemente von Sonnenschutzanlagen, die auf Lichtveränderungen ansprechen und den elektrischen Antrieb der Anlage entsprechend steuern. Die Lichtempfindlichkeit ist beliebig einstellbar. Leuchtdichte Maß für die gesehene Helligkeit. Die Leuchtdichte ist der Lichtstrom je Fläche und Raumwinkel. Das menschliche Auge empfindet Leuchtdichteunterschiede als Helligkeitsunterschiede. Die Leuchtdichte beschreibt die Helligkeitswahrnehmung einer Fläche. Je höher die Leuchtdichte, desto heller wird die Fläche wahrgenommen und die Blendung wird größer. Flächen mit gleicher Leuchtdichte sind nicht voneinander unterscheidbar. Tertiärer Sonnenschutz Innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz, der die Lichtmenge im Raum dosiert und Blendungen vermeidet. Transmission Der Transmissionsgrad bezeichnet die Menge des Lichtes, die durch den Stoff hindurchgelassen wird. Je höher der Transmissionswert, desto heller wird der Raum. 14

15 Verband innenliegender Sicht- und Sonnenschutz e.v. Ostwall Krefeld Postfach Krefeld Telefon / Fax / info@vis-intern.de In Abstimmung mit BSR, Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.v. ZVR, Zentralverband Raum und Ausstattung, Bonn Gestaltung: 360 concept & creation Druckvorstufe: Typo-Team Druck: Lechte Medien GRUPPE

16 Überreicht durch:

Optimale Lichtbedingungen für Bildschirmarbeitsplätze durch innenliegenden Sichtund Sonnenschutz

Optimale Lichtbedingungen für Bildschirmarbeitsplätze durch innenliegenden Sichtund Sonnenschutz Optimale Lichtbedingungen für Bildschirmarbeitsplätze durch innenliegenden Sichtund Sonnenschutz Wie Sie die gesetzlichen Vorgaben der BildscharbV und ASR umsetzen und die Raumqualität verbessern Besseres

Mehr

Praktische Hinweise zur Umsetzung der EU-Bildschirmrichtlinie

Praktische Hinweise zur Umsetzung der EU-Bildschirmrichtlinie Beschattung von Bildschirmarbeitsplätzen Praktische Hinweise zur Umsetzung der EU-Bildschirmrichtlinie Seit 1996 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten.

Mehr

Colour Blinds - Rollo

Colour Blinds - Rollo Colour Blinds - Rollo Rollo Preisliste + Technik Zubehör Artikel Bezeichnung Colour Code 12,3 46,3 Montageprofil für 25 mm-getriebe 560 25 202 560 25 2021 13 62 Montageprofil für 36 mm-getriebe 560 36

Mehr

Vorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz

Vorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz Analyse der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung Bildschirmarbeit) für Ausstattung der Schülerfirma (1) Nr. (2) (3) Vorschriften

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3

Mehr

Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenverordnung - aktuelle Änderungen - Stand Mai 2013 1 Änderungsumfang 1. Begriffsbestimmungen 2. Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV 3. Telearbeit 4. Unterweisung der

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV) Bildschirmarbeitsverordnung BildScharbV 549-2015 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV) Vom 4. Dezember 1996 (BGBl.

Mehr

Aktuelle Vorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze. Dr. Peter Schäfer

Aktuelle Vorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze. Dr. Peter Schäfer Aktuelle Vorschriften und Regelungen für Dr. Peter Schäfer Folie 2 Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung in die Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom Bundesrat verabschiedet

Mehr

(Bildschirmarbeitsverordnung - BildschArbV)*)

(Bildschirmarbeitsverordnung - BildschArbV)*) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildschArbV)*) Vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Sonnenschutz Maß Modellübersicht

Sonnenschutz Maß Modellübersicht Sonnenschutz Maß Modellübersicht Plissee Modellübersicht Freihängende Anlage Einsatz: Rechteckfenster Typ PS10 Plissee mit Schnurzug freihängend mit einer Oberschiene, Paket an Oberschiene befestigt. Verspannte

Mehr

BLENDSCHUTZ HITZESCHUTZ SCHALLSCHUTZ VERDUNKELUNG ENERGIEEINSPARUNG. Lösungen für Bildschirmarbeitsplätze

BLENDSCHUTZ HITZESCHUTZ SCHALLSCHUTZ VERDUNKELUNG ENERGIEEINSPARUNG. Lösungen für Bildschirmarbeitsplätze BLENDSCHUTZ HITZESCHUTZ SCHALLSCHUTZ VERDUNKELUNG ENERGIEEINSPARUNG Lösungen für Bildschirmarbeitsplätze bis 72 m² bis 36 m Bessere Raumakustik Blendfreies Arbeiten bei gleichzeitiger Verbesserung der

Mehr

Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten

Mehr

GV05 Gesetze und Verordnungen

GV05 Gesetze und Verordnungen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841), zuletzt geändert durch Artikel 7

Mehr

Bei Licht betrachtet: Bürobeleuchtung. Herzlich Willkommen. Potsdamer Dialog, April Seite 1

Bei Licht betrachtet: Bürobeleuchtung. Herzlich Willkommen. Potsdamer Dialog, April Seite 1 Bei Licht betrachtet: Bürobeleuchtung Herzlich Willkommen Potsdamer Dialog, 16. 18. April 2013 04.07.2013 Seite 1 Quelle: C. Schierz. Spektrale Hellempfindlichkeit 2 Gesichtsfeld V (λ): scotopisch (Nachtsehen)

Mehr

Lamellenvorhänge. Funktionelle Ästhetik. mit Lamellenvorhängen von Erfal. Räume neu erleben

Lamellenvorhänge. Funktionelle Ästhetik. mit Lamellenvorhängen von Erfal.  Räume neu erleben Lamellenvorhänge Funktionelle Ästhetik mit Lamellenvorhängen von Erfal www.erfal.de Räume neu erleben Vollkommene Linien Lamellenvorhänge bestehen aus senkrechten Stoffbahnen. Basis ist eine dezente Oberschiene

Mehr

Energieeffizienz und Behaglichkeit durch Sonnenschutzsysteme. Ulrich Lang

Energieeffizienz und Behaglichkeit durch Sonnenschutzsysteme. Ulrich Lang Energieeffizienz und Behaglichkeit durch Sonnenschutzsysteme Ulrich Lang Anforderungen Hitzeschutz Schallabsorption Regenschutz Gestaltung Blendschutz Transparenz liefern Sonnenschutz Einbruchschutz Insektenschutz

Mehr

RAFFINESSE TECHNIK TRIFFT QUALITÄT. Das ideale Fassadenglas

RAFFINESSE TECHNIK TRIFFT QUALITÄT. Das ideale Fassadenglas Das Jalousien-Isolierglas TECHNIK TRIFFT QUALITÄT Sonnenschutz Blendschutz Sichtschutz Das ideale Fassadenglas Im modernen Fassadenbau, vor allem bei Structural-Glazing-Fassaden, sind leistungsfähige Sonnenschutzgläser

Mehr

Arbeitsschutz im betrieblichen Umfeld

Arbeitsschutz im betrieblichen Umfeld Rechtlicher Hintergrund Arbeitsumgebung zum Wohlfühlen Arbeitsschutzgesetz AIBU Seite 101 AIBU Seite 102 Belastung - Beanspruchung im Bürobereich Belastung - Beanspruchung im Bürobereich AIBU Seite 103

Mehr

2.6.2 Orientierungshilfen zu Bildschirmarbeitsplätzen

2.6.2 Orientierungshilfen zu Bildschirmarbeitsplätzen 2.6.2 Orientierungshilfen zu Bildschirmarbeitsplätzen Gerät Allgemeine Bemerkung Die Benutzung des Gerätes als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer mit sich bringen. Bildschirm Die auf dem Bildschirm

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Arbeitsschutz an Bildverstärker-Arbeitsplätzen

Arbeitsschutz an Bildverstärker-Arbeitsplätzen Arbeitsschutz an Bildverstärker-Arbeitsplätzen Dieter Lorenz Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstr. 14 35390 Giessen, Germany Email:

Mehr

SONNENLICHT Perfekt in Funktion und Design Innenjalousien sind die Klassiker unter den Innenprodukten. Ihr Vorteil liegt in der perfekten Regulierung

SONNENLICHT Perfekt in Funktion und Design Innenjalousien sind die Klassiker unter den Innenprodukten. Ihr Vorteil liegt in der perfekten Regulierung I N N E N J A L O U S I E SONNENLICHT Perfekt in Funktion und Design Innenjalousien sind die Klassiker unter den Innenprodukten. Ihr Vorteil liegt in der perfekten Regulierung des Lichteinfalls. Die Lamellen

Mehr

PLISSEE MATERIALEIGENSCHAFTEN

PLISSEE MATERIALEIGENSCHAFTEN Die drei Werte zusammen ergeben 100 %. Einflüsse durch Belüftung, Montageart und -abstand, Glas etc. sind nicht berücksichtigt. TRANSMISSION Fensterglas ABSORPTION REFLEXION Stoff Bei der Montage von Plissees

Mehr

DELISTAR Innenliegender Sonnenschutz. Lamellenvorhänge Rollos Flächenvorhänge Faltrollos

DELISTAR Innenliegender Sonnenschutz. Lamellenvorhänge Rollos Flächenvorhänge Faltrollos DELISTAR Innenliegender Sonnenschutz Lamellenvorhänge Rollos Flächenvorhänge Faltrollos Mit Sonnenschutz Energie sparen Ein großer Teil der Heizenergie entweicht durch die Fenster. Innenliegender Sonnenschutz

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil: Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Telearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze

Telearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze Telearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze 13. Bundesweiter Betriebsärztetag in Dresden Patrick Aligbe Aligbe Sicherheitsrecht In der Vorversion der jetzigen ArbStättV nicht enthalten

Mehr

Checkliste Modul III. Büro- und. Erstellt durch: Datum: Nein. Erstbeurteilung: erfülltt. entfällt. leuchten und. betragen. Hintergrund). 8.

Checkliste Modul III. Büro- und. Erstellt durch: Datum: Nein. Erstbeurteilung: erfülltt. entfällt. leuchten und. betragen. Hintergrund). 8. ARBEITSSICHERHEIT Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz Büro- und Bildschirmarbeitsplätze I Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Verantwortliche Leitung: Erstellt durch: Datum:

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

Bildschirmarbeit richtig gestalten was tun?

Bildschirmarbeit richtig gestalten was tun? Bildschirmarbeit richtig gestalten was tun? Checkliste zur Selbstüberprüfung für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen Einführung Die Arbeit am Bildschirmgerät gehört nicht nur im Büro, sondern zunehmend

Mehr

TEXTILE HINWEISE. Flächenvorhänge Rollos Vertikal-Jalousien TITEL

TEXTILE HINWEISE. Flächenvorhänge Rollos Vertikal-Jalousien TITEL TITEL Rollos TEXTILE HINWEISE Technische Änderungen vorbehalten, Ausgabe 07.2008 Unverbindlich empfohlene Verkaufspreise in Euro (inkl. MwSt.) 1 2 INHALTSVERZEICHNIS Textile Eigenschaften Seite 4 6 Bildschirmarbeitsplatz-Eignung

Mehr

ttenverordnung 7. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, BLUME ARBEITSSICHERHEIT

ttenverordnung 7. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, BLUME ARBEITSSICHERHEIT 1 ttenverordnung 7. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, 17.11.2004, 17.11.2003, Magdeburg Umsetzung von EU-Richtlinien nach Art. 137 EG-Vertrag 2 Artikel 137 EG-Vertrag

Mehr

Dr.-Ing. Ahmet Çakir ERGONOMIC Institut, Berlin

Dr.-Ing. Ahmet Çakir ERGONOMIC Institut, Berlin Ergonomische Anforderungen an und Empfehlungen für die Arbeitsumwelt bei Bildschirmarbeit: DIN EN ISO 9241-6 Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen - Neue Regelungen, Neue Konzepte, Neue Lösungen, 5.

Mehr

Arbeitsschutz und Prävention bei mobiler IT-gestützter Arbeit

Arbeitsschutz und Prävention bei mobiler IT-gestützter Arbeit 1. Konferenz Mobilität und Mobile Informationssysteme (MMS 2006) im Rahmen der Multikonferenz Wirtschaftsinformatik 2006. Universität Passau, Februar 2006 (nur elektr. verfügbar http://www.gi-mms.de/mms2006/kurzbeitraege/kohn.pdf)

Mehr

Innen- JalousIe licht-regulierung, sichtschutz, IndIvIduelle gestaltung

Innen- JalousIe licht-regulierung, sichtschutz, IndIvIduelle gestaltung Innen - Jalousie Licht-Regulierung, Sichtschutz, individuelle Gestaltung SONNENLICHT Perfekt in Funktion und Design Innenjalousien sind die Klassiker unter den Innenprodukten. Ihr Vorteil liegt in der

Mehr

GESETZE und NORMEN (ÜZ)

GESETZE und NORMEN (ÜZ) Dokument-Nr. Version Gültig ab Dokumenten- Status Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten 1.00 01.03.2012 öffentlich 000 8 PLaPB Technisches Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

zur Entscheidung über die Einbaulage der Sonnenschutzvorrichtungen

zur Entscheidung über die Einbaulage der Sonnenschutzvorrichtungen Formblatt C zur Entscheidung über die der Sonnenschutzvorrichtungen 1/5 Formblatt C Formblatt C zur Entscheidung über die der Sonnenschutzvorrichtungen zur Entscheidung über die der Sonnenschutzvorrichtungen

Mehr

Arbeitsschutz-Check. Alle Prüf- und Dokumentationspflichten sicher erfüllen. Bearbeitet von WEKA

Arbeitsschutz-Check. Alle Prüf- und Dokumentationspflichten sicher erfüllen. Bearbeitet von WEKA Arbeitsschutz-Check Alle Prüf- und Dokumentationspflichten sicher erfüllen Bearbeitet von WEKA 7. Update. Stand: 06/2011 2012. CD. ISBN 978 3 8111 3906 0 Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht: 1010 g Wirtschaft

Mehr

Ergonomie in den Verordnungen

Ergonomie in den Verordnungen Professur für Arbeitswissenschaft Ergonomie in den Verordnungen Qualifizierungstag Ergonomie, LUBW Stuttgart, 26. Oktober 2017 Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Agenda 1. Einführung 2. Verordnungen 3. Fragen

Mehr

Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden

Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden Menschengerechte Arbeitsgestaltung Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden BHT Berlin Ilse Schmiedecke 2010 Menschengerechte Arbeit? Schlecht gestaltete

Mehr

ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG - ARBSTÄTTV

ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG - ARBSTÄTTV ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG - ARBSTÄTTV Novellierung ArbStättV Stand der Regelsetzung November 2013 Dipl.-Ing. Wolfgang Doll, BMAS wolfgang.doll@bmas.bund.de Woher kommen die Vorschriften? Europäische Union

Mehr

Ausschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten

Ausschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt Gastgewerbe 2017 / DEHOGA Thüringen - BGN Reinhardsbrunn 22.02.2017 Gesetzliche

Mehr

Merkblatt Bildschirmarbeitsplatz

Merkblatt Bildschirmarbeitsplatz REFERAT SICHERHEITSWESEN SCHMIDT Merkblatt Bildschirmarbeitsplatz Natürlich wird es nicht immer möglich sein, mit Hilfe dieses Merkblattes alle Probleme zu lösen, die am Bildschirm-Arbeitsplatz auftreten

Mehr

Die Novelle der Arbeitsstättenverordnung

Die Novelle der Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenverordnung Die Novelle der Arbeitsstättenverordnung Was verspricht die Novelle für ein Unternehmen? - Erwartungen und Perspektiven - Inhalte 1. Kernsystematik 2. Bedeutung aus der Sicht eines

Mehr

Arbeitssicherheitsunterweisung. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Arbeitssicherheitsunterweisung. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz Arbeitssicherheitsunterweisung Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz Inhaltsübersicht Gesetzliche Grundlagen Begriff Bildschirmarbeitsplatz Gefährdungen Der Bildschirm

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen

Mehr

Modul Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Modul Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Modul Ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Rechtlicher Hintergrund Ergonomische Gestaltungskriterien Prüflisten Anleitungen Anwendung anhand von simulierten und realen Arbeitsplatzszenarien

Mehr

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Psychische Belastung am Arbeitsplatz Die gesetzlichen Grundlagen Die Akteure - der Markt Die Wirkungszusammenhänge Die Gefährdungsanalyse - Ein Vorgehensmodell Die Handlungsfelder des Arbeitsschutzes im Bereich psychische Belastungen Die

Mehr

Herzlich Willkommen zum Technologieforum OSMO am 16. &

Herzlich Willkommen zum Technologieforum OSMO am 16. & Herzlich Willkommen zum Technologieforum OSMO am 16. & 17.09.2015 Agenda: - Definition - Rechtsgrundlagen - Bereiche - Wartenausrüstung - Beispiele Definition Ergonomie: Die Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 5 1 Innenbeleuchtung...11 1.1 Zweck einer Innenbeleuchtung...11 1.2 Sehaufgabe...12 1.3 Sehleistung...12 1.4 Sehkomfort...13 1.5 Sicherheit und Gesundheit...13 Zusammenfassung...14 2 Vorschriften...15

Mehr

Der Bildschirmarbeitsplatz ARBEITSMITTEL Bildschirm

Der Bildschirmarbeitsplatz ARBEITSMITTEL Bildschirm Der Bildschirmarbeitsplatz ARBEITSMITTEL Bildschirm > Zeichenwiedergabe in Positivdarstellung (Schrift dunkel, Hintergrund hell) > ausreichend große Zeichen (3,5 mm bei 50 70 cm Entfernung) > Abstand zwischen

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Büro heute wie gestaltet man richtig. Dr. Peter Schäfer

Büro heute wie gestaltet man richtig. Dr. Peter Schäfer BGI 650 Folie 2 GUV-I650 Folie 3 Definition Bildschirmarbeitsplatz 1 Abs. (1) BildscharbV Diese Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten 2 Abs. (1) und (2) BildscharbV (1) Bildschirmgerät im

Mehr

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Zielsetzung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Zielsetzung Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der

Mehr

Arbeitsbedingungen unter der Lupe. Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Arbeitsbedingungen unter der Lupe. Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Arbeitsbedingungen unter der Lupe Rahmenbedingungen für Gute Arbeit und Gesundheit Arbeits- und Gesundheitsschutz - Lärm, Licht, Gefahrenstoffe, Ergonomie, Pausen Entgelt - Entgeltgleichheit (laut Tarifvertrag)

Mehr

Tageslicht im Büro. Tageslichtmenge. Tageslichtverteilung. Sonnenschutz (Energieeintrag) Blendschutz (Bildschirmarbeit) Bezug nach außen (Transparenz)

Tageslicht im Büro. Tageslichtmenge. Tageslichtverteilung. Sonnenschutz (Energieeintrag) Blendschutz (Bildschirmarbeit) Bezug nach außen (Transparenz) Forum Building Science 2007 Fachtagung, Donau-Universität Krems Tageslicht im Büro Andreas Danler / Bartenbach LichtLabor 20. April 2007 Tageslichtmenge Tageslichtverteilung Sonnenschutz (Energieeintrag)

Mehr

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEIN-SCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE ER-LASSEN: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Ziel der Richtlinie

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEIN-SCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE ER-LASSEN: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Artikel 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

MERKBLATT DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Recht und Fairplay

MERKBLATT DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Recht und Fairplay MERKBLATT Recht und Fairplay DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG Am 25.08.2004 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) in Kraft getreten. Mit der Novelle der Arbeitsstättenverordnung wird die Richtlinie

Mehr

Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main

Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV

Mehr

Gefahrenanalyse Welche Schutzmaßnahmen müssen Sie treffen?

Gefahrenanalyse Welche Schutzmaßnahmen müssen Sie treffen? Welche Schutzmaßnahmen müssen Sie treffen? Warum ist eine systematische Gefahrenanalyse so wichtig? Basis für die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz-Checkliste (Quellenangaben)

Büro- und Bildschirmarbeitsplatz-Checkliste (Quellenangaben) Büro- und Bildschirmarbeitsplatz-Checkliste (Quellenangaben) Büro- und Bildschirmarbeitsplatzelemente JA NEIN ENTF 1 Arbeitsplatz, Arbeitsraum 1.1 Bietet der Arbeitsraum genügend Arbeitsfläche pro Arbeitsplatz?

Mehr

Gefährdungsanalyse für die Leitstelle

Gefährdungsanalyse für die Leitstelle 4. Symposium Leitstelle aktuell 31.05. 01.06.2016 Die Zukunft der Leitstelle gemeinsam gestalten! Gefährdungsanalyse für die Leitstelle Maren Bartels, Wilhelmshaven Kartenabfrage Welche Leitstelle hat

Mehr

Starrer Blick, müde Augen.

Starrer Blick, müde Augen. Folie 1 Starrer Blick, müde Augen.. Dauerstress für die Augen. Folie 2 Der Computer und damit die tägliche Bildschirmarbeit sind aus dem Berufsalltag der meisten Deutschen nicht mehr wegzudenken Tendenz

Mehr

Tageslichtnutzung in der Sanierung

Tageslichtnutzung in der Sanierung Tageslichtnutzung in der Sanierung Wilfried Pohl, Bartenbach LichtLabor Tageslichtnutzung i. d. Sanierung 1 Tageslichtnutzung energiesparend und ökologisch sinnvoll > Tageslichtumlenkung spart Energie

Mehr

Mobile Arbeitswelt 4.0 erste Ergebnisse einer Unternehmensbefragung Prof. Dr. Jochen Prümper HTW Berlin

Mobile Arbeitswelt 4.0 erste Ergebnisse einer Unternehmensbefragung Prof. Dr. Jochen Prümper HTW Berlin Mobile Arbeitswelt 4.0 erste Ergebnisse einer Unternehmensbefragung Prof. Dr. Jochen Prümper HTW Berlin Konferenz: Zukunftsprojekt Arbeitswelt 4.0 19.09.2016 Haus der Wirtschaft, Stuttgart Inovacoach Organisation

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG

Mehr

Technische Wertangaben für VELUX Rollläden und Sonnenschutz für Fenster der aktuellen Generation

Technische Wertangaben für VELUX Rollläden und Sonnenschutz für Fenster der aktuellen Generation Technische Wertangaben für VELUX Rollläden und Sonnenschutz für Fenster der aktuellen Generation Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, nachfolgend erhalten Sie Informationen über die technischen Wertangaben

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe

Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

6.3 Beleuchtung in Büroräumen

6.3 Beleuchtung in Büroräumen 6.3 Beleuchtung in Büroräumen S. Neumann, Hamburg 6.3.1 Allgemeine Hinweise Anforderungen zur Gestaltung der Beleuchtung in Arbeitsstätten enthalten die Arbeitsstättenverordnung [1] und die Technische

Mehr

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft

Mehr

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel

Mehr

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele

Mehr

Werkstätten: Messe 2011

Werkstätten: Messe 2011 Werkstätten: Messe 2011 Arbeitsplatzgestaltung in Werkstätten 1 Rechtsgrundlagen Grundgesetz (GG) Die Würde des Menschen ist zu achten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Niemand darf wegen

Mehr

Arbeitssysteme. Arbeitssystem. Umwelt Klima / Licht. Methode Ablauf. Rohstoffe Input. Aufgabe. Produkt Output. Werkzeug Betriebsmittel.

Arbeitssysteme. Arbeitssystem. Umwelt Klima / Licht. Methode Ablauf. Rohstoffe Input. Aufgabe. Produkt Output. Werkzeug Betriebsmittel. Arbeitssysteme Arbeitssysteme 1 Rohstoffe Input 6 2 Umwelt Klima / Licht Methode Ablauf 3 Aufgabe Arbeitssystem Werkzeug Betriebsmittel 5 Mensch 4 Produkt Output 7 Systemarten System - Arten Soziale Systeme

Mehr

Photometrie. EPD.06 Photometrie.doc iha Ergonomie / Arbeit + Gesundheit

Photometrie. EPD.06 Photometrie.doc iha Ergonomie / Arbeit + Gesundheit 1 EPD.06.doc iha Ergonomie / Arbeit + Gesundheit H. Krueger 6. 6.1 Umrechnung physikalischer in photometrische Grössen Physikalische Grössen werden mittels der spektralen Empfindlichkeitskurve des menschlichen

Mehr

Wie viel Tageslicht Welcher Qualität Brauchen wir in Gebäuden?

Wie viel Tageslicht Welcher Qualität Brauchen wir in Gebäuden? Wie viel Tageslicht Welcher Qualität Brauchen wir in Gebäuden? Dr. A.E. Çakir ahmet.cakir@ergonomic.de Wieviel Tageslicht welcher Qualität brauchen wir in Gebäuden? 1 Übersicht Zum Qualitätsbegriff Qualitätsbegriff

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz * Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz * in der Fassung vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) Zuletzt geändert durch Artikel 440 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 (BGBl.

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen Universität Ulm 09.10.09 Dipl.-Ing. (FH), M.A. Olaf Schwark Ziele Klärung des Begriffes psychische Belastungen Ermittlung

Mehr

Rollos. Klassiker neu entdecken. Rollos von Erfal. Räume neu erleben

Rollos. Klassiker neu entdecken. Rollos von Erfal.  Räume neu erleben Rollos Klassiker neu entdecken Rollos von Erfal www.erfal.de Räume neu erleben Klassiker neu entdecken Das Rollo der Klassiker unter den Sonnenschutzprodukten begeistert heute mehr denn je. Erfal fertigt

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,

Mehr

INNENLIEGENDER ROLLOS & CO. SONNENSCHUTZ. BEHAGLICH UND ENERGIEEFFIZIENT.

INNENLIEGENDER ROLLOS & CO. SONNENSCHUTZ. BEHAGLICH UND ENERGIEEFFIZIENT. INNENLIEGENDER. ROLLOS & CO. BEHAGLICH UND ENERGIEEFFIZIENT. 2 3 Wussten Sie, dass 46% 1) der Energie weltweit in der Nutzung von Gebäuden verbraucht wird? Oder, dass 7% 1) des gesamten Energiebedarfs

Mehr

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Arbeitsschutz und Mitbestimmung RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen

Mehr

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite

Mehr

KLEINE ERGONOMISCHE DATENSAMMLUNG Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

KLEINE ERGONOMISCHE DATENSAMMLUNG Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin W. Lange/A. Windel KLEINE ERGONOMISCHE DATENSAMMLUNG Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 10. überarbeitete Auflage TÜV-Verlag Bibliografische Informationen der Deutschen Bibliothek Die Deutsche

Mehr

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen

Mehr

Verordnung zur Umsetzung von EG- Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz * )

Verordnung zur Umsetzung von EG- Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz * ) Verordnung zur Umsetzung von EG- Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz * ) Vom 4. Dezember 1996 Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet

Mehr

Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche Vorsorge Bildschirmtätigkeit )

Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche Vorsorge Bildschirmtätigkeit ) Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands für die Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-

Mehr

Flächenvorhänge. Spielerisches Verschieben. Flächenvorhänge von erfal. Räume neu erleben

Flächenvorhänge. Spielerisches Verschieben. Flächenvorhänge von erfal.  Räume neu erleben Flächenvorhänge Spielerisches Verschieben Flächenvorhänge von erfal www.erfal.de Räume neu erleben Modisch und dekorativ Flächenvorhänge haben ihren Ursprung in Asien. Heute ist die fernöstliche Tradition

Mehr

Studie zur Lichtfarbe 1

Studie zur Lichtfarbe 1 Studie zur Lichtfarbe 1 Die Wirkung des Lichts auf den menschlichen Körper ist wissenschaftlich nachgewiesen. Doch jeder weiß auch aus eigener Erfahrung: Wenn die Sonne scheint, geht alles besser. Die

Mehr

BGI Inhaltsverzeichnis

BGI Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis BGI 7004 Seite Vorbemerkung... 3 1 Fragen zur Lufttemperatur... 4 Frage 1: Welche Temperaturen sollen im Büro vorliegen?... 4 Frage 2: Die Mitarbeiter klagen über Kälte, obwohl die Temperatur

Mehr