BESCHATTUNG VON BILDSCHIRMARBEITSPLÄTZEN. Praktische Hinweise zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der EU-Bildschirmrichtlinie
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- Werner Kappel
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1 BESCHATTUNG VON BILDSCHIRMARBEITSPLÄTZEN Praktische Hinweise zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der EU-Bildschirmrichtlinie
2 03 Vorwort 10 Fallbeispiel Ecklösungen / Oberlichter / Plafondfenster 05 Aufgabenstellung 11 Produktauswahl 06 Lösungsangebot 12 Arbeitsplatzanalyse 07 Umgebungsfaktoren 13 Arbeitsstättenverordnung Bildschirmarbeitsverordnung 08 Fallbeispiele 14 Stichwortverzeichnis Fallbeispiel Lange Fensterfronten
3 VERBAND INNENLIEGENDER SICHT- UND SONNENSCHUTZ VIS Die Produkte des innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzes verbinden Design und Funktion, Ästhetik und Nutzen. Bildschirm- und Büroarbeitsplätze stellen dabei hohe Anforderungen an den Blendschutz. Die rechtlichen Vorgaben regeln die erforderlichen Maßnahmen, können aber nicht jede Situation vor Ort erfassen. Deshalb bietet der VERBAND INNENLIEGENDER SICHT- UND SONNENSCHUTZ (VIS) mit dieser Broschüre einen Ratgeber für individuelle Lösungen an. Das Ziel ist, Sicherheit bei der Beratung und Anwendung zu erreichen, um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden. 03
4 Heute sind grundsätzlich alle Büroarbeitsplätze mit Bildschirmen ausgestattet. Dieser Einsatzbereich stellt bestimmte Anforderungen an die Umgebung. Besonders die Regulierung von Licht, Blendung und Sicht erfordert große Beachtung. Hierzu bietet der qualifizierte Fachhandel eine vielfältige Auswahl an Sicht- und Sonnenschutz-Systemen an, wie z.b Plissees Rollos Flächenvorhänge Jalousien Lamellenvorhänge 04
5 Der Arbeitgeber ist nach der Bildschirmarbeitsverordnung DIN EN ISO und 1,3 ff Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder verpflichtet, bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheit und Gesundheitsbedingungen einzuhalten. Beispiele sind: Gefährdung des Sehvermögens, körperliche Probleme und psychische Belastung. Anforderungen an den Arbeitsplatz Die Arbeitsplätze in den Betrieben sind unterschiedlichsten Einflüssen wie Klima, Lärm, Lichtverhältnissen und Blendungen ausgesetzt. In hohem Maße können große Leuchtdichteunterschiede den Augen Probleme bereiten, da sie sich ständig neuen Lichtverhältnissen anpassen müssen, so schneller ermüden und dadurch die Arbeitsproduktivität sinkt. Um ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen, sollte der Arbeitsplatz bestmöglich ausgestattet sein. Forderungen des Menschen an den Arbeitsplatz Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind die Grundlagen für Motivation und Leistungsbereitschaft. Eine Vielzahl von betrieblichen Leistungen unterstützt und fördert dieses Zusammenspiel. Gesetzliche Grundlagen Die Erkenntnis der Zusammenhänge von Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter hat zu einer Reihe von gesetzlichen Regelungen und Normen geführt. Die für den Sicht- und Blendschutz relevanten Vorschriften sind: Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007, 3 Abs. 1 S. 1, Anhang hierzu Ziffer 3.4 Bildschirmarbeitsverordnung (Umsetzung der Richtlinien 90/270/EWG) DIN EN ISO Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Die Inhalte der angeführten gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf Seite 13. AUFGABENSTELLUNG Aus den oben genannten Punkten lassen sich folgende Aussagen ableiten. In Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen müssen Fenster vorhanden sein. Jedes Fenster muss mit einem individuell verstellbaren innenliegenden Sicht- und Blendschutz ausgestattet sein. Störende Reflexionen und Blendungen auf dem Bildschirm müssen vermieden werden. Durch die Verstellbarkeit der Anlagen kann eine Sichtverbindung nach außen, zumindest für die meiste Zeit, aufrechterhalten werden. Sekundärer Sonnenschutz Primärer Sonnenschutz Innenbeleuchtung Bildschirmpositionierung Tertiärer Sonnenschutz Glasqualität Raumfarbe Himmelsrichtung Raumtiefe Fensteranordnung Raumaufteilung Fenstergröße Wie im Diagramm ersichtlich, haben viele Faktoren Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse im Büro, wie z.b. die richtige Positionierung des Bildschirms, die Möblierung und die Beleuchtung. Nur das optimale Zusammenspiel aller Einflüsse ermöglicht ein ganzheitliches Ergebnis. Der innenliegende Sicht- und Blendschutz löst dabei seinen Teil der Anforderungen. Schon die Fülle der Einflussmöglichkeiten zeigt die Notwendigkeit fachkundiger Beratung. Von außen nach innen fortschreitend muss der Bedarf an Beschattung im Einzelfall mit dem Nutzer geklärt werden. Dabei werden die Produkte eingesetzt, die am besten die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Tertiärer Sonnenschutz ist innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz. 05
6 LÖSUNGSANGEBOT Vorgehensweise beim Beratungsgespräch Zwingende Voraussetzung für eine fachlich korrekte Beratung ist die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Dazu ist eine Bestandsaufnahme vor Ort notwendig. Situation: Räumliche Gegebenheiten aufnehmen Bestimmung der Himmelsrichtungen Position der Bildschirme Anordnung sonstiger Arbeitsplätze Lichtverteilung im Raum Bauliche Umgebung prüfen Produktauswahl: Lösungsvorschläge Produktberatung Bedienung, Montage, Position Behang Stoffe Die einfallende Lichtintensität wird durch die Auswahl der Stoffe und deren Transmission bestimmt. Entscheidung: Beratung des tertiären Sichtund Blendschutzes Schriftliches Besprechungsprotokoll Hinweis auf der Auftragsbestätigung: Auf die Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung wurde hingewiesen. 06
7 UMGEBUNGSFAKTOREN Primärer Sonnenschutz Die Bedingungen der Arbeitsplatzumgebung sind in der Regel vorgegeben. Balkonüberstände, Bäume vor den Fenstern, gegenüberliegende Bebauung mit stark reflektierender oder heller Fassade und die Himmelsrichtungen der Fenster können nicht verändert werden. Sekundärer Sonnenschutz Außenliegeder regulierbarer Sonnenschutz, mit dem die Wärmeentwicklung im Raum durch einfallendes Licht verringert wird. Berücksichtigt werden muss hier die Wetterabhängigkeit, da starker Wind den Einsatz verhindert. Tertiärer Sonnenschutz Innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz, der die Lichtmenge im Raum dosiert und Blendungen vermeidet. Fazit: Ideale Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz erfordern den abgestimmten Einsatz von außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Sicht- und Blendschutz. 07
8 FALLBEISPIELE Die nachfolgend aufgeführten Fallbeispiele reichen als Arbeitsgrundlage zur Ermittlung der erforderlichen Stoff-Transmissionswerte aus. Das Messen der Beleuchtungsstärke vor Ort hilft nicht, das richtige Produkt zu finden. Es kann lediglich dazu dienen, die momentanen Lichtverhältnisse darzustellen und ein Gefühl für die Beleuchtungsstärke zu vermitteln. Himmelsrichtung Beleuchtungsstärke Stoff-Transmissionswert Süden Lux 0-5 % Westen / Osten max Lux 2-6 % Norden max Lux % Die Angaben zur Beleuchtungsstärke basieren auf den extremsten Lichtverhältnissen der Himmelsrichtungen. Ausnahme: Bei gegenüberliegenden reflektierenden Fassaden werden generell die Stoff-Transmissionswerte für eine Südfassade zu Grunde gelegt. Nach DIN darf die Beleuchtungsstärke folgende Werte nicht unterschreiten: Büroarbeitsplatz ohne Bildschirm: 300 Lux. Büroarbeitsplatz mit Bildschirm: Lux. Besprechungsfläche: 300 Lux. Daraus ergibt sich je nach Büroarbeitsplatz eine ideale Beleuchtungsstärke von mindestens 500 bis maximal Lux. Beispiel West-/Ostseite: Durch die Verglasung und den innenliegenden Sicht- und Blendschutz wird die einfallende Lichtmenge auf den erforderlichen Wert gemindert. West-/Ostseite Lux Lux Lux 08 Doppelisolierverglasung 60 % Innenliegender Sicht- und Blendschutz 94 % Idealwert Lux
9 FALLBEISPIELE FALLBEISPIEL LANGE FENSTERFRONTEN Bei langen Fensterfronten besteht die Gefahr der Überblendung. Trotz richtiger Bildschirmstellung kann die Sonneneinstrahlung auf den Bildschirmarbeitsplatz fallen und Blendungen verursachen. Zum Einsatz sollten deshalb mehrere Anlagen kommen, die einzeln bedient und so eingestellt werden müssen, dass an keinem Arbeitsplatz Blendung auf dem Bildschirm entsteht. Blendfreiheit hat Vorrang vor Sicht nach außen. 09 Gefahr der Überblendung
10 FALLBEISPIELE FALLBEISPIEL ECKLÖSUNG Bei einer Ecklösung kann der Bildschirm nur zu einer Fensterfront hin richtig positioniert sein. Die individuell verstellbaren Anlagen gewährleisten damit ein blendfreies Arbeiten. Die ungünstigste Situation bestimmt die Auswahl der geeigneten Materialien. FALLBEISPIEL OBERLICHTER / PLAFONDFENSTER Wegen des ständigen Lichteinfalls müssen diese Fenster mit einer geeigneten verstellbaren Sonnenschutzanlage ausgestattet werden. 10
11 Ein zusätzlicher Produktvorteil von Plisseeanlagen ist die Formenvielfalt. Bei der Auswahl eines geeigneten Sonnenschutzproduktes muss beachtet werden, dass jeder Arbeitsplatz individuell bedient werden kann. Optimal ist eine Bedienung der Anlagen vom Arbeitsplatz aus. Rollo Rollos eignen sich besonders durch die geschlossene Stofffläche als bestmögliche Abdunklung. Unterschiedliche Stoffqualitäten und Transparenzen bieten eine individuelle Anpassung an die Raumsituation. Jalousie Jalousien regulieren durch die Verstellbarkeit der Lamellen die in den Raum einfallende Lichtmenge und -richtung. Bei perforierten und teilperforierten Lamellen die Hinweise der Hersteller beachten. PRODUKTAUSWAHL Zusätzliche Automatikgeräte wie Sonnenwächter, Zeitschalter, Thermostat erhöhen den Bedienungskomfort. Plissee Eine vielfältige Palette an Stoffqualitäten ermöglicht unterschiedlichste Transparenzen und Effekte. Lamellenvorhang Lamellenvorhänge regulieren den Lichteinfall durch Wenden der Lamellen. Sie sind besonders für große Flächen geeignet. Flächenvorhang Flächenvorhänge eignen sich für repräsentative Räume. Die Lichtregulierung erfolgt durch seitliches Verschieben der Stoffbahnen. 11
12 ARBEITSPLATZANALYSE Firma Raum Fensterrichtung Norden Osten Süden Westen Transmissionswert: % 2 6 % 0 5 % 2 6 % Bildschirmpositionierung überprüft auf richtige Bildschirmpositionierung ISO hingewiesen Produktauswahl Rollo Jalousie Lamellenvorhang Plissee Flächenvorhang Montageart Decke Fensterflügel Wand Glasleiste Notizen Datum Unterschrift 12
13 ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG 3 Absatz 1 Satz 1. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs entsprechend so eingerichtet und betrieben wer- BILDSCHIRMARBEITSVERORDNUNG (BildscharbV) den, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Anhang hierzu Ziffer 3.4. VERORDNUNGEN Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (BildscharbV). Die Bildschirmarbeitsverordnung ist die Umsetzung der EU-Bildschirm-Richtlinie in deutsches Recht und trat im Dezember 1996 in Kraft. Die Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten bis auf einige wenige Ausnahmen. Sie bildet damit auch für die Arbeit mit Bildschirmgeräten im Bürobereich eine wesentliche gesetzliche Grundlage. Die BildscharbV geht von einem ganzheitlichen Arbeitsschutz aus. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, die spezifischen Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zu bewerten und darauf gestützt technische, ergonomische, arbeitsmedizinische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Alle Merkmale und Aspekte der Bildschirmarbeit, die Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten haben können, sind angesprochen. So werden Anforderungen an das Bildschirmgerät, an Ein- und Ausgabegeräte und sonstige Arbeitsmittel, an den Arbeitstisch, den Arbeitsstuhl und die Arbeitsumgebung gestellt. Zudem enthält die Richtlinie auch Festlegungen zum Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel. Dabei handelt es sich im We- sentlichen um Anforderungen an Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit der Software. Letzter Termin, diese Anforderungen in die Praxis umzusetzen, war der ! Diese Norm gilt in allen Ländern der europäischen Union und wurde ohne Änderung genehmigt. Künstliche Lichtquellen und die Farbe und Oberflächenbeschaffenheit der Büroeinrichtung müssen mit einbezogen werden. Richtig Bildschirm 90 zur Fensterachse Falsch 13
14 STICHWORTVERZEICHNIS Absorption Beim Sonnenschutz bezeichnet der Absorptionswert den Teil der Lichtenergie, der vom Gewebe aufgenommen, das heißt, nicht hindurchgelassen wird. Die absorbierte Lichtenergie wird in der Regel in Wärme umgewandelt. Lux Lux ist die Einheit der Beleuchtungsstärke. Primärer Sonnenschutz Vorhandene Abeitsplatzumgebung, z.b. Balkonüberstände, Bäume vor den Fenstern. Beleuchtungsstärke Die Beleuchtungsstärke wird definiert als Maß für die Menge des Lichtes, die auf eine bestimmte Fläche trifft. Sie wird in Lux (lx) angegeben und kann mit einem Luxmeter gemessen werden. Blendung Blendung führt zu Beeinträchtigung des Sehvermögens bzw. Auslösen einer Störempfindung wie Unbehagen und Ermüdung, hervorgerufen durch zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld. DIN Arbeitsstättenverordnung Nach DIN soll die Beleuchtungsstärke in allgemeinen Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen 500 Lux betragen. Ein Mindestwert von 300 Lux darf an keinem Büroarbeitsplatz unterschritten werden. In Großraumbüros gelten 750 bzw Lux (je nach Reflexionsvermögen des Raumes). Reflexion Im Bereich des Sonnenschutzes gibt der Reflexionsgrad den Wert der eingestrahlten Sonnenmenge an, der direkt oder diffus zurückgeworfen wird. Je mehr Strahlung reflektiert wird, desto weniger kann in den Raum gelangen und ihn aufheizen. Erhöht werden kann der Reflexionswert noch dadurch, dass Stoffe mit Perlglanzpigmenten beschichtet werden. Sekundärer Sonnenschutz Außenliegender regulierbarer Sonnenschutz Sonnenwächter Mit Lichtsensoren ausgestattete Steuerungselemente von Sonnenschutzanlagen, die auf Lichtveränderungen ansprechen und den elektrischen Antrieb der Anlage entsprechend steuern. Die Lichtempfindlichkeit ist beliebig einstellbar. Leuchtdichte Maß für die gesehene Helligkeit. Die Leuchtdichte ist der Lichtstrom je Fläche und Raumwinkel. Das menschliche Auge empfindet Leuchtdichteunterschiede als Helligkeitsunterschiede. Die Leuchtdichte beschreibt die Helligkeitswahrnehmung einer Fläche. Je höher die Leuchtdichte, desto heller wird die Fläche wahrgenommen und die Blendung wird größer. Flächen mit gleicher Leuchtdichte sind nicht voneinander unterscheidbar. Tertiärer Sonnenschutz Innenliegender regulierbarer Sicht- und Blendschutz, der die Lichtmenge im Raum dosiert und Blendungen vermeidet. Transmission Der Transmissionsgrad bezeichnet die Menge des Lichtes, die durch den Stoff hindurchgelassen wird. Je höher der Transmissionswert, desto heller wird der Raum. 14
15 Verband innenliegender Sicht- und Sonnenschutz e.v. Ostwall Krefeld Postfach Krefeld Telefon / Fax / info@vis-intern.de In Abstimmung mit BSR, Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.v. ZVR, Zentralverband Raum und Ausstattung, Bonn Gestaltung: 360 concept & creation Druckvorstufe: Typo-Team Druck: Lechte Medien GRUPPE
16 Überreicht durch:
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