TV Lohn / West TL BZ. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger der Lohngruppe 4 14,42 0,85. Baumaschinenführer der 14,21 0,84 Lohngruppe 4
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- Johanna Rothbauer
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1 TV Lohn / West Mit Wirkung vom 1. September 2005 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu ers Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne: TV Lohn / West TL BZ Lohngruppe 6 Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister 16,04 0,94 Lohngruppe 5 Vorarbeiter, Baumschinen-Vorarbeiter 14,68 0,87 Lohngruppe 4 Spezialfacharbeiter 13,96 0,82 Lohngruppe 3 Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer 12,80 0,76 Lohngruppe 2 a Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer 12,45 0,73 der Lohngruppe 4 14,42 0,85 14,21 0,84 Lohngruppe 4 Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu erstelle Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne: TV Lohn / West TL BZ Lohngruppe 6 Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister 15,64 0,92 Lohngruppe 5 Vorarbeiter, Baumschinen-Vorarbeiter 14,31 0,84 Lohngruppe 4 Spezialfacharbeiter 13,61 0,80 Lohngruppe 3 Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer 12,48 0,74 Lohngruppe 2 a Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer 12,14 0,71 der Lohngruppe 4 14,06 0,82 Lohngruppe 4 13,85 0,82 Mit Wirkung vom 1. April 2006 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu erstellend Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne: TV Lohn / West TL BZ Lohngruppe 6 Werkpolier, Baumaschinen-Fachmeister 15,8 0,93 Lohngruppe 5 Vorarbeiter, Baumschinen-Vorarbeiter 14,45 0,85 Lohngruppe 4 Spezialfacharbeiter 13,75 0,81 Lohngruppe 3 Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer 12,60 0,74 Lohngruppe 2 a Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer 12,26 0,72 der Lohngruppe 4 14,20 0,84 Lohngruppe 4 13,99 0,82
2 TV Lohn / Ost Mit Wirkung vom 1. September 2005 gelten nachstehende Löhne: TV Lohn / Ost TL BZ Lohngruppe 6 14,30 0,84 Lohngruppe 5 13,10 0,77 Lohngruppe 4 12,45 0,73 Lohngruppe 3 11,42 0,67 Lohngruppe 2 a 11,10 0,65 der Lohngruppe 4 12,85 0,76 Lohngruppe 4 12,67 0,74 Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 gelten nachstehende Löhne: TV Lohn / Ost TL BZ Lohngruppe 6 13,94 0,82 Lohngruppe 5 12,77 0,75 Lohngruppe 4 12,14 0,71 Lohngruppe 3 11,13 0,66 Lohngruppe 2 a 10,82 0,64 der Lohngruppe 4 12,53 0,73 Lohngruppe 4 12,35 0,73 Mit Wirkung vom 1. April 2006 gelten nachstehende Löhne: TV Lohn / Ost TL BZ Lohngruppe 6 14,08 0,83 Lohngruppe 5 12,90 0,76 Lohngruppe 4 12,26 0,72 Lohngruppe 3 11,24 0,66 Lohngruppe 2 a 10,93 0,64 der Lohngruppe 4 12,66 0,74 Lohngruppe 4 12,47 0,74
3 Mindestlöhne Löhne der Lohngruppen 1 und 2 / Mindestlöhne mit Wirkung vom 1. September 2005: TL BZ im Gebiet der Bundesrepublik Lohngruppe 1 9,63 0,57 Deutschland, ausgenommen die Gebiete der Länder Brandenburg, Lohngruppe 2 11,61 0,69 Sachsen-Anhalt und Thüringen im Gebiet der Länder Brandenburg, Lohngruppe 1 8,31 0,49 Sachsen-Anhalt und Thüringen Lohngruppe 2 9,25 0,55 mit Wirkung vom 1. September 2006: TL BZ im Gebiet der Bundesrepublik Lohngruppe 1 9,73 0,57 Deutschland, ausgenommen die Gebiete der Länder Brandenburg, Lohngruppe 2 11,71 0,69 Sachsen-Anhalt und Thüringen im Gebiet der Länder Brandenburg, Lohngruppe 1 8,40 0,50 Sachsen-Anhalt und Thüringen Lohngruppe 2 9,25 0,55 mit Wirkung vom 1. September 2007: TL BZ im Gebiet der Bundesrepublik Lohngruppe 1 9,82 0,58 Deutschland, ausgenommen die Gebiete der Länder Brandenburg, Lohngruppe 2 11,80 0,70 Sachsen-Anhalt und Thüringen im Gebiet der Länder Brandenburg, Lohngruppe 1 8,50 0,50 Sachsen-Anhalt und Thüringen Lohngruppe 2 9,25 0,55
4 Gehaltssätze Ab 1. September 2005 gelten für die einzelnen Gehaltsgruppen die nachstehenden Gehälter je Monat in Eur Angestellte und Poliere West Ost Berlin Gruppe A I 1.606, , ,00 Gruppe A II 1.852, , ,00 Gruppe A III 2.123, , ,00 Gruppe A IV 2.405, , ,00 Gruppe A V 2.693, , ,00 Gruppe A VI 2.993, , ,00 Gruppe A VII 3.309, , ,00 Gruppe A VIII 3.634, , ,00 Gruppe A IX 4.053, , ,00 Gruppe A X 4.532, , ,00 Ab 1. April 2006 gelten für die einzelnen Gehaltsgruppen die nachstehenden Gehälter je Monat in Euro: Angestellte und Poliere West Ost Berlin Gruppe A I 1.622, , ,00 Gruppe A II 1.871, , ,00 Gruppe A III 2.144, , ,00 Gruppe A IV 2.429, , ,00 Gruppe A V 2.720, , ,00 Gruppe A VI 3.023, , ,00 Gruppe A VII 3.342, , ,00 Gruppe A VIII 3.670, , ,00 Gruppe A IX 4.094, , ,00 Gruppe A X 4.577, , ,00 Ausbildungsvergütung Ab 1. September 2005 gelten für Auszubildende die nachstehenden Ausbildungsvergütungen je Monat in Eu West Ost Berlin-West im 1. Ausbildungsjahr 549,00 484,00 539,00 im 2. Ausbildungsjahr 765,00 609,00 751,00 im 3. Ausbildungsjahr 999,00 796,00 980,00
5 stellenden 16,98 15,55 14,78 13,56 13,18 15,27 15,05 enden 16,56 15,15 14,41 13,22 12,85 14,88 14,67 den 16,73 15,30 14,56 13,34 12,98 15,04 14,81
6 15,14 13,87 13,18 12,09 11,75 13,61 13,41 14,76 13,52 12,85 11,79 11,46 13,26 13,08 14,91 13,66 12,98 11,90 11,57 13,40 13,21
7 10,20 12,30 8,80 9,80 10,30 12,40 8,90 9,80 10,40 12,50 9,00 9,80
8 ro: Bayern 1.606, , , , , , , , , ,00 Bayern 1.622, , , , , , , , , ,00 uro: Bayern 549,00 765,00 999,00
ab 1.6.07 ab 1.6.07 ab 1.6.07 ab 1.6.09 ab 1.4.07 ab 1.4.07 ab 1.4.09 ab 1.9.08
Tariflohn ab 1.4.10 Tariflohn ab 1.4.10 Gehaltssätze ab 1.4.10 Mindestlöhne ab 1.7.11 West ab 1.6.09 Ost ab 1.6.09 ab 1.6.09 ab 1.9.10 ab 1.4.09 ab 1.4.09 ab 1.4.09 ab 1.9.09 ab 1.9.08 ab 1.9.08 ab 1.9.08
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