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1 Städtebauliche Sanierung im Bereich Lohne / Schlachte / Hooksweg Herzlich Willkommen zur 1. Geplanter Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung 2. Einführungsvortrag durch das Büro Boner + Partner - Vorstellung des geplanten Sanierungsgebietes Lohne / Schlachte / Hooksweg - Informationen zu einem Sanierungsverfahren - Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen - Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 3. Offene Diskussion zur Stadtentwicklung Jever

2 1. Begrüßung

3 Untersuchungsgebiet VU

4 2. Einführungsvortrag durch das Büro Boner + Partner

5 Herangehensweise / Projektablauf ZIEL: Grundlegende Sanierung des Gebietes Lohne / Schlachte / Hooksweg VORAUSSETZUNG: Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) MITWIRKUNG DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER ANTRAG AUF AUFNAHME IN DAS STÄDTEBAUFÖRDERUNGSPROGRAMM (Programmkomponente Städtebaulicher Denkmalschutz) bis ANTRAGSPRÜFUNG, BEWERTUNG, evtl. Aufnahme in das StBauFProgr 2015 o. später FESTSETZUNG EINES FÖRMLICHEN SANIERUNGSGEBIETES

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7 Baugesetzbuch 141 (1) : Vorbereitende Untersuchungen Die Gemeinde hat vor der förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden. Einzelne Schritte sind: - Erhebungen aus Unterlagen zum Bestand - Begehungen und Bewertungen - Befragungen (s. Fragebogen) - Einzelgespräche mit Betroffenen

8 Vorstellung des geplanten Untersuchungsgebietes Lohne / Schlachte / Hooksweg Einige Strukturdaten: Größe Grundstücke / Eigentumsverhältnisse Hauptgebäude Eigentümer Baudenkmäler m²

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11 Informationen zu einem Sanierungsverfahren Baugesetzbuch 136 (2) : Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (2) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Baugesetzbuch 137 : Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden. Baugesetzbuch 138 (1) : Auskunftspflicht (1) Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

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13 Programmkomponente Städtebaulicher Denkmalschutz Mithilfe des Programms sollen insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage gesichert und erhalten werden. Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteile einer Gesamtmaßnahme. Die Gesamtmaßnahme kann auch als städtebauliche Sanierungsmaßnahme ( 136 bis 164 BauGB), zu deren Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört, durchgeführt werden. Die untere Denkmalschutzbehörde ist frühzeitig von den Gemeinden zu beteiligen. Unter dieser Voraussetzung sind insbesondere förderfähig: - Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, - die Modernisierung und Instandsetzung oder der Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles, - die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, - die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses.

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15 Baugesetzbuch 147 : Ordnungsmaßnahmen Die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde; hierzu gehören: 1. Die Bodenordnung einschließlich des Erwerbs von Grundstücken, 2. der Umzug von Bewohnern und Betrieben, 3. die Freilegung von Grundstücken, 4. die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen sowie 5. sonstige Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können. Als Ordnungsmaßnahme gilt auch die Bereitstellung von Flächen und die Durchführung von Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des 1a Abs. 3, soweit sie gemäß 9 Abs. 1a an anderer Stelle den Grundstücken, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, ganz oder teilweise zugeordnet sind. Durch die Sanierung bedingte Erschließungsanlagen können außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets liegen.

16 Baugesetzbuch 148 : Baumaßnahmen (1) Die Durchführung von Baumaßnahmen bleibt den Eigentümern überlassen, soweit die zügige und zweckmäßige Durchführung durch sie gewährleistet ist; der Gemeinde obliegt jedoch 1. für die Errichtung und Änderung der Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen zu sorgen und 2. die Durchführung sonstiger Baumaßnahmen, soweit sie selbst Eigentümerin ist oder nicht gewährleistet ist, dass diese vom einzelnen Eigentümer zügig und zweckmäßig durchgeführt werden. Ersatzbauten, Ersatzanlagen und durch die Sanierung bedingte Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen können außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liegen. (2) Zu den Baumaßnahmen gehören 1. Modernisierung und Instandsetzung 2. die Neubebauung und die Ersatzbauten, 3. die Errichtung und Änderung von Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie 4. die Verlagerung oder Änderung von Betrieben. Als Baumaßnahmen gelten auch Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des 1a Abs. 3, soweit sie auf den Grundstücken durchgeführt werden, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.

17 Baugesetzbuch 142 (1) : Sanierungssatzung (1) Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet). Das Sanierungsgebiet ist so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Einzelne Grundstücke, die von der Sanierung nicht betroffen werden, können aus dem Gebiet ganz oder teilweise ausgenommen werden. Der Satzungsbeschluss kann erfolgen, wenn die geplante Sanierungsmaßnahme in das Städtebau-Förderungsprogramm des Landes aufgenommen worden ist.

18 Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Ein ISEK... - bezieht sich auf ein konkretes Gebiet (Sanierungsgebiet) und stimmt teilräumliche Planungen mit den übergeordneten räumlichen Ebenen (Gesamtstadt, Region) ab, - beschreibt Ziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen, der Stadt- Entwicklung - verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder, - setzt zeitliche und inhaltliche Prioritäten, - entsteht unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Quelle: BMBau: Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung

19 Aufgabe und Zielsetzung des ISEK Aufgabe des ISEK ist es somit: - Ziele und Maßnahmen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung aufzuzeigen, - einen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Rahmen für die Behebung von Missständen und für die weitere Ortsentwicklung zu setzen - alle relevanten Akteure einzubinden. Das Vorliegen eines ISEK ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln!

20 Betrachtungsgebiet des ISEK

21 Inhalte eines ISEK GESAMTSTÄDTISCHER TEIL 1. Gesamtgemeindliche Bestandsanalyse - Siedlungs- und Freiraumstruktur - Bevölkerungsstruktur und -entwicklung - Wohnraumversorgung - Wirtschaft und Arbeitsmarkt - Verkehrsnetz - Soziale Infrastruktur - Freizeit- und Kulturangebote - Tourismus- und Naherholung - Regionale Einbindung - Bisherige Planungsprozesse 2. Darstellung einer Stärken-Schwächen-Analyse 3. Formulierung von Leitlinien für die Stadtentwicklung 4. Beschreibung der Sektoralen Handlungsfelder (z. B. Wohnungsversorgung, Wirtschaftsstruktur und Einzelhandel, Ortsgestaltung und Verkehr, Soziales Miteinander und demografischer Wandel, Tourismusentwicklung) 5. Beschreibung der Räumlichen Handlungsbereiche (Bereich Schlachte, sonstige Bereiche im Stadtgebiet Jever mit Missständen oder Problemen)

22 Inhalte eines ISEK GEBIETSBEZOGENER TEIL 6. Entwicklungskonzept für das Sanierungsgebiet 6.1 Abgrenzung / Strukturdaten 6.2 Darstellung der städtebaulichen Missstände, Defizite und sonstigen Probleme und des sich daraus ergebenden Handlungsbedarfs 6.3 Entwicklungsziele für das Sanierungsgebiet 6.4 Maßnahmen zur Revitalisierung (Gliederung nach Prioritäten) 6.5 Wirkungsprognose für das Sanierungsgebiet und die Gesamtstadt 6.6 Übersicht Kosten und Finanzierung 6.7 Vorschlag zur förmlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes 7. Umsetzung des Konzeptes 7.1 Verfahrenrechtliche Möglichkeiten 7.2 Weitere Bürgerbeteiligung 7.3 Erfolgskontrolle und Monitoring

23 Bürgerbeteiligung Information zum jeweiligen Stand der Planungen - Bürgerversammlungen - Info-Broschüren - über die örtliche Presse - auf der Homepage der Stadt Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des ISEK - Anregungen der Bürgerinnen und Bürger - Anregungen durch Interessensgemeinschaften - Anregungen durch Vereine und Verbände - Bildung eines Arbeitskreises als Vertretung der Bürgerschaft Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern in der Umsetzungsphase - Beteiligung bei der Planung und Umsetzung konkreter Projekte - Übernahme von Patenschaften für neu geschaffene Einrichtungen

24 Aufgaben des Arbeitskreises 1. Begleitung der Aufstellung des integrierten Entwicklungskonzeptes - Input von Informationen aus der Einwohnerschaft (Hinweise auf Probleme / Wünsche der Bevölkerung etc.) - Mitwirkung bei der Kreierung des Leitbildes - Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet und sonstiger Maßnahmen - Mitwirkung bei der Erstellung der Prioritätenliste (Leitprojekte / Ergänzungsmaßnahmen) 2. Begleitung der Sanierungsmaßnahme in der Umsetzungsphase - Mitwirkung bei der konkreten Planung einzelner Maßnahmen - Einbringen von Ideen für die Erneuerung - Kontaktherstellung zu privaten Vorhabenträgern 3. Bindeglied zwischen Bevölkerung und Gemeindeverwaltung

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36 3. Erörterungen zur Stadtentwicklung Jever Fragestellungen: Wo gibt es im Stadtgebiet Problembereiche? Zu welchen Themenbereichen sehen Sie Handlungsbedarf? z. B. Wohnungsversorgung z. B. Wirtschaftsstruktur und Einzelhandel z. B. Ortsgestaltung und Verkehr z. B. Soziales Miteinander und demografischer Wandel z. B. Tourismusentwicklung z. B. Entwicklung der ländlich geprägten Ortsteile Sonstige Handlungsfelder?

37 Schlussbild Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

38 Untersuchungsgebiet VU

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