Stadtsanierung in Senftenberg, SG Innenstadt. Verfahren der Ausgleichsbeträge Herangehensweise zur Umsetzung Bürgerversammlung am
|
|
- Johann Solberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadtsanierung in Senftenberg, SG Innenstadt Verfahren der Ausgleichsbeträge Herangehensweise zur Umsetzung Bürgerversammlung am
2 Ablauf einer Sanierungsmaßnahme VORBEREITUNG (Aufgabe der Gemeinde) Vorbereitende Untersuchungen Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung Städtebauliche Planung; Bauleitplanung oder Rahmenplanung Erörterung und Fortschreibung des Sozialplans Einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor der förmlichen Festlegung des SG durchgeführt werden Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes DURCHFÜHRUNG Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen Fortlaufende Aufgaben aus der Vorbereitung ORDNUNGSMAßNAHMEN (Aufgabe der Gemeinde) Bodenordnung einschließlich des Erwerbs v. Grundstücken Umzug von Bewohnern und Betrieben Freilegung von Grundstücken Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen Maßnahmen, die notwendig sind, damit Baumaßnahmen durchgeführt werden können BAUMAßNAHMEN (Aufgaben des Eigentümers) Modernisierung und Instandsetzung Neubebauung und Ersatzbauten Errichtung und Änderung von Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen Verlagerung oder Änderung von Betrieben ABSCHLUSS Aufhebung der Sanierungssatzung Förderungs- und beitragsrechtliche Abrechnung, (evtl. Erhebung von Ausgleichsbeträgen)
3 Zeitpunkt für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme 2015 = Bescheid jederzeit als freiwillige Vereinbarung mit dem Eigentümer = Ablösevereinbarung >>> Grundlage: Wertermittlung des Gutachterausschusses
4 Idealverfahren zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen Vorzeitige Ablösung als Vereinbarung Vertragspartner: Stadt und Eigentümer Pionierabschlag für frühe Zahlung = Bonus Prinzip der Freiwilligkeit Mittel können in der Stadt bleiben keine Rückführung ans Land Endgültige Regelung = keine Nachzahlung >>> Vorteil für Eigentümer und Stadt
5 Ablösevereinbarung - Grundlagen I Grundlage: 154,155 BauGB >> Gemeinde kann Ablösung vor Ende zulassen >> Antrag vorzeitige Festsetzung >> Bagatellklausel Grundlage: Besondere Bodenrichtwerte >> durch Gutachterausschuss Juli 2010 >> Zonale Wertsteigerungen zwischen 4 und 9 EUR
6 Ablösevereinbarung Grundlagen II Grundlage: Beschluss der SVV vom >> = 15 % >> = 10 % >> = 7 % >> = 5 %
7 Ermittlung Ausgleichsbetrag - konkret I Bezugsgröße = zonale Bodenwertsteigerung Ablösung erfolgt grundstücksgenau / individuell Abgleich zwischen zonalen + grundstücksspezifischen Wert gffs. Anpassung an individuelle Grundstückssituation Anrechenbare Tatbestände werden berücksichtigt >>> generell: Grundstücksfläche * Bodenwertsteigerung abzüglich Pionierabschlag, Berücksichtigung von Anrechnungstatbeständen
8 Anrechnungsbeträge auf Ausgleichsbetrag 155 BauGB Berücksichtigung der Vorteile aus Sanierung in anderen Verfahren, z.b. Enteignungsverfahren zulässigerweise bewirkte eigene Aufwendungen durch Eigentümer, z.b. Ordnungsmaßnahmen Bodenwerterhöhungen, die bereits beim Erwerb als Teil des Kaufpreises entrichtet wurden
9 Ermittlung Ausgleichsbetrag - konkret II Anerkennung von Vorausleistungen Verrechnung geleisteter Beträge Differenzbildung Erstattung bei Überzahlung Zahlung bis zur Höhe des Ausgleichsbetrag >>> Gleichbehandlungsgrundsatz
10 Ermittlung Ausgleichsbetrag konkret - fiktives Beispiel 1 Salzmarktstraße Zonaler Bodenwertsteigerung = 5 EUR Grundstücksgröße = 150 qm Ergebnis = 750 EUR Zahlungseingang bis , Bonus von 10%, d.h. 75 EUR Ablösevereinbarung über 675 EUR Wenn keine Anrechnungstatbestände vorliegen
11 Ermittlung Ausgleichsbetrag konkret - fiktives Beispiel 2 Kreuzstraße Zonaler Ausgleichsbetrag = 8 EUR Grundstücksgröße = 300 qm Ergebnis = EUR Zahlungseingang bis , Bonus von 15%, d.h. 360 EUR Ausgleichsbetrag EUR Vorausleistung = 900 EUR Ablösevereinbarung = EUR Wenn keine Anrechnungstatbestände vorliegen
12 Sanierungsvermerk Ablösevereinbarung führt nicht automatisch zur Löschung des Sanierungsvermerks Gesonderte Beantragung Zustimmung, wenn Sanierungsziele erreicht Förderungsinteresse
13 Schritte 1. Antrag auf vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages > formlos bei der Stadt > mit Adresse, Flurstücksbezeichnung, Größe > Ansprechpartner, Telefon 2. Klärung der individuellen Grundstückssituation 3. Ermittlung Ausgleichsbetrag 4. Abschluss Ablösevereinbarung 5. Zahlung des Ausgleichsbetrages
14 Schlussbemerkungen Ansprechpartner in Stadt : Frau Drost Ansprechpartner BIG: Herr Esch Einladung zum direkten Kontakt
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
16
17
18 Bodenrechtliche Konzeption des Besonderen Städtebaurechts Sanierungsvermerk Genehmigungspflichten nach 144 BauGB (Veräußerungen von Grundstücken, Grundschulden, Mietverträge) Keine Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, Ausgleichsbeträge Städtebauförderungsmittel aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem von Regularien
19 Bodenwert Definition des Ausgleichsbetrags ( 154 BauGB ) Endwert Sanierungsbedingter Wertzuwachs Ausgleichsbetrag = Endwert - Anfangswert Anfangswert Beginn der Sanierung Sanierungsunbeeinflusster Bodenwertzuwachs Ende der Sanierung Zeit
20 Entstehung von Ausgleichsbeträgen ( 154 BauGB ) Sanierungsmaßnahmen im umfassenden Verfahren Erhebung liegt nicht im Ermessen der Gemeinde Zwingende Vorschrift BauGB = Erhebungspflicht Ausgleichsbetrag entsteht pro Grundstück in begrenztem Maße zur Refinanzierung der Sanierung
21 Definition des Ausgleichsbetrags ( 154 BauGB ) durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwertes besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert)
22 Bemessung von Ausgleichsbeträgen Ausgleichsbetrag entspricht sanierungsbedingtem Wertzuwachs eines Grundstücks Sichere Erfassung der Zustandsmerkmale und Zustandsunterschiede Grundlage Wertermittlung durch Gutachterausschuss
23 Anrechnungsbeträge auf Ausgleichsbetrag ( 155 BauGB ) Berücksichtigung der Vorteile aus Sanierung in anderen Verfahren, z.b. Enteignungsverfahren zulässigerweise bewirkte eigene Aufwendungen durch Eigentümer, z.b. Ordnungsmaßnahmen Bodenwerterhöhungen, die bereits beim Erwerb als Teil des Kaufpreises entrichtet wurden
24 Ausnahmen von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen ( 155 BauGB ) Bagatellklausel wenn gutachterlich ermittelte Bodenwerterhöhung als zu geringfügig im Verhältnis zu den Kosten des Verwaltungsaufwandes eingeschätzt werden öffentliches Interesse / Vermeidung von unbilligen Härten detaillierter Nachweis erforderlich
25 Rahmendaten zum Sanierungsgebiet Innenstadt Förmliche Festlegung : Größe: 18,9 ha Fördermittelausstattung: 16,2 Mio. + 1,5 Mio. Einnahme Sanierungsmaßnahmen im umfassenden Verfahren
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
27 Vorgehensweise grobe Größenordnung durch zonalen Wert Grundstücksbezogene Anpassung Ablösevereinbarungen Vorteil = Ende des Verfahrens für beide Löschung des Sanierungsvermerks extra zu beantragen für alle Stadt und Eigentümer Bezug zum Beschluss herstellen Anträge an Stadt Heute und Hier keine Einzelfälle
28 Konkrete Herangehensweise Einzelfallbetrachtung Bonus für frühe Zahlung/ Diskontierung Formulare Muster einer Vereinbarung? Zonale Werte liegen vor, Anpassung an Grundstücksgrößen Normgrundstück, einzelfallbezogen
29 Vorgehensweise III Verrechnung der geleisteten Beträge mit Ausgleichsbetrag wenn damals überzahlt, dann heute zurück KAG als Vorausleistung auf Ausgleichsbetrag worauf wird diskontiert Ablösevereinbarungen Ausnahmen Verkauf zum Endwert Verkauf zum Anfangswert nicht Abzusetzen selbst bewirkte Aufwendungen Geförderte Maßnahmen
Besonderes Städtebaurecht
Besonderes Städtebaurecht - städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen - Erhaltungssatzung u. städtebauliche Gebote 1/22 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ( 136 164 BauGB)
MehrInnenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB
Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Holger Seifert Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg Landesamt für
MehrErmittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Grumbach. Wertermittlung in Sanierungsgebieten
Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Grumbach Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet 1971 1980 1982 1990 1991 2007 Verfahren abzuschließen bis 12/2010 bis
MehrErmittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Altenglan
Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Altenglan Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet 1971 1980 1982 1990 1991 2007 Verfahren abzuschließen bis 12/2010 bis
Mehr- Information zum Ausgleichsbetrag -
Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer, - Information zum Ausgleichsbetrag - seit 1993 hat die städtebauliche Sanierung unser Innenstadtgebiet unübersehbar verändert. Das Zentrum ist schöner und attraktiver
MehrErmittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler. Wertermittlung in Sanierungsgebieten
Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet 1971 1980 1982 1990 1991 2007 Verfahren abzuschließen bis 12/2010
MehrStadtsanierung Bad Dürkheim Stadtmitte
Stadtsanierung Bad Dürkheim Stadtmitte Bürgerinformationsveranstaltung 2014 Vortrag zum Abschluss der Sanierung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen a 1. Historie der Stadtsanierung 1989-2014 2. Was ist
MehrAusgleichsbeträge nach 154 Baugesetzbuch
Flecken Uchte Ausgleichsbeträge nach 154 Baugesetzbuch SANIERUNGSGEBIET UCHTE-ORTSKERN Informationen für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet 1 Vorwort Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
Mehr1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Satzung der Stadt Zwickau über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofsvorstadt" und der Erteilung der Genehmigung gemäß 1 DVO SächsGemO vom 8. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 521) i.v.m. 1 der
MehrErmittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Otterbach. Wertermittlung in Sanierungsgebieten
Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Otterbach Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet 1971 1980 1982 1990 1991 2007 Verfahren abzuschließen bis 12/2010 bis
MehrErmittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Lauterecken. Wertermittlung in Sanierungsgebieten
Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Lauterecken Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet 1971 1980 1982 1990 1991 2007 Verfahren abzuschließen bis 12/2010
MehrZusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten
Zusammenarbeit mit Privaten 1/32 - 11 städtebaulicher Vertrag - 12 Vorhaben- und Erschließungsplan - 13 Vereinfachtes Verfahren - 13 a Bebauungspläne der Innenentwicklung 2/32 11 Städtebaulicher Vertrag
MehrVorstadt - Groß-Umstadt
Sanierungsgebiet Stadtsanierung Vorstadt Groß-Umstadt Vorstadt - Groß-Umstadt Anwohnerinformation zum Sanierungsverfahren Informationsveranstaltungen im Juni 2015 1. Leistungen der Stadtsanierung 2003-2015
MehrINFORMATIONEN ZUR STADTSANIERUNG
INFORMATIONEN ZUR STADTSANIERUNG KERNSTADT WETTER Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) Erinnern wir uns kurz zurück: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit der vorliegenden Informationsschrift
MehrInformationsveranstaltung: Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet Stadtmitte Blieskastel
Informationsveranstaltung: Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet Stadtmitte Blieskastel I. Ausgleichsbetrag Seite 2 Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhung Werterhöhung
MehrOrtsmitte Garrel Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB
Ortsmitte Garrel Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Holger Seifert Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg Landesamt für Geoinformation
MehrErhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet
Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Stadtkern Bad Dürrenberg - Möglichkeit der freiwilligen und vorzeitigen Ablösung Informationsveranstaltung
MehrLastrup Ortskern Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB
Lastrup Ortskern Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Holger Seifert Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg Landesamt für Geoinformation
MehrErmittlung von Sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und von Ausgleichsbeträgen gemäß 154 BauGB
Stadtsanierung in Delmenhorst Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Holger Seifert Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg Landesamt für Geoinformation
MehrBürgerinformation Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Schweriner Vorstadt Freiwillige und vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages
Bürgerinformation Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Schweriner Vorstadt Freiwillige und vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Schweriner
MehrDie städtebauliche Sanierung. Bei der städtebaulichen Sanierung muss die Gemeinde folgende Schritte vollziehen:
Die städtebauliche Sanierung I. Ablauf 1. Die Vorbereitung der städtebaulichen Sanierung Bei der städtebaulichen Sanierung muss die Gemeinde folgende Schritte vollziehen: Sanierungsverfahren 1. Gemeinde
MehrHolger Seifert Großenkneten- Ahlhorn Wildeshauser Straße Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB
Großenkneten- Ahlhorn Wildeshauser Straße Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB www.buergerverein-ahlhorn.de/ahlhorn-umzu/ah_ahlhorn.htm, abgerufen 03.04.2018 Holger Seifert Vorsitzender
MehrErmittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen
Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Sanierungsgebiet Weißwasser Straße der Einheit/Gartenstraße Eigentümer-Information am 22. Mai 2013 Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) Seit 1971
MehrStadtsanierung Plauen
Stadtsanierung Plauen Sanierungsgebiet Östliche Bahnhofsvorstadt Information zum Verfahren der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen Grundlagen und Herangehensweise zur Umsetzung ab Januar 2015 Seite
MehrErgebnisse zu den. Vorbereitenden. Untersuchungen
Ergebnisse zu den Vorbereitenden Untersuchungen STEG Stadtentwicklung Südwest gemeinnützige GmbH Olgastraße 54 70182 Stuttgart Bahnhofstraße 7 74072 Heilbronn Ablauf der Sanierungsvorbereitung nach dem
Mehr2. Vorbereitung der Sanierung Bestandteile der Vorbereitung der Sanierung ( 140 BauGB) 43
1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 17 1.1 Die gesetzliche Entwicklung 17 1.2 Das besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch (BauGB) 19 1.3 Schematische Darstellung des Ablaufs eines Sanierungsverfahrens
Mehr1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Erweiterung des Sanierungsgebietes Gubener Straße / Lindenstraße nach 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) I. Aufgrund des 142 des Baugesetzbuches (BauGB
MehrSatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Zwickau - Nordvorstadt vom in der Fassung der 1.
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Zwickau - Nordvorstadt vom 05.02.1991 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06.04.2006... 1 Festelegungen des Sanierungsgebietes Der in
MehrSatzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt
Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt vom 06.04.2010 (ABl. Nr. 09 vom 21.04.2010), geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 06.04.2010
MehrFördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB
Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB Grundsätze der Förderung durch das Land Niedersachsen RStBauF - Die Städtebauförderungsmittel des Programms
MehrStadtsanierung in Wetter...
Stadtsanierung in Wetter... Informationsveranstaltung Vorbereitung zum Abschluss Erhebung von Ausgleichsbeträgen Stadtsanierung in Wetter... Willkommen zur Informationsveranstaltung Einführung Herr Bürgermeister
MehrS A T Z U N G der Gemeinde Ramberg über die förmliche, Festlegung des Sanierungsgebietes: Ortskern
S A T Z U N G der Gemeinde Ramberg über die förmliche, Festlegung des Sanierungsgebietes: Ortskern Aufgrund des 142 Abs. 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986
MehrStadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016
Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Informationen zur Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und dem Sanierungsrecht
MehrErmittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip
Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 136 Abs. 2 BauGB: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind
MehrErmittlung sanierungsbebedingter. Wissen Kernbereich. Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer
Ermittlung sanierungsbebedingter Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet Wissen Kernbereich Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer am 03. Juli 2014 Gliederung Der Gutachterausschuss, wer
MehrStadt Cloppenburg Mühlenstraße / Innenstadt Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
2. Bürgerinformationsveranstaltung zu der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) im Ratssaal des Rathauses
MehrAusgleichsbeträge im Sanierungsgebiet
Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Vorzeitige Erhebung von Ausgleichsbeträgen über Ablösevereinbarungen DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft Übersicht Überblick zur Stadtsanierung
MehrSanierung Leer Weststadt
Sanierung Leer Weststadt 22.11.2016 Tagesordnung (1) Begrüßung (2) Stand des Verfahrens (3) Bürgerbeteiligung (4) Umsetzung Erneuerungskonzept (5) Ausblick Leer Weststadt 2 12.04.2016 Leer Weststadt 3
MehrSanierung Altstadt Gelnhausen Sanierungsinformation. Erhebung von Ausgleichsbeträgen und vorzeitige Ablöse gemäß Baugesetzbuch BauGB
Sanierung Altstadt Gelnhausen Sanierungsinformation Erhebung von Ausgleichsbeträgen und vorzeitige Ablöse gemäß Baugesetzbuch BauGB Liebe Gelnhäuser Bürgerinnen und Bürger, mit der vorliegenden Sanierungsinformation
MehrSatzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Innenstadt"
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Innenstadt" Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss in der Sitzung am 25.03.2004 die 1. Änderung der Sanierungssatzung
MehrErmittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen
Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Sanierungsgebiet Bretnig-Hauswalde Ortskern Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.11.2015 Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen 1. Sachstandsbericht
MehrEin fairer Ausgleich.
Ein fairer Ausgleich. Informationen für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Historischer Stadtkern Zittau Luftbild des Historischen Stadtkern Zittau, 1994 Eine kleine Erinnerungsreise Heffterbau
MehrSatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Oschatzer Straße / Dresdner Straße"
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Oschatzer Straße / Dresdner Straße" Auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21.04.1993 (Sächs. GVBl.
MehrOrtskerneuerung Hellenthal
Ortskerneuerung Hellenthal Verfahren und Fördermöglichkeiten 1 16.03.2015 Prof. Dr.-Ing. T. Kötter Gliederung 1. Ablauf des Sanierungsverfahrens 2. Geplante Maßnahmen im Sanierungsgebiet 2 Ablauf des Sanierungsverfahrens
MehrVorlage. Öffentlich Nichtöffentlich Anlage/n. Ortskernsanierung Sanierungssatzung ( 142 BauGB) / Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Gemeinde Ortenberg Vorlage Gemeinderatssitzung 11. Mai 2015 bearbeitet von: Markus Vollmer Öffentlich Nichtöffentlich Anlage/n TOP 3.1 Sachverhalt: Ortskernsanierung Sanierungssatzung ( 142 BauGB) / Abgrenzung
MehrStBauFR Anlage 10. Stadt/Gemeinde: Träger : Kreis : Anschrift: Telefon : Telefon : Kurzbezeichnung der Maßnahmen...
Stadt/Gemeinde: Träger : Kreis : Anschrift: Telefon : Telefon : Kurzbezeichnung der Maßnahmen......... Schlussabrechnung Zwischenabrechnung Zeitpunkt Einnahmearten - in Euro - Zwischenabrechnung/Schlussabrechnung
MehrSanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB)
Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB) Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und
MehrSoziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1
Soziale Stadt Dürrlewang Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung für alle Eigentümer im Sanierungsgebiet Seite 1 Soziale Stadt Dürrlewang Ansprechpartnerin und Projektleiterin für die Durchführung
MehrAusschusssitzung Vorbereitende Untersuchungen "Altstadt" Städtebaulicher Denkmalschutz" am
Seite 1 Ausschusssitzung Vorbereitende Untersuchungen "Altstadt" Städtebaulicher Denkmalschutz" am 15.06.2010 Es referiert Klaus von Ohlen S.1 Seite 2 Städtebaulicher Denkmalschutz 2009 ein neues Städtebauförderungsprogramm
MehrErmittlung der sanierungsbe- dingten Bodenwertsteigerung
Ermittlung der sanierungsbe- dingten Bodenwertsteigerung Erfahrungen aus der Praxis (Werkstattgespräch beim BMVBS am 14.05.2012) Beispiele für die flächendeckende Ermittlung von Anfangs- und Endwerten
MehrHerzlich willkommen zur Bürgerinformation zum Städtebauprojekt in Dahlem. Professur für Städtebau und Bodenordnung, Prof. Dr.-Ing.
Herzlich willkommen zur Bürgerinformation zum Städtebauprojekt in Dahlem Ortskernsanierung Dahlem Verfahren und Fördermöglichkeiten 2 23.04.2015 Prof. Dr.-Ing. T. Kötter Gliederung 1. Ablauf des Sanierungsverfahrens
MehrBeschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: Beratungsgegenstand. 2. Beschlussvorschlag: Kosten und Finanzierung:
Beschlussvorlage Gemeinderat am 27.03.2012 TOP öffentlich Aktenzeichen: 623.22 1. Beratungsgegenstand Sanierung Kernstadt Süd - Abrechnung Ermittlung Sanierungsbedingter Wertsteigerungen 2. Beschlussvorschlag:
MehrAusgleichsbeträge in Sanierungsgebieten. Informationsbroschüre für Grundstückseigentümer/innen
Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten Informationsbroschüre für Grundstückseigentümer/innen Vorwort 1 Vorwort 2 Beschlossene Sanierungsgebiete im klassischen Verfahren Ausgleichsbeträge: wieso weshalb
MehrDer Grundstücksmarkt 2017 in der Landeshauptstadt Schwerin
4. Bodenrichtwerte 4.1 Ermittlung und Darstellung Durch den Gutachterausschuss werden jährlich Bodenrichtwerte beschlossen und öffentlich bekannt gegeben. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter
MehrHerzlich willkommen! STADT BÜDINGEN SANIERUNGSGEBIET ALTSTADT DER AUSGLEICHSBETRAG INFORMATION ZUR BÜRGERVERSAMMLUNG AM 20.
Herzlich willkommen! STADT BÜDINGEN SANIERUNGSGEBIET ALTSTADT DER AUSGLEICHSBETRAG INFORMATION ZUR BÜRGERVERSAMMLUNG AM 20. MÄRZ 2013 Folie 1 19. März 2013 Informationen zum Thema Ausgleichsbetrag des
MehrOrtskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB
Ortskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Ermittlung von Sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und von Ausgleichsbeträgen sanierungsunbeeinflussten Bodenwerte
MehrAbrechnung von Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Die Rolle der Sanierungsträger. Hamburg,
Abrechnung von Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Die Rolle der Sanierungsträger Hamburg, 25.03.2014 157 BauGB Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde (1) Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung von Aufgaben,
MehrErmittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH
Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH 1 Ermittlung und Erhebung Ausgleichsbetrag 1. Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung 2. Ermittlung
MehrSatzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt
Satzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Lesefassung der seit dem 6. 9. 1993 geltenden Fassung 1 Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche
MehrAbrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. BBSR Werkstattgespräch am in Leipzig
Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen BBSR Werkstattgespräch am 20.06.2017 in Leipzig I. Abrechnungssystematik II. Vorgehensweise bei der Gesamtabrechnung III. Praxisbeispiel Gesamtabrechnung der
MehrGemeinde Lemwerder. Informationsveranstaltung
Sanierung Eschhofsiedlung Informationsveranstaltung 23.11.2015 1. Begrüßung 2. Stand des Sanierungsverfahrens 3. Beteiligung der Eigentümer und Mieter 4. Ziele der Sanierung und Umsetzung von Maßnahmen
MehrStädtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer
Bürgerinformation zum Start der Altstadtsanierung in Leer am 20.7.2015, 19.00 Uhr, Festsaal des Rathauses-Altbau BauBeCon Sanierungsträger GmbH Klaus von Ohlen, Vertriebsleiter Folie 1 23. Juli 2015 Folie
MehrDr. Herbert Sattler Grundstückswertermittlung
Wertermittlung in Sanierungsgebieten Marktkonforme Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte, Ermittlung von Ausgleichsbeträgen für Rathenow - Dr.Sattler@Sattler-online.de - www.dr-sattler.de - Stand Dezember
Mehr6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB
Bundesministerium der Finanzen 8. September 2003 IV A 6 S 2171 7/03 BStBl 2003 I 489 6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB Das BMF übersendet als Anlage den zwischen
MehrDr. Westerhausen, Bauer & Kollegen
A N W A L T S K A N Z L E I Anwaltskanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen Heinrich-Beck-Str. 57 09112 Chemnitz Dr. Christian Westerhausen, LL.M. Jörg Bauer Oliver Fischer * (* Mag. Jur., angestellter
Mehr7 Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadt Bleckede 7 Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht Unter dem Gesichtspunkt der zügigen Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme ist die Finanzierbarkeit
MehrStädtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort
-Stadt Brunsbüttel Fachbereich III- Stadt Brunsbüttel Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort Was heißt Programm Städtebaulicher Denkmalschutz? (1) Es gibt 6 Städtebauförderungsprogramme
MehrVorbereitende Untersuchungen Östlicher Altstadtrand AUFTAKTVERANSTALTUNG 08. MAI 2007
AUFTAKTVERANSTALTUNG 08. MAI 2007 ABLAUF DER VORBEREITENDEN UNTERSUCHUNGEN INHALTE METHODIK ZEITPLAN Erfahrung Sicherheit Innovation 45 Jahre Erfahrung als städtebaulicher Dienstleister Treuhänder der
MehrSatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hoyerswerda - Zentrum, Altstadt"
Bekanntmachung der Satzung der Stadt Hoyerswerda über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hoyerswerda - Zentrum, Altstadt" und der Erteilung der Genehmigung Satzung über die förmliche Festlegung
Mehr1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Satzung der Stadt Altentreptov^.übei? die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "AltStadtkern Altentreptow" und der Erteilung der Genehmigung 1. Auf Grund des 5 Abs. 1 der KommunalVerfassung vom
MehrSatzung der Großen Kreisstadt Mosbach vom über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Anton-Gmeinder-Straße"
Satzung der Großen Kreisstadt Mosbach vom 12.12.2012 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Anton-Gmeinder-Straße" Auf Grund des 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBesondere Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Senftenberg - Innenstadt
Besondere Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Senftenberg - Innenstadt Ermittelt und beschlossen durch: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Referent: Siegfried
MehrStadtsanierung in Friesoythe
Stadtsanierung in Friesoythe Sanierungsgebiet Innenstadt Friesoythe Programm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Informationen über die rechtlichen Auswirkungen aus der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
MehrGemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung
Gemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung am 27. Mai 2015 im Heimathaus Jesteburg Klaus von Ohlen Ι BauBeCon Sanierungsträger GmbH Sebastian Stegemann Ι WRS
MehrSatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hoyerswerda-Bahnhofsvorstadt" 1 Festlegung des Sanierungsgebietes 1
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hoyerswerda-Bahnhofsvorstadt" Inhaltsverzeichnis Seite 1 Festlegung des Sanierungsgebietes 1 2 Sanierungsverfahren 2 3 Inkrafttreten 2 Übersichtsplan
MehrISEK und Vorbereitenden Untersuchungen Flecken Hagenburg Ortskern Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
ISEK und Vorbereitenden Untersuchungen Flecken Hagenburg Ortskern Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2. Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung des Verfahrens und vorläufiger Ergebnisse
MehrStädtebauliche Sanierungsmaßnahme Attendorn Innenstadt
Institut für Bodenmanagement (IBoMa) Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Attendorn Innenstadt Eigentümerversammlung in Attendorn Attendorn, 05. November 2015 Dr.-Ing. Egbert Dransfeld Hohe Straße 28, 44139
MehrInformationsveranstaltung Sanierungsausgleichsbetrag
Informationsveranstaltung Sanierungsausgleichsbetrag am Mittwoch, 25.01.2012 19.00 Uhr im Drusussaal, Bau E, Zitadelle Ziel der Veranstaltung Zielgruppe Beteiligte Literatur Literatur: Ausgleichsbeträge
MehrBodenrichtwertkarte 2007
Bodenrichtwertkarte 2007 Hansestadt Wismar Mecklenburg-Vorpommern Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Wismar I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Beschluss des Gutachterausschusses
MehrKurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB
Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht und die Vorteile, die sich der Gemeinde und den Bürgern im Sanierungsgebiet dadurch bieten Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind
MehrDer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin
4. Bodenrichtwerte 4.1 Ermittlung und Darstellung Vom Gutachterausschuss werden jährlich Bodenrichtwerte ermittelt und öffentlich bekannt gegeben. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter
MehrStadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch
Stadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch 1 Der Rat der Stadt hat die VU im April 2016 beschlossen: Vorbereitende Untersuchungen 2 Mit der Erarbeitung der Vorbereitenden
MehrÜbersicht sonstige verfügbare Bauflächen
Übersicht sonstige verfügbare Bauflächen 3 Pulsnitzer Straße Flurnummer 16 3 37 Flurn. 16 Flurstück: 16 mit 810 m² Eigentümer: Stadt Kamenz 38 Flurnummer 16 Planungsrechtliche Beurteilung Die hier betrachtete
MehrSatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke" (Sanierungssatzung) vom
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke" (Sanierungssatzung) vom 11.06.1997 Inhalt I. o 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke"
MehrAUSGABE 9/2002 SANIERUNGSZEITUNG
1 AUSGABE 9/2002 SANIERUNGSZEITUNG LIEBE BÜRGERINNEN INHALT UND BÜRGER, Grußwort des Bürgermeisters Seite 3 Das Sanierungsgebiet Seite 4 Der Sanierungsvermerk Seite 5 Welche Vorteile ergeben sich durch
MehrGemeinde Schwanewede - Vorbereitende Untersuchungen Lützow-Kaserne Bürgerversammlung
Gemeinde Schwanewede - Vorbereitende Untersuchungen Lützow-Kaserne Bürgerversammlung 08. Juli 2015 im Rathaus Schwanewede BauBeCon Sanierungsträger GmbH Eckhard Horwedel, Geschäftsführer Esther Albert,
MehrMitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt
Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt Städtebaulicher Vertrag Mitte Altona - wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen Infozentrum 21. Januar 2014 Vertragsabschluss Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt
MehrBeschluss Vorlage Nr. 46/2015
Einreicher: Der Oberbürgermeister Großenhain, 01. September 2015 Bearbeiter: Frau Herrmann Beschluss Vorlage Nr. 46/2015 für die X öffentliche nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates am 28.10.2015 Betreff:
MehrVorbereitende Untersuchungen Südliches Stadtzentrum. AUFTAKTVERANSTALTUNG 26. Juni 2012
AUFTAKTVERANSTALTUNG 26. Juni 2012 ABLAUF DER VORBEREITENDEN UNTERSUCHUNGEN INHALTE METHODIK ZEITPLAN 2 von 36 50 Jahre Stadtentwicklung 430 Sanierungsmaßnahmen bundesweit 4.700 ha erschlossenes Bauland
Mehröffentlich 3. Die Ablösung erfolgt nach den Verfahrensgrundsätzen zur vorzeitigen freiwilligen Ablösung gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses.
Vorlage Der Bürgermeister Fachbereich: FB 3 Stadtentwicklung und Bauaufsicht zur Vorberatung an: öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 94/15 Hauptausschuss Finanzausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und
MehrFördermöglichkeiten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Oberbrüden
GEMEINDE AUENWALD Sanierungsauftaktveranstaltung 07. Mai 2014 Fördermöglichkeiten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Oberbrüden 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden GEMEINDE AUENWALD AGENDA
MehrInformationsveranstaltung Vorbereitende Untersuchung Westliche Innenstadt
Informationsveranstaltung Vorbereitende Untersuchung Westliche Innenstadt Jena, 29. Februar 2016 Alfred Wälte Fachbereichsleiter Stadtumbau Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt www.jena.de Ablauf I. Ausgangssituation
MehrStadtsanierung Meisenheim. Abrechnung des Sanierungsgebietes nach 154 BauGB
Abrechnung des Sanierungsgebietes nach 154 BauGB Der historische Stadtkern 1978 Die Stadt Meisenheim ist seit März 1978 im Städtebauförderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz. Sanierungsgebiet mit Erweiterungen
MehrSanierung Reppenstedt Ortszentrum
Bürgerinformation zur Sanierung Ortszentrum Städtebauförderungsprogramm: Auftakt zum Sanierungsverfahren am 11.11.2015, 19.00 Uhr, Grundschule Reppenstedt BauBeCon Sanierungsträger GmbH Alexander Marth
MehrAltstadtsanierung in Sontra...
Altstadtsanierung in Sontra... Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung! Vorbereitung zum Abschluss & Erhebung von Ausgleichsbeträgen Ablauf :: Einführung (Herr Bürgermeister Schäfer) :: Altstadtsanierung
MehrGemeinde Cleebronn. Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
Gemeinde Cleebronn Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29.04.2016 Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg Programmgrundlagen Verfahrensablauf
MehrBesonderes Städtebaurecht. Rechtsanwalt Dr. Alexander Schink Staatssekretär a. D. Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs
Besonderes Städtebaurecht Rechtsanwalt Dr. Alexander Schink Staatssekretär a. D. Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs Termine 30.11.2012 9.00 11.00 07.12.2012 9.00 12.30 21.12.2012 9.00 12.30 18.01.2013
MehrStadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung
Stadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung am 21. September 2015 in der Gaststätte Lindenhof, Hoya Torben Pöplow, Projektleiter BauBeCon Sanierungsträger GmbH Folie 1 21.
MehrStadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer
Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Stadt Augsburg 2012 Stadterneuerung in Lechhausen - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) und Erarbeitung eines Integrierten
Mehr