IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München
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- Stanislaus Vogt
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1 IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München Verträge gestalten - gewusst wie RA Wilfried Reiners, MBA Kanzlei Seit 20 Jahren Spezialkanzlei im IT Umfeld
2 Agenda 1. Warum haben Verträgen im IT-Umfeld besondere Bedeutung? 2. Was sollen Verträge leisten? 3. Leistungsbeschreibung 4. Wie ist ein IT Vertrag aufgebaut? 5. Standard- und Musterverträge 6. Vertragstypen 7. Besonderheiten internationaler Verträge 8. Tipps 9. Zusammenfassung 10.Kontakt Warum sind Verträge im IT-Umfeld von besonderer Bedeutung? Das BGB ist aus dem Jahr Gesetzliche Regelungen sind für IT- Vorhaben unpassend. IT-Projekte sind wenig anschaulich (anders etwa ein Hausbau). Juristische Begriffe (Beispiel Abnahme ) müssen daher technisch definiert und vereinbart werden. IT ist komplex und für Laien unverständlich. Kunden wissen nicht, wie Software funktioniert und was sie leistet. Gerichte sind mit IT-Fragen mangels IT-Kenntnis überfordert. Rechtsstreitigkeiten sollten im IT-Umfeld unbedingt vermieden werden, daher besser Eskalationsprinzip mit Lenkungsausschuss.
3 Was sollen IT-Verträge leisten? Hohe Rechtssicherheit Kalkulierbares (finanzielles) Risiko Ausgeschlossene oder kalkulierbare Haftung Wie leisten IT-Verträge das? Detailierte Leistungsbeschreibung Genaue Festlegung über die wesentlichen Konditionen (Kosten, Zeit, Ort etc.) Genaue Festschreibung welche Partei, welches Risiko trägt Leistungsbeschreibung In der Leistungsbeschreibung ist die konkret geschuldete Leistung zu beschreiben. Eine Leistungsbeschreibung ist für jedes Projekt gesondert auszuarbeiten. Die Leistungsbeschreibung muss detailliert und verständlich sein. In die Leistungsbeschreibung muss u.u. auch rein, was nicht geschuldet ist (Bsp. IT-Security).
4 Wie ist ein IT Vertrag aufgebaut? Standardverträge/Musterverträge Die Verwendung von Standardverträgen ist bei gleichbleibenden Leistungen grundsätzlich möglich. Empfehlung: Ausarbeitung durch einen erfahrenen Fachanwalt für IT Recht. Für den Bereich der öffentlichen Hand (national) wird die Verwendung von EVB-IT empfohlen. Die Industrie steht dem kritisch gegenüber. Aber beachten, dass es viele Vertragstypen gibt (vgl. nächste Folie).
5 Vertragstypen Dienstvertrag, IT Dienstleistungen Verkauf von Hardware, ohne werkvertragliche Elemente Verkauf von Hardware, mit werkvertraglichen Elementen Vermietung von Hardware Wartung von Hardware Verkauf von Standardsoftware, ohne werkvertragliche Elemente Verkauf von Standardsoftware, mit werkvertraglichen Elementen Vermietung von Standardsoftware Erstellung von Individualsoftware Pflege von Standardsoftware Pflege von Individualsoftware Planung von IT Projekten (Planungsphase, Feinkonzept, etc.) IT-System-Vertrag: Lieferung von Hard- und Software, Aufbau eines Systems, Herstellung der Funktionsfähigkeit. Besonderheiten internationaler Verträge (Auszug) Welches Recht, aus welchem Land findet Anwendung? Sind Regelungen, das Haftungsregime und das Risiko des jeweiligen Landes erkannt und akzeptabel? In welchem Land muss nach welchem Ort mit einem Gerichtsprozess gerechnet werden? Ist der Vertrag (Beispiel englische Sprache) in allen Einzelheiten durchdrungen? etc.
6 Tipps (Auszug wichtige Punkte) Welches Recht gilt? Ist wirklich klar, welche Leistung der Kunde benötigt? Ist die Leistungsbeschreibung zweifelsfrei? Der Kunde erklärt zu einem ungeklärten Punkt: Man wird sich dann schon einigen => auf Klärung drängen. Keine Garantien abgeben, wenn man sich nicht wirklich sicher ist. Vertragspartner verwendet AGB. Sind diese vollständig verstanden und akzeptabel? Zusammenfassung Im IT Umfeld sind Verträge zwingend erforderlich. Gesetzliche Bestimmungen reichen nicht aus. Verträge müssen abschließend den Willen der Parteien festschreiben. Abschließende Klärung aller wesentlichen Fragen Juristische Begriffe müssen mit technischen Sachverhalten aufgeladen werden (Bsp.: wann ist eine Sache abnahmefähig). Standardverträge können bei nur Standardleistungen verwenden werden.
7 RA Wilfried Reiners, MBA PRW Rechtsanwälte Steinsdorfstraße 14 D München Internet:
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