Rechtliche Aspekte der Energieberatung

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1 Rechtliche Aspekte der Energieberatung

2 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung Nein, weil Leistungen nach EnEV nicht mit 78 HOAI übereinstimmen, ist aber umstritten! Wird es in absehbarer Zeit eine solche Regelung geben? Nein! Gilt 6 HOAI? Nein. Besondere Leistung gem. 5 Abs. 4 HOAI? 2. Der Wert der Leistungen hängt somit immer von mehreren Faktoren ab: 1. Tatsächlicher Aufwand und Kosten 2. Gewinn 3. Wagnis zu 1. tatsächlicher Aufwand und Kosten - Hängt ab von den geforderten Leistungen und dem Aufwand. - Bei Energieberatung als Initialberatung sicherlich überschaubar - Bei richtiger Energieplanung ist der Aufwand sicherlich größer - Ermittlung am besten über Stundenhonorarvereinbarungen, dann geringstes Risiko. Alternativ: Pauschal

3 zu. 2. Gewinn: Letztlich Sache des Unternehmers. Ich meine, Kosten zzgl. 15%. zu 3. Wagnis: Hängt ab vom Umfang der Haftung, was sich nach dem Vertrag bestimmt: Dienst oder Werkvertrag - Unterschiede? Werkvertrag ist erfolgsbezogen. Beim Dienstvertrag wird auf die Handlung abgestellt, die vorgenommen worden sein muss, damit der Vertrag erfüllt ist. Unterschied: verschuldensunabhängige Haftung für Mängel Abnahme beim Werkvertrag ist vorgeschrieben. Wirkungen: - Beginn der Gewährleistungsfristen - Gefahrtragung geht auf den Bauherrn über - Honoraranspruch wird fällig - Beweislast für Mängel geht auf Bauherrn über Gewährleistung, beim Werkvertrag 5, beim Dienstvertrag BGB gilt nur bei Werkvertrag. Haftung: Größter Unterschied!! Dienstvertrag: nur richtige Vornahme der Leistung, Werkvertrag: Richtige Vornahme der Leistung und versprochener Erfolg, sonst Mangel

4 3. Die Einordnung des Energieberatervertrages - Ob Dienst oder Werkvertrag vorliegt, hängt ab von den übernommenen Leistungspflichten bzw. dem Leistungsumfang. Bsp. für Werkvertrag: - Erstellen eines Sanierungskonzeptes - Erstellen eines Gutachtens über energetische Defizite - Der Energieplaner schuldet einen Erfolg, richtige Berechnung und Planung nach EnEV. - Während der Ausführungsphase der Energieplanung schuldet man eine Überwachungsleistung bzw. das mangelfreie Entstehen lassen der energetisch wichtigen Arbeiten. Auch dies ist eine erfolgsbezogene Tätigkeit. - Tendenz bei baubezogenen Planungsleistungen: immer Werkvertrag Bsp. Für Dienstvertrag - Erbringen von Beratungsleistungen zum Gebäude - Begutachten des Gebäudes - Inaugenscheinnahme von Leistungen..

5 Wann liegt daher eine Energieberatung und wann liegt eine Energieplanung vor? - Übergänge fließend. - Energieberatung, wohl nur bei einer Initialberatung mit Prognoseaussagen D.h. erste Einschätzung, grobes Abklären, ob Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind. Beurteilung des Ist-Zustandes Abgrenzung zur Modernisierung: Prüfung, wie genau die Maßnahmen durchgeführt werden, auch unter gestalterischen Aspekten - Energieplanung findet statt, wenn der Planungsprozess eines Neubauvorhabens oder Altbau aus energetischer Sicht fachlich begleitet wird; evtl. auch unter gestalterischen Vorgaben des Fachplaners - BAfA-Beratung? - Energiesparcheck? Wohl eher Beratung.

6 Die Vertragsgestaltung bei Leistungen des Energieberaters a. Bei Stundenvereinbarung: Unbedingt vereinbaren, wie genau die Stunden nachzuweisen sind. Bspw.: Angabe der Stunden und Tätigkeit reicht aus einfache Aufstellung Beweislast: Für die Anzahl der Stunden: Berater für die Unangemessenheit: Auftraggeber Höhe der Stundensätze: - letztlich Verhandlungsfrage - regelmäßig 75,00 bis 155,00 Euro netto - zzgl. Nebenkosten Evt. maximale Stundenzahl vereinbaren und dann nachgenehmigen lassen b. Bei Pauschalvereinbarung Ermittlung: - über Empfehlungstabellen VBI, Bundesverband der Gebäude Energieberater - Leistungen nach Stunden bewerten und dann pauschalieren - unbedingt regeln, welche Leistungen in der Pauschale Enthalten sind. Diese genau definieren.

7 Bspw. Enthalten sind folgende Leistungen: - Erfassen des Bestandes - Bewertung des Bestandes - Erstellen des Ausweise etc. Vertragsgrundlagen sind - Planung vom - Vorgaben vom etc. Klausel: In der Pauschale sind alle Leistungen, welche für die Erstellung einer Energieberatung/-planung erforderlich werden, abgegolten. Schlecht, weil wenn Werkvertrag, dann muss geleistet werden, bis der Erfolg da ist und das zum vereinbarten Honorar. Klausel: In der Pauschale sind die unter Ziff. x genannten Leistungen enthalten. Werden aufgrund von Änderungen der Planung zusätzliche Leistungen erforderlich oder müssen bereits erbrachte Leistungen wiederholt erbracht werden, dann sind diese auf Stundennachweis gesondert zu vergüten. Der AN wird dem AG auf die zusätzliche Vergütung hinweisen. Gut, weil Mehrleistungen zu bezahlen sind. Risiko gering. Nicht vergessen, regeln wie Stunden nachzuweisen sind.

8 Was soll daher eine Energieberatung kosten? - Energiesparcheck gibt Kosten vor - BAFA-Beratung fördert die Maßnahme nur. Freie Vereinbarung möglich, aber nicht die Regel. - Energieplanung Freie Vereinbarung die Regel Die Energieberatung und -planung birgt nicht unerhebliche Risiken. Sie soll daher den Aufwand zzgl. Wagnis und Gewinn vergüten Ich Danke für Ihre Aufmerksamkeit!!!

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