Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg

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1 Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall : Abitur nach 13 Jahren II. Auslandsaufenthalt und Abitur nach 12 Jahren 1. Halbjähriger Schulbesuch im Ausland nach dem 10.Schuljahrgang 2. Schulbesuch im Ausland in der Sekundarstufe I a. Im 1. Halbjahr der Klasse 10 b. Überspringer von 9 nach 11 c. Schulbesuch im Ausland während des gesamten 10. Schuljahrgangs oder im 2. Halbjahr der 10. Klasse III. Beurlaubungen bis zu 3 Monaten IV. Informationsangebote

2 Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg Trotz der Reduzierung der Schulzeit auf dem Gymnasium auf 8 Schuljahre besteht weiterhin die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes. Dazu hat das Kultusministerium ein Merkblatt herausgegeben, das die schulrechtlichen Möglichkeiten definiert. Im Folgenden werden diese Möglichkeiten in Abstimmung mit den Regelungen der Liebfrauenschule vorgestellt. Grundsätzlich gilt, dass ein Schulbesuch im Ausland nur angetreten werden soll, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler nach Rückkehr am Unterricht mit Erfolg teilnehmen kann. I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall : Abitur nach 13 Jahren Wer sich nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe für einen einjährigen Auslandsaufenthalt entscheidet, tritt nach seiner Rückkehr aus dem Ausland in den ersten Jahrgang der Qualifikationsphase (11.Jg.) ein. Er verzichtet damit auf die Schulzeitverkürzung und erwirbt das Abitur nach dreizehn Jahren. Diese Möglichkeit wird im zwölfjährigen Bildungsgang als Regelfall angesehen. II. Auslandsaufenthalt und Abitur nach 12 Jahren Eine andere Situation entsteht für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen Schulbesuch im Ausland durchführen wollen, aber dennoch nach zwölf Jahren Abitur machen möchten. In diesem Fall bestehen folgende Möglichkeiten:

3 1. Halbjähriger Schulbesuch im Ausland nach dem 10. Schuljahrgang Nach dem 10. Jahrgang ist es zwar grundsätzlich möglich, einen halbjährigen Schulbesuch im Ausland anzutreten, jedoch muss die Gleichwertigkeit dieses Schulbesuchs nachgewiesen und überprüft werden. Nur wenn dieses der Fall ist, kann der Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe im zweiten Halbjahr des 11. Schuljahrgangs fortgesetzt werden. Der versäumte Unterrichtsstoff im Hinblick auf die Abiturprüfung muss selbstständig nachgeholt werden. Diese Möglichkeit wird von der Liebfrauenschule wegen der Abiturrelevanz, der Kooperation und wegen der zu großen Unterschiede zu den Lehrinhalten der ausländischen Schulen nicht genehmigt. (Vgl. dazu 4 Schulbesuch im Ausland der derzeit gültigen VO-GO) Ein ganzjähriger Schulbesuch im Ausland während der Jahrgänge 11 und 12, wird grundsätzlich nicht zugelassen, da die Leistungen während der Qualifikationsphase aus dem 11. Schuljahrgang schon in die Berechnungen der Gesamtqualifikation in die Abiturnote eingehen und auch schon in diesem Schuljahrgang eine thematische Vorbereitung auf das Zentralabitur erfolgt. 2. Schulbesuch im Ausland in der Sekundarstufe I Falls Eltern sich entscheiden, ihr Kind bereits in der Sekundarstufe I einen Schulbesuch im Ausland antreten zu lassen, so ist dies unter folgenden Voraussetzungen möglich: a. Im 1. Halbjahr der Klasse 10 Das erste Halbjahr des 10. Schuljahrgangs wird an einer Schule im Ausland verbracht; nach der Rückkehr tritt die Schülerin/der Schüler in das zweite Halbjahr des 10. Schuljahrgangs ein und erwirbt am Ende des 10. Schuljahrgangs bei entsprechenden Leistungen mit der

4 Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Für diesen Fall gilt selbstverständlich, dass versäumter Unterrichtsstoff selbstständig in kürzester Zeit nachgeholt werden muss; mit der Rückkehr in das zweiten Halbjahr der 10. Jahrgangsstufe werden alle Leistungen von Anfang an gewertet werden. Diese Möglichkeit wird von der Liebfrauenschule nicht empfohlen, da in der 10. Jahrgangsstufe in allen Fächern wesentliche Vorbereitungen für die Qualifikationsphase erfolgen und die Unterrichtsinhalte ausländischer Schulen erfahrungsgemäß sehr abweichend sind. b. Überspringer von 9 nach 11 Wenn eine Schülerin/ein Schüler aufgrund guter oder sehr guter Leistungen am Ende des 9. Schuljahrgangs durch den Beschluss der Klassenkonferenz den 10. Schuljahrgang überspringt und statt direkt in die gymnasiale Oberstufe einzutreten einen einjährigen Schulbesuch im Ausland absolviert, kann sie/er nach der Rückkehr aus dem Ausland in die Qualifikationsphase eintreten und kann nach zwei Jahren das Abitur machen. Nähere Informationen gibt es dazu in der Beratung bei Frau Meyer. c. Schulbesuch im Ausland während des gesamten 10. Schuljahrgangs oder im 2. Hj. der 10. Klasse Ein Auslandsaufenthalt während des 2. Halbjahres der 10. Klasse oder gar während des gesamten 10. Schuljahrgangs wird von der Liebfrauenschule aus pädagogischen und inhaltlichen Gründen nicht empfohlen und daher nicht genehmigt. III. Beurlaubungen bis zu 3 Monaten Kurzfristige Beurlaubungen bis drei Monaten unterliegen der Entscheidung des Schulleiters der Liebfrauenschule. Hier müssen folgende Voraussetzungen Voraussetzungen vorliegen:

5 1. Ein entsprechender Antrag der Eltern liegt der Schule über Frau Meyer vor. 2. Die Klassenkonferenz stimmt mehrheitlich diesem Antrag zu. 3. Die Schülerin/der Schüler wird darüber informiert, dass sie/er den während des Auslandsaufenthaltes versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nachholen muss. 4. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass ein Problem bei der Bewertung nach dem Auslandsaufenthalt auftreten kann. Wenn nicht mindestens 50% des Unterrichts eines Halbjahres besucht worden ist und nicht entsprechende schriftliche Leistungen vorliegen, kann eine Zeugnisnote nicht erteilt werden. 5. Die ausländische Schule bekommt von der Liebfrauenschule ein Schreiben mit den Erwartungen, die die LFS mit dem Auslandsaufenthalt der Schülerin/des Schülers verbindet. 6. Die Schule im Ausland bestätigt in schriftlicher Form den von der Schülerin/dem Schüler besuchten Unterrichtszeitraum und gibt eine mögliche Bewertung oder eine Einschätzung der Leistungen und des Verhaltens. Dieses Gutachten wird der Liebfrauenschule vorgelegt. IV. Informationsangebote 1. Allgemeine Informationsveranstaltung In jedem Schuljahr findet im Dezember eine allgemeine Informationsveranstaltung für alle Eltern und Schülerinnen und Schüler zum Thema

6 Auslandsaufenthalt statt. Der genaue Termin wird auf der Homepage angekündigt. 2. Persönliche Beratungen Bevor über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes entschieden wird, ist es für die Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule verpflichtend, zusammen mit ihren Eltern an einem persönlichen Beratungsgespräch teilzunehmen, da auf diese Weise die individuellen Bedingungen am besten geklärt und berücksichtigt werden können. Für einen gewinnbringenden Auslandsaufenthalt ist uns eine gute Vorbereitung der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers wichtig. Während des Auslandsaufenthaltes ist die Betreuung und der Kontakt zur Liebfrauenschule per sinnvoll und wird daher angeboten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Merkblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Auslandsschulbesuch (Möglichkeiten und Verfahren in Niedersachsen). Oldenburg, den Meyer

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