Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile. Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung

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1 Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung

2 Behinderung gemäß Behinderte Behinderte 1 1 Funktionseinschränkung (körperlich, geistig, seelisch) länger als 6 Monate weicht von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deshalb beeinträchtigt gilt auch für von einer Behinderung bedrohte Schwerbehinderte Schwerbehinderte Grad der Behinderung 50 und mehr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Arbeitsplatz i.s. 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes Gleichgestellte Gleichgestellte behinderte behinderte 3 3 Für die BA ist nach 7 der Behindertenbegriff nach 19 III maßgebend!

3 97 1 III Definition des behinderten gem. 19 III Behinderten können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden die die körperlich, körperlich, geistig geistig oder oder seelisch seelisch beeinträchtigträchtigt sind beein- sind denen eine solche Behinderung droht ( 19 () III) und und deren deren Aussichten Aussichten am am Arbeitsleben Arbeitsleben teilzuhaben teilzuhaben oder oder weiter weiter teilzuhaben, teilzuhaben, wegen wegen Art Art oder oder Schwere Schwere ihrer ihrer Behinderung Behinderung i.s. i.s. v. v. (1) (1) nicht nicht nur nur vorübergehend vorübergehendwesentlich gemindert gemindert sind sind und und die die deshalb deshalb Hilfen Hilfenzur zur Teilhabe Teilhabe am am Arbeitsleben Arbeitsleben benötigen, benötigen, einschließlich einschließlich lernbehinderter lernbehinderter

4 Begriff Rehabilitand Behinderte Schwerbehinderte Gleichgestellte Rehabilitanden

5 Ursachen von Behinderungen Arbeits- und Wegeunfall Verkehrsunfall Berufskrankheiten Suchtkrankheiten Innere Krankheiten Geburtsschäden Psychische Erkrankungen

6 Hinweise auf möglichen Reha-Bedarf Längere Arbeitsunfähigkeit / stationäre Behandlung Abschluss einer medizinischen Reha-Maßnahme Aufgabe der zuletzt ausgeübten Tätigkeit oder Abbruch der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen Wunsch nach Weiterbildung / Umschulung aus gesundheitlichen Gründen Angabe gesundheitlicher Einschränkungen Bescheid über Grad der Behinderung Biografie mit psychischer Erkrankung

7 Zusammenarbeit mit der Agentur Bei erster Antragstellung werden gesundheitliche Aspekte geklärt und ggfs. Reha-Beratung eingeschaltet Ist Reha-Verfahren erforderlich, wird ein Antrag durch die Agentur ausgehändigt Antragsbearbeitung und Ermittlung des zuständigen Reha- Trägers durch die Agentur Reha-Beratung informiert die ARGE über den Eingliederungsvorschlag ARGE prüft Eingliederungsvorschlag Umsetzung des Eingliederungsvorschlages durch Reha- Beratung incl. Absolventenmanagement Bürogemeinschaft bezogen auf Reha-Vermittlung und Reha-Sachbearbeitung

8 Risiken im Prozess Mitwirkung im Reha-Verfahren beruht auf Freiwilligkeit Informationsaustausch mit den Reha-Trägern häufig unzureichend Sicherstellen, dass Auftreten einer Behinderung während des gesamten Integrationsprozess berücksichtigt wird

9 Erfolgsfaktoren für Integration von Behinderten Frühzeitiges Erkennen von Reha-Bedarf Standortbestimmung nach Festlegung des Zielberufes Nutzung der allgemeinen und spezifischen Instrumente und Produkte Klare Prozessverantwortung

10 Prozessdarstellung am Beispiel der Ablauforganisation der ARGE Düsseldorf

11 Umsetzung in der ARGE Düsseldorf Herstellung von Verbindlichkeit durch Schließen einer konkreten Eingliederungsvereinbarung Benennung von zentralen Ansprechpartnern in den Standorten Schulung aller Fallkoordinatoren und Integrationsfachkräfte Schulung von externen Profilern

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