Pflege in Deutschland und Hessen ein Vergleich

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1 Faktenblatt Pflege in Deutschland und Hessen ein Vergleich Deutschland Hessen In 2011 waren bundesweit 2,5 Mio. Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). 1 Pflegebedürftige Mit Personen lebten rund 8 % aller Pflegebedürftigen in Hessen. 2 Damit waren 2011 etwa 3,3 % der Hessen auf Pflege angewiesen. 3 Der Anteil von Frauen unter den Pflegebedürftigen entspricht in Hessen (65,2 %) etwa dem deutschlandweiten Anteil (65 %). 4 Die 2,5 Mio. Pflegebedürftigen waren folgenden Pflegestufen zugeordnet: 55 % Pflegestufe I 33 % Pflegestufe II 12 % der Pflegestufe III (Pflegebedürftige der höchsten Stufe Schwerstpflegebedürftige) 5 Von den bundesweit 2,5 Mio. Pflegebedürftigen wurden % (1,76 Millionen) von Angehörigen gepflegt 47,2 % (1,18 Mio.) ausschließlich von Angehörigen 23 % ( ) zusammen mit ambulanten Pflegediensten 30 % ( ) wurden in Heimen vollstationär versorgt 7 Pflegestufen Pflegende 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2011, Ländervergleich Pflegebedürftige 3 Vgl. Die Pflegebedürftigen in Hessen waren folgenden Pflegestufen zugeordnet: 54,3 % Pflegestufe I 32,7 % Pflegestufe II 13,0 % Pflegestufe III 6 In Hessen war 2011 der Anteil der pflegenden Angehörigen höher als im Bundesdurchschnitt und markierte die höchste Quote aller Bundesländer. So wurden von den Pflegebedürftigen 76 % ( ) von Angehörigen gepflegt 55 % ( ) ausschließlich von Angehörigen 21 % (41.466) erhielten Unterstützung von ambulanten Pflegediensten 8 24 % (48 402) wurden in Heimen vollstationär gepflegt 6

2 Perspektiven für die Arbeitswelt Zunehmend mehr Ältere brauchen zunehmend mehr Pflege Schon heute gibt es in Deutschland mehr Pflegebedürftige als Kinder unter 3 Jahren: 2013: 2,53 Mio. Pflegebedürftige 1,98 Mio. Kinder unter 3 Jahren 9 Bis 2030 werden es etwa doppelt so viele Pflegebedürftige wie Kinder unter 3 Jahren sein: 2020: 2,9 Mio. Pflegebedürftige 1,99 Mio. Kinder unter 3 Jahren 2030: 3,4 Mio. Pflegebedürftige 1,77 Mio. Kinder unter 3 Jahren 10 Die Dauer der Pflege nimmt zu 2002 dauerte die Pflege in über einem Drittel der Fälle mindestens 5 Jahre: bei 24 % bis unter 2 Jahre bei 39,6 % bis unter 5 Jahre bei 24,2 % 5 bis unter 10 bei 11,7 % 10 und mehr Jahre 11 Schon 2009 lag die Dauer der Pflege bei der Hälfte der Fälle bei mindestens 5 Jahren: bei 21,8 % bis unter 2 Jahre bei 37,4 % bis unter 5 Jahre bei 23,6 % 5 bis unter 10 bei 27,2 % 10 und mehr Jahre 12 Immer mehr Personen müssen Beruf und Pflege vereinbaren 2002 war bereits nahezu die Hälfte der Pflegenden erwerbstätig: 52,4 % nicht erwerbstätig 47,6 % erwerbstätig 12,6 % stundenweise 18,7 % in Teilzeit 16,3 % in Vollzeit 13 Die Tendenz ist steigend waren von den Pflegenden: 46,3 % nicht erwerbstätig 53,7 % erwerbstätig 14,5 % stundenweise 21,6 % in Teilzeit 17,6 % in Vollzeit 14 9, 10 Statistisches Bundesamt: Demographischer Wandel in Deutschland, Heft 2, Wiesbaden 2010; Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Modellrechnungen für das Jahr 2013, Wiesbaden 2009, Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2009, (Variante 1-W1); Berechnungen der berufundfamilie ggmbh 11, 12 Statistisches Bundesamt: Demographischer Wandel in Deutschland, Heft 2, Wiesbaden , 14 Universität Hamburg, AOK-Trendbericht II, 2009

3 Frauen sind weiterhin in der traditionellen Rolle der Pflegenden und dem Spagat zwischen Pflege und Beruf besonders stark ausgesetzt 2010 waren in Deutschland 63 % der weiblichen und 73 % der männlichen pflegenden Angehörigen zwischen 25 und 64 Jahren erwerbstätig. 15 Pflegende Frauen gehen seltener einer Erwerbstätigkeit nach als pflegende Männer waren von den Frauen 42,1 % nicht erwerbstätig 11,3 % geringfügig erwerbstätig 22,9 % in Teilzeit 23,3 % in Vollzeit von den Männern 27,2 % nicht erwerbstätig 7,7 % geringfügig erwerbstätig 9,4 % in Teilzeit 45,3 % in Vollzeit 16 15, 16 Schmidt, Manuela / Schneekloth, Ulrich: Abschlussbericht zur Studie "Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes". Bundesministerium für Gesundheit: (Hg.), Berlin, 2011; siehe:

4 Das Ausmaß von Pflege Die Fürsorge für Pflegebedürftige ist mehr als der Begriff Pflege beschreibt. Sie umfasst mehr Hilfe- und Unterstützungsleistungen als die Leistungen der Pflegeversicherung: Hilfe im Haushalt Unterstützung in finanziellen Fragen Finanzielle Unterstützung Organisation von Pflege Emotionale / psychologische / soziale Bedürfnisse Mobilität Gesundheitsbedürfnisse Physische / persönliche Bedürfnisse Dies alles erfordert ZEIT! ( Da sein! ) All diese Aspekte erfordern den Einsatz und zu großen Teilen die Präsenz des Pflegenden. Privat wie beruflich stehen die Pflegenden vor Herausforderungen Privat aufwändige Informationsbeschaffung Belastung durch mangelnde Kooperationsbereitschaft des Pflegebedürftigen Erkennen und Setzen eigener Grenzen der Belastbarkeit Einkommenseinbußen Einschränkung oder gar Verlust an sozialen Kontakten Beruflich Pflege wird häufig tabuisiert insbesondere am Arbeitsplatz Vereinbarkeit ist abhängig vom Verständnis der Führungskraft und des Teams Pflege ist schwer planbar Unterstützungsmöglichkeiten sind wenig oder nicht bekannt BWHW, Forschungsstelle: Parkstraße 17, Bad Nauheim, Tel.: , Fax: -720, info@berufundpflege.hessen.de,

5 Die hessische Initiative Beruf und Pflege vereinbaren Die Hessische Landesregierung startete im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft, der AOK Hessen und der berufundfamilie ggmbh eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung die hessische Initiative Beruf und Pflege vereinbaren. Als Teil der Seniorenpolitischen Initiative Hessen wird sie aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds gefördert. Ziel der Initiative Beruf und Pflege vereinbaren ist es, insbesondere kleinere und mittlere zu unterstützen, Beruf und Pflege besser für ihre Beschäftigten vereinbar zu gestalten. Neben der Vorstellung von Best-Practice-Beispielen gehört zu ihrem Angebot die Aufklärung über Vermittlungsangebote sowie konkrete Unterstützungsmaßnahmen: u. a. Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Kompetenztrainings für Beschäftigte und Qualifizierungsmaßnahmen für innerbetriebliche Ansprechpartner (Pflege-Guides). Mit der zusätzlich bundesweit erstmalig initiierten Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege will die Initiative hessische Arbeitgeber für das Bekenntnis gewinnen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Die Bausteine der Initiative Beruf und Pflege vereinbaren im Überblick: Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen für Arbeitgeber Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber Kompetenztrainings für Beschäftigte Qualifizierungsmaßnahmen für innerbetriebliche Ansprechpartner ( Pflegelotsen ) BWHW, Forschungsstelle: Parkstraße 17, Bad Nauheim, Tel.: , Fax: -720, info@berufundpflege.hessen.de,

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