Förderung und Finanzierung über die Sächsische Aufbaubank Förderbank. Herzlich Willkommen!
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- Matilde Graf
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1 Förderung und Finanzierung über die Sächsische Aufbaubank Förderbank Herzlich Willkommen! April 2015
2 Die Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) Förderbank des Freistaates Sachsen Anstalt öffentlichen Rechts Bewilligungsstelle in der Wohnungsbauförderung, Wirtschafts- und Technologieförderung, Kommunalfinanzierung, (Infrastruktur und Städtebau), bei der Förderung von Umwelt- und Klimaschutzzielen,... verschiedene Zielgruppen Abteilungen der SAB Förderung in Sachsen aus Haushaltsmitteln des Landes Sachsen sowie Bund (KfW), EU (u.a. ESF)
3 Überblick der Fördermöglichkeiten 1. Wohnbauförderung 2. Infrastruktur- und Städtebauförderung
4 1. Wohnbauförderung über die Sächsische Aufbaubank Förderbank
5 Was wird gefördert? Neubau Erwerb Sanierung /Umnutzung SAB-Baufinanzierung Landeswohnungsbauprogramme Darlehen KfW-Darlehen SAB-Förderergänzungsdarlehen
6 Wie wird gefördert? Förderung über Darlehen mit Sonderkonditionen hinsichtlich Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Laufzeit, Sondertilgungsmöglichkeiten Sicherheiten Antragsprüfung stets unter Förderaspekt: Bankaspekt: Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit des Vorhabens Sicherheiten /Beleihungswert Bonität /Wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers Nachhaltige Tragfähigkeit des Vorhabens muss gegeben sein!
7 Private Vermieter Sanierung Selbstnutzer Umnutzung Neu- Bau Wohneigentum (KfW /SN) X Energetische Sanierung (SN) X X X X Mehrgenerationenwohnen (SN) Energieeffizient Sanieren (KfW) Altersgerecht Umbauen (KfW) Energieeffizient Bauen (KfW) X X X X X X X X X X X X X X X X
8 Sächsische Landeswohnungsbauprogramme Gemäß Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für: Wohneigentum (Selbstnutzer) Mehrgenerationenwohnen (Selbstnutzer und Vermieter) Energetische Sanierung (Selbstnutzer und Vermieter) Übergreifende Konditionen /Voraussetzungen: Lage in vorgegebener Gebietskulisse /Gemeindebestätigung erforderlich (integrierte Lage /Übereinstimmung mit demografischen und wohnungspolitischen Zielen; bei Neubau nur Lückenschluss; bei Neubau auf Freiflächen zusätzlich Zustimmung des SMI) Sollzinssatz 1,00% p.a. fest für 25 Jahre, anfängliche Tilgung 3,70% p.a. Bestätigungen durch Sachverständige Tilgungszuschuss bis zu EUR für nachgewiesene Kosten /Ausgaben der technischen und wirtschaftlichen Baubetreuung und beratung Antrag über SAB; Finanzierungszusage vor Vorhabensbeginn (vor Kaufvertragsabschluss /vor Vergabe)
9 Gebietskulisse Zentrale Orte (Landesentwicklungsplan/ Regionalpläne) Gebietsstand Zentrale Orte (Landesentwicklungsplan/ Regionalpläne) Gebietsstand Oberzentrum Mittelzentrum Oberzentrum Grundzentrum Mittelzentrum Keine Zentralfunktion Grundzentrum Keine Zentralfunktion 50 km Grafik: SAB/FG; Daten: SAB/FG; Kartengrundlage: Regiograph, GfK Geomarketing GmbH 50 km Grafik: SAB/FG; Daten: SAB/FG; Kartengrundlage: Regiograph, GfK Geomarketing GmbH
10 Gebietskulisse
11 Richtlinie Wohneigentum Bestandserwerb mit Um- und Ausbau oder Sanierung, Neubau (mind. KfW 55) Selbstnutzer Kombination aus: 1. KfW-Wohneigentumsprogramm in Höhe von mit 0,50% SAB-Zinsverbilligung 2. Öffentliches Darlehen Wohneigentum /Innerstädtisch Wohnen pro Haushalt je Kind im Haushalt oder Einliegerwohnung
12 Richtlinie Mehrgenerationenwohnen Barrierereduzierende Maßnahmen (mindestens 3 aus vorgegebener Liste) z.b. bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich, Anpassen von Türen und Entfernen von Schwellen, Schaffung geeigneter Zugänge zur Wohnung, Anbau geeigneter Aufzuganlagen, Anbau /Erweiterung von Balkonen, Schaffung von Rollstuhl- bzw. Kinderwagenstellplätzen -> Bestätigung durch Architekt /Bau-Ing. Öffentliches Darlehen, max EUR je Wohneinheit bzw. max je Wohneinheit, wenn auch Maßnahmen des Einbruchschutzes durchgeführt werden; max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben Barrierefreier Umbau bzw. Schaffung /Umnutzung barrierefreier Wohnungen in einem bestehenden Gebäude nach DIN min , max , je barrierefrei nutzbarer Wohneinheit oder max je barrierefreiem Sanitärraum sowie max je barrierefreiem Geschoss,
13 Richtlinie Energetische Sanierung Verbesserung Wärmedämmung, Erneuerung Fenster, Verbesserung der Effizienz der Energienutzung (Heizungsaustausch), Nutzung erneuerbarer Energien, Verbesserung Einbruchschutz, keine PV-Anlagen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden (einschl. Umnutzung) auf der Basis einer energetischen Bewertung Überschreitung der Anforderungen des 9 der Energieeinsparverordnung (EnEV) -> Bestätigung durch Sachverständigen gem. 21 EnEV Öffentliches Darlehen, max EUR je Wohneinheit bzw. max je Wohneinheit, wenn auch Maßnahmen des Einbruchschutzes durchgeführt werden max. 90% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben
14 Förderprogramme der KfW Wohneigentum (124) Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152/430) Altersgerecht Umbauen (159/455) Grundsätzlich ebenfalls mit Bestätigung durch Sachverständige, bei Förderung Energetischer Maßnahmen online gem. KfW-Liste Keine spezielle Gebietskulisse Kombination mit den Landeswohnungsbauprogrammen des Freistaates Sachsen möglich; Prüfung erfolgt am konkreten Vorhaben
15 KfW-Programm Wohneigentumsprogramm 124 Darlehenshöhe : Laufzeit: Zinsbindung: max EUR je Wohneinheit bis zu 35 Jahren 10 Jahre Zins: SAB-Zinsverbilligung 10 Jahre um 0,50%
16 KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153) - Neubau - Neubau von Wohngebäuden als KfW- Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach der gültigen EnEV Umnutzung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter, unbeheizter Flächen zum KfW- Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach der gültigen EnEV Darlehenshöhe max EUR je Wohneinheit Tilgungszuschuss von 5% bzw. 10% des Darlehensbetrags (max EUR)
17 KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) Darlehensvariante Investitionen zur Energieeinsparung Energiesparende Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden oder Umnutzung beheizter Flächen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55/70/85/100/115/Denkmal (nach der gültigen EnEV) EUR je Wohneinheit - Tilgungszuschuss von 7,5% bis 22,5% Neues Bild, da das vorhergehende zu verpixelt! Sanierung Einzelmaßnahmen EUR je Wohneinheit Zuschuss (431) für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal EUR
18 KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (430) - Zuschussvariante - Investitionen zur Energieeinsparung Energiesparende Maßnahmen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55/70/85/100/115/Denkmal (nach der gültigen EnEV) - Zuschuss 10% 25% der Investitionskosten Sanierung Einzelmaßnahmen Neues Bild, da das vorhergehende zu verpixelt! - Zuschuss 10% der Investitionskosten Zuschuss (431) für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal EUR Beantragung direkt bei der KfW
19 KfW-Programm - Altersgerecht Umbauen (159/455) Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnimmobilien / im Wohnumfeld gem. Technischen Mindestanforderungen der KfW, z. B.: - Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen - Eingangsbereich und Wohnungszugang - Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme - Maßnahmen an Sanitärräumen - Überwindung von Niveauunterschieden/ Barrieren - Anpassung der Raumgeometrie - Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Darlehenshöhe max EUR je Wohneinheit Alternativ Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern von 8% bis 10%, maximal EUR bzw EUR pro Wohneinheit Beantragung direkt bei der KfW
20 2. Infrastruktur- und Städtebauförderung
21 KfW-Programme Kommunale und soziale Infrastruktur IKK und IKU Barrierearme Stadt (233 u. 234) Förderung von Investitionen in barrierefreie /-arme Umgestaltung der kommunalen und sozialen Infrastruktur gem. Technischen Mindestanforderungen der KfW IKK /233: Kommunen IKU /234: Kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, gemeinnützige Unternehmen, Kirchen Zinsverbilligte Darlehen bis max. in Höhe der förderfähigen Kosten für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen Infrastruktur und an bestehenden Verkehrsanlagen tagesaktueller Förderzinssatz (IKK); bonitätsabhängiger Förderzinssatz (IKU) Beantragung über KfW direkt (IKK) bzw. über Hausbank (IKU)
22 Richtlinie Investive Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bau, Sanierung, Modernisierung und Erhalt von Einrichtungen für behinderte Menschen Förderung von: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Wohnstätten mit Tagesstruktur, einschl. Außenwohngruppen Förder- und Betreuungsbereiche Einrichtungen zur Förderung von Teilhabe und Integration Werkstätten Maßnahmen des barrierefreien Bauens bis bei öffentlich zugänglichen, bestehenden Gebäuden Antragsteller /Empfänger: Träger und Eigentümer (bei Maßnahmen des barrierefreien Bauens auch der Eigentümer)
23 Investive Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Höhe: Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung bis zu 80 %, bei überregionalen Einrichtungen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderfähige Kosten: Kostengruppen , 700 und 600 nach DIN 276 Voraussetzungen /Bedingungen (u. a.): Beteiligung Landkreis /kreisfreie Stadt in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (außer bei überregionalen Einrichtungen) Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Die Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen; der Zustand vor und nach der baulichen Umsetzung ist im Bild zu dokumentieren Bedarfsbestätigungen /Zustimmungen durch Landkreis /kreisfreie Stadt, Kommunaler Sozialverband, bei Werkstätten zusätzlich auch Bundesagentur für Arbeit Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten anderer Zuwendungsgeber Zuständige Stelle /Beantragung über: Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB); Bereich Infrastruktur /Städtebau
24 Barrierefreies Bauen Lieblingsplätze für alle (Kleine) Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, ebenso Gastronomie Antragsteller /Empfänger: Landkreise und kreisfreie Städte (Erstempfänger); reichen die Zuwendung an Letztempfänger (Eigentümer oder Betreiber der Einrichtung) weiter Höhe: bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens ,00. Beantragung: jährlich bis zum 31. Januar durch die Erstempfänger bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank, Bereich Infrastruktur /Städtebau Ausreichung durch Erstempfänger in öffentlich rechtlicher Form an die Letztempfänger; ggfs. unter Setzung eigener Schwerpunkte/Prioritäten
25 Barrierefreies Bauen Lieblingsplätze für alle Voraussetzungen /Bedingungen: Bestandsgebäude Kommunale Gebäude und Einrichtungen werden nur ausnahmsweise, bei freiwilligen Angeboten, gefördert: (Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Freibäder ) Die Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen; der Zustand vor und nach der baulichen Umsetzung ist im Bild zu dokumentieren Jährliche Neuentscheidung über die Förderung (kein fortlaufendes Programm; -> Mittel für 2016 im Landeshaushalt eingestellt)
26 Förderung von Maßnahmen des Städtebaus und Stadtumbaus Förderung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer städtebaulichen Funktionen Aktive Stadt-und Ortsteilzentren (SOP) Die Soziale Stadt (SSP) Kleine Städte und Gemeinden (KSP) Landesprogramm Rückbau Wohngebäude Rückbau und Aufwertung (SUO) Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP) Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) I. d. R. je 1/3 Fördermittel (Zuschüsse) von Bund und Freistaat an die Kommunen für Maßnahmen im Fördergebiet Bewilligt 2015: Insgesamt 142,5 Mio. Bundes- und Landesmittel für den Zeitraum
27 Förderung von Maßnahmen des Städtebaus und Stadtumbaus Förderung privater Eigentümer bzw. Investoren gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen über Verträge mit der jeweiligen Kommune Grundlage: Städtebauliche Entwicklungskonzepte der Kommunen Beantragung bei der SAB durch jeweilige Kommune (Fördergebiete, Schwerpunkt- und Einzelmaßnahmen /2015 bereits erfolgt) Jährliche Untersetzung /Anpassung /Berichterstattung Infoveranstaltungen für geladene Kommunen durch das Sächsische Staatsministerium des Innern: 4. Mai 2015 für die Region Chemnitz 5. Mai 2015 für die Regionen Dresden und Leipzig Ort: Sächsische Aufbaubank Förderbank, Pirnaische Straße 9 in Dresden
28 Internet:
29 Persönliche Informationsvermittlung durch die SAB Kundencenter Dresden Pirnaische Straße Dresden Telefon: Kundencenter Leipzig Universitätsstraße Leipzig Telefon: Kundencenter Chemnitz Am Rathaus Chemnitz Regionalbüro Torgau Schlossstraße Torgau Telefon: Regionalbüro Plauen Bahnhofstraße Plauen Telefon: Regionalbüro Görlitz Hugo-Keller-Straße Görlitz Telefon: Regionalbüro Annaberg-Buchholz Adam-Ries-Straße Annaberg-Buchholz Telefon:
30 Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Telefon:
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