Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zum Entsiegeln und Versickern von Flächen in der Stadt Lebach
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- Elsa Dunkle
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2 Seite -2- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zum Entsiegeln und Versickern von Flächen in der Stadt Lebach Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zum Entsiegeln und Versickern von Flächen in der Stadt Lebach 1. Ziel der Förderung Die Stadt Lebach fördert die Entsiegelung von privaten, öffentlichen und gewerblichen Flächen, Maßnahmen zur Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser, Maßnahmen zum Einleiten von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in verschiedene Systeme sowie Maßnahmen zum Einleiten von Schmutzwasser bei Trennsystemen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Stadt Lebach entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. 2. Förderungsfähige Maßnahmen 2.1 Gefördert wird die vollständige Entsiegelung von Flächen innerhalb der Stadt Lebach. Förderungsfähig sind ausschließlich die Kosten für die ordnungsgemäße Bauschuttentsorgung auf einer dafür genehmigten Anlage. Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Teilentsiegelung. 2.2 Gefördert werden außerdem Maßnahmen zum Versickern von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser auf dem Grundstück. Förderungsfähig sind bauliche und technische Maßnahmen wie Flächen- und Muldenversickerung, Rohr-, Rigolen- und Schachtversickerung sowie die Anlage von Speichern (z.b. Teiche) mit Versickerung. 2.3 Gefördert werden drittens Maßnahmen zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in Regenwasserkanäle und Maßnahmen der Fremdwasserentflechtung. Bei Vorhandensein eines Trennsystems werden auch Maßnahmen zum Einleiten von Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanal gefördert. Förderfähig sind jeweils entsprechende Neuverlegungen von Kanälen. 3. Fördergrundsätze Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Die Bodenfläche, die entsiegelt werden soll, muss mindestens 10m² groß sein. Die zu entsiegelnde Fläche darf nicht auf einer Altlast/einem Altstandort liegen. Die ordnungsmäßige Entsorgung des Bauschuttes auf einer dafür genehmigten Anlage muss nachgewiesen werden. Die entsiegelte Fläche muss mindestens 10 Jahre unversiegelt, d. h. ohne jeglichen Belag, als offener begrünbarer Boden erhalten bleiben. Maßnahmen nach 2.2 und 2.3 werden nur gefördert, wenn mindestens 50% der versiegelten Flächen (Dachflächen und nicht befahrene Hofflächen) an die Versickerung bzw. die Ableitung angeschlossen sind.
3 Seite -3- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zum Entsiegeln und Versickern von Flächen in der Stadt Lebach Die oberflächenhafte Versickerung von Niederschlagswasser (Verhältnis von Dachfläche zur Versickerungsfläche ca. 10:1) über die belebte Bodenzone z.b. auch angelegte Mulden mit Grasnarbe ist genehmigungs- und anzeigenfrei. Bei der gezielten Versickerung über eine Anlage (Rigole, Schacht) muss ein Mindestabstand zwischen Versickerungszone und Grundwasserspiegel von mindestens 2,00m vorhanden sein, damit es keiner Genehmigung bedarf. Wenn dieser sogenannte Flurabstand geringer als 2,00m ist, bedarf es der Genehmigung durch die Oberste Wasserbehörde beim Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr. Das Ableiten von Dachwasser einschließlich nicht befahrener Hofflächen in einen Regenwasserkanal bzw. eine Maßnahme der Fremdwasserentflechtung ist ebenfalls genehmigungs- und anzeigenfrei. Bestimmungen des nachbarrechtlichen Wasserrechts bleiben unberührt. 4. Zuschussempfänger Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder von ihnen bevollmächtigte Personen in der Stadt Lebach. Die Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuschüsse 5.1 Die Stadt Lebach fördert die vollständige Entsiegelung nach 2.1 mit einem Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro pro m² entsiegelter Fläche. Die maximale Förderhöhe wird auf die Summe der nachgewiesenen Kosten für die ordnungsgemäße Bauschuttentsorgung (Entsorgungsnachweis) jedoch max ,00 Euro festgesetzt. 5.2 Anlagen nach 2.2 fördert die Stadt mit einem Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro pro m² angeschlossener Dachfläche. Die maximale Förderhöhe wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt. 5.3 Maßnahmen nach 2.3 fördert die Stadt Lebach mit einem Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro pro lfdm. neu zu verlegendem Kanal. Die maximale Förderhöhe wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt. Die Höhe des Zuschusses kann weder die bei der Bewilligung, noch die bei der Schlussrechnung als förderungsfähig anerkannten Kosten übersteigen. Stadteigene Maßnahmen nach 2.1, 2.2 und 2.3 sind von der Förderhöchstgrenze ausgenommen, da sie der Allgemeinheit zugute kommen und von besonderem öffentlichem Interesse sind. Sie werden zu 100% (Sach- und Personalkosten) bezuschusst. 6. Sonstige Bedingungen Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Maßnahmen ohne Zustimmung der Stadt Lebach begonnen wurden. Zuschüsse werden durch Bescheid bewilligt. Der Anspruch auf Auszahlung der Zuschüsse wird auf ein Jahr befristet. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Bescheid erlassen wird. In begründeten Fällen kann die Frist auf Antrag bis zu zwei Monate verlängert werden.
4 Seite -4- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zum Entsiegeln und Versickern von Flächen in der Stadt Lebach Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, die nach 2.1 entsiegelte Fläche 10 Jahre offen (d.h. ohne jeglichen Belag) zu halten bzw. die nach 2.2 und 2.3 durchgeführten Maßnahmen jeweils 10 Jahre zu betreiben. Die Verpflichtung wird auf den Rechtsnachfolger im Eigentum übertragen. Wird die Verpflichtung nicht eingehalten, muss der Zuschuss zinslos an die Stadt zurückgezahlt werden. 7. Antragsverfahren Die Zuschüsse sind bei der Stadt Lebach über den Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach, Dillinger Strasse 120, Lebach, unter Verwendung von Antragsvordrucken zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: zu 2.1 Foto der Fläche, die entsiegelt werden soll Beschreibung der Maßnahme und Skizze Kostenaufstellung ggfls. Vollmacht gemäß Punkt 4 8. Auszahlung der Zuschüsse und Abrechnung der Maßnahmen Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der gesamten Maßnahme unter Vorlage sowie Prüfung der Entsorgungsrechnung. Der Antragsteller hat die Rechnung innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Arbeiten einzureichen. 9. Prüfungsrecht Der Antragsteller ist verpflichtet, der Stadt Lebach auf Verlangen jederzeit Auskünfte über die Gewährung und Belassung der Zuschüsse maßgeblichen Umständen zu erteilen, eine Besichtigung der Maßnahme zu ermöglichen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. 10. Inkrafttreten Die Richtlinien zum Förderprogramm Entsiegeln und Versickern treten am 01. Januar 1999 in Kraft.
5 Seite -5- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zum Entsiegeln und Versickern von Flächen in der Stadt Lebach Förderprogramm Entsiegeln und Versickern (1) Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Entsiegeln von Flächen in der Stadt Lebach Stadt Lebach über Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach Dillinger Strasse Lebach Antragsteller: Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Bankverbindung: Geldinstitut Konto-Nr. BLZ Kurzbeschreibung der Maßnahme: Größe der Fläche, die entsiegelt werden soll: m² Voraussichtliche Kosten: Voraussichtliche Fertigstellung der Maßnahme: Euro für Bauschuttentsorgung (Monat/Jahr) Ich/wir beantrage(n) für o.g. Vorhaben eine Zuwendung nach der Richtlinie der Stadt Lebach und erkläre(n), dass für die Maßnahme keine sonstigen Zuschussmittel in Anspruch genommen werden. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert. Ich/wir verpflichte(n) uns, dass die entsiegelte Fläche mindestens 10 Jahre unversiegelt, d.h. ohne jeglichen Belag, als offener, begrünbarer Boden erhalten bleibt. Lebach, den Anlage: Foto der Fläche, die entsiegelt wird Rechtsverbindliche Unterschrift
6 Seite -6- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zum Entsiegeln und Versickern von Flächen in der Stadt Lebach Förderprogramm Entsiegeln und Versickern (2) Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Versickern von Niederschlagswasser in der Stadt Lebach Stadt Lebach über Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach Dillinger Strasse Lebach Antragsteller: Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Bankverbindung: Geldinstitut Konto-Nr. BLZ Kurzbeschreibung der Maßnahme: Größe der Dachfläche, die angeschlossen werden soll: m² Voraussichtliche Kosten: Voraussichtliche Fertigstellung der Maßnahme: Euro (Monat/Jahr) Ich/wir beantrage(n) für o.g. Vorhaben eine Zuwendung nach der Richtlinie der Stadt Lebach und erkläre(n), dass für die Maßnahme keine sonstigen Zuschussmittel in Anspruch genommen werden. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, dass die vorgenannte Maßnahmen mindestens 10 Jahre in Betrieb bleibt. Lebach, den Anlage: Foto der Fläche, die entsiegelt wird Rechtsverbindliche Unterschrift
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