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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erlernen einer Grundschrift Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Erkenntnisse aus der Erprobung der Grundschrift an den ausgewählten Grundschulen seit 2011 mittlerweile vorliegen und wie sie diese bewertet; 2. welche Rückmeldungen sie von Lehrkräften, Schulleitungen und Eltern im Rahmen der Erprobung erhalten hat; 3. ob Auswirkungen der Grundschrift auf die Rechtschreibung festgestellt wurden; 4. ob die von ihr 2011 angekündigten Expertengespräche stattgefunden haben und wenn ja, welche Erkenntnisse sie daraus gewonnen hat; 5. welche Gremien, Verbände und weiteren Akteure in den Prozess der Erprobung eingebunden sind; 6. welche Konsequenzen sie aus der Erprobung zu ziehen beabsichtigt; 7. ob sie beabsichtigt, die Erfahrungen aus der Erprobung in die Erstellung der neuen Bildungspläne einfließen zu lassen; 8. ob zum Thema Grundschrift spezielle Lehrerfortbildungen durchgeführt bzw. Informationsmaterialien für die Grundschulen erarbeitet wurden bzw. ob dies in Zukunft noch geplant ist; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 9. auf welchem Weg Schülerinnen und Schüler nach ihrer Meinung möglichst optimal bei der Schreibbildung gefördert werden können und was die Grundschulen für ein optimales Erlernen von Orthographie leisten sollen Kurtz, Wacker, Müller, Dr. Stolz, Wald CDU Begründung Die Grundschrift wird seit dem Schuljahr 2011/2012 an ausgewählten Grundschulen in Baden-Württemberg erprobt und ist seit ihrer Einführung höchst umstritten. Ein CDU-Antrag vom September 2011 (Drucksache 15/567) wurde von der Landesregierung mit dem Hinweis beantwortet, dass die Erprobungsphase zunächst auf zwei Jahre angelegt sein solle. Bei der Beratung des Antrags im Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport am 16. November 2011 sagte die damalige Kultusministerin zu, möglichst rasch nach Ablauf der Erprobungsphase dem Ausschuss Bericht zu erstatten und dabei auch mitzuteilen, welche politischen Entscheidungen das Kultusministerium aufgrund der Erfahrungen der Erprobungsphase treffe. Der vorliegende Antrag möchte die in der Erprobungsphase gewonnenen Erkenntnisse erfragen und Kenntnis über zu erwartende Konsequenzen gewinnen. Insbesondere ist es für die Eltern und Kinder in diesem Land wichtig, dass gerade in der so bedeutsamen frühen Lernphase der Schüler ein einheitliches Vorgehen gewährleistet ist. Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. Juli 2014 Nr D/154 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Erkenntnisse aus der Erprobung der Grundschrift an den ausgewählten Grundschulen seit 2011 mittlerweile vorliegen und wie sie diese bewertet; Zum Ende des zweiten Jahres in der Erprobung berichten die Erprobungsgrundschulen über folgende Beobachtungen: Die Handschriften der Schülerinnen und Schüler sind gut gegliedert und gut lesbar. Die Schülerinnen und Schüler sind motiviert, der Schreiblernprozess verläuft zügig. Negative Auswirkungen auf die Lesekompetenz und die Rechtschreibleistung im Vergleich zu früheren Jahrgängen werden von den Erprobungsschulen am Ende der 2. Klasse nicht beobachtet. Probleme bereitet in einzelnen Fällen die Unterscheidung von Groß- und Kleinbuchstaben, ebenso treten in einzelnen Fällen Schwierigkeiten beim Schreiben auf der Grundlinie auf. 2

3 Da die im derzeit gültigen Bildungsplan 2004 ausgewiesene Kompetenz der Entwicklung einer zunehmend flüssigen, lesbaren Handschrift erst mit dem Ende der Klassenstufe 4 erreicht werden muss und bisher nur Erkenntnisse über den Einsatz der Grundschrift zum Ende der Klassenstufe 2 vorliegen, kann momentan keine abschließende Bewertung vorgenommen werden. Wesentlich für eine endgültige Beurteilung sind neben den Erfahrungen aus den Erprobungsschulen auch die Ergebnisse der Expertengespräche sowie Erfahrungen aus anderen Bundesländern. 2. welche Rückmeldungen sie von Lehrkräften, Schulleitungen und Eltern im Rahmen der Erprobung erhalten hat; Von den Erprobungsgrundschulen wurde positiv zurückgemeldet, dass die Kinder nicht zwei unterschiedliche Schriftformen für das Lesen und Schreiben erlernen müssen. Bei Kindern mit feinmotorischen Schwierigkeiten sind auch in der Grundschrift feinmotorische Übungen notwendig. Jedoch haben Kinder eher die Möglichkeit abzusetzen und trotzdem flüssig weiterzuschreiben, was z. B. in der Lateinischen Ausgangsschrift als schwieriger angesehen wird. Die Rückmeldungen der Eltern sind, aufgrund der von den Schulen übermittelten Einschätzungsbögen, bis auf wenige Einzelfälle positiv. Einzelne Eltern, deren ältere Kinder noch die Lateinische oder Vereinfachte Ausgangsschrift gelernt haben, sehen im Vergleich dazu einen positiveren Verlauf des Schreiblernprozesses. 3. ob Auswirkungen der Grundschrift auf die Rechtschreibung festgestellt wurden; Der Schreiblernprozess verläuft in kürzeren Zeiträumen als bei anderen Schreibschriften. Durch den Zeitgewinn beim Erlernen der Grundschrift bleibt offenbar für das Rechtschreibtraining mehr Zeit. Es ist abzuwarten, ob sich diese auf die Rechtschreibkompetenz am Ende der 4. Klasse auswirken wird. In der Auswertung am Ende der Erprobung wird dieser Aspekt Berücksichtigung finden. 4. ob die von ihr 2011 angekündigten Expertengespräche stattgefunden haben und wenn ja, welche Erkenntnisse sie daraus gewonnen hat; Gespräche mit einzelnen Experten fanden statt, wobei auch jeweils der Zwischenstand der Rückmeldungen der Erprobungsschulen thematisiert wurde. Abschließende Erkenntnisse können nach dem Ende der Erprobungsphase und nach den Expertengesprächen berichtet werden. 5. welche Gremien, Verbände und weiteren Akteure in den Prozess der Erprobung eingebunden sind; Im Beraterkreis Grundschule, dem Vertreter von Grundschulen, Staatlichen Seminaren für Lehrerbildung und Didaktik, Hochschulen, Landesschulbeirat und Landeselternbeirat angehören, wurde die Grundschrift im Rahmen einer Expertenanhörung thematisiert. Nach Abschluss der Erprobung (Ende des Schuljahres 2014/2015) sollen die Erfahrungen und Erkenntnisse im Rahmen von Expertengesprächen beraten und ausgewertet werden. Dabei werden unter anderem Vertreter der Gremien, der Verbände, der Lehrerbildung, der Schulen und der Schulaufsicht beteiligt. 6. welche Konsequenzen sie aus der Erprobung zu ziehen beabsichtigt; Das Ziel der Erprobung ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob die Grundschrift auf dem Weg zu einer formklaren, individuellen und gut lesbaren Handschrift vorteilhafter ist als die im Bildungsplan 2004 verankerten Ausgangsschriften. Aufgrund der Erfahrungen der Erprobungsschulen sowie der Ergebnisse der Expertengespräche werden die Vor- und Nachteile der Grundschrift im Vergleich zur Lateinischen Ausgangsschrift und der Vereinfachten Ausgangsschrift sorgfäl- 3

4 tig geprüft. Davon ist abhängig, ob eine Entscheidung bezüglich der Einführung der Grundschrift getroffen werden wird. Auch die Erfahrungen anderer Bundesländer werden dabei betrachtet. 7. ob sie beabsichtigt, die Erfahrungen aus der Erprobung in die Erstellung der neuen Bildungspläne einfließen zu lassen; Es ist vorgesehen, die Erkenntnisse aus der Erprobung der Bildungsplankommission Deutsch Grundschule zur Verfügung zu stellen. 8. ob zum Thema Grundschrift spezielle Lehrerfortbildungen durchgeführt bzw. Informationsmaterialien für die Grundschulen erarbeitet wurden bzw. ob dies in Zukunft noch geplant ist; Im Rahmen eines Erlasslehrgangs für Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsentwicklung der Grundschule für das Fach Deutsch wurde die genannte Personengruppe im Mai 2011 über die Grundschrift und die Eckpunkte der Erprobung informiert. Sollte eine Entscheidung zugunsten der Grundschrift getroffen werden, sind Fortbildungsmaßnahmen dazu notwendig. Diese können dann auf regionaler Ebene stattfinden und werden sich zunächst an Grundschullehrkräfte richten. In einem zweiten Schritt müssen dann die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen informiert werden. 9. auf welchem Weg Schülerinnen und Schüler nach ihrer Meinung möglichst optimal bei der Schreibbildung gefördert werden können und was die Grundschulen für ein optimales Erlernen von Orthographie leisten sollen. Der Auftrag aller Grundschulen des Landes ist es, Kindern bis zum Ende der Klassenstufe 4 die Entwicklung einer flüssigen, lesbaren Handschrift zu ermöglichen. Die Arbeitsbasis ist der Bildungsplan für die Grundschulen Bis zum Ende von Klasse 2 sollen Kinder eine verbundene Schrift schreiben, mit Schrift gestalten und verschiedene Schreibwerkzeuge, Schriftträger und Schriftzeichen erproben. Ziel bis zum Ende von Klasse 4 ist es, dass Kinder eine zunehmend flüssige, lesbare Handschrift schreiben, verschiedene Schreibwerkzeuge und Schreibmaterialien zweckgebunden auswählen und nutzen und mit Schrift kreativ gestalten können. Hierzu sind vielfältige Schreibanlässe und verbindliche und freie Schreibzeiten im Unterricht einzuplanen. Wichtig ist für die Kinder auch das Vorbild der Erwachsenen. Wenn in der Schreibentwicklung eines Kindes Schwierigkeiten entstehen, sind Gespräche zwischen Eltern, Kind und Lehrkraft sehr wichtig. Die Wege zur Erreichung der Ziele des Bildungsplans müssen für das einzelne Kind betrachtet und vereinbart werden. Gemeinsame Übungsformen im Klassenverband, aber auch individuelle Fördermaßnahmen werden dabei aufeinander abgestimmt. Der Schriftspracherwerb und das Erlernen der Rechtschreibung sind wichtig für den Schulerfolg der Kinder. Deshalb sind besondere Anstrengungen zur Grundlegung dieser Basiskompetenzen erforderlich. Im Bildungsplan für die Grundschulen 2004 wird sowohl in den Leitgedanken zum Kompetenzerwerb als auch in den Kompetenzen und Inhalten der Bedeutung der Rechtschreibung Rechnung getragen. Die Grundlegung von Rechtschreibstrategien, die Durchführung von Lernstandsdiagnosen als Basis für die individuelle Förderung und der Umgang mit Fehlern als Einblick in den Lernstand der Kinder wurden erweitert. Dadurch wurde die Bedeutung des Rechtschreiblernens verstärkt und der Fokus deutlicher auf den Prozess des Schriftspracherwerbs und die Hinführung zu normgerechter Schreibung gelegt. 4

5 Das Rechtschreiblernen bedarf der gezielten, regelmäßigen Übung. Hierzu gehören auch die Arbeitsformen Nachschlagen im Wörterbuch, Kontrollieren, Korrigieren und selbstständiges Aufschreiben, richtiges Abschreiben, das Kennzeichnen von Rechtschreibschwierigkeiten und Begründen von Schreibweisen. Der Erwerb einer umfassenden Rechtschreibkompetenz ist in der Grundschule nicht abgeschlossen, sondern wird in den auf der Grundschule aufbauenden Schularten weiterentwickelt. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5

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