OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES

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1 OTIF ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER- NATIONAL CARRIAGE BY RAIL Secrétaire général Generalsekretär Secretary General A 92-03/ Original : EN AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF 2. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen Bern, Juni 2007 Par souci d'économie, le présent document a fait l'objet d'un tirage limité. Les délégués sont priés d'apporter leurs exemplaires aux réunions. L'OTIF ne dispose que d'une réserve très restreinte. Aus Kostengründen wurde dieses Dokument nur in begrenzter Auflage gedruckt. Die Delegierten werden daher gebeten, die ihnen zugesandten Exemplare zu den Sitzungen mitzubringen. Die OTIF verfügt nur über eine sehr geringe Reserve. For reasons of cost, only a limited number of copies of this document have been made. Delegates are asked to bring their own copies of documents to meetings. OTIF only has a small number of copies available. Tel. (++41) Fax (++41) info@otif.org Gryphenhübeliweg 30 CH Berne/Bern

2 2 Das Sekretariat der OTIF hat die Ehre, Sie zur 2. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen einzuladen, die vom in Bern, Schweiz, beim 20. bis 21. Juni 2007 Weltpostverein Weltpoststrasse 4 CH-3015 Bern, Schweiz, stattfinden wird. Ein Stadtplan (Anlage 1), der den Weg zum Tagungsort anzeigt, ist beigefügt. Informationen zu den Hotels in Bern sind bei Bern Tourism, Laupenstrasse 20, Postfach, CH-3001 Bern, Tel. +41 (0) Fax + 41 (0) , website: erhältlich. Die Tagung beginnt am Mittwoch, dem 20. Juni 2007 um Uhr und endet am Donnerstag, dem 21. Juni 2007, um Uhr. Tagungssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch. Eine Simultanübersetzung wird sichergestellt. Die Regeln betreffend den Fachausschuss für technische Fragen sind in Artikel 16 und 20 des Übereinkommens, auf die verwiesen wird, festgehalten. Der Text des Übereinkommens von 1999 sowie dessen Anhänge sind unter einsehbar. Mitglieder des Fachausschusses für technische Fragen sind alle Mitgliedstaaten der OTIF, die das Übereinkommen in der Fassung von 1999 ratifiziert haben oder dem COTIF im Zeitraum zwischen der Auflegung des Protokolls von Vilnius zur Unterzeichnung und dessen Inkrafttreten beigetreten sind (Artikel 3 4 des Protokolls). Ein Mitgliedstaat, der eine Erklärung betreffend die Anhänge F oder G gemäß Artikel 42 1 erster Satz des Übereinkommens abgegeben hat, kann jedoch kein Mitglied des Fachausschusses für technische Fragen sein hinsichtlich der Anhänge F oder G, wenn der Fachausschuss für technische Fragen Fragen zur Änderung dieser Anhänge berät und darüber Beschlüsse fasst. Die Mitgliedstaaten der Organisation, die gemäss dem ersten Satz des Artikels 42 1 des Übereinkommens keine Erklärung betreffend die Anhänge F oder G abgegeben haben, werden als Vertragsstaaten bezeichnet. Eine Liste der Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten zum Zeitpunkt der Verteilung dieser Einladung ist als Anlage 2 beigefügt. Da bei der 1. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen das Quorum nicht erreicht war und daher keine formellen Beschlüsse gefasst werden konnten, ist es sehr wichtig, dass Ihr Staat bei dieser 2. Tagung vertreten ist. Falls eine Teilnahme Ihrerseits nicht möglich ist, können Sie sich (gemäss Artikel 16 3 COTIF 1999) von einem anderen Vertragsstaat (siehe Anlage 2) vertreten lassen. Alle Mitgliedstaaten, die keine Vertragsstaaten sind sowie die interessierten Organisationen sind als Beobachter eingeladen (s. untenstehende Listen). Die Mitgliedstaaten werden gebeten, ihre eventuellen Vorbehalte zu dieser Liste bis spätestens 11. April 2007 an das Sekretariat zu senden. Die Beobachter haben das Recht, das Wort zu ergreifen, verfügen jedoch nicht über ein Stimmrecht.

3 3 An jedem Delegationstisch haben nur zwei Vertreter pro Staat oder Organisation Platz. Weitere Vertreter und Experten können in den hinteren Reihen des Sitzungssaals Platz nehmen, sofern genügend Plätze vorhanden sind. Das Sekretariat behält sich das Recht vor, die Anwesenheit dieser weiteren Vertreter/Experten auf spezifische Tagesordnungspunkte zu begrenzen. Die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als vier Vertretern/Experten pro Staat oder Organisation im Sitzungssaal wird nicht zugelassen. Gemäss Artikel 9 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen müssen Anträge, einschließlich ihrer Begründung, die ein Vertragsstaat oder ein eingeladener Beobachter auf die Tagesordnung gesetzt haben möchte, zehn Wochen vor Tagungsbeginn, d.h. spätestens am 11. April 2007 beim Sekretariat eingegangen sein. Gemäss Artikel 8 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen werden die Dokumente betreffend die Tagesordnungspunkte den Mitgliedstaaten spätestens acht Wochen vor Eröffnung der Tagung übermittelt. Bitte teilen Sie dem Sekretariat die Anschrift für den Versand der Dokumente mit oder, gegebenenfalls, ob Sie eine Druckversion benötigen. Wir benötigen diese Informationen bis spätestens 24. April VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Anwesenheit und Quorum 3. Wahl des Vorsitzenden 4. Geschäftsordnung des Ausschusses zur Annahme (Fortsetzung der 1. Tagung) 5. Anträge auf Änderung der Anhänge F (APTU) und G (ATMF) (Fortsetzung der 1. Tagung) 6. Berichte über die AG des Fachausschusses für technische Fragen 7. Anlagen APTU Antrag auf Änderung der Struktur zwecks Anpassung an die EU- Regelungen 8. Anlagen APTU Texte zur Annahme 8.1 Anlage 1 Allgemeine Anforderungen mit Unteranlagen Anlage 1A Wesentliche Anforderungen Anlage 1B Untersysteme Anlage 1C Technisches Verzeichnis 8.2 Anlage 2A Lärm 8.3 Anlage 3A Güterwagen, einschliesslich Unteranlagen 8.4 Anlage 7 Betrieb Anlage 7P Fahrzeugnumerierung (~ EU TSI OPE, Anlage P)

4 4 9. Anlagen APTU Planung weiterer Anlagen 10. Register Beratung und Grundsatzbeschlüsse 10.1 VKM (Fahrzeughaltermarkierung) 10.2 Überblick über die OTIF-Register und Beziehung zu den EU-Registern 10.3 NVR (Nationale Fahrzeugregister) 11. Arbeitsprogramm des Fachausschusses für technische Fragen 12. Verschiedenes 13. Nächste Tagung ZEITPLAN In Abhängigkeit der Dauer der Beratungen kann dieser vorläufige Zeitplan Gegenstand von Änderungen sein. Mittwoch, 20. Juni 2007: TOP 1 bis 8.4 Donnerstag, 21 Juni 2007: TOP 9 bis 13 * * * * * Das Sekretariat beabsichtigt gemäß Artikel 16 5 COTIF 1999, die folgenden Mitgliedstaaten als Beobachter einzuladen: - Belgien - Griechenland - Irak - Irland - Italien - Libanon - Marokko - Schweden - Ukraine

5 5 Das Sekretariat beabsichtigt gemäß Artikel 16 5 COTIF 1999 die folgenden internationalen Organisationen und Verbände als Beobachter zu dieser Tagung einzuladen (vorläufige Liste): - Europäische Kommission (DG TREN) - Europäische Eisenbahn-Agentur (EEA) - Internationaler Eisenbahnverband (UIC) - Internationales Eisenbahntransportkomitee (CIT) - Internationale Privatwagen-Union (UIP) - Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) - Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Infrastrukturbetreiber (CER) - European Rail Freight Association (ERFA) - Verband Europäische Eisenbahn Industrie (UNIFE) - Internationaler Verband für öffentliches Verkehrswesen (UITP) - Internationale Vereinigung der Gesellschaften für den kombinierten Verkehr Schiene- Straße (UIRR) - Europäisches Komitee für technische Normung (CEN) - Internationale Vereinigung der Anschlussgleis-Benutzer (IVA). * * * * * Anmeldung Auf Grund der begrenzten Anzahl an verfügbaren Plätzen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie das beigefügte offizielle Anmeldeformular der OTIF ausfüllen und bis spätestens 2. Mai 2007 an die auf dem Formular angegebene Adresse senden. Falls Ihr Staat keinen Delegierten entsendet, bitten wir Sie dem Sekretariat ebenfalls bis spätestens 2. Mai 2007 den Vertragsstaat zu nennen, von dem Ihr Staat beabsichtigt sich vertreten zu lassen, oder teilen Sie bitte dem Sekretariat mit, dass Sie auf eine Vertretung generell verzichten. * * * * *

6 6 Fahrscheine Die Delegierten, die beabsichtigen, mit der Eisenbahn anzureisen, werden gebeten, sich wegen eventueller Fahrvergünstigungen unmittelbar an die betreffenden Eisenbahnen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen (G. Kafka) Stellvertreter des Generalsekretärs Anlagen: Auszug aus dem Stadtplan von Bern Fachausschuss für technische Fragen - Liste der Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten ( ) Anmeldeformular cc: die interessierten internationalen Organisationen und Verbände als Einladung die Eisenbahnunternehmen mit der Bitte um Gewährung der oben erwähnten freien Fahrt

AN DIE REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER OTIF

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