( 04. November 2011, IHK Köln
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- Agnes Baumann
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1 Fit für die ebilanz 04. November 2011, IHK Köln Rüdiger Hoffmann Seite 1 LiNKiT Consulting GmbH, 2011
2 Agenda E-Bilanz Was ist das? Für wen ist die E-Bilanz wichtig und ab wann? Aufbau und Befüllung der Taxonomie Was ist jetzt zu tun? Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
3 Agenda E-Bilanz Was ist das? Für wen ist die E-Bilanz wichtig und ab wann? Aufbau und Befüllung der Taxonomie Was ist jetzt zu tun? Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
4 E-Bilanz Was ist das? Nach 5b EStG sind Unternehmen und Freiberufler für Geschäftsjahre die nach dem 1. Januar 2012 beginnen zur regelmäßigen Abgabe von elektronischen Steuerbilanzen E-Bilanzen) im extensible Business Reporting Language-Format XBRL-Format ) an die Finanzverwaltung per ELSTER verpflichtet Ziel des Gesetzgebers: Das Besteuerungsverfahren soll elektronisch erfolgen und damit Bürokratie um 25% abgebaut werden Elektronik statt Papier ) Bilanz muss in einem einheitlichem Format Taxonomie ) aufbereitet und in standardisiertem Format XBRL ) versandt werden Unternehmen bereitet Bilanz vor Übertragung ins XBRL-Format Versand an Finanzbehörde Automatisierte Auswertung Diskussionswürdig: Arbeit liegt bei Unternehmen Vorteile bei Finanzbehörden Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
5 E-Bilanz Die bisherige Entwicklung Steuerbürokratieabbaugesetz Geplante Einführung der elektronischen Steuerbilanz zum WJ Veröffentlichung Branchentaxonomien Ergänzungs- und Spezialtaxonomien für Unternehmen mit speziellen Rechnungslegungsvorschriften Anwendungsschreiben BMF II Klärung offener Fragen, Bekanntgabe von Einführungserleichterungen BMF-Schreiben Pilotphase Zeitraum der Pilotphase wurde festgelegt auf das 1. Halbjahr / /2011 Pilotphase 84 aktive Teilnehmer 68 übermittelte Datensätze Gilt als nicht repräsentativ Anwendungsschreiben BMF I Veröffentlichung genauer Definitionen, Bekanntgabe der Nichtbeanstandungsregelung für WJ 2012 Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
6 Das Steuerbürokratieabbaugesetz Beschluss zum Steuerbürokratieabbaugesetz erfolgte am Idee des Gesetzgebers: Einführung der elektronischen Steuerbilanz zum Wirtschaftsjahr 2011 Steuerbürokratie soll um 25 % gesenkt werden Verfahren vereinfachen Erlangung von vergleichbaren Informationen Voraussetzungen hierfür: Standardisierte Form Abgabe der Bilanz in Form einer Taxonomie Automatisierter Versand Im Vorfeld erfolgte Plausibilitätsprüfungen Probleme die sich ergeben könnten: Anpassung IT notwendig Anpassung Buchungsverhalten / Kontenrahmenplan eventuell notwendig Erhöhter Berichtsaufwand durch zusätzliche Positionen Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
7 Die Pilotphase Verkündung der Pilotphase erfolgte per BMF-Schreiben vom Gleichzeitige Verschiebung der Einführung der ebilanz auf das Wirtschaftsjahr 2012 Dauer der Pilotphase zunächst auf den Zeitraum von Februar bis April 2011 angesetzt, später faktisch auf den Zeitraum bis Juni 2011 verlängert Gegenstand war die Kerntaxonomie sowie das Stammdatenmodul Ergebnisse der Pilotphase: Vergebene Test-Steuernummern 406 Aktive Teilnehmer 84 Übermittelte Datensätze 68 Abgegebene Evaluierungsbögen 54 Stellungnahmen 2 Ergebnis Finanzverwaltung Probleme gerade im Bereich der ERP-Systeme Anpassungen der Taxonomien müssen vorgenommen werden Vorherrschender Eindruck Wirtschaftsverbände: Taxonomien noch nicht ausgereift Ergebnisse nicht repräsentativ, da Unternehmenslandschaft in Deutschland unzureichend abgebildet Fehlen geeigneter IT-Lösungen Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
8 Ergänzungs- und Spezialtaxonomien Kommunale Eigenbetriebe Nach EBV Ergänzungstaxonomien: Sind zusätzlich zur Kerntaxonomie auszufüllen Krankenhäuser Nach KHBV Land- und Forstwirtschaft Nach BMELV-Musterabschluss Pflegedienstleister Nach PBV Verkehrsunternehmen Nach JAbschlVUV Wohnwirtschaft Nach JAbschlWUV Spezialtaxonomien: Sind anstatt Kerntaxonomien auszufüllen Banken Nach RechKredV Versicherungen Nach RechKredV und RechPensV Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
9 Anwendungsschreiben BMF vom Genaue Abgrenzung der von der ebilanz betroffenen Unternehmen Bekanntgabe der Nichtbeanstandungsregelung für 2012 Im Erstjahr wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht gemäß 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. ) Bekanntgabe von Sonderfällen, für die besondere Übergangsregelungen gelten Bekanntgabe der Taxonomie-Formen GCD, GAAP, Übertragung im XBRL-Format) Bekanntgabe der ständigen Aktualisierung von Taxonomien Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
10 Anwendungsschreiben BMF vom Bekanntgabe Einführungserleichterungen / Übergangsregelungen Klärung von Detailfragen wie der technischen Ausgestaltung der Taxonomien, Ergänzung um rechnerisch notwendigen Positionen Einführung von Übergangsfristen bis für inländische Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von steuerbegünstigten Körperschaften Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts Aufnahme von 32 neuen Auffangpositionen Streichung von 13 Mussfeldern Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
11 E-Bilanz Darauf müssen Sie sich einstellen Ab dem Erstmaliges Buchen im neuen Kontenrahmenplan ODER Umstellung Kontenrahmenplan / Einführungsprojekt E-Bilanz Ab dem Auslaufen der allgemeinen Nichtbeanstandungsregelung, damit verpflichtende Abgabe der E-Bilanz für die Kerntaxonomie des WJ Ab dem Erstmalige Abgabe der E-Bilanz für WJ 2012 ODER Erstmaliges Buchen im neuen Kontenrahmenplan Ab dem Verpflichtung für Ergänzungs- und Sonderbilanzen sowie der Kapitalkontenentwicklung, auch Unternehmen mit speziellen Rechnungslegungsvorschriften müssen nun die E-Bilanz übermitteln Ab dem Verpflichtung für ausl. Unternehmen mit dt. Betriebsstätten oder dt. Unternehmen mit ausl. Betriebsstätten, diese aufgegliedert darzustellen Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
12 Agenda E-Bilanz Was ist das? Für wen ist die E-Bilanz wichtig und ab wann? Taxonomie vs. Kontenrahmenplan Was ist jetzt zu tun? Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
13 Für wen ist die E-Bilanz wichtig? Gilt für fast alle Unternehmen und Unternehmer in Deutschland Keine Rechtsform ausgenommen Härtefälle in 5b 2) EStG geregelt Im Falle einer unbilligen Härte kann ein Antrag auf Verzicht des Versands der E-Bilanz gestellt werden Befreiungspflicht bei persönlicher oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit Persönlich: Nicht oder eingeschränkt vorhandene individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten des Steuerpflichtigen Wirtschaftlich: Nicht unerheblicher finanzieller Aufwand zur Schaffung der technischen Übermittlungsmöglichkeiten Soll lt. Bericht des Finanzausschusses zum BAG hauptsächlich bei Kleinstbetrieben gewährt werden Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
14 Ab wann ist die E-Bilanz wichtig? Anwendungsverschiebung nach Verordnung vom auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen Allgemeine Nichtbeanstandungsregelung für 2012 zur Einführungserleichterung Erstmalige Anwendung für WJ beginnend ab 1. Januar 2013 möglich Zusätzliche Einführungserleichterungen für folgende Unternehmen: Ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten Wahlrecht für WJ vor 1. Januar 2015 beginnend) Inländische Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten Vor 1. Januar 2015 nur Übermittlungspflicht inländischer Unternehmensteile) Mitunternehmerschaften Genaue Aufschlüsselung erst ab dem 1. Januar 2015, davor reicht eine summarische Darstellung aus) Steuerbegünstigte Körperschaften & jur. Personen des öfftl. Rechts mit Betrieben gewerblicher Art Wahlrecht für WJ vor 1. Januar 2015 beginnend) Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
15 Agenda E-Bilanz Was ist das? Für wen ist die E-Bilanz wichtig und ab wann? Aufbau und Befüllung der Taxonomie Was ist jetzt zu tun? Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
16 Aufbau der Taxonomie Kerntaxonomie enthält rd Positionen Basis: Taxonomie vom ) Unterteilt in: 423 Mussfelder 138 Mussfelder mit Kontennachweis 163 Summenmussfelder 235 Rechnerisch notw. Positionen 41 Auffangpositionen / Sammelpositionen Freiwillige Positionen Sind zwingend zu befüllen Können miteinander verknüpft werden Sind mit Werten oder NIL zu befüllen Mussfelder, bei denen Summenund Saldenlisten übermittelt werden können Vorlage findet sich unter Steuerliche Modifikationen Ist die Oberposition der verknüpften Mussfelder Werden nicht direkt gefüllt Hinterlegte Rechenregel ist zu überprüfen Eigentlich freiwilliges Feld Verpflichtend, wenn ohne Übermittlung die Summe der Muss- Positionen nicht den Wert der Oberposition ergibt Für Werte, die keiner Taxonomie- Position eindeutig zugeordnet werden können Sollen Eingriffe ins Buchungsverhalten vermeiden Können freiwillig ausgefüllt werden Dienen der zusätzlichen Informationsgewinnung Minimalausprägung: 724 zu übermittelnde Werte Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
17 Überarbeitung von Kontenplan und Buchaltungsprozessen In diesen Fällen sind keine Anpassungen erforderlich Anpassungen erforderlich 1 Konto :: 1 Mussfeld n Konten :: 1 Mussfeld n Konten :: 1 Mussfeld, Auffangposition fehlt 1 Konto :: n Mussfelder n Konten :: m Mussfelder Konto kann einem Mussfeld 1:1 zugeordnet werden Sachverhalte für ein Mussfeld werden auf verschiedenen Konten gebucht Konten können den Taxonomie-Positionen summarisch zugeordnet werden Auffangposition kann verwendet werden Konto ist der Oberposition zuzuordnen Mussfelder mit NIL- Werten belegen Voraussetzung: Keine Auffangposition vorhanden Sachverhalte wurden bisher auf ein Konto gebucht, werden in der Taxonomie aber auf mehrere Mussfelder verteilt Zusätzliche Konten anzulegen Sachverhalte sind auf verschiedene Konten verteilt und müssen in mehreren Taxonomie- Positionen berichtet werden Reorganisation der Sachkonten / Sachverhalte Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
18 Auswahl der technischen Lösung z.b. das LiNKiT ebilanz-cockpit: In 10 Schritten zur ebilanz in SAP Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
19 Einstieg in das LiNKiT ebilanz-cockpit Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
20 Agenda E-Bilanz Was ist das? Für wen ist die E-Bilanz wichtig und ab wann? Aufbau und Befüllung der Taxonomie Was ist jetzt zu tun? Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
21 Was ist jetzt zu tun? Das sollten Sie bis Mitte 2012 erledigen Bestandsaufnahme Wie gut sind Sie auf die E-Bilanz vorbereitet? Was muss an Ihrem Kontenplan oder Ihrer Buchungssystematik angepasst werden? Evaluierung des konkreten Handelsbedarfs - Grobplanung aufstellen! Das sollten Sie bis Ende 2012 erledigen Anpassungen am Kontenplan vornehmen, Sachverhalte ggf. umbuchen Einführung einer technischen Lösung zur Erstellung und Übermittlung der ebilanz im XBRL-Format Erstmalige Übermittlung von Testdaten an die Finanzbehörde während der Nichtbeanstandungsfrist Das sollten Sie 2013 erledigen Vollständige Umstellung auf neuen Kontenplan und neue Buchungssystematik Prüfen ob weitere Anpassungen im Kontenplan erfolgen müssen Evtl. neue Taxonomie) Vollständig IT-gestützte Erstellung und Übermittlung der ebilanz Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
22 Exemplarische Ablaufplanung für die Implementierung der E-Bilanz 4. Q Q Q Q Q Q Q 2013 Phase 1: Bestandsaufnahme & Konzeption Bestandsaufnahme Konzeption v. Anpassungen an Buchungssyst. u. Kontenplan Evaluierung des konkreten Handlungsbedarfs / Grobplanung Phase 2: Realisierung Anpassung Kontenplan, Sachverhalte umbuchen Technische Lösung einführen Erstmalige Übermittlung von Testdaten Phase 3: Erstellung erste E-Bilanz Buchen im neuen Kontenplan / neuer Sachverhalte Erstellung und Abgabe erste ebilanz Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
23 LiNKiT Consulting GmbH Im Mediapark Köln Tel / Unter den Linden Berlin Tel. 030 / Kontakt Rüdiger Hoffmann Partner ruediger.hoffmann@linkit-consulting.de Markus Klups Leiter Business Development markus.klups@linkit-consulting.de Seite LiNKiT Consulting GmbH, 2011
24 Vielen Dank LiNKiT Consulting GmbH Seite 24 LiNKiT Consulting GmbH, 2011
Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011
Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:
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