Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

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10 Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max ,00, und im laufenden Jahr ,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird. - auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. - für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer - Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären, bindet ihn für fünf Jahre. - Werden die oben genannten Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer zwingend auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Tägliches Steuerrecht auf

11 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb 1.Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als Euro im Kalenderjahr oder 2. (weggefallen) 3. selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert ( 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als Euro oder 4. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als Euro im Wirtschaftsjahr oder 5. einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als Euro im Kalenderjahr gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus 140 ergibt. Die 238, 240, 241, 242 Abs. 1 und die 243 bis 256 des Handelsgesetzbuchs gelten sinngemäß Tägliches Steuerrecht auf

12 Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den steuerlichen Gewinn zu ermitteln: -Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanzierung), -nach den Regeln der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Methode, nach der die nicht zur Buchführung verpflichteten Gewerbetreibende, Vereine, Land- und Forstwirten sowie Freiberuflern ihren steuerlichen Gewinn ermitteln können. Für diese Unternehmen bildet die EÜR gleichzeitig den Jahresabschluss. Die Rechtsgrundlage für die EÜR ist 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Deshalb wird die Einnahme-Überschuss-Rechnung oft auch 4/3-Rechnung genannt. Diese Regelung gilt daher nicht für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaft und GmbH, die nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer unterliegen. Tägliches Steuerrecht auf

13 Wer kann die EÜR anwenden? 1. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung darf von allen gewerblichen Unternehmen angewendet werden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren jährlicher Umsatz oder Gewinn unter den folgenden Grenzen liegt ( 141 Abgabenordnung): Jahresumsatz nicht über ,00 Euro Jahresgewinn nicht über ,00 Euro Wenn eine dieser Grenzen überschritten wird, greift wieder die Buchhaltungspflicht. Bei Überschreiten einer der der beiden Grenzen wird dem Unternehmer automatisch vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt, dass es zur doppelten Buchführung übergegangen werden soll. Die Verpflichtung zur Buchführung beginnt dann erst zu Beginn des auf die Mitteilung folgenden Wirtschaftsjahres. Tägliches Steuerrecht auf

14 Scheinselbständigkeit Personen mit einem Auftraggeber Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit Werden Sie zwar vertraglich als selbstständig bezeichnet, müssen aber wie ein Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis handeln, dann gelten Sie als scheinselbstständig. Denn tatsächlich sind Sie abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig.. Tägliches Steuerrecht auf

15 Dass Sie kein echter Selbstständiger, sondern nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien: - die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten - die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten - die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen - die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten - die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind Meldepflicht Gehören Sie als Selbstständiger zum oben genannten Personenkreis, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dies gilt auch, wenn Sie einen Gründungszuschuss erhalten. Versäumen Sie diese Frist, können Beiträge nachgefordert werden. Tägliches Steuerrecht auf

16 Weitere Formalitäten: Steuerlicher Erfassungsbogen Gewerbeanmeldung Anmeldung als Freiberufler Tägliches Steuerrecht auf

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