Paul Scherrer Institut (PSI) in Villigen; Beitrag des Kantons Aargau an den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Energie (CCE)

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1 Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 24. August Paul Scherrer Institut (PSI) in Villigen; Beitrag des Kantons Aargau an den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Energie (CCE) Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf die Kantonsverfassung, 32 Abs. 1 den folgenden Bericht zur Beschlussfassung: 1. Ausgangslage Das Paul Scherrer Institut (PSI) in Villigen ist ein multidisziplinäres Forschungsinstitut für Natur- und Ingenieurwissenschaften. Es ist eine der Forschungsanstalten des ETH-Bereichs und arbeitet national und international eng mit Hochschulen, anderen Forschungsinstituten, den Fachhochschulen und der Industrie zusammen. Mit seinen 1'200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es das grösste Schweizer Forschungsinstitut und das Einzige seiner Art in der Schweiz. Seine Fachgebiete sind Festkörperforschung und Materialwissenschaften, Elementarteilchen- und Astrophysik, Biologie und Medizin, Energie- und Umweltforschung. Das PSI konzentriert sich auf Themen, die Spitzenforschung ermöglichen, zur Ausbildung der kommenden Generation beitragen und den Weg zu einer dauerhaften und umweltgerechten Gesellschaft ebnen. Das PSI plant die Gründung eines Kompetenzzentrums für Energie (Competence Center for Energy [CCE]). Das Zentrum soll die Forschung verschiedener Fachdisziplinen mit dem Ziel der Wirkungsgradsteigerung in der Energienutzung, der Reduktion von Schadstoffimmissionen und der Substitution von Fossilen durch CO 2 -freie Primärenergieträger konzentrieren. Hauptanwendungsgebiete sind Mobilität, Elektrizitätsproduktion sowie Heizung und Gebäudetechnik. Damit soll das Zentrum einen signifikanten Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung und für die Stärkung des Werkplatzes Schweiz durch technische Innovation leisten. Das CCE soll Kompetenzen des PSI, der ETH Zürich, der ETH Lausanne, der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt (EMPA) und weiterer Universitäten und Fachhochschulen, namentlich auch der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), unter Beteiligung von Industriepartnern zu einem gesamtschweizerischen Schwerpunkt bündeln. Der Start des Zentrums soll zunächst virtuell an den Standorten der Kooperationspartner erfolgen. Mittelfristig ist aber ein eigenes Gebäude geplant.

2 - 2 - Die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur und des Betriebs soll durch Eigenmittel des PSI, der anderen beteiligten Institutionen, durch Mittel der Forschungsförderung des Bundes und durch Drittmittel seitens der Industriepartner erfolgen. Das PSI hat auch den Kanton Aargau als potenziellen Standortkanton um Unterstützung angefragt. Da das geplante CCE vollumfänglich der Strategie des Entwicklungsleitbilds und der Wachstumsinitiative des Kantons Aargau entspricht, hat der Kanton ein überragendes Interesse daran, dass das Zentrum aufgebaut und im Kanton Aargau beheimatet werden kann. Der Regierunsrat beantragt daher mit vorliegender Botschaft, den Aufbau und Betrieb dieses Zentrums finanziell zu unterstützen. 2. Interesse des Kantons Aargau Der Kanton Aargau profitiert als Standortkanton von der weltweiten Ausstrahlung des PSI und von seiner Wirkung als Innovationszentrum und grossem Arbeitgeber. Entsprechend seiner Entwicklungsstrategie, Forschung und Bildung zu fördern und den Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu verstärken, will der Regierungsrat diesen Standortvorteil sorgfältig pflegen und nachdrücklich ausbauen. Für den Kanton Aargau hat die Gründung des CCE und die Wahl von dessen Standort im Aargau überragende Bedeutung: Die Gründung des Zentrums liegt vollumfänglich auf der Strategie des Entwicklungsleitbilds und der Wachstumsstrategie, die der Förderung von Forschung und des Wissenstransfers in die Wirtschaft überragende Priorität zumessen. Die Ausrichtung entspricht ferner bestens der vom Regierungsrat hoch gewichteten Forderung der Nachhaltigkeit. Als Energiekanton par exellence und als Standort verschiedener wichtiger Unternehmen im Energiebereich, die als Partner in das Projekt eingebunden werden sollen, besitzt der Kanton Aargau ein besonderes Interesse am Thema Energie und Nachhaltigkeit. Mit der FHNW hat der Aargau zudem eigene Forschungskompetenzen im Energiebereich, die massgeblich in das CCE eingebunden werden sollen. Aufgrund dieser Ausgangslage kommt der Regierungsrat zu folgenden Schlüssen: Der Aufbau des geplanten Zentrums hat für den Aargau aus wirtschafts- und forschungspolitischen Gründen höchste Priorität. Der Kanton will sich den Standort für die neu aufzubauende Infrastruktur sichern und idealerweise den entstehenden Fachhochschulcampus in Brugg-Windisch damit stärken. Aus diesen Gründen will der Kanton Aargau der Anfrage des PSI entsprechen und den Aufbau des geplanten CCE finanziell unterstützen. Der Regierungsrat hat daher dem PSI in Form einer Absichtserklärung ( Letter of Intent ) eine finanzielle Unterstützung für den Aufbau und den Betrieb des Zentrums in Aussicht gestellt unter Vorbehalt der dazu notwendigen Beschlüsse des Grossen Rats.

3 Vorgesehene Form der finanziellen Unterstützung Entsprechend der unter Ziff. 2. dargestellten wirtschafts- und forschungspolitischen Bedeutung des geplanten Zentrums sieht der Regierungsrat folgende Form der finanziellen Unterstützung vor: 1. Das PSI wird von der Rückzahlung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von 2 Mio. Franken, entlastet. Das PSI hat dieses Darlehen 1995 als Beitrag des Aargaus an die Synchotron - Lichtquelle (SLS) erhalten, deren Standort in der Schweiz umstritten war. 2. Das PSI erhält als sofortige Starthilfe ein zinsloses Darlehen von 10 Mio. Franken. Diese Starthilfe wird im Jahr 2005 zulasten der Rechnung 2005 ausbezahlt. Das Darlehen muss vom PSI ab 2010 in Raten zu je 1 Mio. Franken pro Jahr zurückbezahlt werden. Die Rückzahlungen werden der Verwaltungsrechnung gutgeschrieben. 3. Der Kanton stellt dem PSI ab 2010 Räumlichkeiten für das geplante Zentrum auf dem Areal des geplanten Fachhochschulcampus in Brugg-Windisch in einem Umfang von maximal 800 m 2 unentgeltlich zur Verfügung. Diese Flächen müssen von der Ausstattung her erhöhten Anforderungen genügen, da sie Laboreinrichtungen beherbergen sollen. Aus diesem Grund wird damit gerechnet, dass die (kalkulatorisch oder real zu veranschlagenden) Mietkosten für den Kanton maximal Fr. 250'000. pro Jahr betragen. Mit dieser Form der Unterstützung soll erreicht werden: Das PSI erhält eine sofortige finanzielle Unterstützung für den Start seiner Projekte. Der Aargau kann mit der Zurverfügungstellung von Infrastruktur sicherstellen, dass der Aufbau des CCE mit Schwerpunkt im Aargau erfolgt und dass darüber hinaus der geplante Fachhochschulcampus Brugg-Windisch als überregional bedeutendes Zentrum für Lehre, Forschung und Technologietransfer weiter gestärkt wird. Mit der Zuverfügungstellung von Infrastruktur leistet der Aargau als Standortkanton einen laufenden Beitrag an das PSI, behält zugleich jedoch den Wert seiner Investitionen. 4. Verhältnis zur bestehenden kantonalen Rechtsordnung Die vorgesehene finanzielle Unterstützung stützt sich auf 32 Abs. 1 der Kantonsverfassung ( Der Kanton leistet einen angemessenen Beitrag an das schweizerische Hochschul- und Fachschulwesen sowie an die wissenschaftliche Forschung. ), näherhin auf das Aargauische Fachhochschulgesetz, 3 Abs. 1 und 3 sowie 4 Abs. 1 und 3 ( Zusammenarbeit mit Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen ). Die geplante Unterstützung ist als eine besondere Form der im Fachhochschulgesetz vorgesehenen Zusammenarbeit zwischen Fachhochschule und PSI zu verstehen, wobei die in 4 Abs. 3 des Gesetzes vorgesehene Koordination in Form der Gründung des geplanten Kompetenzzentrums CCE erfolgt. 5. Verhältnis zur übergeordneten politischen Planung Der Regierungsrat misst in seinem Entwicklungsleitbild, in seiner Strategie Nachhaltigkeit sowie in seiner Wachstumsinitiative der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Aargau und der dazu notwendigen Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Forschung und Wirtschaft eine Schlüsselrolle für die Zukunft des Kantons Aargau zu. Dies gilt beson-

4 - 4 - ders für Zukunftstechnologien im Bereich Energie, die für den Aargau als Energiekanton von besonderer Bedeutung sind. In diesem Sinn hat die vorgesehene Gründung eines Zentrums für Energie höchste strategische Bedeutung für den Kanton. Die vorgeschlagene Unterstützung des Aufbaus des Zentrums von Energie ist eine wesentliche Massnahme zur Umsetzung des Entwicklungsleitbilds (5 Stärkung des Wirtschaftsstandorts, 9 Den Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft fördern). 6. Finanzielle Auswirkungen Das 1995 gewährte zinslose Darlehen von 2 Mio. Franken wurde seinerzeit direkt abgeschrieben und ist in der Bilanz pro memoria mit Fr. 1. bewertet. Mit der Aufhebung der Rückzahlungspflicht wird diese Position von Fr. 1. abgeschrieben. Die Gewährung eines Darlehens von 10 Mio. Franken stellt gemäss 19 Abs. 3 des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Aargau (das für das Rechnungsjahr 2005 noch zur Anwendung gelangt) eine neue Ausgabe dar. Beim Zweck, beim Umfang und beim Zeitpunkt besteht eine verhältnissmässig grosse Handlungsfreiheit. Der Nettoaufwand von 10 Mio. Franken ist im Voranschlag 2005 nicht eingestellt. Er kann innerhalb des Hochschulbereichs nicht kompensiert werden. Die Verhandlungen über den Beitrag des Kantons Aargau erfolgen im Jahr 2005, ebenso die Beschlussfassung der Behörden. Die Auszahlung wird aufgrund der Referendumsfrist jedoch erst 2006 möglich sein. Aus diesem Grund sollen die entsprechenden Mittel zulasten der Rechnung 2005 zurückgestellt werden. Wenn der Kanton dem PSI Räumlichkeiten in der unter Ziff. 3. definierten Grösse und Qualität zur Verfügung stellt, entstehen ihm ab 2010 ein jährlich wiederkehrender Nettoaufwand in der Höhe von maximal Fr. 250'000.. Dabei kann es sich (wenn der Kanton ein eigenes Gebäude zur Verfügung stellt) um den kalkulatorisch berechneten Mietzins handeln oder (bei Miete in einer Liegenschaft von Dritten) um den an Dritte zu bezahlenden Mietzins. 7. Berichterstattung Das PSI wird dem Regierungsrat im Rahmen seiner ordentlichen Berichterstattung an den ETH-Rat jedes Jahr Bericht über die Entwicklung des CCE erstatten. Auf dieser Basis wird der Regierungsrat dem Grossen Rat im Rahmen des Jahresberichts über die Entwicklung des CCE berichten.

5 - 5 - Zum Antrag: Dem Beschluss gemäss Ziff. 1 muss die absolute Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats zustimmen. Er untersteht nicht dem fakultativen Referendum; der Grosse Rat ist abschliessend zuständig, da die Ausgabenhöhe gemäss 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung nicht erreicht wird. Erreicht die Abstimmung nicht 71 befürwortende Stimmen, ist der Antrag abgelehnt. Der Beschluss gemäss Ziff. 2 untersteht dem fakultativen Referendum gemäss 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung, sofern ihm die absolute Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats zustimmt. Erreicht die Abstimmung nicht 71 befürwortende Stimmen, ist der Antrag abgelehnt. Wird das Behördenreferendum gemäss 62 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung ergriffen, findet eine Volksabstimmung statt. A n t r a g : 1. Das zinslose Darlehen aus dem Jahr 1995 in der Höhe von 2 Mio. Franken wird erlassen. 2. Für die Gewährung eines zinslosen Darlehens an das Paul Scherrer Institut (PSI) wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Nettoaufwand von 10 Mio. Franken beschlossen. Das Darlehen wird bis ins Jahr 2020 zurückbezahlt. 3. Ein Nachtragskredit von 10 Mio. Franken zulasten der Rechnung 2005 wird bewilligt. 4. Für das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten an das Paul Scherrer Institut (PSI) ab dem Jahre 2010 wird ein Kleinkredit für einen jährlich wiederkehrenden Nettoaufwand in der Höhe von maximal Fr. 250'000. beschlossen.

6 - 6 - Aarau, 24. August 2005 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS Landammann: Rainer Huber Staatsschreiber: Dr. Peter Grünenfelder Beilage: Letter of Intent des Regierungsrats mit dem PSI respektive ETH-Rat

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