1 Wegweiser 1/1 Inhalt 1/2 Stichwortverzeichnis 1/3 Inhalt VOB/B 1/4 Autorenverzeichnis 1/5 VOB-Stellen und Vergabeprüfstellen in
|
|
- Astrid Sternberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalt Teil 1: Teil 1/1 Seite 1 1/1 Inhalt 1 1/1 Inhalt 1/2 Stichwortverzeichnis 1/3 Inhalt VOB/B 1/4 Autorenverzeichnis 1/5 VOB-Stellen und Vergabeprüfstellen den deutschen Bundesländern Internet CD-ROM 2 Aktuelle Hinweise siehe Inhalt 2/1 3 Ausschreibung und Angebot 3/0 Checklisten zu Ausschreibung und Angebot 3/1 Angebot nach den Regeln des BGB 3/2 Angebot nach den Regeln der VOB/A 3/3 Pflichten des Bauherrn bei der Ausschreibung nach VOB/A 3/4 Pflichten der Bieter bei der Ausschreibung nach VOB/A 3/5 Musterbriefe zu Ausschreibung und Angebot 3A Ausschreibung und Angebot: AL748052
2 Teil 1: Teil 1/1 Seite 2 Inhalt 4 Vergabe 4/0 Checklisten zur Vergabe 4/1 Vertragsschluss nach den Regeln des BGB 4/2 Zustandekommen des Bauvertrags nach VOB/A 4/3 Rechtsschutz des Bieters bei Vergaberechtsverstößen 4/4 Musterbriefe zur Vergabe 4A Vergabe: 5 Grundlagen des Bauvertrages 5/0 Checklisten zum Bauvertrag 5/1 Bauvertrag als Rechtsgrundlage für Auftraggeber und Auftragnehmer 5/2 Bedeutung der Vorschriften des BGB und der VOB für den Bauvertrag 5/3 Wirksamkeitskontrolle von AGB in Bauverträgen 5/4 Vergütungsanspruch des Auftragnehmers 5/5 Nachträge und Preisänderungsmöglichkeiten 5/6 Leistungen ohne Vertrag 5/7 Vergütung von besonderen planerischen Leistungen 5/8 Vergütung von Stundenlohnarbeiten 5/9 Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Bauvertrag 5/10 Fallstricke im Vertrag von A-Z Unwirksame Klauseln in Allgemeine Geschäftsbedingungen 5/11 Musterbriefe zum Bauvertrag
3 Inhalt Teil 1: Teil 1/1 Seite 3 5A Grundlagen des Bauvertrages: 6 Ausführung 6/0 Checklisten zur Ausführung 6/1 Ausführungsunterlagen 6/2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Ausführung 6/3 Rechte des Auftraggebers bei der Ausführung 6/4 Pflichten des Auftragnehmers bei der Ausführung 6/5 Rechte des Auftragnehmers auf alleinverantwortliche Leistungsausführung 6/6 Musterbriefe zur Ausführung 6A Ausführung: 7 Ausführungsfristen 7/0 Checklisten zu Bauverzögerungen 7/1 Ausführungsfristen beim BGB-Vertrag 7/2 Ausführungsfristen beim VOB-Vertrag 7/3 Rechtsfolgen bei nicht fristgerechtenr Ausführung 7/4 Vertragsstrafen 7/5 Verlängerung von Ausführungsfristen bei Behinderung 7/6 Musterbriefe und Formulare zum Thema Ausführungsfristen 7A Ausführungsfristen: AL748052
4 Teil 1: Teil 1/1 Seite 4 Inhalt 8 Kündigung 8/0 Checklisten zur Kündigung 8/1 Kündigung des Bauauftrags 8/1.1 Durch welche gesetzlichen und sonstigen Vorschriften wird die Kündigung geregelt? 8/1.2 Welche Rechtsnatur hat die Kündigung? 8/1.3 Welche Anforderungen sind an Inhalt und Form der Kündigung zu stellen? 8/1.4 Was ist ein Auflösungsvertrag? 8/1.5 Welche Folgen hat die Kündigung? 8/2 Kündigung durch den Auftraggeber 8/2.1 Ordentliche (= freie) Kündigung 8/2.2 Kündigung wegen Vermögensverfalls des Auftragnehmers 8/2.3 Kündigung wegen Vertragsverletzungen des Auftragnehmers 8/2.4 Kündigung wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung 8/3 Kündigung durch den Auftragnehmer 8/3.1 Kündigung wegen Annahmeverzugs 8/3.2 Kündigung wegen Zahlungsverzugs 8/3.3 Weitere Kündigungsmöglichkeiten des Auftragnehmers 8/3.4 Zulässigkeitsvoraussetzungen und Form der Kündigung 8/3.5 Folgen der Kündigung durch den Auftragnehmer 8/4 Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien 8A Kündigung:
5 Inhalt Teil 1: Teil 1/1 Seite 5 9 Gefahrtragung 9/0 Checklisten zur Gefahrtragung 9/1 Bedeutung der Risikoverteilung und Gefahrtragung 9/2 Gefahrtragung Regelungen im Überblick 9/3 Welche Bedeutung hat die Gefahrtragung im Bauauftrag? 9/4 Wie ist die Gefahrtragung in der VOB geregelt? 9/5 Wer muss für die beschädigte oder zerstörte Bauleistung bezahlen? 9/6 Wer ist bei einem Rechtsstreit beweispflichtig? 9/7 Welche Vorsichtsmaßnahmen kann der Auftragnehmer beim Vertragsabschluss treffen? 9A Gefahrtragung: 10 Abnahme 10/0 Checklisten zur Abnahme 10/1 Begriff und Bedeutung der Abnahme 10/2 Durchführung der Abnahme 10/3 Arten der Abnahme 10/4 Wirkungen der Abnahme 10/5 Musterbriefe zur Abnahme 10A Abnahme: AL748052
6 Teil 1: Teil 1/1 Seite 6 Inhalt 11 Gewährleistung/Mängelhaftung 11/0 Checklisten zur Gewährleistung/ Mängelhaftung 11/1 Begriff der Gewährleistung 11/2 Merkmale von Baumängeln 11/3 Ausschluss der Mängelhaftung des Auftraggebers 11/4 Systematik der Mängelansprüche 11/5 Anspruch auf Mängelbeseitigung 11/6 Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber (Selbstvornahme) 11/7 Rücktritt vom Bauvertrag 11/8 Minderung der Vergütung 11/9 Schadenersatzanspruch 11/10 Ersatz vergeblicher Aufwendungen 11/11 Verjährung von Mängelansprüchen 11/12 Checkliste für Mängelansprüche 11/13 Musterbriefe zur Gewährleistung/ Mängelhaftung 11A Gewährleistung/Mängelhaftung: 12 Zahlung 12/0 Checklisten zur Zahlung 12/1 Abrechnung der Bauleistungen 12/1.1 Überblick 12/1.2 Prüfbarkeit der Abrechnung 12/1.3 Aufmaß als Grundlage der Abrechnung 12/1.4 Fristen für die Erteilung der Schlussrechnung 12/1.5 Abrechnung durch den Auftraggeber 12/2 Abrechnung von Stundenlohnarbeiten 12/2.1 Überblick 12/2.2 Höhe der Stundenlohnvergütung 12/2.3 Kontrolle und Leistungsnachweis von Stundenlohnarbeiten
7 Inhalt Teil 1: Teil 1/1 Seite 7 12/3 Zahlung der Vergütung beim BGB-Vertrag 12/4 Zahlung der Vergütung beim VOB-Vertrag 12/4.1 Abschlagszahlungen 12/4.2 Vorauszahlungen 12/4.3 Schlusszahlung 12/4.4 Teilschlusszahlung 12/4.5 Rückforderungsansprüche des Auftraggebers 12/5 Beschleunigung von Zahlungen Skontoabzüge 12/6 Folgen bei Zahlungsverzug des Auftraggebers 12/6.1 Nachfristsetzung und Zinsanspruch 12/6.2 Recht auf Arbeitseinstellung 12/7 Zahlung an Dritte 12/8 Verjährung des Vergütungsanspruchs 12/9 Sicherheitsleistung 12/9.1 Überblick 12/9.2 Arten der Sicherheitsleistung, Wahlrecht 12/9.3 Frist zur Sicherheitsleistung 12/9.4 Rückgabe der Sicherheit 12/10 Sicherungsmöglichkeiten für Forderungen des Auftragnehmers 12/10.1 Überblick 12/10.2 Die Bauhandwerkersicherungshypothek 12/10.3 Die Bauhandwerkersicherung 12/10.4 Das Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) 12/11 Musterbriefe und Formulare zum Thema Zahlung 12A Zahlung: AL748052
8 Teil 1: Teil 1/1 Seite 8 Inhalt 13 Vertiefungsthemen 13/I Subunternehmervertrag 13/I.0 Checklisten zum Subunternehmervertrag 13/I.1 Gründe für den Einsatz von Subunternehmern 13/I.2 Was ist ein Subunternehmervertrag? 13/I.3 Zulässigkeit und Planung des Subunternehmereinsatzes 13/I.4 Koordinierung zwischen Haupt- und Subunternehmervertrag 13/I.5 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung 13/I.6 Abwicklung des Subunternehmervertrags 13/I.7 Sicherungsmöglichkeiten für Forderungen des Subunternehmers 14 Vorschriftentexte 14/1 Inhalt 14/2N VOB/A Fassung /3 VOB/B Fassung /3N VOB/B Fassung /4 BGB (Auszüge) 14/5 z. Zt. nicht belegt 14/6 z. Zt. nicht belegt 14/7 Bauhandwerkersicherungsgesetz 14/8 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Auszug) 14/9 Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen
Niebuhr Vertragsstrafe, Schadensersatz und Entschädigung bei Bauverzögerungen von Dr. Frank Niebuhr Rechtsanwalt, München Werner Verlag Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XV Kapitel 1 Die Bauzeit
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Vorwort zur ersten Auflage... Eine wahre Geschichte... 1. A Überblick
Vorwort............................................... Vorwort zur ersten Auflage......................... V VI Eine wahre Geschichte.............................. 1 A Überblick I. VOB und BGB....................................
MehrDie VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes
Bezirksversammlungen 2007 Die VOB 2006 Änderungen, Ergänzungen und Wissenswertes Alexander Habla stellv. HGF, Rechtsanwalt Verbände des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes VOB/A, national = Abschnitt
MehrInhaltsverzeichnis: Abnahme. 17 Ausdrückliche Abnahme. 17 Behördliche Abnahme. 19 Fiktive Abnahme. 21 Förmliche Abnahme. 24 Konkludente Abnahme.
Inhaltsverzeichnis: Abnahme. 17 Ausdrückliche Abnahme. 17 Behördliche Abnahme. 19 Fiktive Abnahme. 21 Förmliche Abnahme. 24 Konkludente Abnahme. 27 Stillschweigende Abnahme. 27 Technische Abnahme. 30 Abnahme
MehrStephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3
Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist
MehrJuristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen
Fachhochschule Deggendorf Fachbereich Bauingenieurwesen Thema: Juristische Grundregeln für mittelständische Bauunternehmen - Teil 1 - Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades: Diplom-Ingenieur
MehrVOB/B. Einführung in die. Basiswissen für die Praxis
Einführung in die VOB/B Basiswissen für die Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Klaus D. Kapellmann Honorarprofessor an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule, Aachen Rechtsanwalt Dr. jur. Werner
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrRisiken im Jahresabschluß von Bauunternehmen
Schriften des Instituts für Revisionswesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Herausgegeben von Prof. Dr. Jörg Baetge Risiken im Jahresabschluß von Bauunternehmen von Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol.
MehrI N H A L T S V E R Z E I C H N I S
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Kauf- und Nutzungsbedingungen Geleitwort 1. Zum Umgang mit der CD-ROM 2. AGB 3. VOB (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)) 4. Musterverträge
MehrBildungszentren des Baugewerbes e.v. Fachbereich Baumanagement / Baurecht / Sachverständigenwesen. www.bzb.de
Bildungszentren des Baugewerbes e.v. Fachbereich Baumanagement / Baurecht / Sachverständigenwesen www.bzb.de 33 Bauvertragsrecht nach VOB / B und BGB Grundlegende Kenntnisse des Bauvertragsrechts sind
MehrDas neue Forderungssicherungsgesetz
Das neue Forderungssicherungsgesetz Rechtsanwalt Jörn Bröker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-710 fax: 0201/1095-800 mail:broeker@raehp.de
MehrForderungssicherung für den Werkunternehmer
Forderungssicherung für den Werkunternehmer 1. Teil: Die Bauhandwerkersicherungshypothek gem. 648 BGB I. Die Regelung Gemäss 648 Abs. 1 BGB kann der Unternehmer eines Bauwerkes (Auftragnehmer) oder eines
MehrGesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Vortragsveranstaltung am 14.10.2014
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Vortragsveranstaltung am 14.10.2014 RA Joachim v. Alvensleben, Fachanwalt für Arbeitsrecht RAin Annika Rutschow, LL.M.Eur.Int. 14.10.2014 1
MehrBand 58 VOB. Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von
Band 58 VOB Teile A und B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann Rechtsanwalt in Mönchengladbach Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt
MehrKauf- und Werkvertragsrecht am Bau
Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrVOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung
VOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung So nutzen Sie die VOB zu Ihren Gunsten: die WEKA-VOB für Ihr Gewerk mit CD-ROM! Alle Teile der VOB kommentiert! Bearbeitet von Dr. Axel Olowson,
MehrHonorar und Vertrag beim Bauen im Bestand
Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand Ein rechtlicher Leitfaden für Innenarchitekten Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Fischer, Andreas T.C. Krüger 3., aktualisierte Auflage 2014. Buch. 336 S. Kartoniert
MehrVerbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten?
Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Eine Präsentation von Nadine Postler Praktikantin der Verbraucherzentrale Brandenburg Gliederung 2 Kaufrecht Pflichten aus einem Kaufvertrag
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrÜbersicht der Dokumente Bauverträge und Baubriefe auf CD-ROM
Übersicht der Dokumente Bauverträge und Baubriefe auf CD-ROM Verträge und Vollmachten Architektenverträge Anwendungshinweise: Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag (AVA) Architektenvertrag
MehrReferent Andreas Weglage
Vortrag Kompaktschulung Schnittstelle Baustelle Thema Der Bauvertrag nach der aktuellen VOB/B 2012 Referent Andreas Weglage Andreas Weglage Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet-
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3 Was haben
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 32 Werkvertrag, Werklieferungsvertrag
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 32 Werkvertrag, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 Was
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrVOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer
VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer Musterbriefe und Verträge Praxistipps zu allen Themen der VOB 2016 und des BGB 1. Auflage Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 3372 3 schnell und
MehrSicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de
Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,
Mehr2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
MehrIntegriertes Nachtragsmanagement:
Holger Scherer Integriertes Nachtragsmanagement: Verfahrenshandbuch für die Dokumentation von Behinderungen/ Störungen und Nachtragssachverhalten auf der Grundlage der VOB Aufgrund der angespannten Kostensituation
MehrZwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
MehrVermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?
Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 15 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 15 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl
Mehr14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses
7 Inhalt 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie dabei beachten müssen 14 Regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21
MehrGelten Preisnachlässe auch bei der Vergütung von Nachträgen?
Gelten Preisnachlässe auch bei der Vergütung von Nachträgen? 1. Problemstellung Kommunen und Baufirmen streiten oft darüber, ob im Vertrag eingeräumte Preisnachlässe auch bei der Abrechnung von zusätzlichen
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
Mehr2. Leiharbeit/ Werkverträge
2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung
MehrStolpersteine als Selbstständige (er)kennen und vermeiden
Selbständig und doch abhängig? Risiken und Auswirkungen prekärer Selbständigkeit auf die Erwerbsbiografie von Frauen. Kompetenzzentrum Frau und Beruf OstWestfalenLippe Selbstständig? Aber sicher! Stolpersteine
MehrProbleme und Fallstricke der VOB/B in der Praxis
Probleme und Fallstricke der VOB/B in der Praxis Vortrag anlässlich der Mauerwerkstage 2008, des Verbunds mein ziegelhaus. Rüsselsheim, Freiburg, Stuttgart, Memmingen 1 Einführung und Vorstellung RA Joachim
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung Inhalt... 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung... 1 1. Anwendungsbereich... 2 2. Dienstleistung... 2 3. Vertragsverhältnis...
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrFallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Angebot 1.1 Der Bieter hat vor Abgabe seines Angebots Gelegenheit, die Baustelle zu besichtigen und sich über die für die Ausführung der Leistungen wesentlichen Verhältnisse
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrInhaltsverzeichnis. Lernziel 13
Inhaltsverzeichnis Lernziel 13 A. Abgrenzung: Gewerberaummiet-, Wohnraummiet- und Pachtvertrag 15 I. Gewerberaum- und Wohnraummietvertrag 15 1. Bedeutung der Abgrenzung 15 2. Abgrenzungskriterium: Vertragszweck
MehrHerzlich willkommen Gewährleistungsbürgschaften schnelle und einfache Bereitstellung VR Genossenschaftsbank Fulda eg Donnerstag, 12.
Herzlich willkommen Gewährleistungsbürgschaften schnelle und einfache Bereitstellung VR Genossenschaftsbank Fulda eg Donnerstag, 12. März 2015 1 AGENDA 1. Begrüßung 2. Was ist eine Bürgschaft? 3. Formen
MehrBeratungsvertrag Was ist zu klären?
Beratungsvertrag Was ist zu klären? Wer sich für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen entscheidet, sollte im Vorfeld konkret klären, was er von einem Berater erwartet, und eine sorgfältige Auswahl
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
"! \.. 1.,,."" ~ Wolfgang Heiermann I Liane Linke I Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 7., überarbeitete und aktualisierte Auflage PRAXIS 11 VIEWEG+
MehrVOB/A +B HAUS DER TECHNIK
HAUS DER TECHNIK Außeninstitut der RWTH Aachen Kooperationspartner der Universitäten Duisburg-Essen Münster - Bonn - Braunschweig VOB/A +B Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A 24. März
MehrBGB IV Dienstvertrag, 611BGB
BGB IV Dienstvertrag, 611BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Dienstvertrag und Abgrenzungen = Ausführung einer Tätigkeit gegen Entgelt Abgrenzungen: 1. Werkvertrag, 631 BGB = geschuldet ist ein
MehrKünstlervertrag Kunst am Bau
Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen
MehrQualitätssicherung durch Bürgschaft. 11. Weimarer Baurechtstage 2012 am 29. März 2012
Qualitätssicherung durch Bürgschaft - Unzulässige Erweiterung von Bürgschaften - Verjährung von Mängel- und Bürgschaftsansprüchen 11. Weimarer Baurechtstage 2012 am 29. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Edgar
Mehrhochgenau temperieren Wartungsvertrag
hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4
MehrAbkürzungs- und Literaturverzeichnis 15
Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19
MehrVOB Bauvertrag zwischen Unternehmern
VOB Bauvertrag zwischen Unternehmern Fassung Juli 2013 Herausgeber: ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN BAUGEWERBES Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin Dieser Bauvertrag gilt nicht zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
MehrGelddarlehensvertrag, 488 490 BGB
- AGB Universität Karlsruhe (TU) Institut für Informationsrecht Prof. Dr. iur. Peter Sester 1 des Zustandekommen des : 1. Notwendiger Regelungsinhalt: - DG ist zur Übereignung des Geldes verpflichtet -
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrVorbemerkung... 1. Kurzübersicht über die Formerfordernisse nach der VOB/B... 13. Allgemeines zur Vergabe von Bauleistungen... 17
Inhaltsübersicht Vorbemerkung... 1 Abkürzungsverzeichnis... 10 Literaturverzeichnis... 12 Kurzübersicht über die Formerfordernisse nach der VOB/B... 13 Allgemeines zur Vergabe von Bauleistungen... 17 1.
MehrGläubigerverzug und Zurückbehaltungsrechte
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 17.12.209: Gläubigerverzug und Zurückbehaltungsrechte Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Voraussetzungen
MehrI. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2
Frankfurter Wertpapierbörse Seite 1 Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 1 Anwendungsbereich... 2 2 Allgemeine
MehrInformationen zum Wohngebiet Kirchstraße
Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
MehrDas Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe Fachbuch Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online von Rudolf Stürzer, Michael Koch, Birgit Noack, Martina Westner 8. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im
MehrSicherung von Ansprüchen bei Bauvorhaben
Sicherung von Ansprüchen bei Bauvorhaben von Rechtsanwalt Andreas Karsten / Dr. iur. Stefanie Jehle Karsten+Schubert Rechtsanwälte Stand: Februar 2011 Sicherung von Ansprüchen bei Bauvorhaben 1. Einleitung...
MehrGrundlagen der Bauzeit Teil I
Grundlagen der Bauzeit Teil I Rechtsanwalt Jörn Bröker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-710 fax: 0201/1095-800 mail:broeker@raehp.de
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrSicherheiten bei Bauverträgen
9. VHV-Bautag Köln / West 20.02.2014 Referent: Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns Baugewerbliche Verbände, Düsseldorf www.ra-zimmermanns.de 1 Sicherheiten (Vertragserfüllung/Gewährleistung) - 17 VOB/B (1) 1.
MehrBeck`sche Kurz-Kommentare Band 20. Privates Baurecht
Beck`sche Kurz-Kommentare Band 20 Privates Baurecht mit systematischen Darstellungen zu HOAI, Vergaberecht, Bauträgervertrag, Sicherung der Ansprüche aus dem Werkvertrag, internationalen Bau- und Planerverträgen,
MehrInhalt. Einführung. Baurecht
Inhalt 1. 2. 2.1. 2.1.1. 2.1.1.1. 2.1.1.2. 2.1.1.3. 2.1.1.4. 2.1.1.5. 2.1.1.6. 2.1.1.7. 2.2. 2.2.1. 2.2.1.1. 2.2.1.2. 2.2.1.3. 2.2.1.4. 2.2.2. 2.2.2.1. 2.2.2.2. 2.2.2.3. 2.2.2.4. 2.2.2.5. 2.2.3. 2.2.3.1.
MehrAGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
MehrDR. WOLFGANG MEYER- HOFMANN RECHTSANWÄLTE. Der Bauvertrag - Die VOB und ihre Tücken
DR. WOLFGANG MEYER- HOFMANN Der Bauvertrag - Die VOB und ihre Tücken Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Meyer-Hofmann Dr. Wolfgang Meyer-Hofmann LL.M. (SMU Dallas) Zugelassener Rechtsanwalt bei der Hanseatischen
Mehr822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869
Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000
MehrFragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren
Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es
MehrB. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas
63 1. Schuldnerverzug wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt wird ( 918 Abs 1) und der entsprechenden Leistung
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrRundschreiben 10/2009. Thema: Zinsansprüche des Auftragnehmers bei Vergütungsansprüchen nach BGB und VOB/B / Baurecht
Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen noon mediengestaltung Thomas Bartl Multimedia-Dienstleistungen Stand vom 15.05.2005 Erstellt von: WWW http://noon.at/ E-Mail office@noon.at Tel. +43-650-808 13 03 Alle Rechte
MehrRechtsanwalt Stephan Eichner und Rechtsanwältin Inga Müller-Rochholz
MIT Basis Management Intensiv Training Baurecht Inga Müller-Rochholz Rechtsanwältin Stephan Eichner Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwälte Eichner Klaus Amsterdamer Str. 206, 50735 Köln
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrBesonderheiten im Exportgeschäft! Internationale Transporte erfolgreich vorbereiten und durchführen
Besonderheiten im Exportgeschäft! Internationale Transporte erfolgreich vorbereiten und durchführen Agenda 1. Vertrag / Lieferbedingungen / Incoterms 2. Zahlungsabwicklung 3. Verpackung 4. Güterschadenhaftpflichtversicherung
MehrVertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter
Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
MehrWann kann ein Bauunternehmer Stopp sagen! (Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers)
Wann kann ein Bauunternehmer Stopp sagen! (Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers) Gesprächspartner: Rechtsanwalt Martin Gremmel, Geschäftsführer im Sächsischen Baugewerbeverband e.v. (SBV) Wölkauer
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.
Seminar Internetrecht Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. ECommerce-Modelle 3. Vertragsschluss im Internet 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
MehrVergabekammer Sachsen
Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren
MehrAllgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der GEHO - Fenster und Bauelemente GmbH
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der GEHO - Fenster und Bauelemente GmbH I. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Mehrß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
MehrMietsonderverwaltungsvertrag
G e rno t s t rass e 23 4 4 31 9 Dortmund Tel. 023 1-87 7 7 78 Fax 0 23 1-87 77 7 5 Mietsonderverwaltungsvertrag Zwischen als Auftraggeber und Eigentümer des Objektes in bestehend aus Wohneinheiten und
Mehr10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6
10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern
MehrB 3. Einschreiben. Firma. ..., am... Bauvorhaben... Auftragsschreiben. Sehr geehrte Damen und Herren!
B 3 Einschreiben Firma..., am... Bauvorhaben... Auftragsschreiben Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beziehen uns auf Ihr Angebot vom..., auf die Besprechung vom... sowie auf das Vergabeprotokoll vom...
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
Mehr