Unternehmerisches Handeln im Rahmen des Wettbewerbs

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1 9. Kasseler Nahverkehrstage 28./29. November 2005 Unternehmerisches Handeln im Rahmen des Wettbewerbs Dr. Norbert Reinkober Verkehrsverbund Rhein-Sieg, Köln Kurzfassung Die Entscheidung für Brutto- oder Nettoausschreibungen legt auf lange Jahre die Art der Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen fest. Im engen Zusammenhang hierzu gehrt die Entscheidung darüber, wieviel funktionale Elemente kann der Aufgabenträger in das komplexe System integrieren ohne seine gemeinwohlorientierten Aufgaben zu vernachlässigen. War der Focus der Ausschreibungen in den vergangenen Jahren im wesentlichen geprägt durch die Absicherung rechtskonformer bzw. sicherer Verfahren, so muss in Zukunft wieder vermehrt das Augenmerk auf der Weiterentwicklung attraktiver kundengerechter Angebote gelegt werden. Förderung unternehmerischen Handelns unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen ist die Herausforderung der Zukunft. Der Beitrag möchte Anregungen für die nachhaltige Weiterentwicklung eines nachfragegerechten SPNV-Angebotes im Rahmen von Nettowettbewerbsverfahren geben.

2 Unternehmerisches Handeln im Rahmen des Wettbewerbs Dr. Norbert Reinkober Geschäftsführer Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Köln 9. Kasseler Nahverkehrstage Status-Seminar Nahverkehr 1/29

3 Anstoß: EG-Verordnung aus dem Jahr 1991 Ziel: Öffnung der Verkehrsmärkte, Transparenz Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen Mittel: Gesetzespaket zur Bahnstrukturreform Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes Regionalisierungsgesetze des Bundes und der Länder Länder/Zweckverbände in der Aufgaben- und Finanzverantwortung 2/29

4 Aufgabenträger Besteller Der Aufgabenträger trägt als Besteller der ÖPNV-Leistungen die Verantwortung für eine angemessene ÖPNV-Versorgung in seinem Zuständigkeitsbereich (Gewährleistungsfunktion) Verkehrsunternehmen Ersteller Die Verkehrsunternehmen bleiben unter öffentlich-rechtlicher Aufsicht verantwortlich für die Durchführung der Verkehre (unternehmerische Verantwortung) Frage: Wie viel unternehmerische Freiheiten sind möglich? 3/29

5 Konflikte Kommunale Planung (volkswirtschaftliche Betrachtung) Unternehmensplanung (betriebswirtschaftliche Optimierung) Gewinnoptimierung/-maximierung Gemeinwohlorientierung 4/29

6 Definition einer angemessenen ÖPNV-Versorgung durch den Aufgabenträger Konsequenz: kein freier, sondern ein teilgeregelter Markt notwendige detaillierte Vorgaben, nicht nur Rahmenvorgaben Controlling Was ist eine angemessene ÖPNV-Versorgung? 5/29

7 Angemessene ÖPNV-Bedienung? Das billigste Angebot? 6/29

8 Angemessene ÖPNV-Bedienung? Welche Qualitätskriterien sollen realisiert werden? 7/29

9 Angemessene ÖPNV-Bedienung? Welche Qualitätskriterien sollen realisiert werden? Anzahl der Sitzplätze Gepäcktransport Temperatur Sicherheit Fahrkartenverkauf/Tarif Zugänglichkeit/Niederflur Alter der Fahrzeuge Werbung 8/29

10 Angemessene ÖPNV-Bedienung Verkehrsleistungen zu den für die Allgemeinheit geringsten Kosten, aber nicht billig um jeden Preis, weil mittelfristig Kunden abspringen, sondern mit angemessener Qualität, zur Kundenbindung und Einnahmensicherung; Ziel: wirtschaftliche Angebote 9/29

11 Situation des Ausschreibungswettbewerbes rechtliche Überprüfung der Vergabeverfahren Unsicherheit auf Aufgabenträgerseite im Hinblick auf die Realisierung rechtskonformer Ausschreibungsverfahren finanzielle Risiken, Verfahrensrisiken 10/29

12 Situation des Ausschreibungswettbewerbes Brutto-Ausschreibungen schneller Einstieg in den Wettbewerb großer Einfluss der Aufgabenträger auf die Ausgestaltung der Angebote Rechtsrisiko eher gering 11/29

13 Brutto-Vertrag das Einnahmenrisiko liegt beim Aufgabenträger das Verkehrsunternehmen hat kein Eigeninteresse an der Steigerung der Fahrgastzahl die unternehmerischen Freiheiten sind sehr gering das Verkehrsunternehmen handelt rein betriebswirtschaftlich orientiert (Optimierung des Betriebs) 12/29

14 Brutto-Vertrag Folgerungen Vorgabe von Leistung und Qualitätsstandards muss differenziert und exakt erfolgen umfassende Kontrolle durch den Aufgabenträger ist erforderlich Vertragsverstöße und Schlechtleistung müssen sanktioniert werden Aufgabenträger übernehmen unternehmerische Verantwortung 13/29

15 Brutto-Vertrag Probleme erheblicher Controlling-Aufwand Leistungen jeden Tag neu kontrollieren (anders als z.b. im Baubereich) Aufgabenträger sind keine sehr guten Unternehmer (Behördenstruktur, volkswirtschaftliche Denkweise, Rahmenbedingungen) Brutto-Anreizverträge Netto-Verträge 14/29

16 Netto-Vertrag Grundsätzliches das Einnahmenrisiko liegt beim Verkehrsunternehmen die Leistungsvorgabe erfolgt weniger spezifiziert als beim Brutto- Vertrag das Verkehrsunternehmen quantifiziert den erforderlichen Zuschussbedarf (kalkulierte Aufwendungen prognostizierte Einnahmen) Folgerungen das Verkehrsunternehmen erzielt einen Vorteil aus der Steigerung der Fahrgastzahl das Verkehrsunternehmen hat ein Eigeninteresse an der Erbringung hoher Qualität unternehmerisches Handeln wird ermöglicht und gefördert 15/29

17 Netto-Vertrag die Vorgaben können im Gegensatz zum Brutto-Vertrag auch in Form eines Rahmens erfolgen die Ertragssituation kann durch Fahrgaststeigerung positiv beeinflusst werden Eigeninteresse des Verkehrsunternehmens an hohem Qualitätsniveau die Ertragssituation kann durch Kostenreduzierung positiv beeinflusst werden Gefahr einer Absenkung des Qualitätsniveaus Notwendigkeit von Vorgaben hinsichtlich der zu erbringenden Qualität auch im Netto-Vertrag 16/29

18 Qualitätsanforderungen/-kriterien Kosten-/Nutzenbetrachtung notwendig Abschätzung, welche Qualitätsanforderungen/-kriterien sich nicht rechnen, geringe Auswirkung auf die Nachfrage und/oder negativer Kostenwirkung entfalten Fahrgeldeinnahmen contra Betriebsausgaben 17/29

19 Qualitätsanforderungen/-kriterien Freundlichkeit Kundenorientierung Sauberkeit Vertrieb/Einnahmesicherung Rahmenvorgaben reichen Aufgabenträger haben nur mittelbar Einfluss auf den Betrieb Verkehrsunternehmen können direkt einwirken (z.b. disziplinarische Maßnahmen) 18/29

20 Qualitätsanforderungen/-kriterien Anzahl der Fahrzeuge Anzahl der Sitzplätze, Toiletten, Fahrrad-Mitnahme-Möglichkeiten, Mindest-Zugbegleiter-Quote abends/nachts barrierefreier Zugang Anzahl Reservefahrzeuge Notwendigkeit der exakten Beschreibung Kontrolle der Einhaltung 19/29

21 Controlling bei Netto-Verträgen beim Verkehrsunternehmen Eigeninteresse bezüglich der Nachfrageentwicklung beim Aufgabenträger Kontrolle der Einhaltung vereinbarter Qualitätsstandards Nachweis des Mitteleinsatzes (Rechnungsprüfungsamt) 20/29

22 Controlling bei Netto-Verträgen dem System ÖPNV werden durch Controllingsysteme beim Verkehrsunternehmen und beim Aufgabenträger Ressourcen entzogen Nutzung des Controllingsystems beim Verkehrsunternehmen durch den Aufgabenträger führt zu Synergieeffekten Ziel: möglichst schlanker Systemaufbau 21/29

23 Controlling bei Netto-Verträgen Nutzung der beim Verkehrsunternehmen eingesetzten Instrumente betriebliche Messdaten Pünktlichkeit (Messstellen im Netz, RBL, GPS,...) Nachweise Fahrzeugeinsatz Sauberkeit (Reinigungsintervalle) Funktionsfähigkeit etc. Übermittlung der Unternehmensdaten an den Aufgabenträger in Form von periodischen Statusberichten 22/29

24 Controlling bei Netto-Verträgen Überprüfung der Unternehmensdaten durch den Aufgabenträger in Stichproben aufgrund von Beschwerden bei konkretem Betrugsverdacht Überprüfung der Unternehmensmeldungen durch Profitester Profitester kommt nur im Bedarfsfall zum Einsatz 23/29

25 Abstellung Darstellung des VRS-Qualitätssystems 1. Halt H Meldung Betriebsbeginn Klimaanlage... Türen.....Schaden! WC-Anlage per GPRS Meldung Profi-Tester Klimaanlage... Türen.... Schaden! WC-Anlage..Schaden!... Klimaanlage: Türen: Fehlerbeseitigung! (2-Tage-Frist) WC-Anlage: Falschmeldung! Empfindliche Strafe Datenbank VRS 24/29

26 25/29

27 26/29

28 Schlussfolgerungen/Empfehlungen unternehmerisches Handeln fördern gesundes Maß zwischen volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Betrachtung finden Markt nicht zu sehr regulieren Zusammenwirken der Vertragspartner Kundenorientierung fördern, statt beschränken Kunden in den Mittelpunkt aller Überlegungen stellen 27/29

29 Zufriedene Kunden Weltjugendtag /29

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