Das Sächsische Kulturraumgesetz als Bibliotheksgesetz
|
|
- Helge Hauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Sächsische Kulturraumgesetz als Bibliotheksgesetz Joachim Linek Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
2 Einleitung Präzisierung des Titels: Das Sächsische Kulturraumgesetz als Bibliotheksgesetz? 1. Das Kulturraumgesetz (SächsKRG) 2. Wirkungsweise des Gesetzes 3. Bibliotheksförderung mit dem SächsKRG 4. Das SächsKRG ein Bibliotheksgesetz?!
3 1. Das Sächsische Kulturraumgesetz (SächsKRG) Beschlossen am im Landtag Mehrfach novelliert, Quelle der jetzt gültigen Fassung vom unter über das Suchformular aller sächsischen Rechtsvorschriften mit dem Suchwort Kulturraumgesetz
4 Ziele des SächsKRG Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen Herstellung neuer, finanzierbarer Organisations- und Leistungsstrukturen
5 Kernelemente des Kulturraummmodells 1. Die Landeszuwendung 2. Erhebung einer Kulturumlage im Kulturraum 3. Sitzgemeindeanteil 4. Kulturraumgremien 5. Festlegung von Kultur als Pflichtaufgabe
6 Kernelemente des Kulturraummodells 6. Fixierung auf regional bedeutsame Kunst und Kultur 7. Zusammenschluss von Landkreisen und kreisfreien Städten zu Zweckverbänden (ländliche Kulturräume)
7 Landkarte der Kulturräume
8 2. Wirkungsweise des Gesetzes Formulierung der Kultur als Pflichtaufgabe ist kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, da in der Landesverfassung (Art. 11) und in der Sächsischen Gemeindeordnung ( 2) die Förderung der Kultur als Pflicht von Freistaat und Kommunen festgeschrieben ist
9 Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 11 (1) Das Land fördert das kulturelle, das künstlerische und wissenschaftliche Schaffen, die sportliche Betätigung sowie den Austausch auf diesen Gebieten. (2) Die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt und am Sport ist dem gesamten Volk zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten,
10 Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 11 Theater, Sportstätten, musikalische und weitere kulturelle Einrichtungen sowie allgemein zugängliche Universitäten, Hochschulen, Schulen und andere Bildungseinrichtungen unterhalten. (3) Denkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes. Für ihr Verbleiben in Sachsen setzt sich das Land ein.
11 Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 13 Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.
12 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen 2 Aufgaben der Gemeinde (1) Die Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen.
13 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (2) Die Gemeinden können durch Gesetz zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet werden (Pflichtaufgaben). Werden den Gemeinden neue Pflichtaufgaben auferlegt, sind Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.
14 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (3) Pflichtaufgaben können den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung auferlegt werden (Weisungsaufgaben). Das Gesetz bestimmt den Umfang des Weisungsrechts. (4) In die Rechte der Gemeinden darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
15 Das SächsKRG bewahrt die Balance zwischen dem kommunalen Recht auf Selbstverwaltung und der Übertragung der Kulturpflege als eine Pflichtaufgabe auf die Kommunen und Landkreise. Selbstorganisation und eigenständige Entscheidungen über Förderungen im Rahmen des SächsKRG sind die Folge.
16 Zuweisungen des Freistaates Sachsen 2005 Kulturraum Mio. EUR Dresden 2,63 Leipzig 29,77 Chemnitz 11,48 Oberlausitz-Niederschlesien 11,73 Sächsische Schweiz/Osterzgebirge 1,27 Elbtal 3,08 Leipziger Raum 5,47 Mittelsachsen 4,65 Erzgebirge 5,12 Zwickauer Raum 5,93 Vogtland 5,57 86,70
17 Gremienarbeit der Kulturräume
18 Anteile der Kunst- und Kultursparten 2005 Rang Kunst- und Kultursparte Mio. Euro % 1 Darstellende Kunst 57,27 52,53 2 Musikpflege 17,88 16,40 3 Museen, Sammlungen, Ausstellungen 12,71 11,66 4 Bibliotheken 7,33 6,72 5 Musikschulen 4,16 3,82 6 Soziokulturelle Zentren 3,14 2,88 7 Kultur- und Kommunikationszentren 2,79 2,56 8 Tierparks und Gärten 1,42 1,30 9 Sonstige Einrichtungen und Projekte 1,05 0,96 10 Bildende Kunst 0,70 0,64 11 restliche Sparten 0,58 0,53 109,03 100,00
19 3. Bibliotheksförderung mit dem SächsKRG Rund 7% der Kulturraummittel ca. 7 Mio. stehen für Bibliotheken zur Verfügung Zentrale Projekte lassen sich schwer initiieren, z. B. der Sachsen-OPAC der ÖBs Die Sächsische Landesfachstelle nutzt die Strukturen der Kulturräume für ihr Arbeit Durch die Förderung bilden sich Qulitätsstandards aus
20 Mio. EURO Förderung der Öffentlichen Bibliotheken in ländlichen Kulturräumen Jahr
21 300 Öffentliche Bibliotheken mit hauptamtlicher Leitung Öffentliche Bibliothek 50 geförderte Öffentliche Bibliothek Jahr
22 Bibliotheken pro Einwohner Öffentliche Bibliotheken mit hauptamtlicher Leitung Öffentliche Biboliotheken geförderte Öffentliche Bibliotheken Jahr
23 % hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken Jahr Anteil der geförderten Bibliotheken
24 Institutionelle Förderung der Öffentlichen Bibliotheken im SächsKRG 2005 (Mio. ) 1,248 0,022 2,521 6,129 18,76 4,084 Eigeneinnahmen Kulturraumzuschuss der Sitzgemeinde direkter Zuschuss Sitzgemeinde Kulturraumzuschuss Zuschuss Rechtsträger sonstige Zuschüsse
25 Qualitätsstandards Voraussetzungen für die Förderung (FöRL) Zugänglichkeit Bibliotheksordnung Zweckmäßige Unterbringung Fachgerechte Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung des Bestandes Nutzung der fachlichen Unterstützung durch die Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken Einbeziehung in die Deutsche Bibliotheksstatistik Publikumsorientierte regelmäßige Öffnungszeiten
26 4. Ist das SächsKRG ein Bibliotheksgesetz? Ja, es ist praktisch ein Bibliotheksgesetz und muss auch ein Bibliotheksgesetz sein, 1. weil Bibliotheken im Rahmen des SächsKRG gefördert werden können und auch gefördert werden und 2. weil neben dem SächsKRG kein sächsisches Bibliotheksgesetz erlassen werden wird.
27 Literatur Klaus Winterfeld, Das sächsische Kulturraumgesetz eine Bilanz nach elf Jahren Leipziger Universitätsverlag GmbH 2006 ISBN
Sächsisches Kulturraumgesetz - SächsKRG. Bekanntmachung. der Neufassung des Sächsischen Kulturraumgesetzes. Vom 18. August 2008
Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kulturraumgesetzes Vom 18. August 2008 Aufgrund von Artikel 3 des Gesetzes zur Neuordnung der Kulturräume im Freistaat Sachsen vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl.
Mehr. Der Landtag beschließt, die Landesförderung für das Landestheater Eisenach ab in etwa der derzeitigen Höhe fortzuführen.
Erhalt des Landestheaters Eisenach. Der Landtag beschließt, die Landesförderung für das Landestheater Eisenach ab in etwa der derzeitigen Höhe fortzuführen.. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
MehrBERATUNG. Die Finanzierung von öffentlichen Kulturangeboten
Die Finanzierung von öffentlichen Kulturangeboten Die Kulturaufgaben und deren Finanzierung im Freistaat Sachsen TRANSPARENZ EFFEKTIVITÄT TRANSPARENZ EFFEKTIVITÄT WIRTSCHAFTLICHKEIT RECHTMÄSSIGKEIT SPARSAMKEIT
MehrArbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) in der SPD Leipzig
Arbeitsgemeinschaft für Bildung (AfB) in der SPD Leipzig i AfB SPD in Leipzig Bibliotheksgesetz? Ja, bitte! Zur rechtlichen Situation einer Bildungseinrichtung g in Sachsen Vortrag von Hassan Soilihi Mzé,
Mehr"Das sächsische Kulturraumgesetz ein Modell des Übergangs oder für die Dauer? Zu Konzept, Wirkungen und Zukunftsperspektiven des Kulturraumgesetzes"
K. Winterfeld 8-2007 Vortrag "Das sächsische Kulturraumgesetz ein Modell des Übergangs oder für die Dauer? Zu Konzept, Wirkungen und Zukunftsperspektiven des Kulturraumgesetzes" Ich möchte Ihnen das sächsische
MehrDie Aufgaben der Kommunen. Quelle: Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.v.
Die Aufgaben der Kommunen Quelle: Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.v. Kommunale Selbstverwaltung Artikel 28 (2) Grundgesetz Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle
MehrKünstlerische Arbeit lebt auch von der Verschwendung: Vortrag von Olaf Zimmermann zum Thüringer Kulturgesetz am im Landtag in Erfurt
Künstlerische Arbeit lebt auch von der Verschwendung: Vortrag von Olaf Zimmermann zum Thüringer Kulturgesetz am 15.11.2016 im Landtag in Erfurt Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Einladung
MehrPräsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden
STAATSMlNlSTERIUM FÜR KULTUS ijsachsen Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINJSTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 O 09 1 O 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler
MehrBei seinem Besuch in der Göttinger Universitätsbibliothek
Sperrfrist: 20. November 2014, 10.45 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, bei der
MehrGemeinden und Glieder der Evangelischen Kirche in Sachsen jeweils am 31. Dezember ab 1992
Inhaltsverzeichnis Archivgut/Bestände in Sachsen ab 1998 nach ausgewählten Kategorien Archivwesen 2016 Öffentliche Bibliotheken in Sachsen ab 1992 Wissenschaftliche Bibliotheken in Sachsen ab 1992 Wissenschaftliche
MehrG Landesstiftung Natur und Umwelt. Gesetz. über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt 1. Vom 16.
Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt 1 Vom 16. Oktober 1992 Rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Juli 2013 Der Sächsische Landtag hat am 18. September 1992 das folgende
MehrNeuordnung der Kulturförderung. Mehr Transparenz, weniger Bürokratie
Neuordnung der Kulturförderung Mehr Transparenz, weniger Bürokratie Gesetzlicher Rahmen Grundgesetz: Freiheit der Kunst sowie Gleichwertige Lebensverhältnisse GG Art. 5 Abs. 3 sowie 72 Abs. 2 Landesverfassung:
MehrFinanzierung von Kommunen
1 Aufgaben Einnahmen Probleme Ideen Aufgaben der Kommunen Einnahmen der Kommunen Probleme bei der Finanzierung Was muss sich verändern Was ist Pflicht? Steuern Schulden Kaputt sparen Was ist freiwillig?
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst Vom 10. Dezember 2009 In
MehrGesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1
Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1 Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 883) 1 Mittel zur Unterstützung des
MehrFachförderrichtlinie Kultur
Fachförderrichtlinie Kultur Informationsveranstaltung in der Alten Börse Datum: 29.05.2017 Vortrag von: Dr. Skadi Jennicke Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur Susanne Kucharski-Huniat Leiterin
MehrGeschlossene Aufgabenformate
Geschlossene Aufgabenformate Einfache Auswahl (Richtig/Falsch) Punkte: 1 Das Bundesland Sachsen ist eines der neuen Bundesländer und gehörte damit zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
MehrGeburten je Frau im Freistaat Sachsen
Geburten je Frau im Freistaat Sachsen 1990 2014 Daten: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Grafik: Sächsische Staatskanzlei, Ref. 32 * Summe der altersspezifischen Geburtenziffern für Frauen
MehrRichtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein
Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein I. Grundsätze und Rechtsgrundlagen 1. Die Fördermaßnahmen nach dieser Richtlinie sind freiwillige Leistungen
MehrFreiraumsicherung: nur Fehlanzeige?
Freiraumsicherung: nur Fehlanzeige? Herbsttagung der ARL-LAG-Landesarbeitsgemeinschaften Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern und LAG Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen Berlin, 09./10.11.2015 Planungsregion
MehrSagensammlung Sagenhaftes Mittelsachsen Identität gemeinsam erschließen.
Sagensammlung Sagenhaftes Mittelsachsen Identität gemeinsam erschließen. gefördert durch den Freistaat Sachsen gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung
MehrBedeutung der deutschen Seehäfen für den Landkreis Bautzen
Bedeutung der deutschen für den Landkreis Bautzen Seewärtiger Außenhandel des Landkreises Bautzen über deutsche Entwicklung über deutsche in Mio. Euro vs. Anteil ausländische in Euro 22% 789,3 29% 366,7
Mehr1 Allgemeine statistische Angaben
1.1 Fläche und Bevölkerung 1 Allgemeine statistische Angaben 1.1 Fläche und Bevölkerung Sachsen nimmt mit einer Fläche von 18 420 km² und einem Bundesanteil von 5,2 Prozent den 10. Platz in der Größenordnung
MehrJahrbuch für Kulturpolitik 2010
HERAUSGEGEBEN FÜR DAS INSTITUT FÜR KULTURPOLITIK DER KULTURPOLITISCHEN GESELLSCHAFT E.V. VON BERND WAGNER Jahrbuch für Kulturpolitik 2010 Band 10 Thema: Kulturelle Infrastruktur Kulturstatistik Chronik
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1297 13.07.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Sportförderung durch die Kommunen
Mehr1 Allgemeine statistische Angaben
1.1 Fläche und Bevölkerung 1 Allgemeine statistische Angaben 1.1 Fläche und Bevölkerung Sachsen nimmt mit einer Fläche von 18 419 km² und einem Bundesanteil von 5,2 Prozent den 10. Platz in der Größenordnung
MehrUnterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Referentin: Frau Körner
Unterbringung von Asylbewerbern im 20.01.2014 Referentin: Frau Körner Deutschland Sachsen- Landkreis Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte
MehrInformationen 38/2009 2/2009. Schutz der Sammlung bei Katastrophen. des Sächsischen Museumsbundes e.v. Sachsens Museen 2/2009
Schutz der Sammlung bei Katastrophen Informationen des Sächsischen Museumsbundes e.v. 2009 38 Sachsens Museen 2/2009 2/2009 Informationen des Sächsischen Museumsbundes e.v. 38/2009 Informationen des Sächsischen
MehrEinkommensteuer. Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen. Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde
Oberbürgermeister a.d. Einkommensteuer Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde Neben der örtlichen Produktion (Gewerbesteuer)
MehrTextgegenüberstellung. Abschnitt 3 Abschnitt 3
1 von 5 Textgegenüberstellung 1. 1. 1. 7. 1. 7. 8. Österreichische Nationalbibliothek. 8. Österreichische Nationalbibliothek mit dem Haus der Geschichte Österreich. Abschnitt 3 Abschnitt 3 Österreichische
MehrRichtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Aufbewahrung und Aussonderung schulischer Unterlagen (VwV AusSchul) AZ: 36-0500.40/43 Vom 7. Oktober 2004 1 Im Einvernehmen mit
MehrGesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Dresden, 04.12.2015 Dr. Frauke Petry, MdL und
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrImpulsregionen neuer Ansatz in der Regionalentwicklung Aktionsraumkonferenz in Riesa 27. Oktober 2016
Impulsregionen neuer Ansatz in der Regionalentwicklung Aktionsraumkonferenz in Riesa 27. Oktober 2016 Dr. Ludwig Scharmann Sächsisches Staatsministerium des Innern Bereits seit 2004: Modellvorhaben der
MehrPräsidenten des Sächsischen Landtages
STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn
MehrKonzeptionelle Kulturpolitik in den Bundesländern Eine Bestandsaufnahme
Konzeptionelle Kulturpolitik in den Bundesländern Eine Bestandsaufnahme Ulrike Blumenreich Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.v. Eichholz, 26. November 2013 Was erwartet Sie?
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen Erläuterungen 3 3 Tabellen 1. Bevölkerung am 31. Dezember 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht 5 2. Deutsche Bevölkerung am
Mehr1 Allgemeine statistische Angaben
1.1 Fläche und Bevölkerung 1 Allgemeine statistische Angaben 1.1 Fläche und Bevölkerung 1 Sachsen nimmt mit einer Fläche von 18 420 km² und einem Bundesanteil von 5,2 Prozent den 10. Platz in der Größenordnung
MehrXV. Außenwirkung XVI. Kostenfreiheit im Auftrag Weber für die Bundesrepublik Deutschland XVII. Salvatorische Klausel Hartmut Mangold
Richtlinien für das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Bundesprogramm
MehrVersorgung und Erreichbarkeit im ländlichen Raum Bewährte Pfade und neue Wege aus der Sicht der sächsischen Landesplanung
Versorgung und Erreichbarkeit im ländlichen Raum Bewährte Pfade und neue Wege aus der Sicht der sächsischen Landesplanung Dr. Ludwig Scharmann Sächsisches Staatsministerium des Innern, Dresden Aktuell:
MehrZensus Ausgewählte Ergebnisse zu Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen
Zensus 2011 - Ausgewählte Ergebnisse zu Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen 5. Dresdner Flächennutzungssymposium Gabriele Köster Referatsleiterin Dresden, 6. Juni 2013 Agenda 1. Amtliche Einwohnerzahl 2.
MehrNamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden
MehrKultur in Sachsen. Räume, Möglichkeiten, Perspektiven. Kulturraum-Tour 2016
Kultur in Sachsen Räume, Möglichkeiten, Perspektiven Kulturraum-Tour 2016 Inhalt 1. Funktionsweise des Kulturraumgesetzes 3 2. Die Kulturräume 21 3. Vergleich der Kulturräume 83 4. Landesentwicklungsplan
MehrInhalt und Ziel der Gebietsreform im Freistaat Sachsen
Inhalt und Ziel der Gebietsreform im Freistaat Sachsen Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo Sächsisches Staatsministerium des Inneren DGAW Regionaltreffen Ost - 28. November 2006 21.11.2006 Stabsstelle
MehrGeburten je Frau im Freistaat Sachsen
Geburten je Frau im Freistaat Sachsen 1990 2015 Daten: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Grafik: Sächsische Staatskanzlei, Ref. 32 * Summe der altersspezifischen Geburtenziffern für Frauen
MehrSpartenspezifische Förderschwerpunkte des Kulturraumes Meißen Sächsische Schweiz
Spartenspezifische Förderschwerpunkte des Kulturraumes Meißen Sächsische Schweiz Osterzgebirge Unter Beachtung von 3 des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz SächsKRG)
MehrVom 13. Dezember 2004
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Erhebung von Benutzungsgebühren und Auslagen an den staatlichen Hochschulen des Freistaates Sachsen (Sächsische Hochschulgebührenverordnung
MehrKulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen
MehrSatzung über die Ablösebeträge für Stellplätze und Garagen. in der Stadt Kamenz. Ablösung der Stellplatzpflicht. Gebietsteile
Satzung über die Ablösebeträge für Stellplätze und Garagen in der Stadt Kamenz Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21. April 1993 (Sächs- GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch
MehrGeburten je Frau im Freistaat Sachsen
Geburten je Frau im Freistaat Sachsen 199 211 2,25 Zusammengefasste Geburtenziffer* 2, 1,75 1,5 1,25 1,,75,5,25 1,5 1,,84 2,1 Kinder je Frau = Bestandserhaltungsniveau 1,4 1,44 1,48 1,25 1,29 1,33 1,18
MehrWahlprüfsteine des schleswig-holsteinischen Landesverbands im Deutschen Bibliotheksverband e.v.
SPD Schleswig-Holstein Wahlprüfsteine des schleswig-holsteinischen Landesverbands im Deutschen Bibliotheksverband e.v. Öffentliche Bibliotheken gehören zu den wichtigen Grundpfeilern des kulturellen Lebens
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen Erläuterungen 3 3 Tabellen 1. Bevölkerung am 30. Juni 2015 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht 5 2. Deutsche Bevölkerung am 30.
MehrÖffentliche Bibliotheken in Bayern
Öffentliche Bibliotheken in Bayern Struktur- und Organisation des Bibliothekswesens in Bayern Barbara Delcker-Wirth Landesfachstelle, Außenstelle Nürnberg 28. Juni 2005 Workshop "Kultur, Schwerpunkt Bibliotheken"
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Ihr/e AnsprechpartnerZ-in: Präsidenten
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen
MehrVerlauf der Gemeindegebietsreform
Verlauf der Gemeindegebietsreform Stand: 03.03.2005 (Rechts-)Grundlagen: Beschluss der Landesregierung zur Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen (ThürVBL. 1993 Sonderheft vom 17. Juni 1993) Thüringer
Mehr1. Abschnitt: Ziele. 2. Abschnitt: Instrumente. vom 25. November 2015
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept 2016 2017 für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes vom 25. November 2015 Das Eidgenössische
MehrStark Budgetiert! - Stiftungen, Netzwerke, Freunde -
Stark Budgetiert! - Stiftungen, Netzwerke, Freunde - Fundraising und Lobbyarbeit des Landesverbandes Sachsen im dbv zur Professionalisierung der Geschäftsstellenarbeit 3Prof. Dr. Arend Flemming4 Ausgangspunkt
MehrSächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG. Gesetz
Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz SächsFlüAG) Dieses Gesetz regelt = Artikel 2 des Gesetzes zur Ausführung des Zuwanderungsgesetzes
MehrKommunalrecht Baden-Württemberg
Kommunalrecht Baden-Württemberg Dr. Günter Püttner o. Professor an der Universität Tübingen 2., neubearbeitete Auflage, 1999 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Seite
MehrPolitischer Nahraum: Schule der Demokratie, Unterrichtsgegenstand oder Partizipationsmöglichkeit?
Politischer Nahraum: Schule der Demokratie, Unterrichtsgegenstand oder Partizipationsmöglichkeit? Wie findet politische Willensbildung im Nahraum statt und auf welche Weise sind Schulen und Schüler darin
MehrForderungen an die Politik
Eckpunktepapier des Verbands der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.v. (vbnw) Forderungen an die Politik Präambel Der freie Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger
MehrSCHÜLERBEFÖRDERUNG IN SACHSEN KINDER- UND FAMILIENFREUNDLICH GESTALTEN Positionspapier der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Dresden, Oktober 2013
Otto Durst Fotolia.com SCHÜLERBEFÖRDERUNG IN SACHSEN KINDER- UND FAMILIENFREUNDLICH GESTALTEN Positionspapier der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Dresden, Oktober 2013 DR. EVA-MARIA STANGE, MDL Stellvertretende
MehrBrücken in die Zukunft Regionalkonferenzen März September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster
Brücken in die Zukunft Regionalkonferenzen März 2016 1 6. September 2013 Name des Präsentators zu ändern über Ansicht/Folienmaster Tagesordnung Überblick über das Programm Brücken in die Zukunft Gliederung
MehrSeminar Kommunalökonomie in der Praxis bei H. Schröer Fachbereich IV Universität Trier. Max Justus Klöppinger, B.A.
Seminar Kommunalökonomie in der Praxis bei H. Schröer Fachbereich IV Universität Trier Max Justus Klöppinger, B.A. Einstieg aus dem kommunalen Finanzausgleich Zweckzuweisungen Kritische Auseinandersetzung
MehrJahresrechnungsstatistik 2016 Doppisches Rechnungswesen
Jahresrechnungsstatistik 2016 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.
Mehr19/33. Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie. Vom 17. Juni 2014
19/33 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik,
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Ergebnisdarstellung 3 Tabellen 1. Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe 2010 für Einzel- und Gruppenhilfen sowie Einrichtungen
MehrAntworten der SPD Sachsen
Antworten der SPD Sachsen I. Fragen zum Kulturraumgesetz Vormerkung: Da die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 zur Zukunft des Sächsischen Kulturraumgesetzes ineinandergreifen, erfolgt die Antwort im Block.
MehrSatzung der Stadt Chemnitz über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung)
Stadt 10.600 Chemnitz Redaktioneller Stand: Juli 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Öffentliche Bekanntmachungen 3 Ersatzbekanntmachung 4 Ortsübliche Bekanntmachung und ortsübliche Bekanntgabe 5 Sitzungen
MehrSächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.
FV-Ident: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung für eine Maßnahme zur Stärkung der Kulturellen Bildung (Abschnitt III.
Mehr2i. Oktober 2016 SÄCHSE1N
STAATSM11M1STER1LIM SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM 195 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler BernhardvonLindenauPlatz 1 167 Dresden Aktenzeichen
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUS, WISSENSCHAFT UND KUNST Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, zum Plenum am 11.03.2015 Auch nach Beantwortung der
MehrAntworten der Partei DIE LINKE. Sachsen
Antworten der Partei DIE LINKE. Sachsen zu den Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten für die sächsische Landtagswahl 2014 aus den Parteien: CDU, SPD, Linke, Grüne, FDP des Sächsischen Museumsbundes
MehrDurchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen 1990 bis 2014, 2020, 2025, 2030
Durchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen 1990 bis 2014, 2020, 2025, 2030 Quellen: Daten - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - 1990 bis 2010: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der
MehrSACHSEN. Freistaat. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden
STAATSMlNISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜ R WISSENSCHAFT UND KUN ST Postfach 1 O 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler
MehrBrandenburg gestalten!
Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform 2019 - Leitbildkonferenz Landkreis Oberhavel 9. September 2015 1 Warum eine Strukturreform jetzt? Ziele: 1. unsere Verwaltungen trotz demographischen
MehrVerwaltungsstruktur Rheinland Pfalz (einschl. Bundesebene)
Verwaltungsstruktur Rheinland Pfalz (einschl. Bundesebene) Bund Rheinland Pfalz Direktionen Landkreise (24) Kreisfreie Städte (12) Verbandsgemeinden (164) kreisangehörige Städte (8) Ortsgemeinden (2257)
MehrLandtag Brandenburg. Drucksache 5/9167
Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/9167 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3537 des Abgeordneten Dieter Groß und Peer Jürgens Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/8906 Auswirkungen
MehrMecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal
Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NichtRSchutzG M-V) Vom 1 Juli 2007 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 239
MehrFörderung von Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen
Förderung von Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen Auftaktveranstaltung am 25. ober 2017 Christoph Zimmer-Conrad Referatsleiter Technologie Vorstellung der
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Staatsministerin SÄCHSSCHES STAATSMNSTERUM FÜR SOZALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages
MehrLokale Politik für behinderte Menschen in Bulgarien. Praktische Erfahrungen und Herausforderungen für die Zukunft
Nationale Vereinigung der Gemeinden in der Republik Bulgarien Lokale Politik für behinderte Menschen in Bulgarien. Praktische Erfahrungen und Herausforderungen für die Zukunft BG-1111 Sofia, Golasch Str.
MehrOrganisation, Aufgaben und Struktur eines Regionalen Planungsverbandes- Anforderungen an Mitarbeiter
Organisation, Aufgaben und Struktur eines alen es- Anforderungen an Mitarbeiter, 11 von 12 30 Organisation ale Planungsverbände bis 31.07.2008 Westsachsen Oberlausitz- Niederschlesien Oberes Elbtal/ Osterzgebirge
MehrVom 15. September 1993*
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege (VwV Beauftragte für Denkmalpflege) Vom 15. September 1993* Aufgrund von 7 Abs. 2 Satz
MehrSächsisches Altlastenkataster - Statistische Auswertung 2014
Sächsisches Altlastenkataster - Statistische Auswertung 2014 Auswertung Sachsen Im Sächsischen Altlastenkataster sind derzeit (Stand April 2014) 22.223 Altablagerungen, Altstandorte und Militärische Altlasten
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsstand des Freistaates Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 31. Dezember 2014 A I 1 vj 4/14 Inhalt Seite Vorbemerkungen Erläuterungen
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bevölkerungsstand des Freistaates Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 30. Juni 2013 A I 1 vj 2/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen Erläuterungen Ergebnisdarstellung
MehrWie kommt das Geld zur Kultur? Wie kommt die Kultur zum Menschen?
Wie kommt das Geld zur Kultur? Wie kommt die Kultur zum Menschen? Kommunale Kulturförderung in schwierigen Zeiten Sabine Schirra Präsentation 22. Februar 2007 Inhalt Was macht eigentlich ein Kulturamt?
MehrSatzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für Märkte (Marktgebührensatzung) Vom 15. Juni 2000
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von für Märkte (Marktgebührensatzung) Vom 15. Juni 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 26/00 vom 29.06.00, geändert in Nr. 42a/01 vom 18.10.01
MehrVerordnung des EDI über das Förderungskonzept für Schweizer Preise, Schweizer Grand Prix und Ankäufe
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept 2017 2020 für Schweizer Preise, Schweizer Grand Prix und Ankäufe vom 6. Mai 2016 (Stand am 1. Juni 2016) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt
MehrGesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. 1995, 412), zuletzt geändert durch Artikel 10a des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.
MehrBankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:
FV-Ident: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Kulturelle Bildung (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Postfach 10 09 20 01079 Dresden
MehrLandkreisinformation. Landkreis Bautzen
Landkreisinformation Landkreis Bautzen 1 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Quelle: 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis 2025, Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/522 17. Wahlperiode 06.05.2010 Gesetzentwurf der Fraktion des SSW Entwurf eines Gesetzes zur Minderheiten- und Sprachenförderung im kommunalen Bereich Drucksache
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Der Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen 2013 A VI 8 j/13 Inhalt Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen Begriffe und Erläuterungen Seite 3 3 3 Abbildungen Abb. 1 Arbeitslose
MehrInklusive kulturelle Bildung und Kulturarbeit
Inklusive kulturelle Bildung und Kulturarbeit »Kultur für alle«niemand sollte aus dem öffentlichen kulturellen Angebot ausgeschlossen bleiben.»kultur von allen«alle sollten die Möglichkeit bekommen, sich
MehrKulturelle Bildung in NRW
Überregionale Strukturen und NRW-Landesprogramme Kultureller Bildung Brigitte Schorn 1. Landesprogramm Kultureller Bildung 2. Fachstrukturen kultureller Bildung Dachverband LKJ, 8 LAGen, 29 BAGen Kinder-
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
Mehr