Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Rottmersleben

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1 Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Rottmersleben 1. Grundsätzliche Bestimmungen Jede Leistungsbewertung muss nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozess-orientiert erfolgen und die weitere Leistungsentwicklung fördern. Jede Lehrkraft hat dabei der besonderen Spezifik der Grundschule Rechnung zu tragen, d.h. die Leistungsbewertung muss für alle (Schüler, Eltern) stets nachvollziehbar sein und kann auch modifiziert werden, um die Entwicklung aller Schüler zu fördern. Die Leistungsbewertung erfolgt für jeden Schüler in 2 Bewertungsbereichen. Dies sind zum einen Klassenarbeiten zum anderen unterrichtsbegleitende Bewertungen. Die Anzahl, der Umfang und der Fachbereich der Klassenarbeiten ist vorgegeben. Über die weiteren Formen der Leistungsbewertung entscheidet der Fachlehrer im Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung selbstständig. 2. Bewertungssystem Schulbesuchsjahr SEP: Die Leistungsbewertung erfolgt für alle Schüler durch eine verbale Bewertung der individuellen Lernfortschritte Halbjahr /2. Schulbesuchsjahr SEP Die Leistungsbewertung erfolgt auch im 1. Halbjahr des 2. Schulbesuchsjahres durch eine verbale Einschätzung. Es erfolgt keine Zensierung Halbjahr / 2. Schulbesuchsjahr SEP Die Bewertung erfolgt neben der verbalen Leistungseinschätzung in allen versetzungsrelevanten Fächern durch Noten Schulbesuchsjahr SEP Für Schüler, für die ein 3jähriger Verbleib in der SEP beschlossen wurde, kann die Zensierung im 2. Schulbesuchsjahr ausgesetzt werden (Klassenkonferenz). Die Bewertung im 3. Schulbesuchsjahr erfolgt analog 2.2. und Klasse Ab dem 3. Schuljahrgang erfolgt die Bewertung durch Noten in allen Fächern. Für das Fach Englisch erfolgt keine Benotung Klasse Ab dem 4. Schuljahrgang wird auch das Fach Englisch benotet. In der Klassenstufe 4 erhalten die Schüler eine Note im Lern- und Sozialverhalten.

2 3. Bewertungsbereiche 3.1. Klassenarbeiten Allgemeines: Klassenarbeiten sind schriftliche Leistungsnachweise die von allen Schülern einer Klasse unter gleichen Bedingungen anzufertigen sind Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ab dem 3. Schuljahr geschrieben Anzahl der Klassenarbeiten Klasse 3 1. Hj. Klasse 3 2. Halbjahr Klasse 4 1. Halbjahr Klasse 4 2. Halbjahr Deutsch Mathematik Sachunterricht 1 R/G R/G 1 2 R/G R/G 1 landeszentrale KA 1 1 landeszentrale KA Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 45 Minuten Klassenarbeiten müssen so konzipiert sein, dass Aufgaben aus den Bereichen Reproduktion (30%), Reorganisation (50%) und eigenständige Problemlösung (20%)angemessen enthalten sein Klassenarbeiten werden mindestens 1 Woche vorher angekündigt und sind durch den Lehrer vorausschauend im Klassenbuch einzutragen Pro Woche darf maximal 1 Klassenarbeiten in einer Klasse geschrieben werden Die korrigierten Klassenarbeiten sind in der Regel nach einer Woche zurückzugeben. Die Bewertung erfolgt durch eine Note. Jede Klassenarbeit ist durch den Fachlehrer mit einem Kommentar zu versehen, der der Beratung und Ermutigung des Schülers dienen soll und ihm Wege aufzeigt, wie die Leistungen noch verbessert werden können Verstöße gegen grammatische und orthographische Regeln, schwerwiegende Mängel im Ausdruck sowie im normgerechten Schreiben können zum Abzug eines Punktes führen Die Bewertung erfolgt nach dem nachfolgend aufgestellten Bewertungsschlüssel. 100 % - 93 % = Note 1 92 % - 75 % = Note 2 74 % - 60 % = Note 3 60 % - 40 % = Note 4 39 % - 20 % = Note 5 weniger als 20 % = Note 6

3 Zusatzaufgaben jeglicher Form, die zum Punktausgleich führen können, sind nicht zulässig Klassenarbeiten sind durch die Erziehungsberechtigten zu unterschreiben Jede Klassenarbeit ist sowohl inhaltlich wie auch aus orthographischer Sicht zu berichtigen Klassenarbeiten sind auf Klassenstufenbasis gemeinsam zu erarbeiten Unterrichtsbegleitende Bewertung Tests dürfen nicht an Tagen geschrieben werden, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden. Der Fachlehrer vermerkt im Vorfeld den geplanten Test im Klassenbuch Die Bewertung von unterrichtsbegleitenden Leistungserhebungen erfolgt nach folgendem Bewertungsmaßstab: Diktate Kl.2: Note 1: 0 ½ Fehler Note 2: 1-2 ½ Fehler Note 3: 3-5 Fehler Note 4: 5 ½ - 7 Fehler Note 5: 7 ½ - 9 ½ Fehler Note 6: ab 10 und mehr Fehler Diktate Kl.3/4: Note 1: 0 ½ Fehler Note 2: 1-2 ½ Fehler Note 3: 3-5 ½ Fehler Note 4: 6-8 ½ Fehler Note 5: 9-12 ½ Fehler Note 6: ab 13 und mehr Fehler Leistungskontrollen: Note 1: % Note 2: % Note 3: % Note 4: % Note 5: % Note 6: 25 0 % Mündliche Leistungen ( Vorträge, Zuarbeit zu Unterrichtsthemen) oder Gruppenarbeiten sowie deren Präsentation können als unterrichtsbegleitende Leistung bewertet werden. Darüber entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft im Rahmen ihres pädagogischen Ermessungsspielraumes.

4 4. Besondere Bestimmungen 4.1. Versäumnisse, Verweigerung, Täuschung Klassenarbeiten, die entschuldigt versäumt werden, sind nachzuholen Andere schriftliche Kontrollen müssen nicht nachgeholt werden Bei unentschuldigtem Versäumen oder dem Versuch der Täuschung während einer Arbeit kann dies mit der Note 6 bewertet werden. Die Erziehungsberechtigten werden in diesem Fall darüber informiert Nachschreibetermin: am 3. Tag, wenn der Schüler wieder 2 Tage in der Schule war 5. Bildung von Zeugnisnoten 5.1. Zur Bildung der Zeugnisnote werden alle Noten eines Faches im Verlaufe des Schuljahres zu einer Note zusammengefasst Die Fachlehrkraft kann bei der Festlegung der Zeugnisnote nach pädagogieschem Ermessen entscheiden, wenn der gebildete Mittelwert an der 1. Stelle nach dem Komma, zwischen 4 und 6 liegt. Dabei ist die jeweilige Notentendenz sowie die Leistungsentwicklung im Verlaufe des Schuljahres zu berücksichtigen Für die Notenbildung gilt folgende Wertigkeit der Teilbereiche: Klasse 3 Klasse 4 unterrichtsbegleitende 80% 60% Bewertungen Klassenarbeiten 20% 40% 6. Überprüfung erteilter Noten 6.1. Erziehungsberechtigte haben das Recht sich erteilte Noten vom Fachlehrer erklären zu lassen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Klärung, können die Erziehungsberechtigten unter Angabe nachvollziehbarer Gründe schriftlich eine Überprüfung durch den Schulleiter beantragen.

5 7. Noten für Sozial- und Lernverhalten 7.1. Das Sozialverhalten und das Lernverhalten werden bis zum 3. Schuljahrgang verbal bewertet Ab dem 4. Schuljahrgang erfolgt die Bewertung des Lern- und Sozialverhaltens auch als Note auf den Zeugnissen Die Benotung des Lern- und Sozialverhaltens erfolgt durch den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin unter Mitwirkung aller in der Klasse unterrichtenden Fachlehrer. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Klassenkonferenzen. Das Ergebnis ist im Protokoll zu vermerken. Die zu Grunde gelegten Bewertungskriterien (siehe Anlage) werden den Eltern im Gespräch erläutert. 8. Information der Erziehungsberechtigten 8.1. Alle Erziehungsberechtigten sind über die allgemeinen Anforderungen, die zu erbringenden Leistungen und Kompetenzen sowie über die Formen der Leistungsnachweise und deren Gewichtung zu informieren Zu diesem Zweck finden 2 Elternsprechtage pro Schuljahr statt. Die Gesprächsinhalte, Informationen und getroffene Vereinbarungen sind in schriftlicher Form zu dokumentieren Lehrkräfte sind verpflichtet, bei einer deutlich negativen Veränderung der Lernentwicklung die Eltern zeitnah zu informieren sowie geeignete Fördermaßnahmen mit ihnen zu vereinbaren. Auch dies ist schriftlich zu dokumentieren Alle unter Pkt und 8.3. gefertigten Protokolle sind Inhalt eines Kompetenzportfolios eines jeden Schülers. 9. Kompetenzportfolio 9.1. Für jeden Schüler wird ab dem 1. Schuljahrgang ein Kompetenzportfolio erstellt, in welchem seine individuellen Lernfortschritte dokumentiert werden Inhaltlicher Aufbau eines Kompetenzportfolios 1. Protokollbögen, welche die Ergebnisse aus durchgeführten Lernstandsanalysen einschließlich der Aufzählung von pädagogischen Angeboten widerspiegeln 2. Arbeitsproben aus den Lernstandsanalysen 3. Arbeitsergebnisse, die exemplarisch für die Entwicklung der Kinder stehen, auf die Kinder besonders stolz sind 4. Dokumentationen zu den Lernentwicklungsgesprächen Zentrales Anliegen ist die Verständigung über die Entwicklung und den Lernstand des Kindes unter Berücksichtigung der bio- psycho- sozialen Gesamtsituation. Das Lernentwicklungsgespräch findet zweimal im Schuljahr statt. (Elternsprechtage)

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