Schulentwicklungsplan Sonderpädagogische Förderung

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1 Schulentwicklungsplan 2014 Sonderpädagogische Förderung

2 Schulentwicklungsplan 2014 Sonderpädagogische Förderung Kreistagsbeschluss vom Impressum Kreis Offenbach Der Kreisausschuss Fachdienst Schule und Kindertagesbetreuung 40.1 Schulverwaltung und Organisatorische Schulentwicklung Werner-Hilpert-Straße Dietzenbach

3 1 Vorwort Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Beschulung an der allgemeinen Schule hat die Schullandschaft im Kreis Offenbach verändert. Mit dem Bekenntnis zur Modellregion wird diese Entwicklung weiter gefördert. Erste Akzente einer inklusiven Beschulung hat der Kreis Offenbach bereits im Jahr 2004 mit der Errichtung einer dezentralen Schule für Erziehungshilfe gesetzt, also schon vor der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung im Hessischen Schulgesetz. Die Aufhebung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule, Mühlheim, und der anschließende erfolgreiche Schulversuch Begabungsgerechte Schule hat wesentlich zur Neustrukturierung des Bildungssystems hin zu einer inklusiven Beschulung beigetragen. In einem beispiellosen Sanierungs- und Ausbauprogramm wurden barrierefreie Schulgebäude geschaffen, um es jeder Schülerin und jedem Schüler mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung zu ermöglichen, eine allgemeine Schule in der Nähe ihres/seines Wohnumfeldes zu besuchen. Das Engagement des Kreises Offenbach trägt Früchte. Der Kreis Offenbach liegt bei der inklusiven Beschulung hessenweit mit an der Spitze.* Der vorliegende Schulentwicklungsplan greift die Entwicklung im Förderschwerpunkt Lernen auf, die zu einem Abbau des stationären Förderschulangebotes führt. Er stellt gleichzeitig eine Grundlage für die Ausgestaltung der Modellregion Inklusive Bildung im Landkreis Offenbach gemeinsam mit dem Land Hessen dar. Ziel der Modellregion wird es sein, die freiwerdenden Förderschullehrkräfte im Schulaufsichtsbereich zu halten und ein individuell passgenaues Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zu entwickeln. Oliver Quilling Landrat * 2,77 % der Schülerinnen und Schüler besuchten im Schuljahr 2011/12 eine Förderschule (Hessen 3,84 %)

4 2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Seite I. EINLEITUNG 5 II. SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IM KREIS OFFENBACH 7 II.1 Inklusive Beschulung im Kreis Offenbach 7 II.1.2 Inklusive Beschulung im Schuljahr 2012/13 8 II.1.3 Schwerpunktschulen 9 II.2 Förderschulen 10 Übersichtskarte 15 II.3 Kooperationen 16 II.4 Schulsozialarbeit 17 II.5 Assistenzkräfte 18 III. FÖRDERSCHWERPUNKT LERNEN 19 III.1 Inklusive Beschulung 19 III.2 Förderschulen 19 III.3 Schulstandorte 22 III.3.1 Helen-Keller-Schule, Dietzenbach 22 III.3.2 Georg-Büchner-Schule, Dreieich 25 III.3.3 Friedrich-Fröbel-Schule, Neu-Isenburg 28 III.3.4 Helene-Lange-Schule, Rödermark 31 III.3.5 Don-Bosco-Schule, Seligenstadt 33 IV. FÖRDERSCHWERPUNKT SPRACHHEILFÖRDERUNG 36 IV.1 Inklusive Beschulung 36 IV.2 Förderschulen 36 IV.3 Schulstandorte 39 IV.3.1 Friedrich-Fröbel-Schule, Neu-Isenburg 39 IV.3.2 Konrad-Adenauer-Schule, Seligenstadt 42 V. FÖRDERSCHWERPUNKT GEISTIGE ENTWICKLUNG 44 V.1 Inklusive Beschulung 44 V.2 Förderschulen 44 V.3 Schulstandorte 46 V.3.1 Schule am Goldberg, Heusenstamm 46 V.3.2 Janusz-Korczak-Schule, Langen 48 V.3.3 Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Rodgau 51

5 3 VI. FÖRDERSCHWERPUNKT KÖRPERLICHE UND MOTORISCHE ENTWICKLUNG 53 VI.1 Inklusive Beschulung 53 VI.2 Förderschulen 53 VI.3 Schulstandorte 55 VI.3.1 Erich Kästner-Schule, Langen 55 VII. FÖRDERSCHWERPUNKT EMOTIONALE UND SOZIALE ENTWICKLUNG UND KRANKE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER 57 VII.1 Dezentrale Schule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler 57 VII.1.1 Inklusive Beschulung 57 VII.1.2 Schule in der Tagesklinik 58 VII.1.3 NEUSTART 58 VII.2 Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrum e.v. 59 VIII. FÖRDERSCHWERPUNKT HÖREN 60 VIII.1 Inklusive Beschulung 60 VIII.2 Förderschulen 60 IX. FÖRDERSCHWERPUNKT SEHEN 61 IX.1 Inklusive Beschulung 61 IX.2 Förderschulen 61 X. BERATUNGS- UND FÖRDERZENTREN 62 XI. SCHULORGANISATIONSMASSNAHMEN 64 XII. ABKÜRZUNGEN 65

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7 5 I. EINLEITUNG Mit dem Änderungsgesetz vom (GVBl. I S.267) zum Hessischen Schulgesetz (HSchG) und der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom hat das Land Hessen den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geschaffen. Die Anpassung des Schulgesetzes zugunsten einer inklusiven Beschulung im Parallelsystem der sonderpädagogische Förderung initiiert einen schrittweisen Veränderungsprozess, in dem sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an den allgemeinen Schulen erhöht und im Gegenzug die Förderschulbesuchsquote sinkt. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen des Modellversuchs Begabungsgerechte Schule will der Kreis Offenbach gemeinsam mit dem Land Hessen die inklusiven Strukturen in einer Modellregion Inklusive Bildung im Landkreis Offenbach weiter entwickeln, indem sonderpädagogische Kompetenzen flächendeckend an die allgemeine Schule verlagert und stationäre Förderschulsysteme abgebaut werden. Bedingt durch die neue Entwicklung in der sonderpädagogische Förderung ist der Schulträger auf der Grundlage des 145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 645), verpflichtet, eine Fortschreibung seines Schulentwicklungsplanes 2006 für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung vorzunehmen, die den gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausweist. Die sonderpädagogische Förderung ist nach Förderschwerpunkten gegliedert. Förderschwerpunkte mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung sind: 1. Sprachheilförderung 2. Emotionale und soziale Entwicklung 3. Körperliche und motorische Entwicklung 4. Sehen 5. Hören 6. Kranke Schülerinnen und Schüler Förderschwerpunkte mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden Zielsetzung sind: 1. Lernen 2. Geistige Entwicklung Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und Schülerinnen und Schülern ohne diesen Förderanspruch in der allgemeinen Schule gilt als Regelform. Sie findet im Zusammenwirken von Förderschullehrkräften und Lehrkräften der allgemeinen Schule und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Beratungs- und Förderzentrum und ggf. unter Beteiligung der Förderschule statt. Die stationären Förderschulen sind grundsätzlich Durchgangsschulen. Zu ihrer Zielsetzung gehört die Rückschulung in die allgemeine Schule.

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9 7 II. SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IM KREIS OFFENBACH II.1 Inklusive Beschulung im Kreis Offenbach Die im Kreis Offenbach bestehende Schullandschaft bietet günstige Ausgangsbedingungen für die Umsetzung inklusiver Beschulung an den allgemeinen Schulen. Schon mit dem Schulentwicklungsplan 2006 und dem Organisationsbeschluss zur Aufhebung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule in Mühlheim (ehem. Schule für Lernhilfe) hat der Kreistag des Kreises Offenbach dazu aufgefordert, auf die Öffnung des Bereichs der sonderpädagogischen Förderung für Lernhilfe für eine dezentrale Beschulung kreisweit und insbesondere für den Einzugsbereich Mühlheim/Obertshausen hinzuwirken und die Möglichkeiten einer dezentralen Beschulung zu erproben. Aus diesem Beschluss resultierte der Schulversuch Begabungsgerechte Schule, der in den Schuljahren 2009/10 bis 2012/13 an den 4 Grundschulen Brüder-Grimm-Schule und Goetheschule in Mühlheim Sonnentauschule und Waldschule in Obertshausen durchgeführt wurde. Ziel des Schulversuchs, in dem aufbauend mit der Jahrgangsstufe 1 die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes im Schwerpunkt Lernen entfiel, war es, im Rahmen einer begabungsgerechten Beschulung bestmögliche Lernfortschritte für Schülerinnen und Schüler aller Begabungsebenen zu gewährleisten. Die wissenschaftliche Evaluation des Schulversuchs soll bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 vorliegen. Die am Schulversuch beteiligten Schulen behalten ihre unterrichtsbezogenen zusätzlichen Stellen bis zum Ende des Schuljahres 2014/15. Auch die besonderen Bedingungen der Leistungsfeststellung und -bewertung für die am Schulversuch beteiligten Schulen behalten bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 Gültigkeit. Schon zuvor, im Jahr 2004, hat der Kreis Offenbach mit der Errichtung einer Schule für Erziehungshilfe und Kranke (heute: Dezentrale Schule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler) den Weg einer dezentralen (inklusiven) Beschulung gewählt. Die Dezentrale Schule verfolgt vornehmlich das Ziel, für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der allgemeinen Schule integrative schulische und pädagogische Angebote zu entwickeln. Um das Ziel einer weitgehend flächendeckenden inklusiven Beschulung zu verwirklichen, hat der Kreis Offenbach im Zuge seines umfangreichen Sanierungsprogrammes in den Jahren 2004 bis 2010 sowie bei den jüngsten Neu- und Erweiterungsbauten eine Vielzahl von Schulen aus allen Bildungsgängen ganz oder in Teilen barrierefrei hergerichtet. Über alle Schulformen hinweg wurden Schulstandorte mit Aufzügen, Rampen und Behinderten- Toiletten ausgestattet.

10 8 Der Kreis Offenbach hat in diesem Sinne in den vergangenen Jahren darauf hingearbeitet, innerhalb regionaler Einzugsbereiche die Voraussetzungen für eine barrierefreie Beschulung in der allgemeinen Schule zu schaffen. Darüber hinaus bemüht sich der Kreis Offenbach, soweit ihm im Rahmen der Haushaltsbestimmungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, ausgerichtet an der tatsächlichen Bedarfssituation den individuellen Anforderungen des Einzelfalls durch bauliche Maßnahmen und Sachausstattungen Rechnung zu tragen, um in allen Förderschwerpunkten ein wohnortnahes Bildungsangebot in der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Das Recht der Eltern, bei der Anmeldung ihres Kindes die unmittelbare Aufnahme in eine Förderschule zu beantragen, bleibt unberührt. II.1.2 Inklusive Beschulung im Schuljahr 2012/13 Zum Schuljahr 2012/13 wurden die Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erstmals auf der Grundlage der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung (VOSB) durchgeführt. Von den 192 Verfahren mit Anerkennung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung wurden 171 zugunsten einer inklusiven Beschulung entschieden; dies ergibt eine Quote von 89 %. Von diesen entfielen 101 Entscheidungen auf den Bereich der Grundstufe (bis Jahrgangsstufe 4) und 68 Entscheidungen auf die Jahrgangsstufen 5. 2 Entscheidungen zur inklusiven Beschulung erfolgten im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung für die Jahrgangsstufe 6. Die inklusive Beschulung teilt sich auf die Förderschwerpunkte wie folgt auf:

11 9 II.1.3 Schwerpunktschulen In der Grundstufe soll möglichst jedes Kind die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk seine Wohnung gelegen ist. Auch im Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen soll eine inklusive Beschulung innerhalb des regionalen Einzugsbereichs ermöglicht werden. Aufgrund des barrierefreien Ausbaus von Schulgebäuden sowie ergänzenden, auf den Einzelfall bezogenen baulichen Maßnahmen sowie Sachausstattungen konnte der Schulträger bislang alle inklusiven Beschulungsmaßnahmen an allgemeinen Schulen unterstützen. Mit dieser Grundhaltung will der Kreis Offenbach auch künftig eine inklusive Beschulung für alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern dies wünschen, im nahen Wohnumfeld ermöglichen (vgl. Ziffer II.1). Unter diesem Aspekt wird von der Ausweisung von Schwerpunktschulen zur konzentrierten Beschulung einzelner Förderschwerpunkte zunächst abgesehen.

12 10 II.2 Förderschulen In der Trägerschaft des Kreises Offenbach stehen 10 Förderschulen, davon 4 Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen 1 Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprachheilförderung 3 Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 1 Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 1 Schule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler Eine Abteilung Sprachheilförderung ist der Konrad-Adenauer-Schule (G) in Seligenstadt angegliedert. An der Erich Kästner-Schule, Langen, Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, werden nach öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen dem Kreis und der Stadt Offenbach auch die Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Stadt Offenbach beschult. Darüber hinaus nimmt die Erich Kästner-Schule als einzige Förderschule in größerem Umfang Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulträgerbereichen auf. Die Schule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler wird als dezentrale Förderschule geführt. Ihre Schülerinnen und Schüler werden inklusiv an der allgemeinen Schule beschult und dort auch statistisch geführt. Sie zählt daher nicht zu dem sog. stationären System. Im stationären System sind insgesamt 5 Vorklassen an folgenden Schulen eingerichtet: Helen-Keller-Schule, Dietzenbach Förderschwerpunkt Lernen Georg-Büchner-Schule, Dreieich Förderschwerpunkt Lernen Friedrich-Fröbel-Schule, Neu-Isenburg Konrad-Adenauer-Schule, Seligenstadt Förderschwerpunkt Sprachheilförderung Erich Kästner-Schule, Langen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

13 11 4 Förderschulen werden als Ganztagsschulen (Profil 3) geführt: Helen-Keller-Schule, Dietzenbach (seit 1997) Förderschwerpunkt Lernen Schule am Goldberg, Heusenstamm (seit 2004) Janusz-Korczak-Schule, Langen (seit 1979) Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Rodgau (seit 1993) Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Als Schule mit Ganztagsangeboten (Profil 1) ist die organisiert. Friedrich-Fröbel-Schule, Neu-Isenburg (seit 2004) Förderschwerpunkte Lernen und Sprachheilförderung Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen ist seit dem Schuljahr 2004/05 rückläufig. Diese Entwicklung geht auf die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zurück, während die weiteren Förderschwerpunkte steigende Schülerzahlen verzeichnen. Es bedarf daher einer individuellen Betrachtung der einzelnen Förderschwerpunkte, wie sie in den weiteren Kapiteln erfolgt. In der grafischen Darstellung sind die Schülerzahlen der Dezentralen Schule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler nicht enthalten, da deren Schülerinnen und Schüler inklusiv beschult werden. Nicht enthalten sind auch die Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Offenbach sowie die weiteren Gastschülerinnen und -schüler, die an der Erich Kästner-Schule, Langen, beschult werden.

14 12 Für die Berechnung der Förderschulbesuchsquote gibt es verschiedene Modelle. Das Land Hessen, das die Förderschulbesuchsquote für den Kreis Offenbach im Schuljahr 2011/12 mit 2,77 % ausweist (Land Hessen 3,84 %), rechnet auf einer Datenbasis, die die Sekundarstufe II sowie die Privatschulen einbezieht, jedoch ohne Schülerinnen und Schüler der Vorklassen. Da auf Kreisebene nicht alle Grunddaten für dieses Rechenmodell zur Verfügung stehen, basieren die nachfolgenden Angaben auf der Landesschulstatistik des Hessischen Kultusministeriums für die öffentlichen Schulen im Kreisgebiet und beziehen sich auf die Schülerzahlen bis einschließlich Sekundarstufe I. Die Darstellung dient lediglich zu Vergleichszwecken. Die Schülerzahlen an den stationären Förderschulen und die Förderschulbesuchsquote zeigen in den einzelnen Förderschwerpunkten zum Schuljahresbeginn 2013/14 folgendes Bild:

15 13 Der zahlenmäßig stärkste Bereich wird von jeher vom Förderschwerpunkt Lernen gestellt, gleichwohl hier die Schülerzahlen seit ihrem Höchststand im Schuljahr 2002/03 stetig sinken. Die rückläufigen Schülerzahlen und der Ausbau der inklusiven Beschulung führen zu einer Aufhebung von 2 Förderschulstandorten im Förderschwerpunkt Lernen zum Ende des Schuljahres 2013/14. Siehe Abschnitt III. Damit stellen sich die stationären Förderschulangebote des Kreises Offenbach ab dem Schuljahr 2014/15 (einschl. der Abteilung Sprachheilförderung an der Konrad-Adenauer- Schule, Seligenstadt) wie folgt dar:

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18 16 II.3 Kooperationen Kooperationen i. S. des 54 Abs. 3 HSchG und des 19 VOSB sind an folgenden Standorten eingerichtet: Kooperationsklassen Förderschule und allgemeine Schule Helen-Keller-Schule, Dietzenbach Heinrich-Mann-Schule, Dietzenbach (KGS) Georg-Büchner-Schule, Dreieich Heinrich-Heine-Schule, Dreieich (KGS) Don-Bosco-Schule, Seligenstadt Hermann-Hesse-Schule, Obertshausen (KGS) Kooperationsklassen Förderschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten Georg-Büchner-Schule, Dreieich Janusz-Korczak-Schule, Langen Friedrich-Fröbel-Schule, Neu-Isenburg Janusz-Korczak-Schule, Langen Kooperative Angebote Förderschule und allgemeine Schule Georg-Büchner-Schule, Dreieich Erich Kästner-Schule, Dreieich (G) Janusz-Korczak-Schule, Langen Albert-Schweitzer-Schule, Langen (G) Es ist davon auszugehen, dass weitere Kooperationsklassen nicht gebildet werden, sofern die personellen Ressourcen für eine inklusive Beschulung im Rahmen der angestrebten Modellregion zur Verfügung stehen. Auch ist zu erwarten, dass die Kooperationsklasse der Don-Bosco-Schule, Seligenstadt an der Hermann-Hesse-Schule, Obertshausen, die aus der Aufhebung der Johann-Hinrich- Wichern-Schule, Mühlheim, resultiert, mittelfristig zu Gunsten einer inklusiven Beschulung aufgehoben wird. Für kooperative Angebote, die gemäß VOSB insbesondere für die Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung entwickelt werden können, obliegt die Initiative und Ausgestaltung den beteiligten Schulen. Der Schulträger kann hier nur unterstützend wirken. So wurde für die Schülerinnen und Schüler der Janusz-Korczak-Schule an der Albert- Schweitzer-Schule in Langen eine Wickelmöglichkeit geschaffen und eine Absturzsicherung zum Kellerabgang eingebaut. Darüber hinaus pflegen alle Förderschulen Kooperationen, z. B. mit Vereinen oder im Rahmen des Übergangs zur Berufs- und Arbeitswelt, die in diesem Schulentwicklungsplan nicht im Einzelnen aufgeführt sind.

19 17 II.4 Schulsozialarbeit Nach der Förderrichtlinie zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Kreis Offenbach 2012 unterstützt der Kreis Offenbach die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und andere Träger der Jugendsozialarbeit gemäß 13 SGB VIII in den Hauptschulbereichen der vorhandenen Schulformen und den Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen. Die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen durch den Kreis Offenbach umfasst 50 % der Personalkosten einer halben sozialpädagogischen Fachkraftstelle je Förderschule. Die Stellen sind an allen 5 Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen besetzt. Die Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind und die zum Teil nur mit dieser Unterstützung einen Schulabschluss und einen qualifizierten Übergang ins Berufsleben erreichen werden. Ihnen sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in Arbeit und ihre soziale Integration fördern. Zielgruppe der Schulsozialarbeit nach der Förderrichtlinie sind die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung richtet sich nach den schulischen Bedarfen und den personellen Kapazitäten. Außerhalb der Förderrichtlinie finanziert der Kreis Offenbach an den drei Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung jeweils eine volle sozialpädagogische Fachkraftstelle zu 100 %. Träger ist jeweils die Behindertenhilfe für Stadt und Kreis Offenbach e.v. Die Schulsozialarbeit an den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern bei einer befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und die eigenen Kompetenzen zur Lösung persönlicher und sozialer Probleme zu stärken. Das Anliegen der Schulsozialarbeit ist es, durch Beratung, Unterstützung und Begleitung behinderungsbedingte soziale Nachteile auszugleichen und somit zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen beizutragen.

20 18 II.5 Assistenzkräfte An den drei Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie an der Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung hat der Kreis Offenbach jeweils eine Vollzeitstelle für 2 Teilzeitkräfte eingerichtet, die mit hauswirtschaftlichen Kräften und sog. Hygienehelferinnen besetzt sind. Die Hygienehelferinnen leisten Hilfe bei der hygienischen Versorgung der Schülerinnen, beim Umkleiden, übernehmen Reinigungsarbeiten an den Geräten, Hilfsmitteln, Arbeitsmaterialien, Spielgeräten etc. Ferner finanziert der Kreis Offenbach als Schulträger in einem Stellen-Pool zusätzlich zu den Stellen des Landes die Schulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit insgesamt 21 Hilfskräften im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Die freiwilligen Helferinnen und Helfer des Schulträgers werden durch die Volunta ggmbh, dem Deutschen Roten Kreuz zugehörig, zur Verfügung gestellt. Die Stellenzuweisung ist grundsätzlich an der Anzahl der an den drei Förderschulen gebildeten Klassen orientiert. In der nachfolgenden Aufteilung ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der FSJ-Stellen dem Beratungs- und Förderzentrum der Janusz-Korczak-Schule angebunden ist. Land Kreis Insgesamt Schule am Goldberg, Heusenstamm Stellen Janusz-Korczak-Schule, Langen Stellen Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Rodgau Stellen Die offenen Landes-Stellen an der Schule am Goldberg erklären sich aus der Historie. Die Schule wurde als 3. Schulstandort zu einer Zeit errichtet, als die damaligen vom Land Hessen finanzierten Zivildienststellen eingefroren wurden. Die FSJ-Kräfte unterstützen die Lehrkräfte bzw. einzelne Schülerinnen und Schüler im Unterricht, begleiten Klassenfahrten und Ausflüge und übernehmen pflegerische Arbeiten. Der vom Schulträger eingerichtete Stellen-Pool ermöglicht es, den behinderten Schülerinnen und Schülern die notwendigen Hilfen unmittelbar durch die Schule zukommen zu lassen. Soweit darüber hinaus im Einzelfall zusätzliche Integrationshilfen erforderlich sind, ist die Zuständigkeit des Kreises Offenbach als Sozialhilfeträger gegeben. Dies gilt auch für Teilhabe-Assistenzen im Rahmen der inklusiven Beschulung.

21 19 III. Förderschwerpunkt Lernen III.1 Inklusive Beschulung Im Förderschwerpunkt Lernen zeigt sich am deutlichsten der Paradigmenwechsel hin zur inklusiven Beschulung, der bereits im Schuljahr 2009/10 mit dem Schulversuch Begabungsgerechte Schule eingeleitet wurde. Schuljahr 2012/13 Von den 97 Verfahren mit Anerkennung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen wurden 79 zugunsten einer inklusiven Beschulung entschieden; dies ergibt eine Quote von 81 %. Von diesen entfielen 41 Entscheidungen auf den Bereich der Grundstufe (bis Jahrgangsstufe 4) und 38 Entscheidungen auf die Jahrgangsstufen 5. III.2 Förderschulen In der Trägerschaft des Kreises Offenbach stehen 5 Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen: Helen-Keller-Schule Georg-Büchner-Schule Friedrich-Fröbel-Schule Helene-Lange-Schule Don-Bosco-Schule Dietzenbach Dreieich Neu-Isenburg* Rödermark Seligenstadt * Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen und Sprachheilförderung Im Förderschwerpunkt Lernen zeigt sich bereits seit Jahren eine deutliche Reduzierung der Schülerzahlen an den Förderschulen. Entscheidend hat hierzu auch der nach Aufhebung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule (ehemals Schule für Lernhilfe), Mühlheim, in den Schuljahren 2009/10 bis 2012/13 an 4 Grundschulen in Mühlheim und Obertshausen durchgeführte Schulversuch Begabungsgerechte Schule beigetragen.

22 20 Entsprechend sinkt die Förderschulbesuchsquote im Förderschwerpunkt Lernen. Seit dem Höchststand im Schuljahr 2002/03 sind die Schülerzahlen über alle Schulstufen hinweg insgesamt um ein Drittel gesunken: ** einschließlich Vorklassen

23 21 Im Zuge des weiteren Ausbaus der inklusiven Beschulung konzentriert der Kreis Offenbach die Beschulung an Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen künftig auf die Standorte Georg-Büchner-Schule, Dreieich Helen-Keller-Schule, Dietzenbach Don-Bosco-Schule, Seligenstadt westliches Kreisgebiet mittleres Kreisgebiet östliches Kreisgebiet Die Helene-Lange-Schule, Rödermark, wird zum aufgehoben. Die Schülerinnen und Schüler aus bestehenden Klassen werden unmittelbar benachbarten Förderschulen wie folgt zugewiesen: Georg-Büchner-Schule, Dreieich Helen-Keller-Schule, Dietzenbach Rödermark, Stadtteil Urberach Rodgau, Stadtteil Nieder-Roden Rödermark, Stadtteil Ober-Roden An der Friedrich-Fröbel-Schule, Neu-Isenburg, wird der Förderschwerpunkt Lernen ebenfalls zum aufgehoben. Bestehende Klassen im Förderschwerpunkt Lernen laufen am Schulstandort, beginnend in der Jahrgangsstufe 1, bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 aus. Der Einzugsbereich wird benachbarten Förderschulen wie folgt zugeordnet: Georg-Büchner-Schule, Dreieich Helen-Keller-Schule, Dietzenbach Neu-Isenburg Heusenstamm Die Friedrich-Fröbel-Schule wird als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung fortgeführt. Siehe Abschnitt IV.

24 22 III.3 Schulstandorte III.3.1 HELEN-KELLER-SCHULE, DIETZENBACH Ganztagsschule (Profil 3) Regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: m² Baujahr: Schulgebäude 1981 Erweiterung einschließlich Turnhalle/Gymnastikraum 1997 Raumdaten 11 Klassenräume à m² 1 Klassenraum 43 m² 1 Naturkunderaum 52 m² 3 Werkräume 26/43/43 m² 1 Lehrküche 87 m² 1 Informatikraum 36 m² 1 Mehrzweckraum 119 m² 1 Schülerbücherei 49 m² 1 Verpflegungsküche 1 Cafeteria 139 m² 1 Gymnastikraum 95 m² 1 Turnhalle 15 x 27 m = 1 Spielfeld Barrierefrei Einzugsbereich Bis Schuljahr 2013/14: Dietzenbach Ab Schuljahr 2014/15: Dietzenbach, Heusenstamm, Rodgau/Nieder-Roden, Rödermark/Ober-Roden

25 23 Schulorganisationsmaßnahmen keine Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr Vorklasse* Grundstufe Mittelstufe Berufsorientierungsstufe SchuB- Klasse Insgesamt 2000/ / / / / /14** * Die Vorklasse wird teils in Kombination mit einer Grundstufenklasse geführt. *

26 24 Kooperationen Die Helen-Keller-Schule und die benachbarte Heinrich-Mann-Schule (KGS) bilden eine gemeinsame Kooperationsklasse, die an der Förderschule beschult wird. Baumaßnahmen keine Die Helen-Keller-Schule wurde als 10-zügige Förderschule errichtet, kann jedoch durch Nutzungsänderungen im Schulgebäude bis zu 12 Klassen unterrichten. Die Aufnahmekapazität für die Erweiterung des Schuleinzugsbereichs infolge der Standortaufhebungen in Neu-Isenburg und Rödermark sind vorhanden.

27 25 III.3.2 GEORG-BÜCHNER-SCHULE, DREIEICH Regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: m² Baujahr: Schulgebäude Turnhalle 1968 Raumdaten 11 Klassenräume à m² 5 Klassenräume à m² 2 Naturkunderäume à 63 m² 2 Werkräume à 63 m² 1 Lehrküche 69 m² 2 Musikräume 21/61 m² 1 Kunstraum 63 m² 1 Informatikraum 61 m² 2 Mehrzweckräume 69/118 m² 1 Psychomotorikraum 61 m² 1 Schüleraufenthaltsraum 24 m² 1 Verpflegungsküche 2 Speiseräume à 63 m² 1 Turnhalle 18 x 30 m = 2 Spielfelder Barrierefrei Einzugsbereich Bis Schuljahr 2013/14: Dreieich, Egelsbach, Langen Ab Schuljahr 2014/15: Dreieich, Egelsbach, Langen, Neu-Isenburg, Rödermark/Urberach

28 26 Schulorganisationsmaßnahmen keine Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr Vorklasse Grundstufe Mittelstufe Berufsorientierungsstufe SchuB- Klasse Insgesamt 2000/ / / / / /14*

29 27 Kooperationen In Kooperation mit der Heinrich-Heine-Schule (KGS) in Dreieich besteht die Möglichkeit, einen (qualifizierten) Hauptschulabschluss zu erwerben. In weiteren Kooperationsklassen werden Schülerinnen und Schüler der Janusz- Korczak-Schule in Langen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Georg-Büchner-Schule unterrichtet. In einem Kooperationsprojekt mit der Erich Kästner-Schule in Dreieich werden Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Georg-Büchner-Schule regelmäßig im wöchentlichen Rhythmus zusammengeführt (z. B. Fahrrad-AG, Schwimmgruppe). Als Kompetenzzentrum Schule/Beruf ist die Georg-Büchner-Schule beispielhaft in ihrer Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern. Zusätzlich zu den Olov*-Beauftragten stellt die Georg-Büchner-Schule die Olov- Koordinatorin für den Schulaufsichtsbereich. * Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule Beruf Baumaßnahmen keine Die Georg-Büchner-Schule, die 2009 das sanierte Gebäude der Kreisvolkshochschule (ehem. alte Heinrich-Heine-Schule) bezogen hat, verfügt über ausreichende Raumkapazitäten zur Erweiterung des Einzugsbereichs infolge der Standortauflösungen in Neu-Isenburg und Rödermark. Zudem ist die Schule räumlich und konzeptionell für die Aufnahme in das Landesprogramm Ganztagsschule nach Maß vorbereitet.

30 28 III.3.3 FRIEDRICH-FRÖBEL-SCHULE, NEU-ISENBURG Schule mit Förderschwerpunkten Lernen und Sprachheilförderung Schule mit Ganztagsangeboten (Profil 1) Regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: ca m² Die Schulanlage befindet sich mit der Goetheschule (Gy) auf einem gemeinsamen Grundstück von insg m². Baujahr: Schulgebäude 1982 Raumdaten Stammschule 7 Klassenräume à m² 5 Klassenräume à 51 m² 1 Naturkunderaum 49 m² 2 Werkräume 32/44 m² 1 Lehrküche 54 m² 1 Musikraum 34 m² 1 Informatikraum 20 m² 2 Mehrzweckräume 62/63 m² 1 Therapieraum 13 m² 1 Verpflegungsküche 1 Speiseraum 72 m² 3 Räume Betreuung à m² 1 Psychomotorikraum 99 m² Der Sportunterricht findet in der Geschwister-Scholl-Halle (3 Spielfelder) der Stadt Neu-Isenburg statt. Dependance (Förderschwerpunkt Sprachheilförderung) an der Zweigstelle Buchenbusch der Albert-Schweitzer-Schule (G), Neu-Isenburg 5 Klassenräume à m² 2 Gruppenräume 20/23 m² 1 Turnhalle 15 x 27 m * = 1 Spielfeld * in gemeinsamer Nutzung mit der Albert-Schweitzer-Schule Barrierefrei

31 29 Einzugsbereich im Förderschwerpunkt Lernen Neu-Isenburg, Heusenstamm Im Zuge des sukzessiven Abbaus des Förderschwerpunktes Lernen wird der Einzugsbereich den benachbarten Förderschulen zugeordnet: Georg-Büchner-Schule, Dreieich: Helen-Keller-Schule, Dietzenbach: Neu-Isenburg Heusenstamm Schulorganisationsmaßnahmen Aufhebung des Förderschwerpunktes Lernen zum Sukzessives Auslaufen der bestehenden Klassen bis zum Ende des Schuljahres 2018/19, beginnend in der Jahrgangsstufe 1 Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen im Förderschwerpunkt Lernen Schuljahr Grund stufe Mittel stufe Berufsorientierungsstufe Insgesamt 2000/ / / / / /14*

32 30 Kooperationen Schülerinnen und Schüler der Janusz-Korczak-Schule in Langen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden in Kooperationsklassen an der Friedrich-Fröbel-Schule unterrichtet. Baumaßnahmen keine Die Friedrich-Fröbel-Schule wird als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung fortgeführt. Siehe Abschnitt IV.

33 31 III.3.4 HELENE-LANGE-SCHULE, RÖDERMARK Regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: m² Baujahr: Schulgebäude 1972 Erweiterung 1980 Pavillons 2006/2008 Raumdaten 2 Klassenräume à 61 m² 1 Gruppenraum 26 m² 1 Lehrküche 59 m² 1 Informatikraum 61 m² 1 Mehrzweckraum 61 m² 1 Fahrradwerkstatt 11 m² Pavillons 2 Klassenräume à 58 m² 2 Klassenräume à 58 m² Container 1 Fahrradwerkstatt 11 m² 1 Gymnastikraum 145 m² Einzugsbereich Bis Schuljahr 2013/14: Rödermark, Rodgau/Stadtteil Nieder-Roden Ab Schuljahr 2014/15 wird der Einzugsbereich den benachbarten Förderschulen zugeordnet: Georg-Büchner-Schule, Dreieich Helen-Keller-Schule, Dietzenbach Rödermark, Stadtteil Urberach Rodgau, Stadtteil Nieder-Roden Rödermark, Stadtteil Ober-Roden

34 32 Schulorganisationsmaßnahmen Aufhebung der Förderschule zum Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr Grund stufe Mittel stufe Berufsorientierungsstufe Insgesamt 2000/ / / / / /14*

35 33 III.3.5 DON-BOSCO-SCHULE, SELIGENSTADT Regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: m² Baujahr: Schulgebäude einschließlich Turnhalle 1968 Erweiterung 1973/2002 Raumdaten 9 Klassenräume à m² 2 Klassenräume à 61 m² 1 Gruppenraum 40 m² 4 Differenzierungsräume à 27/33 m² 1 Naturwissenschaftlicher Fachraum 61 m² 3 Werkräume m² 1 Lehrküche 61 m² 1 Musikraum 61 m² 1 Kunstraum 75 m² 1 Filmraum 61 m² 1 Informatikraum 61 m² 1 Mehrzweckraum 122 m² 1 Schülerbücherei 60 m² 1 Psychomotorikraum 60 m² 1 Turnhalle 12 x 24 m = 1 Spielfeld Barrierefrei Einzugsbereich Hainburg, Mainhausen, Mühlheim, Obertshausen, Rodgau (mit Ausnahme des Stadtteils Nieder-Roden), Seligenstadt Schulorganisationsmaßnahmen keine

36 34 Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr Grundstufe Mittelstufe Berufsorientierungsstufe SchuB-Klasse / Berufsvorbereitungsklasse Insgesamt 2000/ / / / / /14*

37 35 Kooperationen Nach Aufhebung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule in Mühlheim, ehemals Schule für Lernhilfe für den Einzugsbereich Mühlheim und Obertshausen, wurden die auslaufenden Mühlheimer Klassen organisatorisch mit der Don- Bosco-Schule zusammengeführt. Am Schulstandort Seligenstadt werden aus dem ehemaligen Einzugsbereich der Johann-Hinrich-Wichern-Schule primär die Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe beschult. Den Schülerinnen und Schülern der Grundstufe wurde eine wohnortnahe Beschulung an der Joseph-von-Eichendorff-Schule in Obertshausen ermöglicht. Im Schuljahr 2010/11 wurde diese Grundstufenklasse durch den Schulversuch Begabungsgerechte Schule abgelöst. Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen aus den Gemeinden Mühlheim und Obertshausen werden seit dem Schuljahr 2009/10 in einer Kooperationsklasse (teilweise auch inklusiv) an der Hermann-Hesse-Schule (KGS) in Obertshausen beschult; im Schuljahr 2012/13 auch 3 Schülerinnen und Schüler aus der Berufsorientierungsstufe. In Kooperation mit der Kreuzburgschule in Hainburg besteht die Möglichkeit, einen (qualifizierten) Hauptschulabschluss zu erwerben. Die Don-Bosco-Schule ist ausgezeichnet mit dem Gütesiegel Studien- und Berufsvorbereitung Hessen. Baumaßnahmen keine

38 36 IV. Förderschwerpunkt Sprachheilförderung IV.1 Inklusive Beschulung Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung greift die inklusive Beschulung nur zögerlich. Hier bevorzugt offensichtlich die Elternseite in der Mehrheit ein stationäres Angebot. Schuljahr 2012/13 Von den 16 Verfahren mit Anerkennung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung wurden alle zugunsten einer inklusiven Beschulung entschieden. 10 Entscheidungen betrafen die Grundstufe, 6 Entscheidungen die Jahrgangsstufe 5. IV.2 Förderschulen Im Gebiet des Kreises Offenbach sind folgende Standorte eingerichtet: Stufe Einzugsbereich Friedrich-Fröbel-Schule Vorklasse Neu-Isenburg Grundstufe 1 4 westliches Kreisgebiet Mittelstufe Kreisgebiet insgesamt Konrad-Adenauer-Schule Vorklasse Seligenstadt Grundstufe 1 4 östliches Kreisgebiet Grundschule Die Friedrich-Fröbel-Schule wird derzeit noch als Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprachheilförderung geführt und die Klassen Sprachheilförderung werden getrennt in der Stammschule und in einer Außenstelle an der Dependance Buchenbusch der Albert-Schweitzer-Schule (G) in Neu-Isenburg unterrichtet. Mit der Aufhebung des Förderschwerpunktes Lernen an der Friedrich-Fröbel-Schule (vgl. Abschnitt III.) werden die Klassen der Außenstelle sukzessive an die Stammschule verlagert. Die beiden Einrichtungen mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung im Kreisgebiet haben sich mit stetig steigenden Schülerzahlen entwickelt. Auch in der Parallelität von inklusiver Beschulung und Angebotsschule hat sich die hohe Nachfrage nach stationärer Beschulung erhalten. Dies gilt sowohl für die Grund- als auch für die Mittelstufe.

39 37 Vorklassen und Grundstufe 1 4

40 38 Mittelstufe 5 und 6 Übergänge in die allgemeine Schule sind jederzeit möglich. Pädagogisch am sinnvollsten werden Übergangstermine nach den Jahrgangsstufen 2, 4 und 6 angesehen. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf über die Jahrgangsstufe 6 hinaus besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, die städtische Weißfrauenschule in Frankfurt zu besuchen. Im Schuljahr 2012/13 wurden dort 9 Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Offenbach beschult.

41 39 IV.3 Schulstandorte IV.3.1 FRIEDRICH-FRÖBEL-SCHULE, NEU-ISENBURG Schule mit Förderschwerpunkt Lernen und Sprachheilförderung Schule mit Ganztagsangeboten (Profil 1) Regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: ca m² Die Schulanlage befindet sich mit der Goetheschule (Gy) auf einem gemeinsamen Grundstück von insg m². Baujahr: Schulgebäude 1982 Raumdaten Stammschule 7 Klassenräume à m² 5 Klassenräume à 51 m² 1 Naturkunderaum 49 m² 2 Werkräume 32/44 m² 1 Lehrküche 54 m² 1 Musikraum 34 m² 1 Informatikraum 20 m² 2 Mehrzweckräume 62/63 m² 1 Therapieraum 13 m² 1 Verpflegungsküche 1 Speiseraum 72 m² 3 Räume Betreuung à m² 1 Psychomotorikraum 99 m² Der Sportunterricht findet in der Geschwister-Scholl-Halle (3 Spielfelder) der Stadt Neu-Isenburg statt. Dependance (Förderschwerpunkt Sprachheilförderung) an der Zweigstelle Buchenbusch der Albert-Schweitzer-Schule (G), Neu-Isenburg 5 Klassenräume à m² 2 Gruppenräume 20/23 m² 1 Turnhalle 15 x 27 m * = 1 Spielfeld * in gemeinsamer Nutzung mit der Albert-Schweitzer-Schule Barrierefrei

42 40 Einzugsbereich im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung Vorklasse und Grundstufe: Mittelstufe 5 und 6: Westliches Kreisgebiet Kreis Offenbach Schulorganisationsmaßnahmen Nach Aufhebung des Förderschwerpunktes Lernen (vgl. Ziffer III.3.3) zum Ende des Schuljahres 2013/14 wird die Friedrich-Fröbel-Schule, Neu-Isenburg, als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung fortgeführt. Bestehende Klassen im Förderschwerpunkt Lernen laufen bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 am Schulstandort aus. Gleichzeitig werden die an die Dependance Buchenbusch der Albert- Schweitzer-Schule (G), Neu-Isenburg, ausgelagerten Klassen des Förderschwerpunktes Sprachheilförderung ab dem Schuljahr 2014/15 sukzessive an die Stammschule verlagert. Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung Schuljahr Vorklasse Grund stufe Mittel stufe Insgesamt 2000/ / / / / /14*

43 41 Baumaßnahmen keine

44 42 IV.3.2 KONRAD-ADENAUER-SCHULE, SELIGENSTADT 3-zügige Grundschule mit Abteilung Sprachheilförderung (Grundstufe) Schule mit Ganztagsangeboten (Profil 1) Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: m² Baujahr: Schulgebäude einschließlich Turnhalle 1969 Raumdaten 9 Klassenräume à m² 7 Klassenräume à m² 2 Räume Vorklasse Sprachheilschule 13/37 m² 1 Werkraum (Keller) 60 m² 1 PC-Raum 43 m² 1 Mehrzweckraum 133 m² 1 Mehrzweckraum (Keller) 75 m² 1 Schülerbücherei (Keller) 59 m² 1 Lese-/Ruheraum 60 m² 1 Speiseraum mit Essensausgabe 101 m² 2 Räume für freizeitpädagogische Angebote und Betreuung 63/77 m² 1 Turnhalle 18 x 36 m = 2 Spielfelder Barrierefrei Einzugsbereich der Abteilung Sprachheilförderung Östliches Kreisgebiet

45 43 Schulorganisationsmaßnahmen keine Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung Schuljahr Vorklasse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Insgesamt 2000/ / / / / /14* Baumaßnahmen keine

46 44 V. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung V.1 Inklusive Beschulung Die inklusive Beschulung an der allgemeinen Schule wählen derzeit eher die Eltern von Kindern mit weniger schweren Behinderungen an. Seitens des Schulträgers sind für diese inklusiven Beschulungsmaßnahmen i.d.r. keine besonderen Vorkehrungen an der allgemeinen Schule erforderlich. Ob sich künftig auch Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen und schwersten Mehrfachbehinderungen für den Besuch einer allgemeinen Schule entscheiden, muss abgewartet werden. An den allgemeinen Schulen des Kreises Offenbach stehen für pflegerische, therapeutische und medizinische Versorgungen keine Räume zur Verfügung. Hier sind abgestimmt auf den konkreten Fall individuelle Lösungen zu suchen. Schuljahr 2012/13 Von den 16 Verfahren mit Anerkennung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wurden alle zugunsten einer inklusiven Beschulung entschieden. Alle Entscheidungen betrafen die Grundstufe (bis Jahrgangsstufe 2). V.2 Förderschulen Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung stehen 3 Schulen in der Trägerschaft des Kreises Offenbach: Schule am Goldberg Janusz-Korczak-Schule Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Heusenstamm Langen Rodgau Allen drei Förderschulen ist eine Abteilung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung angeschlossen. Die Schülerzahlen der 3 Förderschulen liegen nach jahrelangem Anstieg noch immer auf hohem Niveau. Dies gilt auch für die Grundstufe, in der eine inklusive Beschulung an der allgemeinen Schule begonnen hat. Auffällig ist eine im Schuljahr 2011/12 einsetzende Nachfrage aus dem Stadtgebiet Offenbach zur stationären Beschulung an den kreiseigenen Förderschulen.

47 45

48 46 V.3 Schulstandorte V.3.1 SCHULE AM GOLDBERG, HEUSENSTAMM Ganztagsschule (Profil 3) Abteilung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: m² Baujahr: Schulgebäude Umbau und Erweiterung des ehemaligen Straßenverkehrsamtes 2004 Erweiterung 2011 Raumdaten 10 Klassenräume à m² 6 Gruppenräume à 11 m² 2 Werkräume 23/44 m² 1 PC-Raum 28 m² 1 Multifunktionsraum 37 m² 6 Therapieräume à 9-26 m² 1 Ausgabeküche 1 Schulcafe 33 m² 1 Psychomotorikraum 152 m² Barrierefrei Einzugsbereich Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim, Obertshausen

49 47 Schulorganisationsmaßnahmen keine Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr Grundstufe Mittelstufe Hauptstufe Berufsorientierungsstufe Insgesamt 2004/ / / / / /14* Baumaßnahmen keine

50 48 V.3.2 JANUSZ-KORCZAK-SCHULE, LANGEN Ganztagsschule (Profil 3) Abteilung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Überregionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (in Kooperation mit der Erich Kästner-Schule, Langen) für Stadt und Kreis Offenbach Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: m² Baujahr: Schulgebäude 1998 Pavillon 2002 Erweiterung 2010 Raumdaten 8 Klassenräume à 51 m² 6 Gruppenräume m² 2 Werkräume 32/33 m² 1 Multifunktionsraum 51 m² 1 Musikraum 51 m² 1 PC-Raum 20 m² 4 Therapieräume m² 1 Schülerbücherei 31 m² 1 Ausgabeküche Pavillon 2 Klassenräume à 51 m² 1 Psychomotorikraum 110 m² Barrierefrei Einzugsbereich Dreieich, Egelsbach, Langen, Neu-Isenburg, Rödermark/Urberach

51 49 Schulorganisationsmaßnahmen keine Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr Grundstufe Mittelstufe Hauptstufe Berufsorientierungsstufe Insgesamt 2000/ / / / / /14*

52 50 Kooperationen Schülerinnen und Schüler der Janusz-Korczak-Schule werden in Kooperationsklassen an der Georg-Büchner-Schule in Dreieich, Schule mit Förderschwerpunkt Lernen, und an der Friedrich-Fröbel-Schule in Neu-Isenburg, Schule mit Förderschwerpunkt Lernen und Sprachheilförderung, unterrichtet. An drei Tagen in der Woche kooperiert eine Grundstufenklasse der Janusz- Korczak-Schule mit einer Klasse der Albert-Schweitzer-Schule (G) in Langen. Die Schülerinnen und Schüler werden je nach Möglichkeit und Förderbedarf in bestimmten Fächern gemeinsam unterrichtet und lernen auf diese Weise viel von- und übereinander. Darüber hinaus werden gemeinsame Projektwochen, mehrtätige Landschulheimaufenthalte, gemeinsame Feste etc. durchgeführt. Wöchentlich einmal kooperieren weitere Grundstufenklassen der Janusz- Korczak-Schule mit einer Klasse der Sonnenblumenschule (G) und der Geschwister-Scholl-Schule (G) in Langen. Alle Kooperationen mit den beteiligten Grundschulen entwickeln sich individuell und zeigen mögliche Wege hin zu einer inklusiven Beschulung auf. Baumaßnahmen keine

53 51 V.3.3 FRIEDRICH-VON-BODELSCHWINGH-SCHULE, RODGAU Ganztagsschule (Profil 3) Abteilung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche einschl. Pachtgelände: m² Baujahr: Schulgebäude 1902 Umbau 1972/73 Erweiterung 1993 Raumdaten 8 Klassenräume à m² 1 Werkraum 50 m² 4 Therapieräume 7-39 m² 1 Schülerbücherei 50 m² 1 Ausgabeküche 1 Psychomotorikraum 55 m² Barrierefrei Einzugsbereich Hainburg, Mainhausen, Rodgau, Rödermark/Ober-Roden, Seligenstadt

54 52 Schulorganisationsmaßnahmen keine Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen Schuljahr Grundstufe Mittelstufe Hauptstufe Berufsorientierungsstufe Insgesamt 2000/ / / / / /14* Baumaßnahmen keine

55 53 VI. Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung VI.1 Inklusive Beschulung Schon von jeher werden Kinder mit körperlichen und motorischen Einschränkungen (mit und ohne Anerkennung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs) an den allgemeinen Schulen des Kreises Offenbach unterrichtet. Neben dem allgemeinen Ausbauprogramm zur Barrierefreiheit (vgl. Ziffer II.1) wurden in diesem Bereich zahlreiche auf den Einzelfall bezogene individuelle bauliche Maßnahmen (z. B. zusätzliche Rampen, automatische Türöffnung) sowie spezielle Mobiliar-Ausstattungen vorgenommen. Schuljahr 2012/13 Von den 6 Verfahren mit Anerkennung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung wurden alle zugunsten einer inklusiven Beschulung entschieden. 3 Entscheidungen betrafen die Grundstufe, 3 Entscheidungen die Jahrgangsstufe 5. VI.2. Förderschulen Als gemeinsame Einrichtung von Stadt und Kreis Offenbach wurde zum Schuljahr 1983/84 die Erich Kästner-Schule als Schule mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in Langen in der Trägerschaft des Kreises Offenbach errichtet. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Erich Kästner-Schule auch Gastschülerinnen und -schüler, insbesondere aus den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau und aus der Stadt Darmstadt auf. Die Schülerzahlen der Erich Kästner-Schule haben sich einschließlich der auswärtigen Schülerinnen und Schüler wie folgt entwickelt:

56 54 Aufgeteilt auf die Herkunftsbereiche der Schülerinnen und Schüler ergibt sich folgendes Bild: Die Förderschulbesuchsquote, ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet des Kreises Offenbach bezogen, stellt sich wie folgt dar: Der Einfluss inklusiver Beschulung auf die weitere Entwicklung der Förderschule ist (auch aufgrund der Schülerinnen und Schüler aus anderen Herkunftsbereichen) nicht quantifizierbar.

57 55 VI.3 Schulstandorte VI.3.1 ERICH KÄSTNER-SCHULE, LANGEN Überregionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (in Kooperation mit der Janusz-Korczak-Schule, Langen) für Stadt und Kreis Offenbach Grundstücks- und Gebäudedaten Grundstücksfläche: m² Baujahr: Schulgebäude einschließlich Turnhalle 1973 Umbau Sanierung 2008 Bewegungsbad 1987 Raumdaten 18 Klassenräume à m² 6 Gruppenräume m² 1 Naturwissenschaftlicher Fachraum 79 m² 3 Werkräume 29/45/50 m² 1 Lehrküche 28 m² 1 Lehrküche und Verpflegungsküche für Betreuung 25 m² 1 Musikraum 50 m² 1 Kunstraum 62 m² 1 Informatikraum 51 m² 1 Mehrzweckraum 71 m² 3 Therapieräume 26/27/62 m² 1 Schülerbücherei 25 m² 1 Gymnastikraum 71 m² 1 Turnhalle 15 x 27 m = 1 Spielfeld 1 Bewegungsbad 116 m² Barrierefrei Einzugsbereich Stadt und Kreis Offenbach

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