Schulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher"

Transkript

1 Schulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher 1

2 Vorwort Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung der räumlichen und sächlichen Ressourcen, um eine leistungsfähige Bildungslandschaft in Gescher zu ermöglichen. Dabei sollen durch die Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen eventuell notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um zeitnah die erforderlichen Entwicklungsprozesse steuern zu können. Nach 80 Abs. 5 Schulgesetz NRW berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung : 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten. 2

3 Grundschulen Zum Schuljahr 2014/2015 wurde der Grundschulverbund Pankratius-Schule / Schule auf dem Hochmoor gegründet. Nach 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) werden Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet. Der Schulträger legt unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach dieser Verordnung die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Der Schulträger kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist. Vor dem Hintergrund rückläufiger Schülerzahlen ist dies zugleich eine wirksame Maßnahme, um im Grundschulbereich kleinere Klassen bilden zu können. Berechnet wird die Kommunale Klassenrichtzahl, die die Höchstgrenze der zu bildenden Klassen dar-stellt, indem die Gesamtzahl der angemeldeten Schülerinnen und Schüler durch 23 dividiert wird. Die Klassenbildungswerte sehen grundsätzlich wie folgt aus: von 15 bis 29 SchülerInnen: 1 Klasse von 30 bis 56 SchülerInnen: 2 Klassen von 57 bis 81 SchülerInnen: 3 Klassen von 82 bis 104 SchülerInnen: 4 Klassen 3

4 Einschulungsprognose an den Grundschulen Schuljahre 2009/2010 bis 2020/2021 nach Einwohnermeldewesen der Stadt Gescher, ab Schujahr 2021/2022 nach IT.NRW

5 Einschulungszahlen an den Grundschulen in Gescher zukünftige Schuljahre nach Mittelwerten prognostiziert Pankratius-Schule Von-Galen Schule Schule auf dem Hochmoor 0 Die Pankratius-Schule und die Schule auf dem Hochmoor sind seit dem Schuljahr 2014/2015 ein Grundschulverbund. Es wurde die Wahl der wohnortnächsten Grundschule berücksichtigt. 5

6 Gesamtschülerzahl Pankratius-Schule / Grundschulverbund zukünftige Schuljahre nach Mittelwerten prognostiziert einschl Schülerzahlen der ehem. Schule auf dem Hochmoor in den Schuljahren: 2009/2010: /2011: /2012: /2013: /2014:

7 100 Klassenstärken an der Pankratius-Schule (die angegebenen Werte beziehen sich auf die Klasse 4) Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse

8 Gesamtschülerzahl Von-Galen-Schule zukünftige Schuljahre nach Mittelwerten progostiziert

9 Klassenstärken an der Von-Galen-Schule (die angegebenen Werte beziehen sich auf die Klasse 4) Klasse 1 Klasse 2 40 Klasse 3 Klasse

10 Klassenanzahl in den Grundschulen Schuljahre 2009/2010 bis 2020/2021 nach Einwohnermeldewesen der Stadt Gescher ab Schujahr 2021/2022 nach IT.NRW

11 Verlässliche Betreuung im Primarbereich Beide Grundschulen in Gescher werden als Offene Ganztagsgrundschulen geführt. Die Von-Galen-Schule hat bereits ab dem Schuljahr 2005/2006 den offenen Ganztagsbetrieb aufgenommen, die Pankratius-Schule (und die damalige Schule auf dem Hochmoor) sind seit dem Schuljahr 2013/2014 Offene Ganztagsgrundschulen. Die Trägerschaft für das außerunterrichtliche Angebot am Nachmittag hat an der Von-Galen- Schule der DRK Ortsverein Gescher e. V. übernommen, an der Pankratius-Schule der Caritasverband Borken e. V.. Der verlässliche Halbtag Schule von Acht bis Eins wird ebenfalls an beiden Grundschulen vorgehalten. 11

12 2009/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / SchülerInnen in Betreuungsangeboten an der Pankratius-Schule zukünftige Schuljahre nach Mittelwerten prognostiziert SchülerInnen im verlässlichen Halbtag "8-1" 150 SchülerInnen im offenen Ganztag 100 SchülerInnen im Halbtag

13 2009/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / SchülerInnen in Betreuungsangeboten an der Von-Galen-Schule zukünftige Schuljahre nach Mittelwerten prognostiziert SchülerInnen im verlässlichen Halbtag "8-1" SchülerInnen im offenen Ganztag SchülerInnen im Halbtag 13

14 120 SchülerInnen in Betreuungsangeboten an der Schule auf dem Hochmoor SchülerInnen im verlässlichen Halbtag "8-1" SchülerInnen im offenen Ganztag SchülerInnen im Halbtag / / / / /

15 Gemeinsamen Lernen in der Grundschule Im Artikel 24 der UN-Konvention heißt es, dass "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativ, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben". Neben dieser Verpflichtung zur Inklusion haben gemäß 1 Schulgesetz NRW (SchulG) alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf individuelle Förderung. Ergeben sich bereits im Rahmen des Anmeldeverfahrens Anzeichen dafür, dass möglicherweise ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen besteht und wünschen Eltern eine Beratung über den geeigneten Förderort, so wird geprüft, ob den Eltern auf ihren Wunsch hin eine Grundschule empfohlen werden kann, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist oder eingerichtet werden soll und an der noch Aufnahmekapazitäten frei sind. 15

16 Barrierefreiheit Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit der Schulen zu legen, damit Kindern mit Behinderungen der Zugang zu den allgemeinen Schulen in Gescher auch tatsächlich ermöglicht werden kann. Förderbedarf : Körperbehinderung Alle Räume an der Pankratius-Schule sind ausschließlich über Treppen erreichbar. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Die Pankratius-Schule bietet in dem Nebengebäude über die angebrachte Rampe die Möglichkeit, Unterrichtsräume sowie eine behindertengerechte Toilette barrierefrei zu erreichen. Zur Zeit wird das Nebengebäude nicht für Unterrichtszwecke, sondern für die Übermittagbetreuung genutzt. An der Von-Galen-Schule wurde am Neubau eine Rampe angebracht, über die 2 Unterrichtsräume und behindertengerechte Toiletten (für Erwachsene) erreichbar sind. Nicht behindertengerecht zugänglich sind die Fachräume PC-Raum, Schulküche, Werkraum sowie der Zugang zum Speiseraum der offenen Ganztagsgrundschule. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Eine behindertengerechte Toilette, Unterrichtsräume und die Schulküche sind in der Schule auf dem Hochmoor ebenerdig erreichbar. Der Zugang zum PC-Raum ist nicht barrierefrei. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Individuell erforderliche zusätzliche Ausstattungen für andere Förderbedarfe wie z. B. Sehen und Hören werden im Einzelfall überprüft und angeschafft. Für alle Förderbedarfe sind notwendige Belange von betroffenen SchülerInnen seitens der Schulleitung bei der Raumverteilung zu berücksichtigen. 16

17 Förderbedarfe an den Grundschulen in Gescher im Schuljahr 2015/2016 Förderbedarf Lernen 5 6 Förderbedarf Hören und Kommunikation Körperbehinderung Förderbedarf Sehen Emotionale Soziale Entwicklungsstörung Geistige Entwicklungsstörung Sprache 17

18 Beschulung von SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse Definitionen: Bei Asylberechtigten (auch: anerkannte Flüchtlinge) handelt es sich um Menschen, die in ihrem eigenen Land aus politischen oder anderweitigen Gründen verfolgt werden und deshalb in einem anderen Land um Aufnahme und Schutz gebeten haben. Während "Asylbewerber" jene Personen sind, bei denen das laufende Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist dies bei Asylberechtigten der Fall. Alle SchülerInnen, die keine Deutschkenntnisse haben, werden schulfachlich Seiteneinsteiger genannt. 18

19 Beschulung von SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse an den Grundschulen in Gescher im Schuljahr 2015/ andere SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse Asylbewerber Asylberechtigte An den Grundschulen werden ausländische SchülerInnen in den Regelklassen beschult. In Gescher wurde die Von-Galen Schule vom Schulamt des Kreises Borken als Schwerpunktschule benannt. 19

20 Schulwahlverhalten / Übergänge Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule die Eltern über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und empfiehlt den Eltern die weitere schulische Laufbahn des Kindes. Diese Empfehlung für die weiterführende Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Es besteht die Möglichkeit, eine Schulform uneingeschränkt, oder eine Schulform mit zusätzlich einer weiteren Schulform mit Einschränkung, zu empfehlen. 20

21 70 Übergänge der Pankratius-Schule in absoluten Zahlen zur Hauptschule zur Realschule zum Gymnasium Coesfeld zum Gymnasium Stadtlohn 2009/ / / / / / / / / / / zur Gesamtschule / / / / / / / / / / 2030 Ab dem Schuljahr 2013/2014 nehmen die Don-Bosco Schule und die Städtische Realschule Gescher keine SchülerInnen mehr auf. SchülerInnen, die diese Schulform gewählt haben, besuchen Schulen in Nachbarkommunen. 21

22 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 2009/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / 2029/ zur Hauptschule in % 30,9 20,0 19,5 15,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 zur Realschule in % 43,6 37,3 36,4 40,0 0,0 0,0 4,7 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 zum Gymnasium Coesfeld in % 1,8 21,3 15,6 9,2 11,8 8,8 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 11,4 zum Gymnasium Stadtlohn in % 23,6 22,7 28,6 33,8 11,8 14,7 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 zur Gesamtschule in % 0,0 0,0 0,0 0,0 75,0 58,8 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 66,9 22

23 zur Hauptschule SchülerInnen zur Realschule SchülerInnen zum Gymnasium Coesfeld SchülerInnen zum Gymnasium Stadtlohn SchülerInnen Übergänge der Schule auf dem Hochmoor in absoluten Zahlen / / / / / / zur Gesamtschule SchülerInnen zu anderen Schulen

24 120,0 Übergänge der Schule auf dem Hochmoor in % 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 2009/ / / / / /2015 zur Hauptschule in % 21,4 14,3 27,3 0,0 0,0 0,0 zur Relaschule in % 64,3 42,9 40,9 4,5 5,9 0,0 zum Gymnasium Coesfeld in % 85,7 19,0 40,9 31,8 17,6 23,8 zum Gymnasium Stadtlohn in % 0,0 0,0 0,0 0,0 5,9 0,0 zur Gesamtschule in % 0,0 0,0 0,0 0,0 100,0 52,4 24

25 80 Übergänge der Von-Galen-Schule in absoluten Zahlen zur Hauptschule zur Realschule zum Gymnasium Coesfeld zum Gymnasium Stadtlohn 2009/ 2010/ 2011/ 2012/ 2013/ 2014/ 2015/ 2016/ 2017/ 2018/ 2019/ 2020/ 2021/ 2022/ 2023/ 2024/ 2025/ 2026/ 2027/ 2028/ 2029/ zur Gesamtschule zu anderen Schulen Ab dem Schuljahr 2013/2014 nehmen die Don-Bosco Schule und die Städtische Realschule Gescher keine SchülerInnen mehr auf. SchülerInnen, die diese Schulform gewählt haben, besuchen Schulen in Nachbarkommunen. 25

26 80,0 Übergänge der Von-Galen-Schule in % 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 2009/ / / / / / / / / 2018 zur Hauptschule in % 30,9 20,0 19,5 15,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 zur Realschule in % zum Gymnasium Coesfeld in % 13,0 1,9 21,5 10,6 14,1 15,5 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 12,8 zum Gymnasium Stadtlohn in % 15,7 19,2 17,8 22,4 15,2 13,1 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 17,2 zur Gesamtschule in % 0,0 0,0 0,0 0,0 69,7 67,9 52,6 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 2018/ / / / / / / / / / / /

27 Sekundarstufe I / II Mit Einführung der Gesamtschule Gescher zum Schuljahr 2013/2014 wurde das Auslaufen der Don-Bosco Schule und der Städtischen Realschule beschlossen Entwicklung der Schülerzahlen an der Don-Bosco Schule

28 Entwicklung der Schülerzahl an der Städtischen Realschule Gescher

29 Entwicklung der Schülerzahl an der Gesamtschule Gescher Vorausgesetzt ist eine Übergangsquote in die gymnasiale Oberstufe von 50 %. 29

30 Klassenanzahl in den weiterführenden Schulen für die Schuljahre 2009/2010 bis 2029/2030 nach tatsächlichen und prognostizierten Übergangszahlen

31 Orte des Gemeinsamen Lernens Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) bietet die zuständige Schulaufsicht den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mindestens eine geeignete allgemeine Schule an - wobei dies nicht immer die gewünschte Schule sein kann. Die Eltern können aber auch weiterhin die Förderschule für ihr Kind wählen. Kinder mit formal festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (dies betrifft insbesondere Kinder mit einer Sinnesbehinderung, Körperbehinderung oder geistigen Behinderung) haben Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagene wohnortnächste Schule der gewünschten Schulart, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Die Gesamtschule Gescher ist von der Bezirksregierung als Ort des Gemeinsamen Lernens festgelegt worden. 31

32 Barrierefreiheit Förderbedarf: Körperbehinderung Räumlichkeiten am Schulzentrum Borkener Damm wie einige Toiletten, Unterrichtsräume, Fachräume, die Schulküche, alle Ganztagsräume, die Schulmensa und die Aula sind barrierefrei erreichbar. Durch den Einbau des Aufzuges werden weitere Räume barrierefrei zugänglich. Individuell erforderliche zusätzliche Ausstattungen für andere Förderbedarfe wie z. B. Sehen und Hören werden im Einzelfall überprüft und ggfls. angeschafft. Für alle Förderbedarfe sind notwendige Belange von betroffenen SchülerInnen seitens der Schulleitung bei der Raumverteilung zu berücksichtigen. 32

33 Förderbedarfe an den weiterführenden Schulen in Gescher im Schuljahr 2015/2016 Förderbedarf Lernen 7 Förderbedarf Hören und Kommunikation Körperbehinderung Förderbedarf Sehen 2 13 Emotionale Soziale Entwicklungsstörung Geistige Entwicklungsstörung 1 Sprache 33

34 Beschulung von SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse in der Sekundarstufe I in Gescher im Schuljahr 2015/ andere SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse Asylbewerber Asylberechtigte Ausländische SchülerInnen der Sekundarstufe I werden in einer Auffangklasse unterrichtet und später in entsprechende Regelklassen integriert. Die Auffangklasse für die Jahrgänge 5 bis 10 wurde von der Bezirksregierung in der Gesamtschule Gescher eingerichtet. Definitionen siehe Seite

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: 16/10 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und

Mehr

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Unterlagen Workshop 3 Übergang Grundschule weiterführende Schule. Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen

Unterlagen Workshop 3 Übergang Grundschule weiterführende Schule. Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen Individuelle Förderung Schülerinnen und Schüler werden künftig noch stärker als bisher gefördert werden. Die Schule muss den Bedürfnissen von Schülerinnen

Mehr

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de

Mehr

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über

Mehr

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine

Mehr

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Dr. Stephan Boes 1 Folgende Aspekte des gemeinsamen Lernens werden aus statistischer

Mehr

Diskussionsveranstaltung. Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme

Diskussionsveranstaltung. Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme www.ssp-bonn.de Diskussionsveranstaltung Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme 21.5.2015 Stadtschulpflegschaft Bonn Bernd Klagge Schulgruppe Förderschulen Dr. Ulrich Meier Vorsitzender Stadtschulpflegschaft

Mehr

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden

Mehr

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013 Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 11.06.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Zukunft des

Mehr

Regionale Schulentwicklung

Regionale Schulentwicklung Regionale Schulentwicklung in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen Stand Oktober 2014 Schulen und Schüler Schulen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen 2012/2013 Landkreis

Mehr

Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion

Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion Amt für Schule Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion Rechtslage - Grundsatz Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gem. AO-SF Förderorte ( 20 Abs. 1 SchulG / 1 Abs.

Mehr

Frankfurt macht Schule. Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum!

Frankfurt macht Schule. Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum! Frankfurt macht Schule Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum! 1 Tagesablauf 14.30 Uhr Begrüßung 14.50 Uhr Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016-2020 Hintergrund Grundschulen Weiterführende

Mehr

Der Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5. Jürgen Duch,

Der Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5. Jürgen Duch, Der Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5, Alle Kinder der 4. Klassen in den Grundschulen in NRW wechseln zum 01.08. eines Jahres gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes des Landes NRW in die beste Schulstufe

Mehr

Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven

Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Dr. Monika Pavetic 1 Gliederung (1) Erhebung der amtlichen Schuldaten in NRW (2) Schulbildung in NRW im Kontext der Bildungspolitik und des demografischen

Mehr

Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich

Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich Laurentius Hauptschule Erwitte Hauptschule Anröchte Hauptschule Anröchte Realschule Anröchte 24.05.2011 Kooperation der Kommunen Erwitte und Anröchte im

Mehr

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische

Mehr

Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes

Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der 02. Dezember 2016 Seite 1 von 10 Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes

Mehr

Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse. Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss

Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse. Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss 24.10.2016 AGENDA SEP bei Dr. Garbe & Lexis Schülerzahlenentwicklung; Raumanalyse; Empfehlungen Folie 2 Dr. Garbe & Lexis Folie

Mehr

Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion

Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion 7. regionale Bildungskonferenz Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion Geplante Änderungen in NRW zum Schuljahr 2016 / 17 2013 - Übergangsvorschrift im Schulgesetz Die Regelungen in 19 Absatz 5 Satz 3 finden

Mehr

III Organisationshilfen

III Organisationshilfen 2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014 Schulverband Nordeifel Monschau, den 25.09.2014 Die Verbandsvorsteherin Frau Compes/Lam Beschlussvorlage öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Mehr

Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen

Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen Presseinformation Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon (0211) 5867-3505/06 Telefax (0211) 5867-3225 KSV-Gutachten zur schulischen Inklusion Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes

Mehr

Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE.

Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE. Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE. Bildung ist unser Kapital 1 Die schulische Infrastruktur in Leverkusen ist weit gefächert 25 Grundschulen 4 Förderschulen 2 Hauptschulen 3 Realschulen 5 Gymnasien 1 Sekundarschule

Mehr

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Vom 17. Februar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 165) Auf Grund des 106

Mehr

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)

Mehr

Irisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung

Irisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung Irisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung Förderung blinder, sehbehinderter und mehrfachbehindert-sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher im Münsterland

Mehr

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Schulamt für die Stadt Bielefeld Harald Drescher 6. April 20 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Erlass des MSW vom 2.2.2009 Schulgesetz

Mehr

Wir machen Menden. neues Schulangebot. Gesamtschule

Wir machen Menden. neues Schulangebot. Gesamtschule Wir machen Menden neues Schulangebot Gesamtschule Rückblick 20.09.2011 Ratsbeschluss: Planungsauftrag an die Verwaltung 10.10.2011 Informationsveranstaltung zur Gesamtschule und Sekundarschule Lendringsen

Mehr

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Auf Grund des 82 Absatz 10 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S.

Mehr

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW.

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW. Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW www.inklusion.gew-nrw.de Wieso hat die GEW diese Umfrage gemacht? Seit dem Schuljahr 2014/2015 setzen engagierte Kolleginnen und Kollegen an den

Mehr

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen

Mehr

Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung Finetti / Fotolia SCHULAMT FÜR DEN KREIS PADERBORN Sonderpädagogische Förderung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) im Schulgesetz Wo kann ein Kind sonderpädagogisch gefördert

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.* Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7233 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.12.16 und Antwort des Senats

Mehr

Wie weiter ab Klasse 7?

Wie weiter ab Klasse 7? Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg- Vorpommern ab dem Schuljahr 200/0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM

Mehr

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion

Mehr

4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht

4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht 4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 18/2016 26. Jahrgang 16. September 2016 Inhaltsverzeichnis 41 Anmeldung der Schulneulinge 42 der an Herrn Mirsad Hodzic 43

Mehr

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag im Ausschuss zu behandeln und anschließend im Rat einzubringen.

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag im Ausschuss zu behandeln und anschließend im Rat einzubringen. Bürgermeister der Stadt Büren Herrn Burkhard Schwuchow Königsstraße 33142 Stadt Büren Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Büren Schulpolitik / Gesamtschule Ratsfraktion Büren Vertreter

Mehr

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung

Mehr

Errichtung einer 3. Gesamtschule. Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Entwurf

Errichtung einer 3. Gesamtschule. Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Entwurf Errichtung einer 3. Gesamtschule Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Entwurf Stand: 07.04.2016 Seite 1. Ausgangslage 4 1.1 Allgemeine Ausführungen zur Geburten- und Schülerentwicklung 4 1.2 Darstellung

Mehr

Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken

Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Juli 2013 Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich

Mehr

Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung)

Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung) Absatz 1 (1) Sonderpädagogische Förderung aufgrund eines Verfahrens nach den 11 bis 15 endet spätestens 1. mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder 2. nach einem Schulbesuch von mehr als zehn Schuljahren

Mehr

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 0 0900079 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn

Mehr

Inklusion in der Grundschule Harpstedt. Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt

Inklusion in der Grundschule Harpstedt. Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt Inklusion in der Grundschule Harpstedt Eine Information der GS- Harpstedt und den Kita s der Samtgemeinde Harpstedt Was bedeutet inklusive Schule? Jede allgemeinbildende Schule in Niedersachsen ist eine

Mehr

Zuletzt wurde vor vier Jahren ein vollständiger Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der Bundesstadt Bonn aufgestellt.

Zuletzt wurde vor vier Jahren ein vollständiger Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der Bundesstadt Bonn aufgestellt. EINLEITUNG Ziele der Schulentwicklungsplanung Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der sächlichen Ressourcen, um ein pädagogisch

Mehr

Leitbildentwicklung. zur Erstellung eines Inklusionsplans. für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve

Leitbildentwicklung. zur Erstellung eines Inklusionsplans. für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve Leitbildentwicklung zur Erstellung eines Inklusionsplans für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve 1 Gliederung 1. Vorwort 2. Definition des Begriffs Inklusion 3. Haltungen zur Inklusion 4. Organisation

Mehr

Vorbemerkung zur Schulstatistik der Stadt Werne. Allgemeine Schulentwicklung. Besondere Maßnahmen

Vorbemerkung zur Schulstatistik der Stadt Werne. Allgemeine Schulentwicklung. Besondere Maßnahmen Vorbemerkung zur Schulstatistik der Stadt Werne Die 19. Ausgabe der Schulstatistik der Stadt Werne informiert über den aktuellen Stand der n im Schuljahr 2016/2017. Nachrichtlich sind auch die Daten des

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2279 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats

Mehr

Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach

Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach UWG Rheinbach Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach UWG-Fraktion im Rat der Stadt Rheinbach Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach 21.03.13 Stellungnahme UWG-Fraktion zur Machbarkeitsstudie zur Entwicklung

Mehr

Übersicht. 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe. 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens

Übersicht. 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe. 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens Übersicht 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens 5) Inklusives Leitbild unserer Schule 6) Umsetzung an unserer Schule 7) Ausblick 1 Was

Mehr

Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2010 bis

Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2010 bis Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 05.02.2016 IV C DST 1933-4 (20) Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern

Mehr

öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Schulausschuss Kenntnisnahme Ausschuss für Arbeit, Soziales

öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Schulausschuss Kenntnisnahme Ausschuss für Arbeit, Soziales Der Oberbürgermeister III/40 Smitowicz, 6199 Mitteilungsvorlage öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Schulausschuss 31.05.2016 Kenntnisnahme Ausschuss für Arbeit, Soziales 10.06.2016 Kenntnisnahme

Mehr

Gemeinsame Schulentwicklungsplanung

Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth Voruntersuchung der Planungsvarianten Präsentation Radevormwald 27.10.2014 Arbeitsgemeinschaft Kommunale Planung

Mehr

Gemeinsamer Schulentwicklungsplan für die Förderschulen im Kreis Paderborn

Gemeinsamer Schulentwicklungsplan für die Förderschulen im Kreis Paderborn Gemeinsamer Schulentwicklungsplan für die Förderschulen im Kreis Paderborn Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse und Empfehlungen Umsetzung der Inklusion im Schulbereich greift auch im Kreis Paderborn

Mehr

Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans

Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v. www.inklusion-olpe.de Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Hintergrund unseres Antrages Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die

Mehr

Länger gemeinsam lernen in Straelen/Kreis Kleve. oder: Wie eine Gemeinschaftsschule auf kommunaler Ebene wirken kann

Länger gemeinsam lernen in Straelen/Kreis Kleve. oder: Wie eine Gemeinschaftsschule auf kommunaler Ebene wirken kann Länger gemeinsam lernen in Straelen/Kreis Kleve oder: Wie eine Gemeinschaftsschule auf kommunaler Ebene wirken kann Die Stadt Straelen Die Lage Straelen liegt im Süden des Kreises Kleve. Die Stadt grenzt

Mehr

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches

Mehr

Schülerzahlentwicklung seit 1970 nach Schulform

Schülerzahlentwicklung seit 1970 nach Schulform Schülerzahlentwicklung seit 1970 nach Schulform Amtliche Schuldaten Prognose Sonstige * Berufskolleg Gymnasium Gesamtschule Sekundar-/ Gemeinschaftsschule Realschule Hauptschule Grundschule *) Sonstige:

Mehr

Sonderschule für Lernbehinderte*** insgesamt

Sonderschule für Lernbehinderte*** insgesamt Tabelle 7: Schülerzahlenprognose für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Greven (mit Wanderungsannahme +170) bei schrittweiser Vorverlagerung des Einschulungsalters* und bei Verkürzung der gymnasialen

Mehr

Amt für Schule. Steuerungsinstrumente in der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen

Amt für Schule. Steuerungsinstrumente in der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen Steuerungsinstrumente in der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen Verbindliche Schulbezirke Gültigkeit bis Schuljahr 2007/08 Festlegung über Rechtsverordnung vom 05.06.1984 Aufnahmeanspruch im Schulbezirk

Mehr

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2013/2014. Vom 13. Mai 2013

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2013/2014. Vom 13. Mai 2013 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2013/2014 Vom 13. Mai 2013 Auf Grund des 93 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW.

Mehr

Schulentwicklung für Bielefeld. November 2016

Schulentwicklung für Bielefeld. November 2016 Schulentwicklung für Bielefeld November 2016 Das Verschwinden der Hauptschulen. Quelle: Amt für Schule, 11.11.2016 Das Verschwinden der Hauptschulen. - 10 Prozentpunkte Quelle: Amt für Schule, 11.11.2016

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004. Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Schulentwicklungsplanung in der Stadt Lippstadt

Schulentwicklungsplanung in der Stadt Lippstadt FB Jugend und Soziales Schulentwicklungsplanung in der Stadt Lippstadt - Standort der Gesamtschule Mittwoch, 02.05.2012 FB Jugend und Soziales aktuelle Beschlusslage Umzug Edith-Stein-Realschule in die

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2007 bis

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2007 bis Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 05.03.2013 IV C DST 1933-4(20) Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2005 bis

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2005 bis Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IV C DST 1933-4(20) Berlin, den 27.01.2011 Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten (Schuljahr 2013/14)

Mehr

Die Berliner Schulstrukturreform

Die Berliner Schulstrukturreform Die Berliner Schulstrukturreform 26.06.2009 1 Die Ziele Qualität weiter verbessern, Chancengleichheit herstellen Alle Schülerinnen zum bestmöglichen Schulabschluss führen Abhängigkeit des Schulerfolgs

Mehr

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen

Mehr

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung

Mehr

Handreichung für Eltern

Handreichung für Eltern Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang

Mehr

Bildungspolitik in Brandenburg

Bildungspolitik in Brandenburg Bildungspolitik in Brandenburg Probleme der Transformation eines Bildungssystems unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1991 bis 2020 Bildungssoziologie und politik im Überblick 19. Februar 2013

Mehr

Gemeinde Jüchen. Fragen Antworten. zur Weiterentwicklung der Schullandschaft in Jüchen

Gemeinde Jüchen. Fragen Antworten. zur Weiterentwicklung der Schullandschaft in Jüchen Gemeinde Jüchen Amt 40 SB: Herr Krahwinkel Fragen Antworten zur Weiterentwicklung der Schullandschaft in Jüchen Ist es bei der Befragung der Eltern zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule

Mehr

Informationsveranstaltung zur Zukunft der Grundschulen in der Stadt Bad Lauterberg im Harz

Informationsveranstaltung zur Zukunft der Grundschulen in der Stadt Bad Lauterberg im Harz Informationsveranstaltung zur Zukunft der Grundschulen in der Stadt Bad Lauterberg im Harz Rechtliche Grundlagen Schulrecht ist Ländersache, daher: Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Verordnung für

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2016/2017 Stand: August 2016 Baden-Württemberg Schulart Klassenbildung

Mehr

Mitteilung der Verwaltung

Mitteilung der Verwaltung Mitteilung der Verwaltung ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss SITZUNG (DATUM, GREMIUM) 30.06.2016 Schulausschuss wegen Beratungsbedarf vertagt

Mehr

Hessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule

Hessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule 1 Inhalt Sie erhalten Informationen zu folgenden Fragen: Welche Rechte haben Sie als Eltern bei der Wahl des weiterführenden

Mehr

Schulentwicklungsplanung

Schulentwicklungsplanung Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen der Stadt Blomberg 2. Entwurf Mai 2011 (überarbeitete Fassung) 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung

Mehr

Einige der zentralen Fragestellungen zur Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes

Einige der zentralen Fragestellungen zur Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der Umsetzung des 20. Februar 2017 Seite 1 von 12 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Präambel

Mehr

Hessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule

Hessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule 1 Inhalt Sie erhalten Informationen zu folgenden Fragen: Welche Rechte haben Sie als Eltern bei der Wahl des weiterführenden

Mehr

Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen

Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen 1 Beschlüsse Der Beschluss des Schulträgers auf Errichtung einer Schule bedarf nach 81 (3) Schulgesetz NRW (SchulG) der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2017/2018 Stand: September 2017 Baden-Württemberg Untergrenze

Mehr

GEMEINDE KIRCHLENGERN

GEMEINDE KIRCHLENGERN GEMEINDE KIRCHLENGERN Schulentwicklungsplanung Schuljahr 2010/2011 mit Fortschreibung bis 2015/2016 - 2 - GLIEDERUNG SEITE 1. Vorbemerkung zur Schulentwicklungsplanung...7 1.1. Rechtliche Grundlagen...7

Mehr

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz

Mehr

Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar Stadt Esslingen am Neckar Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung 19.11.2015 Sachbearbeiter/in: Esther Breuninger; Dorothea Blessing V O R L A G E 40/410/2015 Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

Mehr

LWL-Schulen. WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess

LWL-Schulen. WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess LWL-Schulen WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess Verstehen lernen, was Schule morgen braucht Dortmund, 16. Mai 2014 Die LWL-Förderschulen FSP Körperliche und

Mehr

Inklusion in der beruflichen Bildung

Inklusion in der beruflichen Bildung Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Februar 2014 Inhalt Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen Inklusion in der beruflichen Bildung Erste Ansätze Inklusion

Mehr

Verlässliche Grundschule Aerzen. Grundschule mit Sprachheilklassen. Kooperationsvereinbarung mit der HRS im Hummetal

Verlässliche Grundschule Aerzen. Grundschule mit Sprachheilklassen. Kooperationsvereinbarung mit der HRS im Hummetal Verlässliche Grundschule Aerzen Grundschule mit Sprachheilklassen Kooperationsvereinbarung mit der HRS im Hummetal Stand: Jan 2012 Vereinbarung Die VGS Aerzen und die Haupt- und Realschule im Hummetal

Mehr

Stadt Tecklenburg 4-zügige Gesamtschule Lengerich Stellungnahme - Fakten - Erläuterungen

Stadt Tecklenburg 4-zügige Gesamtschule Lengerich Stellungnahme - Fakten - Erläuterungen Stadt Tecklenburg 4-zügige Gesamtschule Lengerich Stellungnahme - Fakten - Erläuterungen Ratssitzung am 27.10.2015 Dr. Detlef Garbe Themen der Präsentation Anlass: Errichtung einer 4-zügigen Gesamtschule

Mehr

Begleitung von kommunalen Schulentwicklungsprozessen Beispiel StädteRegion Aachen

Begleitung von kommunalen Schulentwicklungsprozessen Beispiel StädteRegion Aachen Begleitung von kommunalen Schulentwicklungsprozessen Beispiel StädteRegion Aachen Tagung Dialog fördern Einbindung der Stakeholder im Vorfeld der Schulentwicklungsplanung Kaiserslautern, 29.09.16 Dr. Sascha

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2847 6. Wahlperiode 30.04.204 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Beschäftigung von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung

Mehr